{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163978,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163978,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3978","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fr\u00fchzeitige Erkennung von Brustkrebs bei Frauen mit erh\u00f6htem Risiko. Wer kommt in Zukunft daf\u00fcr auf?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 17. Juni 2015 wurde die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in mehreren Punkten ge\u00e4ndert. Eine der neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten, betrifft Frauen mit erh\u00f6htem Brustkrebsrisiko. Fortan werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch die Kosten f\u00fcr Mammografien oder Mamma-MRI f\u00fcr die fr\u00fchzeitige Erkennung von Brustkrebs \u00fcbernommen, die in zertifizierten Brustzentren durchgef\u00fchrt werden. Soll die Leistung in einer anderen Institution erbracht werden, ist vorg\u00e4ngig die Zustimmung des Versicherers einzuholen.</p><p>Da es in der Schweiz nur wenige Brustzentren gibt, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Bestimmung schwer umsetzbar ist? Wenn nicht, wie kann sie seiner Meinung nach umgesetzt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass mit dieser \u00c4nderung f\u00fcr Frauen der Zugang zu Untersuchungen, die f\u00fcr sie erwiesenermassen notwendig sind, eingeschr\u00e4nkt wird?</p>","ReasonText":"<p>Die obenerw\u00e4hnte \u00c4nderung der KLV (Art. 12d Abs. 1 Bst. d) f\u00fchrt in der Praxis zu grossen Problemen. In vielen Kantonen gibt es n\u00e4mlich kein zugelassenes Brustzentrum. In anderen, wie zum Beispiel im Kanton Genf, gibt es nur eines, in dem Fall das Zentrum im Genfer Universit\u00e4tsspital (HUG).</p><p>In Genf werden j\u00e4hrlich sch\u00e4tzungsweise 12 500 Mammografien bei Frauen mit m\u00e4ssig bis stark erh\u00f6htem Brustkrebsrisiko durchgef\u00fchrt, die nicht \u00fcber das vom Kanton organisierte Screening laufen. Wenn diese 12 500 Untersuchungen ebenfalls vom HUG durchgef\u00fchrt werden sollten, w\u00fcrde es theoretisch siebenmal mehr technische und personelle Ressourcen brauchen, was schlicht unm\u00f6glich ist. Wenn dagegen private Radiologieinstitute, die bis anhin diese Untersuchungen durchgef\u00fchrt haben, diese Untersuchungen weiterhin durchf\u00fchren sollen, h\u00e4ngt deren Kostenr\u00fcckerstattung vom Goodwill des Versicherers ab.</p><p>Da die Zahl der zugelassenen Brustzentren in der Schweiz begrenzt ist, ist diese Bestimmung in gewissen Kantonen m\u00f6glicherweise nicht umsetzbar. Diese \u00c4nderung beeintr\u00e4chtigt nicht nur die freie \u00c4rztewahl, sondern k\u00f6nnte auch dazu f\u00fchren, dass Frauen mit erh\u00f6htem Brustkrebsrisiko der Zugang erschwert wird zu Untersuchungen, deren Notwendigkeit unbestritten ist und die ihre Gesundheit und ihr Leben sch\u00fctzen sollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat erachtet die Gew\u00e4hrleistung einer hohen Qualit\u00e4t bei der Brustkrebsfr\u00fcherkennung f\u00fcr Frauen mit erh\u00f6htem Risiko als sehr wichtig. Eine hochstehende Fr\u00fcherkennung soll unter anderem das Risiko f\u00fcr falsch positive Befunde mit der Folge der Verunsicherung und Belastung der Frauen sowie unn\u00f6tigen Eingriffen m\u00f6glichst tief halten.</p><p>Der angesprochene Beschluss des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) vom 17. Juni 2015 betreffend Anpassung von Artikel\u00a012d Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) verfolgt diese Zielsetzung. Er beinhaltet zwei Punkte: einerseits die zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit der Durchf\u00fchrung einer Magnetresonanztomografie (MRI) bei Frauen mit stark erh\u00f6htem Brustkrebsrisiko gem\u00e4ss einem risikobasierten \u00dcberwachungsprotokoll (in Kraft seit dem 15. Juli 2015) und andererseits die Vorgabe der Durchf\u00fchrung in einem zertifizierten Brustzentrum, welche nach einer \u00dcbergangszeit von eineinhalb Jahren per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Es besteht jedoch zu dieser Vorgabe auch die Ausnahmeregelung, dass f\u00fcr eine Durchf\u00fchrung in einer nichtzertifizierten Institution vorg\u00e4ngig die Zustimmung des Versicherers einzuholen ist. Die \u00dcbergangsfrist erm\u00f6glichte den bisher nicht zertifizierten Brustzentren, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.</p><p>Derzeit gibt es in der Schweiz 19 zertifizierte Brustzentren. Die Untersuchungen k\u00f6nnen auch von Radiologen gemacht werden, die vertraglich einem zertifizierten Brustzentrum angeschlossen sind. Meldungen betreffend ungen\u00fcgende Umsetzbarkeit oder Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse sind beim EDI oder beim Bundesamt f\u00fcr Gesundheit in dieser Zeit nicht eingegangen.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Massnahme zur Gew\u00e4hrleistung einer hohen Qualit\u00e4t als angemessen. Angesichts der seit Jahren ge\u00e4usserten Forderungen nach mehr Qualit\u00e4t in der Gesundheitsversorgung erscheint dieser Schritt angezeigt und vertretbar.</p><p>2. Sch\u00e4tzungen zur Menge an Untersuchungen sind schwierig, da keine statistischen Daten von bis anhin durchgef\u00fchrten Untersuchungen mit Verbindung zum Risiko der Frauen zur Verf\u00fcgung stehen. Wie viele der bisher durchgef\u00fchrten Mammografien ausserhalb des Screeningprogramms f\u00fcr Frauen ohne erh\u00f6htes Risiko zur Abkl\u00e4rung von verd\u00e4chtigen Befunden oder zur Fr\u00fcherkennung bei Frauen mit erh\u00f6htem Risiko durchgef\u00fchrt wurden, ist deshalb nicht bekannt. Weiter ist die Teilnahmerate in Bezug auf das neugeregelte Fr\u00fcherkennungsschema nicht bekannt. Unter Ber\u00fccksichtigung der Annahmen von Experten, die bei den seinerzeitigen Beratungen mitgewirkt haben, geht der Bundesrat hingegen von wesentlich tieferen Untersuchungszahlen als von der Interpellantin genannt aus.</p><p>Zudem k\u00f6nnten die betroffenen Frauen von der bereits erw\u00e4hnten M\u00f6glichkeit Gebrauch machen, die Untersuchung nach Einholung der Zustimmung des Versicherers in einer anderen qualifizierten Einrichtung durchf\u00fchren zu lassen. Dementsprechend sieht der Bundesrat den Zugang zur Gesundheitsversorgung bei Brustkrebs nicht gef\u00e4hrdet. Sollten in der Praxis f\u00fcr die betroffenen Frauen dennoch relevante Probleme hinsichtlich des Zugangs auftreten, wird sich das EDI damit befassen und allenfalls Massnahmen ergreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489449600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519580550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481500800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}