{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163982,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163982,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3982","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsl\u00e4nder, unabh\u00e4ngig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Verfahren anzupassen, mit dem Dschihadistinnen und Dschihadisten, die f\u00fcr Taten in Zusammenhang mit dem IS verurteilt wurden, in ihr jeweiliges Land ausgewiesen werden, auch wenn diese L\u00e4nder als \"unsichere L\u00e4nder\" gelten. Damit w\u00fcrde Artikel\u00a033 Absatz\u00a02 des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge (SR 0.142.30) vor Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung gelten.</p>","ReasonText":"<p>In den letzten Jahren hat die Schweiz den Kampf gegen den Terrorismus durch die \u00c4nderung verschiedener Gesetzesgrundlagen mit pr\u00e4ventiven und repressiven Massnahmen verst\u00e4rkt. Gem\u00e4ss der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 15.4179 jedoch \"werden Personen, welche die innere Sicherheit gef\u00e4hrden, aus der Schweiz weggewiesen. Vorbehalten bleibt jedoch Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (SR 101). Nach dieser Bestimmung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Die gleiche Garantie ist in Artikel\u00a03 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) verankert.\" In der Praxis werden also die Bestimmungen zugunsten einer verurteilten Person \u00fcber die Sicherheit unseres Landes gestellt. Mit dieser Motion wird jedoch gefordert, dass in der Praxis die innere Sicherheit vorgehen und damit die internationale Regelung angewendet werden soll, wie sie in Artikel\u00a033 Absatz\u00a02 des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge festgehalten ist: \"Auf diese Vorschrift kann sich ein Fl\u00fcchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr vorliegen, dass er als eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss, oder wenn er eine Bedrohung f\u00fcr die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden ist.\" Die j\u00fcngsten F\u00e4lle, in denen Dschihadistinnen und Dschihadisten verurteilt wurden, warfen die Frage auf, wie mit stark ideologisierten Personen umgegangen werden soll, die wegen ihres hohen R\u00fcckfallrisikos eine Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit darstellen, nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben und aus dem Gef\u00e4ngnis entlassen wurden. Im \u00dcbrigen verabschieden auch andere Staaten in Europa aus Gr\u00fcnden der inneren Sicherheit Massnahmen zur Ausweisung von Fl\u00fcchtlingen, die mit terroristischen Aktivit\u00e4ten in ihrem Herkunftsland (in diesem Fall Irak und Syrien) in Verbindung gebracht werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wird eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder wegen der Unterst\u00fctzung einer terroristischen Organisation verurteilt, so f\u00fchrt dies seit 1. Oktober 2016 zu einer obligatorischen Landesverweisung (vgl. Art. 66a Abs. 1 Bst. l des Strafgesetzbuchs; SR 311.0). Erf\u00fcllt die von der Landesverweisung betroffene Person die Fl\u00fcchtlingseigenschaft, wird ihr unabh\u00e4ngig davon auch die Gew\u00e4hrung von Asyl verweigert bzw. erlischt das ihr bereits gew\u00e4hrte Asyl (Art. 53 Bst. c und Art. 64 Abs. 1 Bst. e des Asylgesetzes, AsylG; SR 142.31). Auch die Gew\u00e4hrung einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme ist bei einer Person mit einer rechtskr\u00e4ftigen Landesverweisung gem\u00e4ss Artikel\u00a083 Absatz\u00a09 des Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG; SR 142.20) ausgeschlossen (vgl. Motion der Fraktion SVP 16.3673, \"Umgang mit staatsgef\u00e4hrdenden Personen\", vom 20. September 2016). Vor der R\u00fcckf\u00fchrung einer ausl\u00e4ndischen Person in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat ist jedoch in jedem Fall zu pr\u00fcfen, ob das R\u00fcckschiebungsverbot eingehalten ist.</p><p>Wie der Motion\u00e4r zutreffend festh\u00e4lt, kennen die Fl\u00fcchtlingskonvention (FK; SR 0.142.30) und in Anlehnung daran auch das Asylgesetz Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtr\u00fcckschiebung (Art. 33 Abs. 2 FK, Art. 5 Abs. 2 AsylG). So k\u00f6nnen sich Personen nicht auf den Schutz der Fl\u00fcchtlingskonvention und des Asylgesetzes berufen, wenn erhebliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden, oder wenn sie als gemeingef\u00e4hrlich einzustufen sind, weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind. Vorbehalten bleibt jedoch auch in diesen F\u00e4llen die absolut geltende Schranke von Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 BV. Gem\u00e4ss dieser Bestimmung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer oder unmenschlicher Behandlung droht. Die gleiche Garantie ist in Artikel\u00a03 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) verankert (vgl. Interpellation Keller Peter 15.4179, \"Asyl und keine R\u00fcckschaffung f\u00fcr islamische Terroristen?\", vom 17. Dezember 2015).</p><p>Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Bundes und der Kantone haben das menschenrechtliche R\u00fcckschiebungsverbot von Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 BV in jedem Fall zwingend zu beachten, das heisst selbst dann, wenn von der Person eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Schweiz ausgeht. F\u00fcr den Bundesrat besteht somit kein Handlungsspielraum f\u00fcr die mit der Motion verlangte Praxis\u00e4nderung.</p><p>Damit die Sicherheitsbeh\u00f6rden den Terrorismus gezielt bek\u00e4mpfen k\u00f6nnen, hat der Bundesrat am 22. Juni 2016 das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf \u00fcber neue, pr\u00e4ventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung vorzulegen. Das EJPD pr\u00fcft in diesem Rahmen m\u00f6gliche Massnahmen gegen Personen, die im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verurteilt wurden und nach der Verb\u00fcssung ihrer Strafe weiterhin ein Risiko f\u00fcr die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz darstellen, aber aufgrund des R\u00fcckschiebungsverbots nicht ausgeschafft werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1485907200000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671062400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807775883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481587200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Menschenrechte|Migration"}}