{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163992,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163992,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3992","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Klare Trennung von Regulierung, Ausf\u00fchrung und Kontrolle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu pr\u00fcfen, mit welchen Regeln eine klare Trennung von Regulierung, Ausf\u00fchrung und Kontrolle gew\u00e4hrleistet werden kann. Er soll sich dabei an den Prinzipien und \u00dcberlegungen orientieren, welche die OECD im Rahmen ihrer Arbeiten zu \"state owned enterprises\" anwendet. Er soll auch darlegen, ob und wie die Kantone solche Grunds\u00e4tze anwenden.</p><p>Zu pr\u00fcfen ist insbesondere:</p><p>1. ob ein Verbot f\u00fcr die Einsitznahme von Personen mit exekutiven oder legislativen Aufgaben in Leitungsorganen von Unternehmen mit relevanter Beteiligung der entsprechenden staatlichen Ebene (inklusive eines \"cooling off\") die Unabh\u00e4ngigkeit und Kontrolle im Sinne einer guten Governance verbessern k\u00f6nnte;</p><p>2. ob ein Verbot einer massgeblichen Beteiligung durch eine Staatseinheit an einem Unternehmen, wenn die relevanten Rahmenbedingungen durch diese gleiche Staatseinheit bestimmt werden, Interessenkonflikte vermeiden k\u00f6nnte.</p>","ReasonText":"<p>Wenn der Staat in einem Bereich gleichzeitig Eigent\u00fcmer eines Betriebes ist, die Leitungsorgane bestimmt und die \u00dcberwachung vornimmt, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Corporate-Governance-Bericht 2006 dargelegt, dass eine Entflechtung vorzunehmen sei. Er hat auch festgehalten, dass bei Konflikten zwischen Bundesinteressen und Gesellschaftsinteressen entsandte Vertreter in den Entscheidungsorganen den Gesellschaftsinteressen den Vorrang vor denjenigen des Bundes einzur\u00e4umen haben. Dieser Maxime kann mit einer Entflechtung besser entsprochen werden. Dies praktiziert der Bund beispielsweise auch so bei Unternehmen wie der Swisscom oder der Ruag. Analoges muss auch auf kantonaler oder Gemeindestufe gelten. Gegenbeispiele sind die Einsitznahme von Regierungsvertretern in Betrieben wie dem Flughafen Z\u00fcrich oder bei kantonalen Spit\u00e4lern. </p><p>Im Interesse der Vermeidung von Interessenkonflikten w\u00e4re auch zu pr\u00fcfen, ob die Bundesbeteiligung an der Swisscom auf die Kantone \u00fcbertragen werden sollte, nachdem der Bund die relevanten Rahmenbedingungen setzt, oder ob Spit\u00e4ler durch Gemeinden (oder Gemeindeverb\u00e4nde) betrieben werden sollten, um einen Interessenkonflikt etwa bei der Aufstellung von Spitallisten oder der \u00dcberwachung durch die kantonalen Gesundheitsdirektionen zu vermeiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine wichtige Aufgabe jeder guten Corporate Governance (CG) ist es, potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und zu kl\u00e4ren. Der Bundesrat hat diesen Aspekt im Rahmen seiner Corporate-Governance-Berichte 2006 und 2009 systematisch evaluiert und Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufgestellt. Eine wichtige Referenz waren dabei die OECD Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises (OECD-Leits\u00e4tze). Wichtige Regeln in der CG des Bundes sind beispielsweise:</p><p>a. die Weisungsunabh\u00e4ngigkeit der Marktregulatoren: Einheiten mit Aufgaben in der Marktaufsicht und -regulierung sind als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten (Finma, Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB), Swissmedic, Ensi) oder als Beh\u00f6rdenkommissionen (Weko, Postcom, Comcom) verfasst; sie handeln gest\u00fctzt auf den Aufgaben- und den Organisationserlass und sind fachlich unabh\u00e4ngig vom Bundesrat (CG-Bericht 2006, Ziff. 3.3.3, 5.2 und 6.1; OECD-Leitsatz III A.);</p><p>b. die Einrichtung von Eignerstellen in der Bundesverwaltung, welche die eignerpolitischen Gesch\u00e4fte zuhanden des Bundesrates koordinieren und dazu von konflikttr\u00e4chtigen Funktionen - z. B. die Leistungsbestellung bei bundesnahen Betrieben - organisatorisch getrennt sind (CG-Bericht 2006, Ziff. 6.1 und 6.3; OECD-Leitsatz II D.);</p><p>c. der grunds\u00e4tzliche Verzicht auf die Entsendung einer Bundesvertretung in die obersten F\u00fchrungsorgane bundesnaher Betriebe. Ausnahmen sind denkbar, falls die Bundesinteressen sich ohne Vertretung nicht ausreichend wahrnehmen lassen oder das Anforderungsprofil des Verwaltungs- bzw. Institutsrates eine Vertretung nahelegt. Die Ausnahmen erfolgen restriktiv bei triftigen Gr\u00fcnden (comply or explain) und entsprechen den OECD-Leits\u00e4tzen (CG-Bericht 2006, Ziff. 4.2.3; CG-Zusatzbericht 2009, Ziff. 3; CG-Leits\u00e4tze 6 und 9; OECD-Leits\u00e4tze VII C./D./E.).</p><p>Zu den besonderen Pr\u00fcfanliegen des Postulates ist Folgendes festzuhalten:</p><p>1. Der Bundesrat vertritt - in \u00dcbereinstimmung mit CG-Fachleuten und den OECD-Leits\u00e4tzen - die Auffassung, dass sich ein Mandat im obersten F\u00fchrungsorgan einer staatlich kontrollierten Einheit mit der gleichzeitigen Aus\u00fcbung eines Exekutiv- oder Legislativamtes schlecht vertr\u00e4gt, da dauerhafte Interessenkonflikte zu gew\u00e4rtigen w\u00e4ren. Auf Bundesebene ist eine solche \u00c4mterkumulation explizit untersagt (Art. 14 ParlG und Art. 60 RVOG). Hinzu kommt, dass Mitglieder des obersten F\u00fchrungsorgans aufgrund ihrer fachlichen und pers\u00f6nlichen Qualifikationen nominiert werden sollen (CG-Leitsatz 5; OECD-Leitsatz VII C.).</p><p>2. Interessenkonflikte liessen sich mit einem Verbot staatlicher Unternehmensbeteiligungen zwar vermeiden; aus Sicht des Bundesrates w\u00e4re eine solche Massnahme aber unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Da eine unternehmerische T\u00e4tigkeit des Staates neben weiteren Bedingungen ein \u00f6ffentliches Interesse - im Regelfall die Gew\u00e4hrleistung der Grundversorgung - voraussetzt (Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung), w\u00fcrde ein Verbot mit dem \u00f6ffentlichen Grundversorgungsinteresse in Konflikt geraten. Dieses wiegt aus Sicht des Bundesrates schwerer als Interessenkonflikte, die sich gem\u00e4ss CG-Berichten des Bundesrates und OECD-Leits\u00e4tzen sowie aufgrund der praktischen Erfahrungen im In- und Ausland mit einfacheren Mitteln l\u00f6sen lassen. Letzteres spricht auch gegen die Idee, die Bundesbeteiligung an der Swisscom auf die Kantone zu \u00fcbertragen. Zudem fragt sich, ob erstens die Kantone \u00fcber die n\u00f6tige Finanz- und Risikokapazit\u00e4t verf\u00fcgen und wie sie zweitens die Steuerung und Kontrolle des Konzerns angesichts der stark fragmentierten Eigent\u00fcmerstruktur wirksam wahrnehmen k\u00f6nnten.</p><p>Aufgrund der Bestimmungen zur kantonalen Autonomie (Art. 3 und 47 der Bundesverfassung) sind allein die Kantone zust\u00e4ndig f\u00fcr die CG ihrer Beteiligungen. Der Bundesrat ist weder berechtigt, dazu Vorgaben zu erlassen, noch verf\u00fcgt er \u00fcber die erforderlichen Informationen zur Praxis der einzelnen Kantone.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487721600000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488240000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520596957)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481587200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}