{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164026,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164026,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4026","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Volkswagen-Aff\u00e4re. Vereinfachtes Verfahren f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten, Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und Beachtung des Vorsorgeprinzips","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich danke dem Bundesrat f\u00fcr die Antworten auf meine Interpellation 16.3298, \"Volkswagen-Skandal. Strafanzeige oder Strafklage einreichen\". Es w\u00e4re angezeigt, dass, unabh\u00e4ngig von der Instandsetzung der verkauften Fahrzeuge, den von VW reingelegten Konsumentinnen und Konsumenten Schadenersatz geleistet wird. Wie der Bundesrat in seinem Bericht \"Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz - Bestandesaufnahme und Handlungsm\u00f6glichkeiten\" ausf\u00fchrt, w\u00fcrde dies ein vereinfachtes Verfahren bedingen. Zudem machen mich die Antworten des Bundesrates betroffen im Hinblick auf die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und die Beachtung des Vorsorgeprinzips im Umweltbereich. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Bundesstellen oder kantonale Stellen als Halter betroffener Fahrzeuge in der VW-Aff\u00e4re eine Strafklage einreichen k\u00f6nnten. Wurden solche Klagen eingereicht? Falls ja: Welche Folgen haben sie gezeitigt?</p><p>2. Die Verletzung des Vorsorgeprinzips kann strafrechtliche Sanktionen nach Artikel\u00a060 des Umweltschutzgesetzes nach sich ziehen. Rechtsgut in diesem Gesetz ist der Umweltschutz. Konkretisiert wird dieser Grundsatz durch Artikel\u00a017 der Luftreinhalte-Verordnung. Wurde er von VW tats\u00e4chlich beherzigt?</p><p>3. Die Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb gestattet es dem Bund zu intervenieren, falls die Interessen mehrerer Personen oder einer Gruppe von Angeh\u00f6rigen einer Branche oder andere Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind. Sollte der Bund im vorliegenden Fall, da die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Konkurrenz von VW einen Schaden erlitten haben, nicht intervenieren?</p><p>4. W\u00e4re es nicht angebracht, in der Schweizer Gesetzgebung zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten bessere verfahrensrechtliche Mittel zu schaffen, die billiger sind und rascher zur Anwendung gelangen k\u00f6nnen, \u00e4hnlich der \"class action\" in den Vereinigten Staaten? Ist eine andere Form von kollektiven Klagen denkbar, die dem Staat eine Verfahrens\u00f6konomie bringen w\u00fcrde und den Kl\u00e4gerinnen und Kl\u00e4gern eine Gleichbehandlung?</p><p>5. Sollten den Konsumentinnen und Konsumenten nicht aussergerichtliche Verfahren (Mediation, Ombudsmann) zur Verf\u00fcgung gestellt werden?</p><p>6. Sollte die Gesetzgebung zur Produktesicherheit nicht dahingehend angepasst werden, dass die staatlichen Vollzugsorgane in vergleichbaren F\u00e4llen den R\u00fcckruf eines Produkts anordnen m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nein, bisher wurde seitens Bundesverwaltung weder eine Strafanzeige eingereicht noch ein Strafantrag gestellt. Ob kantonale Stellen eine Strafanzeige eingereicht oder einen Strafantrag gestellt haben, ist dem Bundesrat nicht bekannt.</p><p>2. Artikel\u00a060 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) bezweckt, f\u00fcr Mensch und Umwelt potenziell gef\u00e4hrliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Der vorliegende Fall wird im genannten Gesetzesartikel jedoch nicht aufgef\u00fchrt und stellt somit keinen Straftatbestand im Sinne dieser Bestimmung dar.</p><p>Artikel\u00a061 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a USG bestraft denjenigen, der aufgrund des USG erlassene Emissionsbegrenzungen (Art. 12 und 34 Abs. 1) vors\u00e4tzlich verletzt. Unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen somit grunds\u00e4tzlich auch Verletzungen des Vorsorgeprinzips. Diese Bestimmung kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn die Emissionsbegrenzung gest\u00fctzt auf das USG erlassen wurde. Die die Fahrzeuge betreffenden Emissionsbegrenzungen wurden im Rahmen der Strassenverkehrsgesetzgebung erlassen, namentlich in der Verordnung vom 19. Juni 1995 \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41). Artikel\u00a061 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a USG ist daher vorliegend nicht anwendbar, sondern allenfalls die Strafbestimmungen des Strassenverkehrsrechts, sofern die verkauften Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte \u00fcberschritten haben sollten.</p><p>3. Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), kann Zivil- oder Strafklage gegen Unternehmen einreichen, wenn deren unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken Kollektivinteressen bedrohen oder verletzen. Im Rahmen des VW-Skandals hat das Seco allerdings keine Beschwerden von betroffenen Personen erhalten. Da das Seco - im Gegensatz zu kantonalen Staatsanwaltschaften oder der Bundesanwaltschaft - \u00fcber keine Ermittlungskompetenzen, sondern ausschliesslich \u00fcber ein Klagerecht verf\u00fcgt, h\u00e4tte es unter den gegebenen Umst\u00e4nden nur gest\u00fctzt auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Informationen, beispielsweise Medienberichte, ein Zivil- oder Strafverfahren anstrengen m\u00fcssen.</p><p>Im \u00dcbrigen hatte das Bundesamt f\u00fcr Strassen (Astra) als Vertreterin des Bundes die Kantone unverz\u00fcglich angewiesen, die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr zum Verkehr zuzulassen.</p><p>4. In seinem Bericht \"Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz - Bestandesaufnahme und Handlungsm\u00f6glichkeiten\" vom 3. Juli 2013 hat der Bundesrat eine umfassende Bestandesanalyse gemacht und entsprechende L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten, sowohl im Rahmen der bestehenden Instrumente als auch durch die Schaffung neuer Instrumente, aufgezeigt. Gleichzeitig lehnte er aber die \"class actions\" nach US-amerikanischem Vorbild als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes f\u00fcr die Schweiz als weder n\u00f6tig noch erstrebenswert konsequent ab. In Erf\u00fcllung der vom Parlament im Anschluss an diesen Bericht \u00fcberwiesenen Motion Birrer-Heimo 13.3931, \"F\u00f6rderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung\", ist der Bundesrat derzeit mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzesvorschl\u00e4ge besch\u00e4ftigt, die gerade auch Konsumentinnen und Konsumenten die kollektive und damit einfachere, g\u00fcnstigere und raschere Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern sollen.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass neben der justizf\u00f6rmigen Rechtsdurchsetzung durch staatliche Gerichte auch den aussergerichtlichen Instrumenten der Mediation und der alternativen Streiterledigung, wie beispielsweise Ombudsstellen, eine zentrale Rolle im Rahmen der Rechtsdurchsetzung und Rechtsverwirklichung zukommt. Erst aus dem Zusammenspiel aller dieser Instrumente resultiert ein funktionierendes Rechtsschutzsystem. Entsprechend sieht das geltende Recht die Mediation, die beispielsweise im Zivilprozess an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten kann, bereits vor, und in einzelnen Sachbereichen bestehen bew\u00e4hrte und anerkannte Ombudsstellen, welche Konsumentinnen und Konsumenten die Geltendmachung ihrer Rechte erm\u00f6glichen beziehungsweise erleichtern k\u00f6nnen.</p><p>6. Artikel\u00a031c der Verordnung vom 19. Juni 1995 \u00fcber die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV; SR 741.511) sieht vor, dass das Astra einen R\u00fcckruf von Fahrzeugtypen anordnen kann, wenn festgestellt wird, dass ein genehmigter Typ nicht verkehrssicher ist. In schwerwiegenden F\u00e4llen kann es sogar ein Verkaufsverbot anordnen. Daneben besteht auch bei Nichtkonformit\u00e4t mit dem genehmigten Typ die R\u00fcckrufm\u00f6glichkeit (Art. 31b TGV).</p><p>Diese sektoriellen Vorschriften gehen dem Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 \u00fcber die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) vor (vgl. Art. 1 Abs. 3 PrSG und dazu Eugenie Holliger-Hagmann, Kommentar zum PrSG, 2010, S. 94ff). Das PrSG k\u00e4me subsidi\u00e4r nur zur Anwendung, wenn es bez\u00fcglich des R\u00fcckrufs strengere Vorschriften enthielte. Dies ist nicht der Fall: Auch Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 PrSG gibt den Markt\u00fcberwachungsorganen nur die Kompetenz, Produkte zur\u00fcckzurufen, wenn dies zum Schutz der Sicherheit oder Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter erforderlich ist. Im Einzelfall ist somit abzuw\u00e4gen, ob sich ein R\u00fcckruf aufgrund der objektiven Gefahrenlage rechtfertigt oder ob nicht mildere Massnahmen (z. B. Warnhinweise oder die Anordnung, fehlerhafte Produkte vor Ort zu reparieren) gen\u00fcgen, um die Sicherheitsinteressen zu wahren. Eine Gesetzesvorschrift, wonach in jedem Fall zwingend ein R\u00fcckruf anzuordnen sei, w\u00fcrde das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV) verletzen. Dabei ist auch im Auge zu behalten, dass das PrSG viele unterschiedliche Produkte umfasst, von Aufz\u00fcgen bis zu Serienprodukten (meistens Konsumentenprodukte). Der R\u00fcckruf von Aufz\u00fcgen beispielsweise ist praktisch nicht durchf\u00fchrbar. Daher w\u00e4re eine Verpflichtung, ein fehlerhaftes Produkt immer zur\u00fcckzurufen, bei gewissen Produkten gar nicht durchsetzbar. Die heutige Vorgehensweise hat sich hinsichtlich Sicherheit bew\u00e4hrt, weshalb sich eine Gesetzes\u00e4nderung nicht aufdr\u00e4ngt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110608700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481760000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr|Strafrecht"}}