{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4031","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Elektromagnetische Strahlung, Gesundheitskosten und L\u00fccken in der Gesetzgebung \u00fcber die nichtionisierende Strahlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) hat die Verminderung elektromagnetischer Strahlung zum Schutz der Bev\u00f6lkerung zum Ziel. Offensichtlich deckt die NISV jedoch nicht alle Bereiche ab, die gesundheitssch\u00e4digende Immissionen in Form von Elektrosmog auf das biologische System von Mensch und Tier zur Folge haben. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Gehalt bzw. zu L\u00fccken in der NISV:</p><p>1. Warum werden niederfrequente elektrische Felder aus Hausinstallationen nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>2. Warum werden Elektroleitungen im Erdreich, mit Stromf\u00fchrungen aus der Anlage selbst, aber auch Stromf\u00fchrungen aus fremden Anlagen wie Bahnen, nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>3. Warum werden Ladungen breitbandiger Frequenzen f\u00fcr die Nutzung und Versorgung einfacher Ger\u00e4te, aus nichtlinearen Anlagebetrieben wie Fotovoltaikwechselrichtern, Schaltnetzteilern aller Art, Ladeger\u00e4ten usw., nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>4. Warum werden die Einfl\u00fcsse auf Ladekapazit\u00e4ten von Bauwerken, welche dadurch als Emissionsquellen breitbandiger elektrischer Felder wirken, nicht mit einbezogen?</p><p>5. Warum wird das Zusammenspiel zwischen differenzierten Frequenzb\u00e4ndern (Hoch- und Niederfrequenzen) als Interferenz in R\u00e4umen ungen\u00fcgend mitber\u00fccksichtigt? Gerade bei diesem Aspekt werden deutliche Wirkungen auf biologische Systeme verursacht, die Probleme sowohl f\u00fcr Menschen als insbesondere auch f\u00fcr Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung zur Folge haben.</p><p>6. Warum sind in der vom Bundesamt f\u00fcr Umwelt eingesetzten wissenschaftlichen Expertengruppe keine in der Alltagspraxis t\u00e4tigen Experten mit einbezogen, auf dass ein erspriesslicher Transfer zwischen Theorie, Wissenschaft, Berufserfahrung und Praxis besser garantiert werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Es erweist sich immer mehr, dass das Ph\u00e4nomen elektromagnetischer Strahlungen zu den grossen Kostentreibern im Gesundheitswesen geh\u00f6rt. Es ist noch zu wenig erforscht. Politik, Wissenschaft und Praxis kollaborieren im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt zu wenig. Entsprechend weist auch die NISV erhebliche L\u00fccken im Bereich der elektromagnetischen Umweltbedingungen auf; zum nahen Aufenthaltsbereich von Mensch und Tier fehlt praktisch \u00fcberhaupt jeglicher Bezug. Dabei sind im Umweltschutzgesetz, Artikel\u00a07 Absatz\u00a07, die Bauten wie Wohnungen, Arbeitsst\u00e4tten oder St\u00e4lle expressis verbis als USG-relevante Anlagen definiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) enth\u00e4lt Immissionsgrenzwerte (IGW), die der Bundesrat nach den Kriterien von Artikel\u00a014 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) so festgelegt hat, dass nach dem Stand des Wissens und der Erfahrung Gef\u00e4hrdungen und erhebliche St\u00f6rungen des Wohlbefindens ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sind die IGW eingehalten, ist der Mensch deshalb vor den nachweislichen Gesundheitsgef\u00e4hrdungen durch nichtionisierende Strahlung (NIS) gesch\u00fctzt. IGW gibt es f\u00fcr magnetische und elektrische Felder. Der Schutz des Menschen vor nichtionisierender Strahlung von elektrischen Ger\u00e4ten ist hingegen nicht Gegenstand der NISV, sondern des Produktesicherheitsrechts, welches seinerseits auf die EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG sowie harmonisierte technische Normen verweist.</p><p>Nach Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 USG sind Emissionen von Anlagen ausserdem im Sinne der Vorsorge immer so weit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich m\u00f6glich und wirtschaftlich tragbar ist. Damit sollen unabsehbare Gesundheitsrisiken fr\u00fchzeitig begrenzt werden. Bei der Konkretisierung dieser Bestimmung in der NISV hat sich der Bundesrat einerseits auf jene Strahlungen konzentriert, f\u00fcr die aus wissenschaftlichen Untersuchungen ein begr\u00fcndeter Verdacht auf unerw\u00fcnschte gesundheitliche Auswirkungen vorlag, und andererseits auf jene Anlagen, die in der Umwelt zu relevanten Langzeitbelastungen f\u00fchren k\u00f6nnen. Weil im Bereich der Elektrizit\u00e4ts\u00fcbertragung und -anwendung ein solcher Verdacht f\u00fcr das Magnetfeld besteht, nicht jedoch f\u00fcr die elektrischen Felder, hat der Bundesrat nur f\u00fcr das Magnetfeld entsprechender Anlagen eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung festgelegt.</p><p>Im Produktesicherheitsrecht gibt es keine ausdr\u00fccklichen, mit denjenigen des USG vergleichbaren vorsorglichen Emissionsbegrenzungen. F\u00fcr die Sicherheit von elektrischen Ger\u00e4ten sind international harmonisierte Normen massgebend, die auch der Gef\u00e4hrdung durch nichtionisierende Strahlung Rechnung tragen. Wenn ein Ger\u00e4t in den Handel gebracht werden soll, sind die in den Normen festgelegten Grenzwerte einzuhalten. Dar\u00fcber hinausgehende nationale Vorschriften w\u00fcrden ein unerw\u00fcnschtes technisches Handelshemmnis darstellen. Der Bundesrat hat es deshalb bisher abgelehnt, \u00fcber die internationalen Normen hinausgehende Emissionsbegrenzungen festzulegen.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./4. Siehe die allgemeinen Ausf\u00fchrungen zu den elektrischen Feldern.</p><p>2. Erdverlegte Kabelleitungen sind wie Freileitungen im Umweltrecht ber\u00fccksichtigt. Sie stellen nur dann relevante Quellen von Magnetfeldern dar, wenn die einzelnen Phasenleiter r\u00e4umlich getrennt verlegt sind. Solche Kabelleitungen werden von den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der NISV erfasst. Sie m\u00fcssen den Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla einhalten.</p><p>3. Siehe die allgemeinen Ausf\u00fchrungen zu den elektrischen Ger\u00e4ten.</p><p>5. NIS von Anlagen muss die in der NISV festgelegten IGW einhalten. Liegt eine Mischung mit Beitr\u00e4gen unterschiedlicher Frequenz vor, wird eine gesamtheitliche Beurteilung vorgenommen. Die IGW gelten dann f\u00fcr die Summe all jener Anteile, die eine gleichartige biologische Wirkung entfalten. Dies ist beispielsweise der Fall f\u00fcr die Magnetfelder der allgemeinen und der Bahnstromversorgung, die unterschiedliche Frequenz aufweisen und beide im menschlichen K\u00f6rper elektrische Str\u00f6me induzieren. Ob Mischungen verschiedener NIS in synergistischer Weise dar\u00fcber hinaus weitere biologische Auswirkungen haben k\u00f6nnen, ist nicht bekannt.</p><p>Im Produktesicherheitsrecht gilt die Regel, dass jedes Produkt separat bewertet wird und den ihm zustehenden Grenzwert aussch\u00f6pfen darf. Eine Beurteilung und Begrenzung der Gesamtimmission aus dem Zusammenwirken mehrerer Produkte ist bisher nicht etabliert. Soweit diese Gesamtexposition die Gesundheit von Menschen gef\u00e4hrden kann und nicht vom USG oder von anderen bestehenden Erlassen erfasst wird, w\u00e4re eine Regelung gest\u00fctzt auf Artikel\u00a04 des sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindenden Bundesgesetzes \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (NISSG) m\u00f6glich.</p><p>6. Der wissenschaftlichen Expertengruppe, die das Bafu in Fragen der biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen von NIS ber\u00e4t, geh\u00f6ren auch Personen an, die in der Praxis t\u00e4tig sind, so zum Beispiel eine \u00c4rztin, welche auf die Untersuchung und Beratung elektrosensibler Menschen spezialisiert ist. Der vom Interpellanten gew\u00fcnschte Praxisbezug und Erfahrungstransfer ist deshalb gew\u00e4hrleistet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519560690)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481760000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie|Gesundheit"}}