{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4075","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen gegen die massiv steigende Anzahl an Tierversuchen und eingesetzten Tieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird angesichts der massiv steigenden Zahl von Tieren bei Tierversuchen gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er sich vorstellen, zur Wahrung des aus Artikel\u00a0120 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung hervorgehenden Verfassungsprinzips eine strengere Bewilligungspflicht einzuf\u00fchren?</p><p>2. Sieht er M\u00f6glichkeiten, eine allf\u00e4llige Bewilligungspflicht an Tierarten und/oder den Schweregrad der Belastung der Tiere zu koppeln?</p><p>3. Warum werden in den letzten Jahren immer mehr Amphibien und Reptilien als Versuchstiere gehalten und f\u00fcr Tierversuche des Schweregrads 3 genutzt?</p><p>4. Wie erkl\u00e4rt sich die auff\u00e4llige Zunahme in den Kantonen Uri und Graub\u00fcnden?</p><p>5. Kann er sich vorstellen, die Hochschulen zu einem Rechenschaftsbericht zu verpflichten?</p>","ReasonText":"<p>Die Anzahl Tierversuche steigt seit dem Jahr 2000 in der Hochschulforschung massiv an. Bis 2015 hat sie sich mehr als verdoppelt (<a href=\"http://tv-statistik.ch/de/statistik/index.php\">http://tv-statistik.ch/de/statistik/index.php)</a>. Vor allem ist ein Anstieg in der Grundlagenforschung und dort im mittel- und schwerbelastenden Bereich zu erkennen. Weil gerade an Hochschulen Tierversuche zunehmen, stehen diese in der Pflicht, vermehrt Verantwortung zu \u00fcbernehmen und Alternativen zu suchen. In ihren Policy Statements (Crus/Swissuniversities, Policy for Animal Research) geben die Hochschulen zwar ihrem Willen f\u00fcr Verbesserungen Ausdruck, bislang jedoch ohne Erfolg.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anzahl der Tierversuchsbewilligungen und der eingesetzten Tiere hat zwar zugenommen, die Anzahl der betroffenen Tiere pro Bewilligung hat aber abgenommen. Dies weist auf die gezieltere Verwendung der eingesetzten Versuchstiere hin. Der gr\u00f6sste Teil der Tierversuche wird in den Schweregraden 0 (keine Belastung f\u00fcr die Tiere) und 1 (leichte Belastung f\u00fcr die Tiere) durchgef\u00fchrt. 2015 entsprachen 76,8 Prozent der durchgef\u00fchrten Tierversuche den Schweregraden 0 oder 1. Unter Schweregrad 2 (mittlere Belastung) fielen 21,1 Prozent und unter Schweregrad 3 (schwere Belastung) 2,1 Prozent der Versuche.</p><p>1. Die Bewilligungspflicht f\u00fcr Tierversuche ist im Tierschutzgesetz (TSchG, Art. 17ff.; SR 455) und in der Tierschutzverordnung (TSchV, Art. 139ff.; SR 455.1) detailliert geregelt. Um eine Bewilligung zur Durchf\u00fchrung eines Tierversuchs zu erhalten, sind sehr hohe Anforderungen zu erf\u00fcllen. So muss, wer belastende Tierversuche durchf\u00fchren will, nachweisen, dass mit dem Tierversuch das unerl\u00e4ssliche Mass nicht \u00fcberschritten wird. Dies bedeutet, dass Gesuchsteller die 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine) ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen belegen, dass Alternativmethoden (Replace) gepr\u00fcft wurden und dass das Versuchsziel nur mit einem Tierversuch erzielt werden kann. Weiter m\u00fcssen sie belegen, dass sie den Tierversuch so geplant haben, dass die kleinstm\u00f6gliche Anzahl Tiere eingesetzt (Reduce) und die geringstm\u00f6gliche Belastung der Tiere vorgesehen wird (Refine). Im Rahmen einer G\u00fcterabw\u00e4gung muss zudem aufgezeigt werden, dass die Belastung der Tiere durch den erhofften Erkenntnisgewinn gerechtfertigt werden kann.</p><p>Alle Bewilligungsgesuche f\u00fcr belastende Tierversuche m\u00fcssen der jeweiligen kantonalen Tierversuchskommission zur Pr\u00fcfung unterbreitet werden. Die kantonalen Tierversuchskommissionen sind mit Fachleuten besetzt, wobei die Tierschutzorganisationen angemessen vertreten sein m\u00fcssen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates wird mit den heute bereits sehr strengen Bewilligungsvoraussetzungen f\u00fcr Tierversuche die W\u00fcrde des Tieres im Sinne der Bundesverfassung (Art. 120 Abs. 2) bzw. des TSchG (Art. 1 und 3 Bst. a) gewahrt. Nachholbedarf besteht bei der Umsetzung der 3R-Prinzipien. Der Bundesrat hat deshalb das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) und das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt, die Einrichtung eines 3R-Kompetenzzentrums zu pr\u00fcfen (vgl. Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 12.3660). Ein von den beauftragten Hochschulen erarbeiteter Entwurf f\u00fcr ein solches Zentrum liegt vor. Ein wichtiges Ziel eines solchen Zentrums ist es, die Forschung der Hochschulen im Bereich der Alternativmethoden besser zu dokumentieren und weiterzuentwickeln.</p><p>2. In den Bewilligungsvoraussetzungen f\u00fcr Tierversuche werden sowohl die Tierart wie auch die Belastung der Tiere ber\u00fccksichtigt. So d\u00fcrfen Versuche an evolutiv h\u00f6her stehenden Tieren nur durchgef\u00fchrt werden, wenn der Zweck nicht mit evolutiv niedriger stehenden Tierarten erreicht werden kann und keine geeigneten Alternativmethoden vorhanden sind (Art. 20 Abs. 2 TSchG). Die Bewilligung kann u. a. mit Bedingungen und Auflagen hinsichtlich Tierart verbunden werden (Art. 141 Abs. 4 Bst. a TSchV). Zudem sind Tierversuche insbesondere dann unzul\u00e4ssig, wenn sie gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn dem Tier unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgen oder es in unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Angst versetzen (Art. 19 Abs. 4 TSchG). Im Rahmen dieser G\u00fcterabw\u00e4gung im Bewilligungsverfahren wird die Belastung der Tiere bereits ber\u00fccksichtigt.</p><p>3. Versuche mit Amphibien und Reptilien werden nur sporadisch durchgef\u00fchrt. Deshalb schwanken auch die Zahlen von Jahr zu Jahr stark. Versuche mit Amphibien und Reptilien werden fast ausschliesslich in den Schweregraden 0 und 1 durchgef\u00fchrt. 2015 wurden mit Reptilien und Amphibien keine Tierversuche mit Schweregrad 3 durchgef\u00fchrt. Die Zunahme zwischen 2014 und 2015 der Anzahl von Amphibien, die in Tierversuchen eingesetzt wurden, ist auf einen Tierversuch zur\u00fcckzuf\u00fchren, bei dem im Rahmen einer \u00f6kologischen Studie rund 23 000 Kaulquappen untersucht wurden. Die Kaulquappen wurden unter Laborbedingungen gez\u00fcchtet und darauf an unterschiedlichen Orten in der Natur freigelassen und weiter beobachtet. Ziel der Studie war, die Einflussfaktoren f\u00fcr die Entwicklung der Amphibien unter verschiedenen Umweltbedingungen zu erkennen.</p><p>4. In den Kantonen Uri und Graub\u00fcnden wurden Tierversuche mit freilebenden Wildtieren durchgef\u00fchrt. Im Kanton Uri wurde eine Fischbesatzstudie in den Schweregraden 1 und im Kanton Graub\u00fcnden eine Studie mit Fr\u00f6schen und Kaulquappen (vgl. Antwort 3) in den Schweregraden 0 und 1 durchgef\u00fchrt.</p><p>5. Nach geltendem Recht besteht eine Aufzeichnungspflicht (Art. 144 TSchV). Bei der Durchf\u00fchrung eines Tierversuches sind pro Tier oder Tiergruppe neben der Belastung der Tiere beispielsweise die Auswertung der Versuche und die Verwertbarkeit der Resultate schriftlich zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen m\u00fcssen den Vollzugsbeh\u00f6rden jederzeit zur Verf\u00fcgung gehalten werden und w\u00e4hrend drei Jahren nach Ablauf der Bewilligung aufbewahrt werden. Zudem ist vorgesehen, f\u00fcr die Umsetzung der 3R-Prinzipien in der F\u00f6rderpraxis des Schweizerischen Nationalfonds ein geeignetes Reporting zu etablieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Aebischer Matthias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519797147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481760000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Umwelt"}}