{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4083","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Krankenversicherung. An bew\u00e4hrten Pr\u00e4mienregionen festhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschl\u00e4gigen Gesetzesgrundlagen (KVG, KVAG) derart anzupassen, dass die Einteilung der Pr\u00e4mienregionen analog heutigem System grunds\u00e4tzlich auf Ebene der Gemeinden erfolgt und der Bundesrat die maximal anrechenbaren Kostenunterschiede festlegt.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Inkrafttreten des KVAG kann das EDI alleine \u00fcber die Einteilung der Pr\u00e4mienregionen und \u00fcber die anrechenbaren Kostenunterschiede entscheiden. Zuvor war der Bundesrat f\u00fcr die maximalen \"Rabatte\" zust\u00e4ndig. Das EDI hat angek\u00fcndigt, die Beurteilung der Kosten k\u00fcnftig auf Bezirks- statt wie bisher auf Gemeindeebene vorzunehmen. Dies ist umso fragw\u00fcrdiger, als mehr als die H\u00e4lfte der Kantone die Ebene der \"Bezirke\" gar nicht kennt oder abgeschafft hat, darunter grosse Kantone wie Luzern, St. Gallen und Graub\u00fcnden.</p><p>Hinzu kommen diverse weitere \u00c4nderungen: Mehrere Pr\u00e4mienregionen sollen k\u00fcnftig nur noch in Kantonen mit mindestens 200 000 versicherten Personen m\u00f6glich sein, und eine Pr\u00e4mienregion soll mindestens 33 333 Personen umfassen, in einem grossen Kanton 66 667 Versicherte. Gem\u00e4ss Sant\u00e9suisse w\u00e4ren knapp 3 Millionen Personen in gut 1200 Gemeinden von der Verordnungs\u00e4nderung auf EDI-Stufe negativ betroffen. Es d\u00fcrfte sich dabei um einen Betrag in Milliardenh\u00f6he handeln, der aufgrund von Vorgaben, die zumindest angezweifelt werden d\u00fcrfen, umverteilt werden soll.</p><p>Die Kostendaten von Sant\u00e9suisse zeigen, dass die Verordnungs\u00e4nderung insgesamt nicht zu mehr Kostenwahrheit und Transparenz f\u00fchren w\u00fcrde. Die Bev\u00f6lkerung in Hunderten von Gemeinden w\u00e4re bez\u00fcglich der Kostenwahrheit mit willk\u00fcrlichen Effekten konfrontiert. Die neue Vorgabe der \"Bezirksebene\" ist zur Ermittlung der Kostenunterschiede in der Krankenversicherung sachfremd. Ihr einziger nennenswerter Effekt ist die Nivellierung der Kostenunterschiede der Gemeinden. Wenn wir bei der Pr\u00e4miengestaltung minimale Anreize f\u00fcr kostensparendes Verhalten aufrechterhalten wollen, sollten wir an den bew\u00e4hrten Pr\u00e4mienregionen festhalten und den undifferenzierten Effekten einer falschen \"Reform\" entgegenwirken.</p><p>F\u00fcr die Einteilung der Pr\u00e4mienregionen sollen im Grundsatz weiterhin die Kosten der Gemeinden relevant sein, und der Bundesrat soll wie vor 2016 die maximalen Rabatte festlegen. Optimierungen des Bew\u00e4hrten sollen grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich sein, aber gezielt und kostengerecht erfolgen. Unzumutbare Pr\u00e4mienspr\u00fcnge, die das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in unsere Krankenversicherung ersch\u00fcttern, m\u00fcssen dabei vermieden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG; SR 832.12) kumulierten sich in den Kantonen Ungleichgewichte, da die Pr\u00e4mien mancherorts zu hoch oder zu tief angesetzt worden waren. Nach langen Debatten hiess das Parlament einen Kompromiss gut, wonach diese Ungleichgewichte teilweise kompensiert werden sollen, indem den Versicherten in den betroffenen Kantonen die H\u00e4lfte der Summe der zu viel bezahlten Pr\u00e4mien r\u00fcckerstattet wird. Das KVAG soll verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt. Die Quersubventionierungen innerhalb der Kantone m\u00fcssen ebenfalls unterbunden werden.</p><p>Der Gesetzgeber erteilte dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) die Kompetenz, die Pr\u00e4mienregionen einzuteilen und die maximal zul\u00e4ssigen Pr\u00e4mienunterschiede festzulegen. Er hat auch beschlossen, dass diese Unterschiede auf den Kostenunterschieden zwischen den Regionen beruhen m\u00fcssen (Art. 61 Abs. 2bis des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10).</p><p>Das EDI hat den Auftrag, periodisch zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Pr\u00e4mienregionen noch sachgerecht sind (Art. 91b Abs. 1 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung; SR 832.102). Die heutige Einteilung der Pr\u00e4mienregionen nach Gemeinden und die daraus resultierenden Pr\u00e4mienrabatte entsprechen nicht mehr den tats\u00e4chlichen Kostenunterschieden zwischen den Regionen. Ausserdem verringert sich der Kostenunterschied zwischen st\u00e4dtischen und l\u00e4ndlichen Regionen. Aufgrund der Mobilit\u00e4t der Patientinnen und Patienten stellt die Entfernung des urbanen Zentrums kein Hindernis f\u00fcr die Inanspruchnahme der in den St\u00e4dten ans\u00e4ssigen Leistungserbringer mehr dar.</p><p>In Anbetracht der neuen gesetzlichen Grundlage und der heutigen Situation m\u00fcssen die Pr\u00e4mienregionen angepasst werden. Im Fr\u00fchling 2016 f\u00fchrte das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) im Auftrag des EDI die Vorkonsultation der Kantone durch. Anschliessend bereitete das EDI einen Entwurf zur Revision der Verordnung \u00fcber die Pr\u00e4mienregionen (SR 832.106) vor. Dabei dr\u00e4ngte sich der Bezirk als kleinste geografische Einheit f\u00fcr eine Pr\u00e4mienregion auf, denn eine Einteilung auf Gemeindeebene f\u00fchrt zu bunt zusammengew\u00fcrfelten Regionen mit Gemeinden, die zur selben Region geh\u00f6ren, aber auf dem Kantonsgebiet verstreut sind. Mit den Bezirken k\u00f6nnen Pr\u00e4mienregionen gebildet werden, die ein relativ einheitliches Ganzes darstellen. Die Festlegung der Pr\u00e4mienregionen nach Gemeinden kann ausserdem zu einer zuf\u00e4lligen Einteilung derselben f\u00fchren: In einer kleinen Gemeinde verursacht ein einziger schwerer Krankheitsfall einen bedeutenden Kostenanstieg, sodass die Gemeinde in die teuerste Pr\u00e4mienregion eingeteilt werden muss. Im Jahr darauf k\u00f6nnten die Kosten drastisch sinken, wenn es keinen solchen Fall mehr gibt. Die Gemeinde m\u00fcsste folglich in die kosteng\u00fcnstigste Region wechseln. Solche Wechsel sind nicht w\u00fcnschenswert. Die Einteilung der Pr\u00e4mienregionen nach Bezirken erm\u00f6glicht eine langfristig stabile L\u00f6sung. Mit den Bezirken kann auch die Einhaltung des Gerechtigkeitsprinzips gew\u00e4hrleistet werden: Es ist weder richtig, noch entspricht es ganz der Kostenwahrheit, dass die Versicherten einer Gemeinde h\u00f6here Pr\u00e4mien zahlen m\u00fcssen, weil sich in dieser Gemeinde ein Pflegeheim befindet, denn in der Regel nimmt diese Einrichtung auch Menschen aus den Nachbargemeinden auf. Eine Einteilung der Pr\u00e4mienregionen auf Gemeindeebene ist zudem nicht mehr m\u00f6glich, da das BAG die Daten nicht mehr nach Gemeinde erhebt, um die Anonymit\u00e4t der Versicherten zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Die Anpassung der Pr\u00e4mienregionen f\u00fchrt nicht zu Mehrkosten und auch nicht zu einer Zunahme der Pr\u00e4mieneinnahmen. Es ist eine reine Umverteilung, bei der die einen etwas weniger und die anderen etwas mehr bezahlen, die Summe der Pr\u00e4mien aber gleich bleibt. F\u00fcr die Mehrheit der Versicherten wird die \u00c4nderung der Pr\u00e4mienregionen sogar keine grosse Auswirkung haben. Ein Drittel der Versicherten wohnt in Kantonen, die keine Pr\u00e4mienregionen kennen - diese Versicherten sind von der Revision gar nicht betroffen. Da jede \u00c4nderung der Pr\u00e4mienregionen - und sei sie noch so klein - rechnerisch zu einer \u00c4nderung der Pr\u00e4mien f\u00fchrt, sind alle \u00fcbrigen Versicherten von der \u00c4nderung in einem gewissen Ausmass betroffen, wobei rund die H\u00e4lfte profitieren wird, w\u00e4hrend die andere H\u00e4lfte etwas mehr zahlen muss. In vielen F\u00e4llen sind die Auswirkungen jedoch gering. Insgesamt hat jeder f\u00fcnfte Versicherte mit einem Pr\u00e4mienaufschlag von mehr als 5 Franken zu rechnen. In Einzelf\u00e4llen ist mit einem hohen Aufschlag zu rechnen: Bei gut 1 Prozent der Versicherten d\u00fcrften die Pr\u00e4mien aufgrund der neuen Pr\u00e4mienregionen um mehr als 10 Prozent steigen. Daf\u00fcr kommen etwa 20 Prozent der Versicherten in den Genuss einer Pr\u00e4miensenkung von bis zu 10 Franken. Bei gut 3 Prozent davon liegt der Pr\u00e4mienabschlag sogar \u00fcber 35 Franken.</p><p>Bei den Kantonen mit mehreren Pr\u00e4mienregionen entsprechen die im Entwurf des EDI vorgesehenen Regionen den Verwaltungseinheiten (Bezirke, Kreise, Regionen) gem\u00e4ss dem Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz (Quelle: www.bfs.admin.ch &gt; Grundlagen und Erhebungen &gt; Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz). Folglich wird das Gebiet der Kantone Luzern, St. Gallen und Graub\u00fcnden noch in Kreise oder Regionen unterteilt. Der Entwurf des EDI war Gegenstand einer Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Kreisen, die vom 26. September 2016 bis zum 13. Januar 2017 dauerte (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2016 &gt; EDI). Die Mehrheit der betroffenen Kantone sprach sich nicht gegen die Einteilung der Pr\u00e4mienregionen nach Bezirken aus. Je nach Ergebnis der Vernehmlassung ist das EDI bereit, die Einteilung der Bezirke in eine andere Pr\u00e4mienregion zu \u00fcberdenken, wenn sich das als gerechtfertigt erweist.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen zu den Kompetenzen des EDI bez\u00fcglich der Pr\u00e4mienregionen und der maximalen Pr\u00e4mienunterschiede zwischen den Regionen sind seit einem Jahr in Kraft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine \u00c4nderung dieser Bestimmungen verfr\u00fcht w\u00e4re.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1488499200000)\/","SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544572800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799151200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481760000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}