{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164088,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164088,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4088","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Quecksilber-Schwellenwert. Gegen unn\u00f6tige B\u00fcrokratie und Wertverminderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Schwellenwert f\u00fcr die Eintragung quecksilberbelasteter Parzellen in das Kataster belasteter Parzellen von 0,5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde anzuheben, und es sind s\u00e4mtliche hiervon betroffenen Verordnungen und Anh\u00e4nge (u. a. AltlV, VVEA) entsprechend anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss derzeit g\u00fcltiger Umweltschutzgesetzgebung werden quecksilberbelastete Parzellen unterschiedlich behandelt. Jene mit einer Belastung von weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten als unbelastet. Parzellen mit einer Belastung von mehr als 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde werden im Kataster f\u00fcr belastete Standorte eingetragen und m\u00fcssen mindestens bis auf diesen Wert saniert werden. Problematisch sind diejenigen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde: Sie sind nicht sanierungsbed\u00fcrftig, werden aber im Kataster f\u00fcr belastete Standorte eingetragen.</p><p>Es sind keine Gr\u00fcnde ersichtlich, Parzellen, welche nicht sanierungsbed\u00fcrftig sind, im Kataster belasteter Standorte einzutragen. Selbst der Bundesrat antwortete auf die Interpellation Reynard 14.4143: \"B\u00f6den mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt dar und bed\u00fcrfen somit keiner weiteren Massnahmen.\" Dies best\u00e4tigt die Arcadis-Studie \"Grossgrundkanal: Nahrungs- und Futtermitteluntersuchung im Bereich der \u00fcbrigen Gebiete\" vom 29. November 2016, gem\u00e4ss welcher der Konsum von lokalen Roggen-, Fleisch- und Milchprodukten aus landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen mit einer Quecksilber-Konzentration von bis zu 20 Milligramm pro Kilogramm f\u00fcr die Gesundheit unbedenklich ist.</p><p>Bei der Festlegung von Werten hat der Bundesrat einen Ermessensspielraum. Aufgrund dieser Kompetenz kann der Bundesrat den Schwellenwert f\u00fcr belastete Parzellen jederzeit von 0,5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm anheben. Dies ist umso mehr angebracht, als selbst der Bundesrat best\u00e4tigt, dass die Schweiz mit Abstand die strikteste Gesetzgebung in Europa hat. Abgesehen davon verursacht die Unterscheidung in unbelastete (weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm), belastete, aber nicht sanierungsbed\u00fcrftige (0,5 bis 2,0 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm) sowie belaste, sanierungsbed\u00fcrftige Parzellen (mehr als 2,0 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm) eine unn\u00f6tige und kostspielige B\u00fcrokratie.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Umweltschutzgesetz (SR 814.01) verlangt, dass der Mensch und seine Umwelt vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen gesch\u00fctzt werden. Entsprechend ist auch der Umgang mit dem neurotoxischen Schadstoff Quecksilber in der Umweltschutzgesetzgebung geregelt.</p><p>Der Eintrag aller belasteten Standorte in den Kataster durch die Kantone ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und sinnvoll: Ab einem Wert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm im Boden gilt ein Standort als belastet und wird in den Kataster eingetragen.</p><p>- Ab 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm kann eine Gef\u00e4hrdung des Bodens vorliegen, welche auch im Sinne des Vorsorgeprinzips fr\u00fchzeitig zu begrenzen ist. Die Kantone erlassen zu diesem Zweck Nutzungseinschr\u00e4nkungen (Verordnung \u00fcber Belastungen des Bodens; SR 814.12).</p><p>- Aushubmaterial, welches den Wert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm \u00fcberschreitet, gilt als verschmutzt und darf nur unter Auflagen (beispielsweise durch Ablagerung auf einer daf\u00fcr geeigneten Deponie) entsorgt und allenfalls wiederverwendet werden (Abfallverordnung; SR 814.600).</p><p>Das Erfassen belasteter Standorte im Kataster stellt sicher, dass Informationen \u00fcber Belastungen von Grundst\u00fccken der Wirtschaft, der \u00d6ffentlichkeit und den Beh\u00f6rden nachhaltig zur Verf\u00fcgung stehen. So wird beispielsweise K\u00e4ufern einer Liegenschaft transparent dargelegt, ob die Parzelle mit Schadstoffen belastet ist oder nicht. Die T\u00e4uschung der K\u00e4uferin bzw. des K\u00e4ufers wird mit dem Katastereintrag vermieden. Ihnen bleiben \u00dcberraschungen und zus\u00e4tzliche, nichtkalkulierte Entsorgungskosten erspart. Ausserdem ist damit sichergestellt, dass belastetes Aushubmaterial sachgem\u00e4ss entsorgt und nicht unkontrolliert weiterverbreitet wird.</p><p>Ein Wertverlust des Grundst\u00fccks ergibt sich aus der effektiv vorhandenen Belastung bzw. aufgrund der Folgekosten einer Entsorgung und nicht aus dem Katastereintrag an sich. Den Banken ist das Altlastenrecht heute bestens bekannt. Allf\u00e4llige Wertverluste durch Bodenbelastungen werden von ihnen, genauso wie viele andere Faktoren, welche einen Einfluss auf den Grundst\u00fcckspreis haben, differenziert beurteilt.</p><p>Die Kantone haben ihre Kataster der belasteten Standorte mittlerweile fertiggestellt. Die Kosten f\u00fcr die F\u00fchrung der Kataster sind minim. Hingegen w\u00fcrde eine \u00c4nderung dieses schweizweit etablierten Systems Mehrkosten und zus\u00e4tzlichen Aufwand bei den Kantonen verursachen. Ausserdem w\u00e4re es unverst\u00e4ndlich, wenn gerade beim neurotoxischen Quecksilber von diesem System abgewichen w\u00fcrde.</p><p>Kantone haben auf belasteten Parzellen mit mehr als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm nach einer Gef\u00e4hrdungsabsch\u00e4tzung Nutzungseinschr\u00e4nkungen anzuordnen. So besteht beispielsweise eine m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung durch den Konsum von Gartengem\u00fcse, in dem sich das Quecksilber anreichert. In einer breitangelegten Studie des Kompetenzzentrums f\u00fcr Landwirtschaft, Ern\u00e4hrung und Umwelt des Bundes Agroscope aus dem Jahr 2013 wurde dies nachgewiesen. Diese Resultate veranlassten Agroscope dazu, den Pr\u00fcfwert f\u00fcr Quecksilber auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm festzusetzen.</p><p>Entsprechend hat der Kanton Wallis f\u00fcr die Familieng\u00e4rten, deren B\u00f6den mit zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm belastetet sind, Nutzungsempfehlungen erlassen. So sollen auf diesen Parzellen nur Gem\u00fcse mit niedrigem Quecksilber-Aufnahmepotenzial angebaut und solche mit hohem Quecksilber-Aufnahmepotenzial (wie beispielsweise Kopfsalat, Karotten, Spinat usw.) vermieden werden.</p><p>F\u00fcr Kinder besteht bis zu einem Wert von 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm im Boden keine Gef\u00e4hrdung durch die Bodenaufnahme beispielsweise beim Spielen. Dies hat eine andere Studie ergeben.</p><p>Die in der Begr\u00fcndung des Motion\u00e4rs erw\u00e4hnte Studie der Firma Arcadis im Auftrag der Lonza vom November 2016 beschr\u00e4nkt sich auf landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen und Anbaufl\u00e4chen von Roggen respektive auf den Konsum von Fleisch und Milch von K\u00fchen und Schafen, die sich von Mais, Heu und Gras von mit Quecksilber verunreinigten Fl\u00e4chen ern\u00e4hrten. Gem\u00e4ss den Schlussfolgerungen der Autoren komme es dadurch zu keinem relevanten Risiko f\u00fcr die dortige Bev\u00f6lkerung. Die Resultate dieser Studie k\u00f6nnen nicht generell auf alle Nahrungsmittel \u00fcbertragen werden und tragen den besonders empfindlichen Kindern nicht gen\u00fcgend Rechnung.</p><p>Der Schwellenwert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm, ab dem ein Standort als belastet gilt und in den Kataster eingetragen wird, ist mit demjenigen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder vergleichbar: So hat beispielsweise Litauen einen Wert von 0,25 Milligramm pro Kilogramm, \u00d6sterreich von 0,5 Milligramm pro Kilogramm und Norwegen von 1 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm festgelegt. Das Prinzip, dass alle belasteten Standorte in einen Kataster eingetragen werden, ist ebenfalls in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern verankert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489536000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102684653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481760000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}