{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20164119,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20164119,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.4119","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Werden Verst\u00f6sse gegen die Preisbekanntgabeverordnung wirklich sanktioniert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>K\u00fcrzlich wurde ein krasser Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) bekannt, begangen durch Ochsner Sport, den Marktf\u00fchrer f\u00fcr Sportartikel in der Schweiz. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) beauftragte die waadtl\u00e4ndische Gewerbepolizei damit zu untersuchen, ob es Preisschildmanipulationen gab, die die Konsumentinnen und Konsumenten glauben machen sollten, sie profitierten von einer Reduktion, w\u00e4hrend sie den vollen Preis bezahlten. Eine solche Praxis, die darauf abzielt, die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu f\u00fchren und sie zum Kauf zu verlocken, verst\u00f6sst gegen die PBV und damit gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Untersuchung ergab, dass es sich dabei um eine weitverbreitete Strategie handelte, die in vielen, wenn nicht sogar allen Kantonen zu beobachten war. Die Untersuchung hat damit einen krassen Fall von Wettbewerbsbehinderung belegt. Trotzdem w\u00e4re Ochsner Sport nicht rechtlich belangt worden, wenn die Konsumentenschutzorganisation F\u00e9d\u00e9ration romande des consommateurs das Unternehmen nicht bei der waadtl\u00e4ndischen Staatsanwaltschaft angezeigt h\u00e4tte.</p><p>Dieser Fall wirft mehrere Fragen auf:</p><p>1. Wie kommt es, dass Ochsner Sport nicht direkt sanktioniert wurde, wie es das UWG und die PBV vorsehen?</p><p>2. Warum musste eine Konsumentenschutzorganisation Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft aktiv wurde? W\u00e4re das nicht die Aufgabe des Seco gewesen?</p><p>3. Woran liegt es, dass Unternehmen mit wettbewerbsbehinderndem Verhalten nicht rechtlich belangt werden: an einem administrativ-rechtlichen Vakuum oder an einer entsprechenden Absicht des Seco?</p><p>4. Ist nach Ansicht des Bundesrates die Obergrenze von 20 000 Franken f\u00fcr Sanktionen ausreichend?</p><p>5. Schliesst das Seco generell viele Vereinbarungen wie im Fall Ochsner Sport ab, die zur Folge haben, dass Unternehmen, die die Regeln f\u00fcr einen gesunden Wettbewerb missachten, straffrei davonkommen?</p><p>6. Welche Transparenz besteht in Bezug auf solche Vereinbarungen? W\u00e4re es nicht sinnvoll, dass die \u00d6ffentlichkeit oder zumindest die betroffenen Organisationen dar\u00fcber informiert werden und Zugang zum gesamten Untersuchungsdossier erhalten?</p><p>7. Wird Artikel\u00a03 UWG verletzt, so k\u00f6nnen namentlich das Seco und die Konsumentenschutzorganisationen Strafantrag stellen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b und 23 UWG). Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es diese M\u00f6glichkeit auch in Bezug auf die PBV geben sollte, die ja auf dem UWG beruht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. In dem der Interpellation zugrunde liegenden Fall von Ochsner Sport ging es um mutmasslich unkorrekte Vergleichspreise. Die Handhabung von Vergleichspreisen und Preisreduktionen ist in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) detailliert geregelt (Art. 16 und 17 PBV). Die PBV ist eine Ausf\u00fchrungsverordnung zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Sowohl f\u00fcr den Vollzug der PBV wie auch f\u00fcr die Strafverfolgung bei PBV-Verst\u00f6ssen sind die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 20 Abs. 1 und 27 Abs. 1 UWG in Verbindung mit Art. 22 PBV). Es ist deshalb Aufgabe der Kantone, die vorschriftsgem\u00e4sse Durchf\u00fchrung der PBV zu \u00fcberwachen und Verst\u00f6sse den zust\u00e4ndigen Instanzen im Kanton anzuzeigen. Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), f\u00fchrt dagegen die Oberaufsicht \u00fcber die PBV (Art. 20 Abs. 1 UWG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 PBV).</p><p>Wenn, wie im vorliegenden Fall ein Kanton eine Untersuchung wegen eines m\u00f6glichen PBV-Verstosses durchf\u00fchrt und das Untersuchungsdossier dem Seco \u00fcberweist, kann davon ausgegangen werden, dass er keine Strafverfolgung - f\u00fcr die er ja selber zust\u00e4ndig ist - einleiten, sondern das Problem auf andere Art und Weise gel\u00f6st haben will. F\u00fcr eine solche L\u00f6sung kann die Tatsache sprechen, dass die Preisvergleichspraktiken von Ochsner Sport aufgrund der Vielzahl seiner Filialen in unterschiedlichen Kantonen ein schweizweites Problem darstellten. Das Seco \u00fcbernahm eine Art Koordinationsrolle mit dem Ziel, eine rasche, \u00f6konomische und korrekte Umsetzung der PBV zu erreichen. Es mahnte deshalb die Dosenbach-Ochsner AG schriftlich unter Hinweis auf die Strafbestimmungen von UWG und PBV und unter Fristansetzung ab. Das Unternehmen gab innert der gesetzten Frist die Zusicherung ab, seine Preisvergleichspraxis zu \u00e4ndern.</p><p>4. Widerhandlungen gegen die PBV sind im strafrechtlichen Sinne \u00dcbertretungen (Art. 103ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches; SR 311.0) und f\u00fchren regelm\u00e4ssig zu strafrechtlichen Verurteilungen. Der Strafrahmen f\u00fcr PBV-Widerhandlungen ist mit Bussenandrohung bis 20 000 Franken angemessen. Es obliegt dem Gericht, im Einzelfall das Strafmass innerhalb des Strafrahmens zu bestimmen. Ein h\u00f6herer Strafrahmen f\u00fchrt nicht automatisch zu h\u00f6heren Bussen.</p><p>5./6. Um allf\u00e4llige Missverst\u00e4ndnisse auszur\u00e4umen: Das Seco schliesst keine Vereinbarungen \u00fcber die Anwendung der PBV ab. Es mahnt die betreffenden Unternehmen unter Hinweis auf die m\u00f6glichen strafrechtlichen Folgen und unter Ansetzung einer Frist zur \u00c4nderung der Preisbekanntgabepraxis ab, wenn ihm kantons\u00fcbergreifende Sachverhalte gemeldet werden, die allenfalls nicht PBV-konform sind. Entsprechend wurde im Dossier Ochsner Sport weder ein Kompromiss noch eine Vereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen. Inwieweit die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Abmahnungen des Seco informiert werden soll, wird im Einzelfall entschieden und h\u00e4ngt auch von der Kooperationsbereitschaft des betreffenden Unternehmens ab. Der Herausgabe des gesamten Ermittlungsdossiers, im vorliegenden Zusammenhang der Ermittlungsbericht der Gewerbepolizei des Kantons Waadt, stehen strafprozessuale Bestimmungen entgegen (Art. 69 Abs. 3 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung; SR 312.0).</p><p>7. Widerhandlungen gegen die PBV sind von Amtes wegen zu verfolgen (Art. 24 UWG). Ausserdem kann jede Person ebenso wie die Konsumentenschutzorganisationen und das Seco einen Verstoss gegen die PBV bei der zust\u00e4ndigen kantonalen Instanz zur Anzeige bringen. Ein spezielles Klagerecht, wie es Artikel\u00a010 UWG f\u00fcr Widerhandlungen gegen die Artikel\u00a03 bis 8 UWG vorsieht, ist deshalb im Rahmen der Preisbekanntgabe nicht n\u00f6tig. Im Gegenteil d\u00fcrfte es ohne polizeiliche Ermittlung unm\u00f6glich sein, den Beweis zu erbringen, dass Vergleichspreise unkorrekt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Ruiz Rebecca Ana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520377077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481846400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}