{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.022","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"IVG. \u00c4nderung (Weiterentwicklung der IV)","Description":"Botschaft vom 15. Februar 2017 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017</b></p><p><b>IV: Verbesserungen f\u00fcr Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen </b></p><p><b>Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verst\u00e4rken - diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der \"Weiterentwicklung der Invalidenversicherung\" f\u00fcr Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeintr\u00e4chtigungen. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft f\u00fcr die Gesetzesrevision verabschiedet. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. </b></p><p>Die IV hat sich erfolgreich von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt. Dies zeigen die Evaluationen der IV-Revisionen der letzten zw\u00f6lf Jahre. Der Rentenbestand ist rascher als erwartet gesunken. Die Evaluationen zeigen aber auch: Bei den Kindern, den Jugendlichen sowie den Menschen mit psychischen Beeintr\u00e4chtigungen sind weitere Massnahmen n\u00f6tig, um die Invalidit\u00e4t zu vermeiden und die Eingliederung zu f\u00f6rdern.</p><p></p><p>Kinder mit Geburtsgebrechen: engere Begleitung und gezieltere Steuerung</p><p>Kindern und Jugendlichen finanziert die IV die medizinischen Behandlungen von bestimmten Geburtsgebrechen. K\u00fcnftig will die IV die Kinder und ihre Familien enger begleiten. Die medizinischen Behandlungen werden zur Unterst\u00fctzung der sp\u00e4teren Eingliederung verst\u00e4rkt mit anderen Leistungen der IV koordiniert, und die Kosten werden intensiver kontrolliert. Die Liste der Geburtsgebrechen wird \u00fcberarbeitet. Dabei ist vorgesehen, gewisse seltene Krankheiten aufzunehmen. Die Behandlung einzelner weniger schwerer Krankheiten dagegen soll k\u00fcnftig von der Krankenversicherung statt der IV \u00fcbernommen werden.</p><p></p><p>Jugendliche: \u00dcbergang ins Erwerbsleben gezielt unterst\u00fctzen</p><p>Junge Menschen sollen nicht als Rentner oder Rentnerin ins Erwachsenenleben starten. Im Gesetz wird verankert, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgesch\u00f6pft worden sind. Die IV schafft Instrumente, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeintr\u00e4chtigungen im \u00dcbergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung zu unterst\u00fctzen. Die Beratung und Begleitung von jungen Versicherten wie auch von Fachpersonen aus Schule und Ausbildung wird ausgebaut und verst\u00e4rkt. Die bei Erwachsenen bew\u00e4hrten Instrumente der Fr\u00fcherfassung und der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden k\u00fcnftig auf Jugendliche ausgeweitet.</p><p>Die IV kann zudem die kantonalen Br\u00fcckenangebote zur Vorbereitung auf die erste Berufsausbildung sowie das kantonale Case-Management Berufsbildung mitfinanzieren. Die erstmaligen beruflichen Ausbildungen sollen wenn immer m\u00f6glich im ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Neu erhalten die Lernenden statt eines Taggelds der IV einen Lohn von den Arbeitgebenden, der jenem von Lernenden ohne Gesundheitseinschr\u00e4nkungen entspricht. Der Anreiz zur Erwerbst\u00e4tigkeit wird dadurch gesteigert, der Anreiz zum Leben mit Rente vermindert. Junge Menschen in der beruflichen Eingliederung haben zudem f\u00fcnf Jahre l\u00e4nger, bis zum 25. Altersjahr, Anspruch auf medizinische Massnahmen.</p><p></p><p>Psychisch Beeintr\u00e4chtigte: Beratung und Begleitung ausbauen</p><p>Menschen mit psychischen Beeintr\u00e4chtigungen brauchen spezifische Unterst\u00fctzung, damit sie im Arbeitsleben verbleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen k\u00f6nnen. Daher werden sie noch fr\u00fcher erfasst sowie fr\u00fchzeitig und \u00fcber die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten. Neu wird ein Personalverleih eingef\u00fchrt. Arbeitgebende k\u00f6nnen damit ohne finanzielles Risiko potenzielle Angestellte kennenlernen. Die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden zeitlich ausgedehnt und k\u00f6nnen den individuellen Bed\u00fcrfnissen besser angepasst werden. Um die Vermittlungschancen nach Wegfall der Invalidenrente zu erh\u00f6hen, wird die m\u00f6gliche Bezugsdauer f\u00fcr Taggelder der Arbeitslosenversicherung auf 180 Tage verdoppelt.</p><p></p><p>IV arbeitet verst\u00e4rkt mit Arbeitgebenden und \u00c4rzten zusammen</p><p>Unterst\u00fctzt werden diese Massnahmen durch eine bessere Zusammenarbeit. Arbeitgebende werden von der IV l\u00e4nger beraten und begleitet, und ihr Risiko bei Unf\u00e4llen und Sch\u00e4den wird mit klar geregeltem Versicherungsschutz gesenkt. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte werden von der IV besser \u00fcber die Schritte informiert, die f\u00fcr ihre Patienten und Patientinnen vorgesehen sind.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem ist gerechter und erh\u00f6ht Anreiz zur Erwerbst\u00e4tigkeit</p><p>Damit der Anreiz besteht, die Erwerbst\u00e4tigkeit zu erh\u00f6hen, soll f\u00fcr Neurenten ein stufenloses System eingef\u00fchrt werden. Im heutigen Rentensystem mit vier Stufen ist es f\u00fcr viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht attraktiv, mehr zu arbeiten, weil sich wegen Schwelleneffekten ihr verf\u00fcgbares Einkommen nicht erh\u00f6ht. Wie schon heute wird ab einem IV-Grad von 70 Prozent eine ganze Rente zugesprochen. Bereits laufende Renten werden dann nach dem neuen System berechnet, wenn sich bei einer Revision der Invalidit\u00e4tsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte \u00e4ndert, und wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung noch nicht 60 Jahre alt ist. Rentnerinnen und Rentner unter 30 Jahren werden innerhalb von 10 Jahren ins stufenlose System \u00fcberf\u00fchrt.</p><p>In der Vernehmlassung hat die Mehrheit die Vorlage vollumf\u00e4nglich oder eher unterst\u00fctzt, die vorgesehenen Verbesserungen sind gr\u00f6sstenteils unver\u00e4ndert in die Botschaft \u00fcbernommen worden. Eine Mehrheit der Kantone, der Parteien und der Wirtschaftsverb\u00e4nde haben zus\u00e4tzliche Kosteneinsparungen verlangt. Der Bundesrat will die Weiterentwicklung der IV kostenneutral ausgestalten, da die IV bis ungef\u00e4hr 2030 schuldenfrei sein d\u00fcrfte. Mit der Weiterentwicklung investiert die IV zielgerichtet in die Eingliederung. Die Mehrkosten werden durch Einsparungen insbesondere beim Taggeld kompensiert. L\u00e4ngerfristig wird durch die verst\u00e4rkte Eingliederung eine Entlastung des IV-Finanzhaushalts erwartet.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2019</b></p><p><b>Invalidenversicherung </b></p><p><b>Der Nationalrat begr\u00fcsst die Stossrichtung der neusten IV-Revision, die auf Jugendliche und psychisch Kranke ausgerichtet ist. Er hat am Mittwoch erste Entscheide gef\u00e4llt. Noch nicht entschieden hat er, ob die Kinderrenten gesenkt werden sollen.</b></p><p>Nach der Debatte zeichnet sich ein Ja zur umstrittenen K\u00fcrzung ab: Neben der SVP und die FDP bef\u00fcrworten auch die Mehrheit der CVP sowie Teile der GLP und der BDP die Massnahme, wie die Fraktionssprecher sagten.</p><p>Vorgeschlagen hat die K\u00fcrzung nicht der Bundesrat, sondern die Sozialkommission des Nationalrates. Dabei geht es um das Geld f\u00fcr Kinder von IV-Rentnern, das heute \"Kinderrente\" genannt wird und k\u00fcnftig \"Zulage f\u00fcr Eltern\" heissen soll. Nach dem Willen der Kommission soll die Zulage von 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.</p><p></p><p>Falsche Anreize korrigieren</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten, es brauche weiterhin Sparmassnahmen bei der IV. Ausserdem f\u00fchrten die heutigen Renten bei kinderreichen zu Fehlanreizen.</p><p>Es d\u00fcrfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Bei einer vollen IV-Rente von 2370 Franken betrage die Kinderrente heute 948 Franken pro Kind. Unter Umst\u00e4nden k\u00e4men noch Familienzulagen von einem erwerbst\u00e4tigen Elternteil hinzu.</p><p></p><p>Unverantwortlich und besch\u00e4mend</p><p>Gegen die K\u00fcrzung stellte sich die Ratslinke. Es gehe um \u00fcber 70'000 Kinder von IV-Bez\u00fcgern und \u00fcber 26'000 Kinder von AHV-Bez\u00fcgern, gab Maya Graf (Gr\u00fcne/BL) zu bedenken. Eine K\u00fcrzung w\u00e4re unverantwortlich und besch\u00e4mend. Sie k\u00f6nnte Familien in Not bringen. Die Betroffenen m\u00fcssten Erg\u00e4nzungsleistungen beantragen, womit die Kosten lediglich verlagert w\u00fcrden.</p><p>Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete die geplante Rentenk\u00fcrzung als \"unn\u00f6tige Machtdemonstration gegen\u00fcber den Schw\u00e4chsten\". Bereits heute sorge eine Regelung daf\u00fcr, dass es nicht zu einer \u00dcberversicherung komme. \u00dcber die K\u00fcrzung der Kinderrenten sowie ein neues stufenloses Rentensystem wird der Rat am Donnerstagmorgen entscheiden.</p><p></p><p>Jugendliche im Fokus</p><p>Bereits entschieden hat er \u00fcber Massnahmen zur Eingliederung von Jugendlichen und psychisch Kranken. Dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt, war unbestritten.</p><p>Zum ersten Mal stehe eine Reform zur Debatte, bei der es nicht ums Sparen, sondern um Optimierungen gehe, sagte Kommissionssprecher Christian Lohr (CVP/TG). Jede gelungene Integration eines jungen Menschen in den Arbeitsmarkt spare der IV nicht nur eine Rente, sondern gebe der Person eine Lebens- und Arbeitsperspektive.</p><p></p><p>Fr\u00fchzeitige Erfassung</p><p>K\u00fcnftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden k\u00f6nnen, damit diese Unterst\u00fctzungsmassnahmen ergreifen kann. Die SVP stellte sich vergeblich dagegen. Verena Herzog (SVP/TG) warnte, bald werde jeder in die IV abgeschoben, der eine intensive Pubert\u00e4t durchmache.</p><p>Die Bef\u00fcrworter der Fr\u00fcherfassung argumentierten, heute bestehe eine L\u00fccke bei den heiklen \u00dcberg\u00e4ngen von der Schule in die Lehre und von der Lehre in den Arbeitsmarkt. Mit fr\u00fchzeitiger Unterst\u00fctzung k\u00f6nnten l\u00e4ngerfristig Kosten gespart werden.</p><p></p><p>Drohende Arbeitsunf\u00e4higkeit</p><p>Der IV gemeldet werden k\u00f6nnen nach dem Willen das Nationalrates k\u00fcnftig nicht nur arbeitsunf\u00e4hige, sondern auch von einer l\u00e4nger dauernden Arbeitsunf\u00e4higkeit bedrohte Personen.</p><p>Eine weitere Neuerung betrifft medizinische Eingliederungsmassnahmen. Jugendliche sollen k\u00fcnftig bis zum vollendeten 25. Altersjahr und nicht nur bis zum 20. Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen haben, die unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben gerichtet sind.</p><p></p><p>Fehlanreize beseitigen</p><p>Ja sagte der Nationalrat ferner zu \u00c4nderungen bei den Taggeldern f\u00fcr junge Erwachsene. Das Ziel ist es, Fehlanreize zu beseitigen. Im heutigen System kann das Taggeld f\u00fcr junge Versicherte deutlich h\u00f6her sein als der Lohn, den Gleichaltrige ohne gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung in der Ausbildung erhalten.</p><p>Um den Anreiz zur Erwerbst\u00e4tigkeit zu erh\u00f6hen, soll nun das Taggeld der H\u00f6he eines Lohns f\u00fcr Lernende angeglichen werden, abgestuft nach Alter.</p><p></p><p>Keine Negativliste zu Geburtsgebrechen</p><p>Weitere Gesetzes\u00e4nderungen betreffen Geburtsgebrechen. Der Nationalrat ist einverstanden damit, dass f\u00fcr diese klare Kriterien im Gesetz verankert werden.</p><p>Nichts wissen will er jedoch von einer \"Negativliste\" bei den Geburtsgebrechen. Er folgte seiner Kommission und strich den Artikel aus dem Gesetz. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass er Leistungen bezeichnen k\u00f6nnte, deren Kosten die IV nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen \u00fcbernimmt.</p><p></p><p>Keine \u00c4nderung bei Reisekosten</p><p>Die Reisekosten f\u00fcr Behandlungen sollen nach den bisher geltenden Regeln verg\u00fctet werden. Eine rechte Minderheit beantragte vergeblich, bei den Reisekosten zu sparen, wie es in einer fr\u00fcheren, gescheiterten IV-Revision bereits zur Diskussion stand.</p><p>Erg\u00e4nzt hat der Nationalrat Regeln, um die Qualit\u00e4t von Gutachten im Auftrag der IV sicherzustellen. Er folgte dabei den Vorschl\u00e4gen seiner Kommission. Der Rat will ausdr\u00fccklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabh\u00e4ngig sein m\u00fcssen.</p><p>Zudem sollen die Gespr\u00e4che zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden m\u00fcssen. Der Bundesrat soll eine Kommission mit Vertretern aller betroffenen Kreise einsetzen, welche die Begutachtungen \u00fcberwacht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Gelder f\u00fcr Kinder von IV-Rentnern k\u00fcrzen </b></p><p><b>IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen f\u00fcr ihre Kinder weniger Geld erhalten. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag daf\u00fcr ausgesprochen, die Kinderrenten zu k\u00fcrzen.</b></p><p>Mit 106 zu 66 Stimmen bei 10 Enthaltungen hiess die grosse Kammer eine Regelung gut, welche die Sozialkommission in die Revision des IV-Gesetzes eingebaut hatte. Es geht um das Geld f\u00fcr Kinder von IV-Rentnern, das heute \"Kinderrente\" genannt wird und k\u00fcnftig \"Zulage f\u00fcr Eltern\" heissen soll. Die Zulage soll von 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.</p><p>Neben der SVP und der FDP unterst\u00fctzte auch die Mehrheit der Mitteparteien die K\u00fcrzung. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten, bei der Invalidenversicherungen seien weiterhin Sparmassnahmen n\u00f6tig. Mit der Senkung der Kinderrenten k\u00f6nnten 112 Millionen Franken im Jahr eingespart werden.</p><p>Ausserdem f\u00fchrten die heutigen Renten bei kinderreichen Familien zu falschen Anreizen. Es d\u00fcrfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Bei einer vollen IV-Rente von 2370 Franken betrage die Kinderrente heute 948 Franken pro Kind. Unter Umst\u00e4nden k\u00e4men noch Familienzulagen von einem erwerbst\u00e4tigen Elternteil hinzu.</p><p></p><p>Unverantwortlich und besch\u00e4mend</p><p>Gegen die K\u00fcrzung stellte sich die Ratslinke. Es gehe um \u00fcber 70'000 Kinder von IV-Bez\u00fcgern und \u00fcber 26'000 Kinder von AHV-Bez\u00fcgern, sagte Maya Graf (Gr\u00fcne/BL). Eine K\u00fcrzung w\u00e4re unverantwortlich und besch\u00e4mend. Sie k\u00f6nnte Familien in Not bringen. Die Betroffenen m\u00fcssten Erg\u00e4nzungsleistungen beantragen, womit die Kosten lediglich verlagert w\u00fcrden.</p><p>Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete die geplante Rentenk\u00fcrzung als \"unn\u00f6tige Machtdemonstration gegen\u00fcber den Schw\u00e4chsten\". Bereits heute sorge eine Regelung daf\u00fcr, dass es nicht zu einer \u00dcberversicherung komme.</p><p></p><p>Mehr Erg\u00e4nzungsleistungen</p><p>Sozialminister Alain Berset sprach sich ebenfalls daf\u00fcr aus, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben. Fast die H\u00e4lfte der IV-Bez\u00fcger habe schon heute Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen, gab er zu bedenken.</p><p>W\u00fcrden die Kinderrenten gesenkt, rechne der Bund mit Zusatzkosten bei den Erg\u00e4nzungsleistungen von 47 Millionen Franken. Ausserdem sei der Bund dabei, das System der Kinderrenten zu analysieren. Das Parlament sollte das Resultat abwarten.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem</p><p>Auf Bundesratskurs blieb der Rat beim stufenlosen Rentensystem, das er guthiess - ebenfalls gegen den Willen der Linken. Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Restarbeitsf\u00e4higkeit nutzen. Arbeit soll sich f\u00fcr IV-Bez\u00fcger in jedem Fall lohnen. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.</p><p>In einem idealen Arbeitsmarkt w\u00e4re dagegen nichts einzuwenden, sagte Schenker. Es mangle aber an geeigneten Arbeitspl\u00e4tzen. Sie kenne viele, die sehr gerne arbeiten w\u00fcrden, wenn sie eine Stelle finden w\u00fcrden.</p><p></p><p>Vollrente ab 70 Prozent</p><p>Eine Vollrente soll - wie heute - ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament 2013 versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal f\u00fcr 70 Prozent aus, der St\u00e4nderat dreimal f\u00fcr 80 Prozent.</p><p>Bereits laufende Renten sollen nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invalidit\u00e4tsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte \u00e4ndert. Minderheiten beantragten, alle \u00fcber 50-J\u00e4hrigen auszunehmen oder das stufenlose System nur f\u00fcr Neurenten anzuwenden. Diese Antr\u00e4ge lehnte der Rat aber ab.</p><p></p><p>Keine Quote f\u00fcr Unternehmen</p><p>Nein sagte der Nationalrat ferner zu einem Antrag von linker Seite f\u00fcr eine Quote. Er will Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten nicht verpflichten, mindestens ein Prozent Arbeitnehmende mit einer Behinderung zu besch\u00e4ftigen. Schenker argumentierte vergeblich, alle Eingliederungsbem\u00fchungen n\u00fctzten nichts, wenn es an Arbeitspl\u00e4tzen f\u00fcr die Betroffenen mangle.</p><p>Die b\u00fcrgerlichen Fraktionen pl\u00e4dierten f\u00fcr Freiwilligkeit. Eine Verpflichtung w\u00e4re kontraproduktiv, sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG). Kommissionssprecher Christian Lohr (CVP/TG) gab zu bedenken, es k\u00f6nnte f\u00fcr die Betroffenen stigmatisierend sein, wenn sie als \"Quotenbehinderte\" eingestellt w\u00fcrden. Der Bundesrat soll indes mit den Dachverb\u00e4nden der Arbeitswelt Vereinbarungen abschliessen k\u00f6nnen. Das hat der Rat mit 95 zu 93 Stimmen knapp gutgeheissen.</p><p></p><p>Fokus auf Jugendliche</p><p>Bereits am Mittwoch hatte der Nationalrat \u00fcber Massnahmen entschieden, welche die Eingliederung Jugendlicher und psychisch Kranker f\u00f6rdern sollen - namentlich durch die Fr\u00fcherfassung. Dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt, war unbestritten.</p><p>K\u00fcnftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden k\u00f6nnen, wenn der Eintritt ins Berufsleben gef\u00e4hrdet ist. Der IV gemeldet werden sollen zudem nicht nur arbeitsunf\u00e4hige, sondern auch von einer l\u00e4nger dauernden Arbeitsunf\u00e4higkeit bedrohte Personen. Das Ziel ist, dass die IV Unterst\u00fctzungsmassnahmen ergreifen kann.</p><p>Ja sagte der Nationalrat ferner zu \u00c4nderungen bei den Taggeldern f\u00fcr junge Erwachsene. Um den Anreiz zur Erwerbst\u00e4tigkeit zu erh\u00f6hen, soll das Taggeld der H\u00f6he eines Lohns f\u00fcr Lernende angeglichen werden. Weitere Gesetzes\u00e4nderungen betreffen Geburtsgebrechen. Der Nationalrat ist einverstanden damit, dass f\u00fcr diese klare Kriterien im Gesetz verankert werden. Erg\u00e4nzt hat der Rat Regeln, um die Qualit\u00e4t von Gutachten im Auftrag der IV sicherzustellen.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 133 zu 0 bei 55 Enthaltungen gut. Der Stimme enthalten haben sich SP und Gr\u00fcne sowie die beiden EVP-Vertreter. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.09.2019</b></p><p><b>Ja zu IV-Revision mit Fokus auf Jugendliche und psychisch Kranke </b></p><p><b>Die Zahl der Neurenten in der Invalidenversicherung (IV) ist nach den letzten Reformen gesunken. Bei Jugendlichen und psychisch Kranken konnten die Ziele aber noch nicht erreicht werden. Das Parlament hat nun Massnahmen beschlossen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hiess am Donnerstag als Zweitrat eine IV-Revision gut, die auf diese Zielgruppen fokussiert. Die Stossrichtung war unbestritten: Es m\u00fcsse alles getan werden, um zu vermeiden, dass Jugendliche zu IV-Rentnern w\u00fcrden, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Pascale Bruderer (SP/AG) stellte fest, die Weichen w\u00fcrden fr\u00fch gestellt.</p><p>Fr\u00fcher eingreifen</p><p>Das Ziel ist, fr\u00fcher einzugreifen und die Betroffenen besser zu begleiten. Jugendliche sollen schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden k\u00f6nnen, wenn der Eintritt ins Berufsleben gef\u00e4hrdet ist. Psychisch beeintr\u00e4chtigte Personen sollen bereits erfasst werden, wenn sie zwar noch nicht arbeitsunf\u00e4hig, aber von l\u00e4nger dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit bedroht sind.</p><p>Weiter wollen der Bundesrat und das Parlament Fehlanreize korrigieren. So soll das Taggeld f\u00fcr junge Versicherte der H\u00f6he eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute bekommen Jugendliche mit IV-Leistungen h\u00e4ufig mehr als einen \u00fcblichen Lehrlingslohn.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem</p><p>F\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 40 und 69 Prozent soll ein stufenloses Rentensystem eingef\u00fchrt werden. Der St\u00e4nderat sprach sich mit 27 zu 17 Stimmen daf\u00fcr aus. Mit dem neuen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit f\u00fcr IV-Bez\u00fcger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.</p><p>Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Einen Antrag, erst ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 80 Prozent eine ganze Rente auszurichten, lehnte der Rat mit 33 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Mehrheit befand, jemand mit einem Invalidit\u00e4tsgrad von \u00fcber 70 Prozent habe nur geringe Chancen auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit.</p><p></p><p>Keine K\u00fcrzung ab 55 Jahren</p><p>Die neuen Renten sind sofort von der \u00c4nderung betroffen. Schlechter weg kommen Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es f\u00fcr Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.</p><p>Umstritten ist zwischen den R\u00e4ten, ab welchem Alter die Besitzstandwahrung f\u00fcr laufende Renten gelten soll. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren beim \u00dcbergang zum neuen System keine Rentenk\u00fcrzung in Kauf nehmen m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat will die Grenze bei 55 Jahren setzen. F\u00fcr \u00fcber 55-J\u00e4hrige sei es schwierig, eine Arbeit zu finden, hiess es.</p><p></p><p>Nein zur K\u00fcrzung der Kinderrenten</p><p>Auch in anderen Punkten sind sich die R\u00e4te nicht einig. Der Nationalrat m\u00f6chte die Renten der Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern senken. Der St\u00e4nderat folgte stillschweigend dem Bundesrat und seiner Kommission und lehnte dies ab. Er will die \"Kinderrente\" auch nicht in \"Zulage f\u00fcr Eltern\" umbenennen.</p><p>Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der b\u00fcrgerlichen Parteien argumentiert, es d\u00fcrfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.</p><p></p><p>Schon heute schlechtergestellt</p><p>Die St\u00e4nderatskommission liess die Verh\u00e4ltnisse untersuchen - und kam zum Schluss, dass Familien mit Kinderrenten trotz Erg\u00e4nzungsleistungen weniger Geld zur Verf\u00fcgung haben als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen. Eine K\u00fcrzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht, befand die Kommission.</p><p>Angepasst werden soll mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder die Liste der Geburtsgebrechen, damit die IV die medizinischen Massnahmen besser steuern kann. Einige geringf\u00fcgige Geburtsgebrechen werden gestrichen, wie Eder erl\u00e4uterte. Daf\u00fcr wird die Liste mit einigen seltenen Krankheiten erg\u00e4nzt. Das System der medizinischen Massnahmen wird an die Kriterien der Krankenversicherung angelehnt.</p><p></p><p>Tonaufnahmen archivieren</p><p>Schliesslich sind neue Regeln zu den Gutachten geplant. Der Nationalrat hatte eingef\u00fcgt, dass Interviews zwischen dem Versicherten und dem Gutachter protokolliert und in die Akten aufgenommen werden, sofern der Versicherte es nicht anders bestimmt.</p><p>Der St\u00e4nderat will auf die Protokollierung verzichten, auch aus Kostengr\u00fcnden. Die Interviews sollen stattdessen in Form von Tonaufnahmen in die Akten aufgenommen werden. Das Ziel sind bessere Grundlagen f\u00fcr beide Seiten bei Streitigkeiten.</p><p></p><p>Mehr Transparenz</p><p>Ausserdem will das Parlament mehr Transparenz: Die IV-Stellen sollen eine Liste mit Angaben \u00fcber alle beauftragten Gutachter und \u00fcber die attestierten Arbeitsunf\u00e4higkeiten ver\u00f6ffentlichen. Nach dem Willen des St\u00e4nderats soll das nur f\u00fcr die IV gelten, nicht f\u00fcr alle Sozialversicherungen. Hintergrund sind Vorw\u00fcrfe, die IV bevorzuge f\u00fcr die Begutachtung \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die Versicherte f\u00fcr arbeitsf\u00e4hig erkl\u00e4rten.</p><p>In der Version des Bundesrates w\u00fcrden mit der Reform 27 Millionen Franken eingespart, in der Version des Nationalrates 74 Millionen Franken. Mit den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates dagegen h\u00e4tte die Reform kaum noch Spareffekte. Sparen sei aber auch nicht das Ziel gewesen, hiess es im Rat. Die IV sei auf gutem Weg, es gehe um Optimierungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat verzichtet auf K\u00fcrzung der Kinderrenten </b></p><p><b>IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen f\u00fcr ihre Kinder nicht weniger Geld erhalten. Der Nationalrat verzichtet in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen darauf, die Kinderrenten um einen Viertel zu senken.</b></p><p>Im St\u00e4nderat war eine K\u00fcrzung chancenlos gewesen. Am Dienstag ist der Nationalrat nun mit 134 zu 51 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem St\u00e4nderat gefolgt, gegen den Willen seiner Kommission. Eine K\u00fcrzung der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente ist damit vom Tisch.</p><p>Der Nationalrat h\u00e4lt jedoch daran fest, die Kinderrenten umzubenennen. In der ersten Beratungsrunde hatte er beschlossen, sie in \"Zulage f\u00fcr Eltern\" umzutaufen. Der St\u00e4nderat blieb beim heutigen Begriff \"Kinderrenten\". Nun schl\u00e4gt der Nationalrat \"Zusatzrente f\u00fcr Eltern\" vor. Aus Sicht der Mehrheit ist der heutige Begriff missverst\u00e4ndlich. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Nur noch die SVP daf\u00fcr</p><p>In der ersten Beratungsrunde hatten neben der SVP und der FDP auch die Mehrheit der Vertreter der Mitteparteien f\u00fcr eine K\u00fcrzung der Kinderrenten gestimmt. Nun war nur noch die SVP daf\u00fcr. Verena Herzog (SVP/TG) wies \"die Neuen im Rat\" darauf hin, dass die IV noch nicht saniert sei. Die Invalidenversicherung m\u00fcsse entlastet werden.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner einer K\u00fcrzung argumentieren, ein Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner werde bereits mit dem \u00dcbergang zu einem stufenlosen Rentensystem finanziell schlechtergestellt. Ihnen sollten nicht auch noch die Kinderrenten gek\u00fcrzt werden.</p><p>Zudem habe sich seit der letzten Beratung im Nationalrat gezeigt, dass Familien mit Kinderrenten und Erg\u00e4nzungsleistungen weniger Geld zur Verf\u00fcgung h\u00e4tten als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Erg\u00e4nzungsleistungen. Die St\u00e4nderatskommission hatte dies von der Bundesverwaltung berechnen lassen.</p><p></p><p>Ab 55 Jahren keine K\u00fcrzung</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te auch in der Frage, ab welchem Alter beim \u00dcbergang zum stufenlosen Rentensystem die Besitzstandwahrung gelten soll: Rentnerinnen und Rentner m\u00fcssen ab 55 Jahren keine Rentenk\u00fcrzung in Kauf nehmen. Der Nationalrat hatte sich in der ersten Beratungsrunde f\u00fcr eine Grenze von 60 Jahren ausgesprochen. Nun folgte er mit 120 zu 66 Stimmen dem St\u00e4nderat.</p><p>Mit dem stufenlosen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit f\u00fcr IV-Bez\u00fcger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Dem haben beide R\u00e4te bereits zugestimmt.</p><p>Schlechter weg kommen mit dem stufenlosen System Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es f\u00fcr Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.</p><p></p><p>Tonaufnahmen archivieren</p><p>Neue Regeln sind auch zu den Gutachten geplant. Hier folgte der Nationalrat ebenfalls dem St\u00e4nderat. Das Ziel sind bessere Grundlagen f\u00fcr beide Seiten bei Streitigkeiten.</p><p>Der Nationalrat wollte zun\u00e4chst im Gesetz verankern, dass Interviews zwischen dem Versicherten und dem Gutachter protokolliert und in die Akten aufgenommen werden, sofern der Versicherte es nicht anders bestimmt.</p><p>Nun beschlossen die R\u00e4te aber, auf die Protokollierung verzichten. Die Interviews sollen stattdessen in Form von Tonaufnahmen in die Akten aufgenommen werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.03.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will im IV-Gesetz den Begriff \"Kinderrente\" </b></p><p><b>Die Rente, die IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger f\u00fcr ihre Kinder erhalten, soll weiterhin \"Kinderrente\" heissen. So will es der St\u00e4nderat, und er h\u00e4lt in der Beratung der IV-Revision an dieser Differenz zum Nationalrat fest.</b></p><p>Der St\u00e4nderat folgte am Montag in der Differenzbereinigung stillschweigend dem einstimmigen Antrag seiner Sozialkommission. Der Nationalrat dagegen m\u00f6chte den Begriff im Rahmen der IV-Revision durch \"Zusatzrente f\u00fcr Eltern\" ersetzen. Er ist nun wieder am Zug.</p><p>Der Begriff \"Kinderrente\" sei seit Jahrzehnten gebr\u00e4uchlich, sagte Erich Ettlin (CVP/OW) namens der Sozialkommission. Auch in der Gesetzgebung zur AHV und zur zweiten S\u00e4ule werde der Begriff gebraucht; eine Anpassung w\u00e4re aufwendig. Dennoch wollte die SGK dem Nationalrat eine Br\u00fccke bauen, wie Ettlin ausf\u00fchrte.</p><p>Der Begriff \"Kinderrente\" und weitere Begriffe im Gesetz \u00fcber die Invalidenversicherung, die \"abwertenden Charakter\" haben oder \u00fcberholt sind, will der St\u00e4nderat \u00fcberpr\u00fcfen, bei Bedarf anpassen und in der Sozialversicherungsgesetzgebung \u00fcbernehmen.</p><p>Er nahm dazu ein Postulat seiner Sozialkommission an. Sozialminister Alain Berset erkl\u00e4rte sich mit dem Anliegen einverstanden.</p><p>Die Bezeichnung der Rente f\u00fcr die Kinder von IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcgern ist die letzte Differenz zwischen National- und St\u00e4nderat zur IV-Revision. Eine Senkung der Kinderrente, die der Nationalrat zun\u00e4chst angestrebt hatte, steht nicht mehr zur Diskussion.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2020</b></p><p>Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausger\u00e4umt: Er verzichtete darauf, die Kinderrente in \"Zusatzrente f\u00fcr Eltern\" umzubenennen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755065083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}