{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.028","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Informationssicherheitsgesetz","Description":"Botschaft vom 22. Februar 2017 zum Informationssicherheitsgesetz","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.02.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem Informationssicherheitsgesetz </b></p><p><b>Die Informationssicherheit beim Bund muss an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Botschaft zu einem Informationssicherheitsgesetz verabschiedet. Das Gesetz schafft f\u00fcr alle Bundesbeh\u00f6rden einen einheitlichen formell-gesetzlichen Rahmen f\u00fcr den Schutz von Informationen und die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln. </b></p><p>Der Missbrauch von Informationen und die St\u00f6rung von Informationssystemen k\u00f6nnen wesentliche Interessen der Schweiz und die Rechte von Personen schwerwiegend beeintr\u00e4chtigen. Sie k\u00f6nnen sogar die Erf\u00fcllung kritischer gesetzlicher Aufgaben des Bundes gef\u00e4hrden. Mit der Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft sind die entsprechenden Bedrohungen komplexer und dynamischer geworden. Ihnen muss - so verlangt es der Bundesrat - vernetzt und integral begegnet werden. Dies setzt entsprechende rechtliche und organisatorische Vorkehren voraus. </p><p>Das Informationssicherheitsgesetz schafft - basierend auf international anerkannten Standards - einen einheitlichen formell-gesetzlichen Rahmen f\u00fcr die Steuerung und Umsetzung der Informationssicherheit im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes. Der Bundesrat will die Informationssicherheit nachhaltig und wirtschaftlich verbessern. Der Fokus soll - gest\u00fctzt auf ein wirksames Risikomanagement - auf die kritischsten Informationen und Systeme des Bundes sowie auf die Standardisierung der Massnahmen gesetzt werden.</p><p>Das Gesetz richtet sich prim\u00e4r an die Bundesbeh\u00f6rden, einschliesslich Parlament, eidgen\u00f6ssische Gerichte, Bundesanwaltschaft und Nationalbank. Private und die Wirtschaft sind vom Gesetz nur dann betroffen, wenn sie im Auftrag der Bundesbeh\u00f6rden sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren. Der Bundesrat will allerdings die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessern. Diese sollen f\u00fcr eine gleichwertige Informationssicherheit sorgen, wenn sie klassifizierte Informationen des Bundes bearbeiten oder auf seine Informatikmittel zugreifen. Die Kantone werden Einsitz im vorgesehenen Koordinationsorgan des Bundes nehmen und an der Standardisierung der Massnahmen mitwirken.</p><p>Das Gesetz fasst die Regelungen der Kernelemente der Informationssicherheit an einer Stelle zusammen. Es regelt insbesondere das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen und die Grunds\u00e4tze der Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln. Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung soll weiterhin uneingeschr\u00e4nkt gelten, weshalb der Entwurf dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausdr\u00fccklich Vorrang erteilt.</p><p>Die Regelung \u00fcber die Personensicherheitspr\u00fcfungen wird vom Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit in das Informationssicherheitsgesetz \u00fcbertragen. Gleichzeitig wird sie an die heutigen Bed\u00fcrfnisse der Informationssicherheit angepasst. Der Bundesrat will die Personensicherheitspr\u00fcfung auf das Mindestmass reduzieren, das zur Identifizierung von erheblichen Risiken f\u00fcr den Bund erforderlich ist. Insk\u00fcnftig sollen deutlich weniger Pr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Das Gesetz schafft ferner ein neues Verfahren zur Kontrolle und sicherheitsm\u00e4ssigen Begleitung von Unternehmen, die sicherheitsempfindliche Auftr\u00e4ge des Bundes erf\u00fcllen sollen. Der Bundesrat will dieses Instrument, das sogenannte Betriebssicherheitsverfahren, gezielt und m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch einsetzen. Er will gleichzeitig eine Grundlage f\u00fcr die Abgabe von Sicherheitserkl\u00e4rungen zu Gunsten von Schweizer Unternehmen schaffen, die sich f\u00fcr ausl\u00e4ndische Auftr\u00e4ge bewerben und hierf\u00fcr eine nationale Sicherheitserkl\u00e4rung ben\u00f6tigen.</p><p>Die Kosten zur Umsetzung des Gesetzes h\u00e4ngen weitgehend vom Sicherheitsniveau, das die Bundesbeh\u00f6rden erreichen wollen, und vom entsprechenden Ausf\u00fchrungsrecht, ab. Der personelle Mehrbedarf zur Verbesserung der Informationssicherheit soll gr\u00f6sstenteils durch eine entsprechende Reduktion des Personalaufwands f\u00fcr die Personensicherheitspr\u00fcfungen kompensiert werden. Insgesamt k\u00f6nnten mittelfristig zwischen vier und elf zus\u00e4tzliche Stellen erforderlich sein.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 04.12.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst Gesetz zu Informationssicherheit gut</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Montag das Informationssicherheitsgesetz gutgeheissen, mit dem die Sicherheit von Informationen in der Bundesverwaltung verbessert werden soll. Die Bestimmungen waren weitgehend unbestritten.</b></p><p>Mit dem neuen Gesetz werde das Recht an die heutigen Bed\u00fcrfnisse der Informationssicherheit anpasst, sagte Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP/UR). Das Ziel sei ein m\u00f6glichst einheitliches Sicherheitsniveau. Claude H\u00eache (SP/JU) erinnerte an die Gefahren von Datendiebstahl und -missbrauch. Das Gesetz sei n\u00f6tig, befand er.</p><p>Skeptisch zeigte sich Thomas Minder (parteilos/SH). Er sprach von einer \"grossen B\u00fcrokratie\u00fcbung\". Ob diese die angestrebte Wirkung erziele, sei nicht sicher. Man k\u00f6nne schon glauben, mit einem neuen Gesetz sei fortan alles in Butter, es gebe keine Cyber-Attacken und keine Informationslecks mehr. Doch der Schwachpunkt sei oft der Mensch. Das werde sich nicht \u00e4ndern.</p><p></p><p>Mindeststandard f\u00fcr alle Beh\u00f6rden</p><p>Verteidigungsminister Guy Parmelin stellte fest, das Gesetz sei wichtig, aber politisch wenig interessant. Es schaffe einen Mindeststandard. Alles k\u00f6nne nicht verhindert werden. Doch die Schweiz sei damit gut ger\u00fcstet.</p><p>Die heutigen L\u00fccken sind laut dem Bundesrat auch auf unzeitgem\u00e4sse Rechtsgrundlagen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Heute finden sich die rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitlicher Rahmen f\u00fcr alle Bundesbeh\u00f6rden geschaffen werden.</p><p></p><p>AHV-Nummer zur Identifikation</p><p>Unbestritten war im St\u00e4nderat auch eine Erg\u00e4nzung, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Demnach sollen die Beh\u00f6rden k\u00fcnftig die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator verwenden d\u00fcrfen.</p><p>Die Verwendung der AHV-Nummer sei im Parlament immer akzeptierter, sagte Baumann dazu. Auch der Bundesrat zeigte sich mit der Erg\u00e4nzung einverstanden. Er plant ohnehin eine Vorlage zur Verwendung der AHV-Nummer. Laut Parmelin soll diese bis Mitte n\u00e4chsten Jahres vorliegen.</p><p></p><p>Datensch\u00fctzer dagegen</p><p>Die kantonalen Datenschutzbeauftragten w\u00fcnschen eine Entwicklung in die andere Richtung: Vor kurzem forderten sie die Kantone auf, k\u00fcnftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbr\u00e4uchlichen Verwendung sei zu hoch, argumentierten sie.</p><p>Durch die Verwendung der AHV-Nummer in verschiedenen Bereichen k\u00f6nnten Personendaten leicht verkn\u00fcpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungen\u00fcgend. Die Datensch\u00fctzern fordern daher verschiedene Nummern f\u00fcr verschiedene Bereiche.</p><p></p><p>Systeme sch\u00fctzen</p><p>Der bisher gr\u00f6sste bekannte Hacker-Angriff betraf den bundeseigenen R\u00fcstungskonzern RUAG. Das neue Gesetz enth\u00e4lt nun Grunds\u00e4tze zum Schutz von Informationssystemen. So werden die Beh\u00f6rden verpflichtet, die Informatikmittel vor Missbrauch zu sch\u00fctzen.</p><p>Der Bundesrat hat aber nicht nur Cyber-Angriffe im Visier. Spionage werde auch immer noch mit alten Methoden durchgef\u00fchrt, schreibt er in seiner Botschaft ans Parlament. Neben technischen brauche es vor allem organisatorische Massnahmen.</p><p></p><p>\"Vertraulich\" und \"Geheim\"</p><p>Das Gesetz enth\u00e4lt Bestimmungen zum Risikomanagement und zur Klassifizierung von Informationen. Das Klassifizierungssystem soll weiterhin dreistufig sein: \"Intern\", \"Vertraulich\" und \"Geheim\". R\u00e4ume, in denen h\u00e4ufig vertrauliche oder geheime Informationen bearbeitet werden, k\u00f6nnen als Sicherheitszone bezeichnet werden. In solchen k\u00f6nnen auch st\u00f6rende Fernmeldeanlagen betrieben werden.</p><p>Weiteres Thema sind die Personensicherheitspr\u00fcfungen. Deren Zahl will der Bundesrat senken. K\u00fcnftig sollen sich nur noch jene Personen der Pr\u00fcfung unterziehen m\u00fcssen, die in der Bundesverwaltung eine \"sicherheitsempfindliche\" T\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Zudem soll es nur noch eine Grundsicherheitspr\u00fcfung und eine erweiterte Pr\u00fcfung geben. Die erweiterte Pr\u00fcfung mit Befragung will der Bundesrat abschaffen.</p><p>Der St\u00e4nderat hat diese Bestimmungen auf Antrag seiner Kommission erg\u00e4nzt: Auch externe Mitarbeitende sollen zwingend gepr\u00fcft werden, wenn sie sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Weiter verankerte er im Gesetz, dass das Staatssekretariat f\u00fcr Migration Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie \u00dcbersetzerinnen und \u00dcbersetzer auf ihre Vertrauensw\u00fcrdigkeit hin pr\u00fcfen lassen kann.</p><p>Der St\u00e4nderat hiess das Gesetz mit 39 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2018</b></p><p><b>Nationalrat zweifelt am Sinn des Informationssicherheitsgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat will daf\u00fcr sorgen, dass Computersysteme in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch gesch\u00fctzt sind. Das geplante Gesetz f\u00e4llt im Nationalrat jedoch durch. Die Ratsmehrheit zweifelt am Nutzen und f\u00fcrchtet hohe finanzielle Folgen.</b></p><p>Mit 117 zu 68 Stimmen bei acht Enthaltungen beschloss der Nationalrat am Dienstag, nicht auf das Gesetz einzutreten. Die Mehrheit war der Auffassung, dass ein zu grosser und zu komplexer Informationsschutzapparat aufgebaut w\u00fcrde, der eine Eigendynamik entfalten und sich zunehmend der Kontrolle des Parlaments entziehen k\u00f6nnte.</p><p>Der Handlungsbedarf wurde dabei von den meisten Rednern nicht grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt. Erkannte Probleme sollten aber mit bestehenden Gesetzen und mit einer besseren Koordination beim Bund gel\u00f6st werden, erkl\u00e4rte Alois Gm\u00fcr (CVP/SZ) im Namen der Kommission.</p><p>Ein Kritikpunkt waren auch die unklaren Kosten. Je nach Umsetzung m\u00fcssten zwischen neun und 78 Stellen geschaffen werden, monierte David Zuberb\u00fchler (SVP/AR). Marcel Dobler (FDP/SG) forderte eine klare Kostenplanung mit einem Preisschild.</p><p></p><p>Kommission im Rat unter Beschuss</p><p>Eine Minderheit sah dagegen einen klaren Handlungsbedarf f\u00fcr einen gesamtheitlichen Ansatz. Mit dem neuen Gesetz k\u00f6nnten die Sicherheitsl\u00fccken geschlossen und die Koordination stark verbessert werden, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE).</p><p>Nicht gelten liess er auch den Einwand, das Gesetz k\u00f6nnte sich zunehmend der Kontrolle des Parlaments entziehen. Die R\u00e4te bes\u00e4ssen die Budgethoheit, die n\u00f6tige Kontrolle sei gew\u00e4hrleistet.</p><p>F\u00fcr Kritik sorgte das Vorgehen der Kommission. Es sei fahrl\u00e4ssig, nicht auf das Gesetz einzutreten, betonte Rosmarie Quadranti (BDP/ZH). Priska Seiler Graf (SP/ZH) warf der Kommission gar Arbeitsverweigerung vor. \"Sie h\u00e4tten es in der Hand gehabt, das Gesetz zu entr\u00fcmpeln.\"</p><p>Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) argumentierte, es sei kurzsichtig, nur auf die Finanzen zu schielen und die Sicherheit davon abzukoppeln. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wie etwa Stromnetze seien kostspielig.</p><p></p><p>Bundesrat will g\u00fcnstiges Szenario</p><p>Verteidigungsminister Guy Parmelin pl\u00e4dierte vergeblich daf\u00fcr, auf das Gesetz einzutreten. Dieses sei einer der Grundpfeiler der Cyberstrategie des Bundes. Parmelin r\u00e4umte ein, das Gesetz sei technisch und kompliziert, m\u00fcsse aber an die digitale Zeit angepasst werden.</p><p>Zu den Kosten sagte Parmelin, der Bundesrat sehe das g\u00fcnstigste Szenario vor, das er vorgeschlagen habe. Dies f\u00fchre zu Kosten von f\u00fcnf Millionen Franken pro Jahr. Die Details w\u00fcrden in der Verordnung festgelegt werden. Daf\u00fcr m\u00fcsse das Parlament aber zuerst das Gesetz verabschieden.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 26.09.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat h\u00e4lt an Informationssicherheitsgesetz fest </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat sieht weiterhin dringenden Bedarf f\u00fcr ein neues Informationssicherheitsgesetz. Er h\u00e4lt an seinen bereits begonnenen Arbeiten fest. Bleibt der Nationalrat stur, ist das Gesch\u00e4ft dennoch vom Tisch.</b></p><p>Die grosse Kammer war in der Fr\u00fchjahrssession nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie zweifelt am Nutzen und f\u00fcrchtet hohe Kosten. Tritt der Nationalrat ein zweites Mal nicht auf das Gesetz ein, ist dieses erledigt.</p><p>Der grossen Mehrheit im St\u00e4nderat liefe dieses Szenario sehr zuwider. Oppositionslos folgte die kleine Kammer am Mittwoch ihrer vorberatenden Kommission und stimmte ein zweites Mal f\u00fcr Eintreten.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte das Gesetz im Dezember 2017 nach dessen Beratung einstimmig angenommen. Dieses soll daf\u00fcr sorgen, dass Computersysteme in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch gesch\u00fctzt sind. Die in verschiedenen Erlassen verstreuten rechtlichen Grundlagen werden in dem Gesetz zusammengefasst.</p><p>Die Vorlage sei von den parlamentarischen Aufsichtsorganen mit Nachdruck gefordert worden, sagte St\u00e4nderat Isidor Baumann (CVP/UR), Pr\u00e4sident der Sicherheitspolitischen Kommission. Das Gesetz sei n\u00f6tig, weil es eine der wichtigsten Voraussetzungen f\u00fcr eine Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken darstelle.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat stimmt neuem Informationssicherheitsgesetz doch noch zu </b></p><p><b>Wegen Zweifeln am Mehrwert hatte der Nationalrat das neue Informationssicherheitsgesetz zun\u00e4chst abgelehnt. Im zweiten Anlauf stimmte er der Vorlage am Donnerstag dann aber doch zu, mit 131 zu 53 Stimmen.</b></p><p>Das Gesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Heute finden sich die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz wird ein Rahmen f\u00fcr alle Bundesbeh\u00f6rden geschaffen, mit dem ein m\u00f6glichst einheitliches Sicherheitsniveau erreicht werden soll. Die jeweiligen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen die Informationssicherheit auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens aber selber konkretisieren.</p><p>Die Vorlage basiert auf anerkannten internationalen Standards. Im Zentrum stehen das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen, die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln, personelle Massnahmen und der physische Schutz von Informationen und Informatikmitteln.</p><p>Die Personensicherheitspr\u00fcfungen soll nur noch zur Identifizierung von erheblichen Risiken eingesetzt werden. Bei der Vergabe von sicherheitsempfindlichen Auftr\u00e4gen an Dritte soll das milit\u00e4rische Betriebssicherheitsverfahren auf zivile Beschaffungen angewendet werden.</p><p></p><p>Nein zur Meldepflicht</p><p>Zudem hat der Nationalrat im Stromversorgungsgesetz festgehalten, dass Dritte, die von der nationale Netzgesellschaft Swissgrid in kritischen Funktionen eingesetzt werden, personensicherheitsgepr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Gew\u00e4hlte kantonale Magistratspersonen hingegen sollen nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Die Linke wollte f\u00fcr die Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Meldepflicht einf\u00fchren f\u00fcr erhebliche Vorf\u00e4lle. Die Mehrheit entschied aber, dies nicht zur Pflicht zu machen.</p><p>Mit dem Gesetz wird auch eine Grundlage f\u00fcr eine nationale Sicherheitserkl\u00e4rung geschaffen f\u00fcr Unternehmen, die sich im Ausland um Auftr\u00e4ge bewerben. Verteidigungsministerin Viola Amherd bezeichnete eine allf\u00e4llige Ablehnung denn auch als \"in h\u00f6chstem Masse wirtschaftsfeindlich\".</p><p></p><p>H\u00f6he der Kosten unklar</p><p>Zun\u00e4chst hatte es nach einem Nein ausgesehen: Weil der Nutzen umstritten war, lehnte der Nationalrat die Vorlage 2018 ab. Nachdem der St\u00e4nderat daran festhielt, ist die grosse Kammer nun auf ihren Entscheid zur\u00fcckgekommen. Nicht alle waren damit einverstanden.</p><p>SVP-Sprecher David Zuberb\u00fchler (AR) beispielsweise sprach von einem \"B\u00fcrokratiemonster\". Die Informationssicherheit des Bundes entspreche schon heute dem Stand der Technik und werde laufend von den Fachleuten aktualisiert. Zuberb\u00fchler kritisierte auch die Kosten, die f\u00fcr den Bund und die Wirtschaft entstehen k\u00f6nnten. Je nach angestrebtem Sicherheitsniveau fallen diese unterschiedlich hoch aus, pr\u00e4zise Sch\u00e4tzungen fehlen.</p><p>Umstrittener Einsatz der AHV-Nummer</p><p>Der Nationalrat folgte dann aber weitgehend den Antr\u00e4gen des Bundesrats und den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation lehnt er jedoch ab.</p><p>Zudem verlangt der Nationalrat, dass der Bundesrat seine Ziele und die Kosten f\u00fcr die Informationssicherheit den zust\u00e4ndigen Kommissionen zur Konsultation vorlegt. Damit will er verhindern, dass die Umsetzung allzu teuer und aufwendig wird.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.09.2020</b></p><p><b>Umstrittene Nutzung der AHV-Nummer im Informationssicherheitsgesetz </b></p><p><b>Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die R\u00e4te haben sich weitgehend \u00fcber die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der St\u00e4nderat will das zulassen.</b></p><p>Daran hat er bei der zweiten Beratung der Vorlage am Dienstag festgehalten. Die AHV-Nummer sei die beste M\u00f6glichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation, sagte Kommissionssprecher Olivier Fran\u00e7ais (FDP/VD). Deren systematische Verwendung durch die Beh\u00f6rden sei auch im Entwurf zur \u00c4nderung des AHV-Gesetzes vorgesehen. Dieser hat der St\u00e4nderat bereits zugestimmt.</p><p>Der Nationalrat und eine Minderheit des St\u00e4nderats lehnen das ab. Die Gegner argumentieren, dass die Verwendung der AHV-Nummer ein grosses Missbrauchspotenzial biete. Die vom Bundesrat vorgeschlagene nicht zur\u00fcckrechenbare Personennummer funktioniere zur Identifikation ebenso gut, sagte Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL). Sein Antrag wurde mit 31 zu 10 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Einheitliches Sicherheitsniveau</p><p>Das Informationssicherheitsgesetz fasst die in verschiedenen Erlassen festgehaltenen Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen in einem Gesetz zusammen. Mit diesem wird ein Rahmen f\u00fcr alle Bundesbeh\u00f6rden geschaffen, der f\u00fcr ein m\u00f6glichst einheitliches Sicherheitsniveau sorgen soll. Die jeweiligen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen die Informationssicherheit auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens aber selber konkretisieren.</p><p>Die Vorlage basiert auf anerkannten internationalen Standards. Im Zentrum stehen das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen, die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln, personelle Massnahmen und der physische Schutz von Informationen und Informatikmitteln.</p><p>Die Personensicherheitspr\u00fcfungen soll nur noch zur Identifizierung von erheblichen Risiken eingesetzt werden. Bei der Vergabe von sicherheitsempfindlichen Auftr\u00e4gen an Dritte soll das milit\u00e4rische Betriebssicherheitsverfahren auf zivile Beschaffungen angewendet werden.</p><p></p><p>\"B\u00fcrokratiemonster\"</p><p>Der Nationalrat hat zudem im Stromversorgungsgesetz festgehalten, dass Dritte, die von der nationale Netzgesellschaft Swissgrid in kritischen Funktionen eingesetzt werden, personensicherheitsgepr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat stimmte dem zu.</p><p>Die Vorlage ist nicht unumstritten. Kritiker sprechen von einem \"B\u00fcrokratiemonster\". Der Nationalrat war zun\u00e4chst nicht auf das Gesetz eingetreten, kam aber auf den Entscheid zur\u00fcck. Er m\u00f6chte den Bundesrat aber verpflichten, seine Ziele und die Kosten f\u00fcr die Informationssicherheit den zust\u00e4ndigen Kommissionen zur Konsultation vorzulegen. Damit will er verhindern, dass die Umsetzung allzu teuer und aufwendig wird. Das lehnt der St\u00e4nderat ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2020</b></p><p><b>Umstrittene Nutzung der AHV-Nummer im Informationssicherheitsgesetz </b></p><p><b>Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die R\u00e4te haben sich weitgehend \u00fcber die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der Nationalrat lehnt das ab.</b></p><p>Daran hat er bei der zweiten Beratung der Vorlage am Mittwoch festgehalten. Stattdessen will er eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer zur Identifikation verwenden. Der Entscheid fiel mit 90 zu 87 Stimmen bei 9 Enthaltungen.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte sich f\u00fcr die Verwendung der AHV-Nummer ausgesprochen. Es handle sich um die beste M\u00f6glichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation, befand die Mehrheit. Die kleine Kammer muss sich nun noch einmal mit dieser letzten Differenz befassen.</p><p>Eine weitere Uneinigkeit hat er Nationalrat n\u00e4mlich ausger\u00e4umt. Er wollte den Bundesrat zun\u00e4chst verpflichten, seine Ziele und die Kosten f\u00fcr die Informationssicherheit den zust\u00e4ndigen Kommissionen zur Konsultation vorzulegen. Damit sollte verhindert werden, dass die Umsetzung allzu teuer und aufwendig wird. Das lehnte der St\u00e4nderat ab.</p><p>Der Nationalrat hat nun mit 130 zu 55 Stimmen entschieden, die Anforderung fallen zu lassen. Thomas Hurter (SVP/SH) erinnerte vergebens daran, dass der Nationalrat nur unter dieser Bedingung \u00fcberhaupt auf die Vorlage eingetreten war. Die Kommissionen k\u00f6nnten die Informationen jederzeit vom Bundesrat verlangen, erkl\u00e4rte Maja Riniker (FDP/AG).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.12.2020</b></p><p><b>Sicherheit - Nutzung der AHV-Nummer f\u00fcr Identifikation bleibt umstritten </b></p><p><b>Die Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen ist umstritten. Die Mehrheit des St\u00e4nderats will die AHV-Nummer als Personenidentifikator zulassen, der Nationalrat nicht. </b></p><p>Die kleine Kammer beharrte in der dritten Beratungsrunde am Dienstag mit 30 zu 10 Stimmen auf ihrer Position. </p><p>Der Nationalrat und urspr\u00fcnglich auch der Bundesrat wollen nicht die AHV-Nummer verwenden, sondern eine nicht zur\u00fcckrechenbare Nummer, abgeleitet von der AHV-Nummer. An dieser Version hatte der Nationalrat im Herbst mit knapper Mehrheit festgehalten. </p><p>Eine von Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL) angef\u00fchrte Minderheit im St\u00e4nderat h\u00e4tte folgen und die Vorlage bereinigen wollen. Zopfi argumentierte mit dem Datenschutz. \"Die direkte Verwendung der AHV-Nummer ist schlicht unn\u00f6tig.\" </p><p>Der Bundesrat ist allerdings inzwischen von seinem urspr\u00fcnglichen Vorschlag abgekommen. \"Die Bundesbeh\u00f6rden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen k\u00f6nnen\", sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Von seiner zun\u00e4chst vorgeschlagenen Kompromissregelung sei der Bundesrat abgekommen. Die Nutzung der AHV-Nummer sei die sicherere L\u00f6sung. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2020</b></p><p><b>AHV-Nummer darf als Personenidentifikator verwendet werden </b></p><p><b>Die AHV-Nummer darf k\u00fcnftig als Personenidentifikator verwendet werden. Der Nationalrat ist beim umstrittensten Punkt im neuen Informationssicherheitsgesetz dem St\u00e4nderat gefolgt. Die Vorlage ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</b></p><p>Der Nationalrat hatte zun\u00e4chst am Mehrwert der Vorlage gezweifelt und war deshalb erst im zweiten Anlauf darauf eingetreten. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in IT-Systemen lehnte er allerdings bis fast zuletzt ab. Er bevorzugte eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer.</p><p>Diese Variante hatte anf\u00e4nglich auch der Bundesrat bevorzugt, kam dann aber davon ab. \"Die Bundesbeh\u00f6rden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen k\u00f6nnen\", sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Das neue AHV-Gesetz sehe die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Beh\u00f6rden vor, zur Identifikation von Personen.</p><p>Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat mit 140 zu 46 Stimmen von SVP und Gr\u00fcnen dem St\u00e4nderat an. Die Minderheit um L\u00e9onore Porchet (Gr\u00fcne/VD) h\u00e4tte beim eigenen Weg bleiben wollen. Sie argumentierte mit dem Datenschutz und der Gefahr gestohlener Identit\u00e4ten.</p><p></p><p>\"Riesiges Gesetz\"</p><p>Die Vorlage sei \u00fcber die Jahre \"zu einem riesigen Gesetz\" geworden, und es lasse Fragen offen, sagte Thomas Hurter (SVP/SH). Ein grosser Teil seiner Fraktion es in der Schlussabstimmung nicht unterst\u00fctzen. Die Bandbreite der genannten Kosten f\u00fcr die Umsetzung als auch der n\u00f6tigen Stellen sei gross, begr\u00fcndete er dies.</p><p>Schutz vor Hackern ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes. Es betrifft prim\u00e4r die Bundesbeh\u00f6rden, das Parlament, die eidgen\u00f6ssischen Gerichte, die Bundesanwaltschaft und die Nationalbank. Private und Wirtschaft sind betroffen, wenn sie f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat will aber die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessern. Diese sollen f\u00fcr eine gleichwertige Informationssicherheit sorgen, wenn sie klassifizierte Informationen des Bundes bearbeiten oder auf seine Informatikmittel zugreifen.</p><p></p><p>\u00d6ffentlichkeitsprinzip bleibt</p><p>Geregelt werden das Risikomanagement und die Klassifizierung von Informationen. Dadurch besteht ein Spannungsverh\u00e4ltnis mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz, das jede Person grunds\u00e4tzlich berechtigt, amtliche Dokumente einzusehen und von den Verwaltungseinheiten Ausk\u00fcnfte zu erhalten.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|34","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755079310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1487721600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation"}}