{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.038","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber das Internationale Privatrecht. 11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag","Description":"Botschaft vom 24. Mai 2017 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber das Internationale Privatrecht (11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2017</b></p><p><b>Die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursverfahren vereinfachen </b></p><p><b>Der Bundesrat will das internationale Konkursrecht modernisieren. Das Verfahren der Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursverfahren und Nachlassvertr\u00e4ge soll vereinfacht werden. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2017 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Das internationale Konkursrecht regelt die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkurs- und Nachlassverfahren in der Schweiz. Nach geltendem Recht werden nur Verfahren anerkannt, die im Sitz- bzw. Wohnsitzstaat des Schuldners er\u00f6ffnet wurden. Zudem muss dieser Staat Gegenrecht gew\u00e4hren. Bei jeder Anerkennung wird automatisch ein inl\u00e4ndisches Hilfsverfahren durchgef\u00fchrt. In dessen Rahmen wird das in der Schweiz gelegene Verm\u00f6gen separat zugunsten der Gl\u00e4ubiger mit besonderem Bezug zur Schweiz verwertet. Nur ein allf\u00e4lliger \u00dcberschuss wird \u00fcberwiesen.</p><p></p><p>Heutiges Verfahren ist kosten- und zeitintensiv</p><p>Die zahlreichen Anerkennungsvoraussetzungen, insbesondere der Gegenseitigkeitsnachweis, verz\u00f6gern bzw. verunm\u00f6glichen teilweise die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursentscheidungen. Dies schadet den Interessen in- und ausl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger: Ohne Konkursanerkennung bleibt die Einzelzwangsvollstreckung weiterhin m\u00f6glich, sodass einzelne Gl\u00e4ubiger zum Nachteil aller anderen auf das Schuldnerverm\u00f6gen greifen k\u00f6nnen. Selbst wo es gar keine schutzw\u00fcrdigen inl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubiger hat, wird ein obligatorisches Hilfsverfahren durchgef\u00fchrt, welches aber seinen Zweck verfehlt. Schliesslich kommt es aufgrund der mangelnden Koordination mit zusammenh\u00e4ngenden in- und ausl\u00e4ndischen Verfahren zu Ineffizienz und Doppelspurigkeiten. Grenz\u00fcberschreitende Unternehmenssanierungen k\u00f6nnen an diesen rechtlichen H\u00fcrden scheitern, mit negativen Folgen f\u00fcr die Arbeitnehmer und Gl\u00e4ubiger im In- und Ausland.</p><p></p><p>Das Anerkennungsverfahren wird vereinfacht</p><p>Der Nachweis des Gegenrechts als Voraussetzung f\u00fcr die Anerkennung eines ausl\u00e4ndischen Konkursverfahrens hat sich als ineffizient erwiesen und verteuert die Verfahren. Diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden. Auch das obligatorische Hilfsverfahren verursacht teilweise unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Kosten. Das Hilfsverfahren soll die pfandgesicherten und in der Schweiz wohnhaften privilegierten Gl\u00e4ubiger sch\u00fctzen. Wo es aber gar keine solchen Gl\u00e4ubiger gibt, macht das Hilfsverfahren keinen Sinn. Es soll deshalb neu nur noch dann durchgef\u00fchrt werden, wenn in der Schweiz schutzbed\u00fcrftige Gl\u00e4ubiger existieren.</p><p>Gegen\u00fcber dem geltenden Recht wird zudem die Stellung der inl\u00e4ndischen Niederlassungsgl\u00e4ubiger verbessert. Diese sollen k\u00fcnftig ihre Forderungen im Rahmen eines Hilfskonkursverfahrens eingeben k\u00f6nnen, ohne dass sie einen Antrag auf die Er\u00f6ffnung eines parallelen Niederlassungskonkursverfahrens stellen m\u00fcssen. Damit werden Kosten und ineffiziente Parallelverfahren vermieden.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Revision wird der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft Rechnung getragen und eine bessere Koordination mit zusammenh\u00e4ngenden in- und ausl\u00e4ndischen Verfahren erm\u00f6glicht. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen sind in den Grundz\u00fcgen bereits 2011 ins Bankeninsolvenzrecht \u00fcbernommen worden und haben sich dort bew\u00e4hrt.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2017</b></p><p><b>Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursentscheide soll vereinfacht werden </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat ist einverstanden mit der Modernisierung des internationalen Konkursrechts, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Damit soll die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Verfahren vereinfacht werden.</b></p><p>Diese werden heute nur dann anerkannt, wenn sie im Sitz- oder Wohnsitzstaat des Schuldners er\u00f6ffnet wurden. Das k\u00f6nne inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern schaden, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI).</p><p>K\u00fcnftig sollen daher auch Konkursdekrete anerkannt werden, die am Mittelpunkt der haupts\u00e4chlichen Interessen des Schuldners ergangen sind. Darunter wird der Ort verstanden, an dem der Schuldner gew\u00f6hnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und f\u00fcr Dritte feststellbar ist - also der faktische Sitz. Laut Abate geht es lediglich um rund zehn F\u00e4lle pro Jahr.</p><p>Gestrichen wird die Bedingung, dass der Staat, in dem das Konkursverfahren er\u00f6ffnet wurde, Gegenrecht gew\u00e4hrt. Dieser Nachweis verz\u00f6gert oder verunm\u00f6glicht teilweise die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursentscheidungen.</p><p>Zum Schutz inl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger muss heute zwingend ein Hilfskonkursverfahren im Inland durchgef\u00fchrt werden. In F\u00e4llen, in welchen es keine Schweizer Gl\u00e4ubiger gibt, ist das laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ein \"kostspieliger Leerlauf\". In Zukunft ist ein Hilfskonkursverfahren daher nur noch dann n\u00f6tig, wenn es in der Schweiz tats\u00e4chlich Gl\u00e4ubiger gibt.</p><p>Schliesslich soll die Stellung inl\u00e4ndischer Niederlassungsgl\u00e4ubiger verbessert werden: Nicht privilegierte Forderungen von Gl\u00e4ubigern einer Schweizer Niederlassung sollen neu im Hilfskonkursverfahren ber\u00fccksichtigt werden. Damit w\u00fcrden Kosten und ineffiziente Parallelverfahren vermieden, erkl\u00e4rte Abate.</p><p>Der Handlungsbedarf war unbestritten. \"Die \u00c4nderungen kommen von der Praxis, sie sind auch f\u00fcr die Praxis gedacht\", sagte Sommaruga. Sie erinnerte auch daran, dass die vorgeschlagenen \u00c4nderungen in \u00e4hnlicher Form bereits im schweizerischen internationalen Bankeninsolvenzrecht umgesetzt worden sind. Dort h\u00e4tten sie sich bew\u00e4hrt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2018</b></p><p><b>Nationalrat will internationales Konkursrecht modernisieren </b></p><p><b>Das Parlament ist einverstanden mit der Modernisierung des internationalen Konkursrechts, wie sie der Bundesrat vorschl\u00e4gt. Weil der Nationalrat am Mittwoch zwei technische Anpassungen vorgenommen hat, geht die Vorlage nochmals in den St\u00e4nderat.</b></p><p>Mit der Revision soll die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Verfahren vereinfacht werden. Diese werden heute nur dann anerkannt, wenn sie im Sitz- oder Wohnsitzstaat des Schuldners er\u00f6ffnet wurden. Das k\u00f6nne inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern schaden, erkl\u00e4rte Beat Flach (GLP/AG) im Namen der Kommission.</p><p>K\u00fcnftig sollen deshalb auch Konkursdekrete anerkannt werden, die am Mittelpunkt der haupts\u00e4chlichen Interessen des Schuldners ergangen sind. Darunter wird der Ort verstanden, an dem der Schuldner gew\u00f6hnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und f\u00fcr Dritte feststellbar ist - also der faktische Sitz.</p><p>Laut Flach geht es zwar j\u00e4hrlich lediglich um zehn bis 20 F\u00e4lle, jedoch um hohe Summen. Die \u00c4nderungen seien f\u00fcr die Praxis gedacht, denn das geltende Recht stimme nicht mehr mit der Realit\u00e4t international t\u00e4tiger Unternehmen \u00fcberein, betonte Flach. Im Nationalrat war der Handlungsbedarf unbestritten.</p><p></p><p>Prozessualer Leerlauf</p><p>Gestrichen wird die Bedingung, dass der Staat, in dem das Konkursverfahren er\u00f6ffnet wurde, Gegenrecht gew\u00e4hrt. Dieser Nachweis verz\u00f6gert oder verunm\u00f6glicht teilweise die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Konkursentscheidungen.</p><p>Zum Schutz inl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger muss heute zwingend ein Hilfskonkursverfahren im Inland durchgef\u00fchrt werden. In F\u00e4llen, in welchen es keine Schweizer Gl\u00e4ubiger gibt, ist das laut Flach ein \"prozessualer Leerlauf\". In Zukunft ist ein Hilfskonkursverfahren daher nur noch dann n\u00f6tig, wenn es in der Schweiz tats\u00e4chlich Gl\u00e4ubiger gibt.</p><p>Schliesslich soll die Stellung inl\u00e4ndischer Niederlassungsgl\u00e4ubiger verbessert werden: Nicht privilegierte Forderungen von Gl\u00e4ubigern einer Schweizer Niederlassung sollen neu im Hilfskonkursverfahren ber\u00fccksichtigt werden. Damit w\u00fcrden Kosten und ineffiziente Parallelverfahren vermieden, erkl\u00e4rte Flach.</p><p></p><p>Bew\u00e4hrtes Verfahren</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, internationale Konkursf\u00e4lle seien zwar selten. Die j\u00fcngste Insolvenz von Air Berlin f\u00fchre aber vor Augen, dass ein solcher Fall weitreichende Konsequenzen habe. Mit der Modernisierung w\u00fcrden rechtliche und b\u00fcrokratische H\u00fcrden abgebaut, an denen heute grenz\u00fcberschreitende F\u00e4lle scheiterten.</p><p>Sommaruga erinnert daran, dass die vorgeschlagenen \u00c4nderungen in \u00e4hnlicher Form bereits im schweizerischen internationalen Bankeninsolvenzrecht umgesetzt worden seien. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.03.2018</b></p><p>Das internationale Konkursrecht soll modernisiert werden. Darin sind sich die R\u00e4te einig. Der St\u00e4nderat hat sich ein zweites Mal mit der Vorlage befasst. Noch nicht einig sind sich die Kammern beim Festsetzen von Fristen bei Anfechtungklagen. Zu Gunsten der Nationalratsversion aufgegeben hat der St\u00e4nderat seinen zuvor eingef\u00fcgten Vorbehalt zum Gutglaubensschutz f\u00fcr Dritte f\u00fcr in der Schweiz gelegene Sachen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Mit dem modernisierten internationalen Konkursrecht will der Bundesrat vor allem die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Verfahren vereinfachen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2018</b></p><p>Das Parlament ist einverstanden mit der Modernisierung des internationalen Konkursrechts, wie sie der Bundesrat vorschl\u00e4gt. Der Nationalrat hat das Gesetz stillschweigend bereinigt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1231","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770755041343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1495584000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationales Recht"}}