{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.043","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Versicherungsvertragsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 28. Juni 2017 zur \u00c4nderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.06.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 die Botschaft f\u00fcr eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Im Rahmen der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz. </b></p><p>Das bestehende Versicherungsvertragsgesetz ist \u00fcber einhundert Jahre alt und gen\u00fcgt den Anforderungen und Bed\u00fcrfnissen an ein modernes Gesetz nicht mehr. Einige vordringliche Konsumentenschutzanliegen wurden bereits mit einer Teilrevision im Jahr 2006 umgesetzt. Mit der vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesvorlage soll das Versicherungsvertragsrecht in weiteren ausgew\u00e4hlten Themen an die ver\u00e4nderten Gegebenheiten und an die Bed\u00fcrfnisse nach einem vern\u00fcnftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.</p><p>2011 unterbreitete der Bundesrat eine Totalrevision des VVG. Dem Parlament ging der Vorschlag jedoch zu weit, und es wies die Vorlage im M\u00e4rz 2013 an den Bundesrat zur\u00fcck mit dem Auftrag, eine Teilrevision zu ausgew\u00e4hlten Punkten auszuarbeiten.</p><p>Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt die Anliegen des Parlaments gem\u00e4ss R\u00fcckweisung der Totalrevision des VVG auf: Er enth\u00e4lt namentlich die geforderten \u00c4nderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorl\u00e4ufigen Deckung und der Verj\u00e4hrung, beim K\u00fcndigungsrecht sowie bei Grossrisiken. Auch sollen Erleichterungen f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr eingef\u00fchrt werden. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.05.2019</b></p><p><b>Nationalrat bessert beim Versicherungsvertragsgesetz nach </b></p><p><b>Der Wahlherbst wirft seine Schatten voraus: Bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Nationalrat am Donnerstag zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten nachgebessert. Finanzminister Ueli Maurer musste f\u00fcr seine Vorschl\u00e4ge Kritik einstecken.</b></p><p>Die Linke sprach von einem \"Kniefall vor der Versicherungslobby\". Doch auch Vertreter der Mitteparteien beurteilten die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats als unausgewogen. Dieser m\u00f6chte den Versicherungen weit gehende Freiheiten einr\u00e4umen.</p><p>Vertragsbedingungen und Leistungen sollen zum Beispiel im Nachhinein ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen, sofern die Versicherten beim Vertragsschluss \u00fcber diese M\u00f6glichkeit informiert worden sind. Das sei kein Versicherungs-, sondern ein \"Verunsicherungsgesetz\", sagte die Berner Gr\u00fcnliberale Kathrin Bertschy.</p><p>Maurer liess die Kritik nicht auf sich sitzen: \"Den Vorwurf, dass sich der Bundesrat vor den Versicherungen verbeuge, m\u00f6chte ich in aller Form zur\u00fcckweisen\", sagt er. Warum der Entwurf weit \u00fcber die Forderungen in der Vernehmlassung hinausgeht, blieb offen. </p><p>Woher der Wind wehte, hatte der Finanzminister aber verstanden. Die umstrittensten Vorschl\u00e4ge des Bundesrats verteidigte er nur halbherzig, in einigen Punkten gab er gar den Antr\u00e4gen der Minderheit den Vorzug. Es sei am Parlament, die Abw\u00e4gung zwischen den Interessen von Versicherern und Versicherten zu machen, sagte er. Das seien politische Entscheide.</p><p></p><p>\"Berechtigte Bedenken\"</p><p>Auch bei FDP und SVP hat ein Umdenken stattgefunden. In der vorberatenden Kommission hatten ihre Vertreter den Bundesrat noch unterst\u00fctzt. Im Nationalrat gestand FDP-Sprecher Olivier Feller (VD) dann ein, dass es \"berechtigte Bedenken\" der Versicherten gebe. Es gelte, Augenmass zu wahren.</p><p>Der Konsumentenschutz hat bereits mit dem Referendum gegen das revidierte Versicherungsvertragsgesetz gedroht. Das w\u00e4re gratis Wahlkampfhilfe f\u00fcr die Linke im Herbst. \"Zum Gl\u00fcck sind hin und wieder Wahlen\", kommentierte Rytz die b\u00fcrgerliche Kehrtwende.</p><p>Einen linken R\u00fcckweisungsantrag lehnte der Nationalrat zwar ab. Er nahm aber zahlreiche Nachbesserungen zu Gunsten der Versicherten vor. Insbesondere strich er das Recht der Versicherungen, die Vertragsbedingungen einseitig zu \u00e4ndern. Das ist zwar heute m\u00f6glich, das Bundesgericht setzt aber enge Schranken. Dabei soll es bleiben, eine Pr\u00e4zisierung im Gesetz fand keine Mehrheit.</p><p></p><p>\"Ungeheuerliche Frechheit\"</p><p>Zu reden gab auch der Vorschlag, dass Versicherungen ihre Leistungen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls einschr\u00e4nken oder ganz einstellen k\u00f6nnen. \"Das ist eine ungeheuerliche Frechheit\" sagte Rytz. Versicherten, die ein Leben lang Pr\u00e4mien bezahlt h\u00e4tten, k\u00f6nnte im Schadenfall der Schutz entzogen werden. Es frage sich, wer da \u00fcberhaupt noch eine Versicherung ben\u00f6tige.</p><p>Laut Maurer gen\u00fcgt es, wenn die Versicherten \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Zahlungseinstellung informiert werden. \"Wenn einem Versicherungsnehmer die Klausel nicht passt, kann er auf den Vertrag verzichten\", sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Die Mehrheit sah das anders. Mit 133 zu 50 Stimmen erkl\u00e4rte der Nationalrat Vertragsbestimmungen f\u00fcr nichtig, die die Zahlungspflicht im Fall von Krankheit oder Unfall einschr\u00e4nken w\u00fcrden.</p><p>Bundesrat und Kommission unterlagen mit zahlreichen weiteren Antr\u00e4gen zu Gunsten der Versicherungen. So sollen Krankenzusatzversicherungen grunds\u00e4tzlich nur von den Versicherten und nicht von den Versicherungen gek\u00fcndigt werden d\u00fcrfen. \u00c4ltere oder kranke Personen f\u00e4nden keinen neuen Zusatzversicherer, sagte Guillaume Barazzone (CVP/GE).</p><p></p><p>Neues Widerrufsrecht</p><p>Die Mehrheit stimmte auch einer Nachhaftung von f\u00fcnf Jahren zu. Diese kommt zum Tragen, wenn das bef\u00fcrchtete Ereignis w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit, der Schaden aber erst nach dessen Beendigung eingetreten ist.</p><p>Eine wichtige Verbesserung aus Konsumentensicht ist das Recht, einen Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Eine Mitte-Links-Minderheit setzte gar durch, dass das nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei wesentlichen \u00c4nderungen des Versicherungsvertrags gilt. </p><p>Die Vorlage erleichtert den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr, indem neben der einfachen Schriftlichkeit ein anderer Nachweis durch Text erlaubt ist. Die Bedenken der Linken, dass das vor allem f\u00fcr \u00e4ltere Menschen problematisch sein k\u00f6nnte, wurden nicht geh\u00f6rt. </p><p></p><p>Umkehr der Beweislast</p><p>Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag, dass keine Pr\u00e4mien geschuldet sind, wenn das Risiko wegen eines Schadens weggefallen ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein versichertes Auto bei einem Unfall zerst\u00f6rt wird. F\u00fcr weitere Diskussionen d\u00fcrfe der Entscheid sorgen, bei Vertragsverletzung die Beweislast umzukehren: K\u00fcnftig sollen die Versicherte nachweisen m\u00fcssen, dass der Schaden ohnehin eingetreten w\u00e4re. </p><p>Bei der Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrungsfrist von 2 auf 5 Jahre setzte sich ebenfalls die Kommission durch. Eine Minderheit hatte 10 Jahre verlangt. Unbestritten waren die Einf\u00fchrung der R\u00fcckw\u00e4rtsversicherung, die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Deckungszusage oder die Vorschriften zur Mehrfachversicherung.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 124 zu 26 Stimmen bei 36 Enthaltungen an. Der Vorlage die Zustimmung verweigert hatten vor allem SP und Gr\u00fcne. </p><p>Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat. Es ist der zweite Anlauf, das \u00fcber 100 Jahre alte Versicherungsrecht zu \u00e4ndern. Eine Totalrevision war 2013 gescheitert. Der b\u00fcrgerlichen Mehrheit ging der Konsumentenschutz damals zu weit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.09.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat schr\u00e4nkt Konsumentenschutz im Versicherungsvertrag ein </b></p><p><b>In der Sondersession hatte der Nationalrat das Versicherungsvertragsgesetz zu Gunsten von Konsumenten und KMU nachgebessert. Der St\u00e4nderat hat die Vorlage am Mittwoch wieder zu Gunsten der Versicherungen gedreht.</b></p><p>Im Nationalrat war der Bundesrat f\u00fcr seine Vorlage hart kritisiert worden, die Rede war von einem \"Kniefall vor der Versicherungslobby\". So wollte der Bundesrat den Versicherungen etwa das Recht zugestehen, Vertragsbedingungen und Leistungen einseitig zu \u00e4ndern oder Leistungen im Krankheitsfall einzustellen.</p><p>Das empfanden auch wirtschaftsfreundliche Mitglieder des Rates als stossend. Der Nationalrat sei erheblich zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zur\u00fcckgerudert, rief Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) im St\u00e4nderat in Erinnerung.</p><p></p><p>Keine Nachhaftung</p><p>Die kleine Kammer st\u00fctzte viele dieser Entscheide. In einigen Punkten neigte sich die Waagschale aber wieder zu Gunsten der Versicherungen. So lehnte der St\u00e4nderat die vom Nationalrat beschlossene Nachhaftung bei Krankenzusatzversicherungen ab. Es geht zum Beispiel um Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung zwar schon vorhanden, aber noch nicht sichtbar sind.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats soll die Versicherung daf\u00fcr noch bis zu f\u00fcnf Jahre nach Beendigung des Vertrages haften. Martin Schmid (FDP/GR) warnte jedoch davor, dass das zu vielen Gutachten und Gerichtsf\u00e4llen f\u00fchren werde. Der St\u00e4nderat folgte ihm mit 24 zu 17 Stimmen.</p><p></p><p>K\u00fcndigungsrecht eingeschr\u00e4nkt</p><p>Weiter hat der St\u00e4nderat zwar dem neuen Widerrufsrecht bei Vertragsschluss zugestimmt. Die vom Nationalrat beschlossene Ausdehnung des Widerrufsrechts auf wesentliche Vertrags\u00e4nderungen lehnte er aber ab.</p><p>Der Nationalrat hatte zudem das K\u00fcndigungsrecht der Versicherung im Fall, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, auf zwei Jahre ab Vertragsschluss limitiert. Diese Frist strich der St\u00e4nderat wieder aus dem Gesetz. In vielen F\u00e4llen k\u00e4men die falschen Angaben erst sp\u00e4ter ans Licht, sagte Schmid.</p><p>Hingegen beschloss der St\u00e4nderat, dass mit der K\u00fcndigung nicht die ganze Leistungspflicht f\u00fcr einen schon eingetretenen Schaden wegf\u00e4llt, sondern nur, soweit der Schaden durch die unwahren Angaben eingetreten oder vergr\u00f6ssert worden ist.</p><p></p><p>Risiko f\u00fcr KMU</p><p>Ein weiterer Entscheid zu Gunsten der Versicherungen betrifft das K\u00fcndigungsrecht: Kollektive Taggeldversicherungen sollen nicht nur von den Versicherten, sondern auch von den Versicherern ordentlich gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Roberto Zanetti (SP/SO) warnte vergebens, dass das f\u00fcr Arbeitnehmende und auch f\u00fcr KMU existenziell sein k\u00f6nne. Deren Lohnfortzahlungspflicht bestehe n\u00e4mlich weiterhin. Defizit\u00e4re Vertr\u00e4ge m\u00fcssten gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen, hielt ihm Alex Kuprecht (SVP/SZ) entgegen. Einigkeit herrscht dar\u00fcber, dass die \u00fcbrigen Krankenzusatzversicherungen nur von den Versicherten gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat einem gesch\u00e4digten Dritten zudem kein generelles Forderungsrecht einr\u00e4umen. Ein solches soll nur gew\u00e4hrt werden, wenn der haftpflichtige Versicherte nicht direkt belangt werden kann oder wenn dieser bereits zahlungsunf\u00e4hig ist.</p><p></p><p>Pr\u00e4mienreduktion m\u00f6glich</p><p>Einige vom St\u00e4nderat beschlossene \u00c4nderungen fielen jedoch zu Gunsten der Versicherten aus. Unter anderem weitete dieser die Informationspflichten der Versicherungen aus. Der Versicherungsnehmer soll den Vertrag k\u00fcndigen oder eine Pr\u00e4mienreduktion verlangen k\u00f6nnen, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich kleiner geworden ist.</p><p>Neu ins Gesetz eingef\u00fcgt hat der St\u00e4nderat die M\u00f6glichkeit von Abschlagszahlungen. Bei Streitigkeiten soll der Versicherungsnehmer verlangen k\u00f6nnen, dass ihm der unbestrittene Vertrag bereits ausgezahlt wird.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 29 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Enthalten hatte sich die Linke, die mir ihren Antr\u00e4gen unterlegen war.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.12.2019</b></p><p><b>Seilziehen um Konsumentenschutz bei Versicherungsvertr\u00e4gen </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat sind sich noch nicht einig, wie weit der Konsumentenschutz bei Versicherungen gehen soll. Der Nationalrat hat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes am Mittwoch zum zweiten Mal beraten. Dabei \u00fcbernahm er zahlreiche vom St\u00e4nderat beschlossene Bestimmungen zu Gunsten der Versicherungen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat habe sich der Versicherungslobby gebeugt, kritisierte Konsumentensch\u00fctzerin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Der Nationalrat m\u00fcsse das nun wieder korrigieren. Das tat er, aber nur teilweise.</p><p>Mit 107 zu 84 Stimmen hat der Nationalrat an der Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung festgehalten. Es geht zum Beispiel um Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung zwar schon vorhanden, aber noch nicht erkennbar sind. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Versicherung daf\u00fcr noch bis zu f\u00fcnf Jahre nach Beendigung des Vertrages haften.</p><p>Nicht nachgegeben hat der Nationalrat auch bei der K\u00fcndigung nach einer Anzeigepflichtverletzung. Er hielt mit 99 zu 80 Stimmen an seinem Beschluss fest, wonach der Versicherer den Vertrag nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr mit der Begr\u00fcndung k\u00fcndigen kann, dass der Versicherte ein Risiko verschwiegen oder falsch angegeben habe. Birrer-Heimo erinnerte daran, dass das K\u00fcndigungsrecht der Versicherten ebenfalls erlischt, falls umgekehrt der Versicherer falsche Angaben macht.</p><p></p><p>Existenziell f\u00fcr KMU</p><p>Ebenfalls festgehalten hat der Nationalrat am direkten Forderungsrecht f\u00fcr Gesch\u00e4digte. In zahlreichen Punkten hat er jedoch nachgegeben, teils gegen den Willen seiner Kommission. So hat er mit 103 zu 89 Stimmen beschlossen, dass in der kollektiven Taggeldversicherung nicht nur der Versicherte, sondern im Schadenfall auch die Versicherung k\u00fcndigen kann. </p><p>Der St\u00e4nderat hatte so entschieden, damit Versicherungen defizit\u00e4re Vertr\u00e4ge k\u00fcndigen k\u00f6nnen. Andernfalls w\u00fcrden diese nur noch befristete Vertr\u00e4ge abschliessen, gab Thomas Aeschi (SVP/ZG) zu bedenken. Das zus\u00e4tzliche Risiko werde sich auf die Pr\u00e4mien niederschlagen, sagte Olivier Feller (FDP/VD). </p><p>Laut Birrer-Heimo ist das jedoch KMU-feindlich: Der pl\u00f6tzliche Wegfall der Versicherung k\u00f6nne f\u00fcr einen kleinen Betrieb existenziell sein, sagte sie. Einig sind sich die R\u00e4te aber dar\u00fcber, dass Krankenzusatzversicherungen nur von den Versicherten gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Kein Widerruf bei Vertrags\u00e4nderung</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat auch beim Widerrufsrecht. Zun\u00e4chst wollte er den Versicherten ein solches nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei wesentlichen Vertrags\u00e4nderungen zugestehen. \u00c4nderungen k\u00f6nnten einen ebenso grossen Einfluss haben auf die Rechtsstellung wie der Abschluss, erkl\u00e4rte Birrer-Heimo. Maurer hingegen warnte vor unbestimmten Rechtsbegriffen und Rechtsunsicherheit.</p><p>Diskussionslos stimmte der Nationalrat einigen vom St\u00e4nderat beschlossenen Verbesserungen f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten zu, darunter die Abschlagszahlungen oder das K\u00fcndigungsrecht bei Gefahrsminderung: Der Versicherungsnehmer soll den Vertrag k\u00fcndigen oder eine Pr\u00e4mienreduktion verlangen k\u00f6nnen, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich kleiner geworden ist.</p><p>Gestrichen hat der Nationalrat hingegen die vom St\u00e4nderat beschlossene zus\u00e4tzliche Transparenz \u00fcber die Kosten f\u00fcr den R\u00fcckkauf von Lebensversicherungen. Auch die \u00c4nderungen bei den Kriterien f\u00fcr professionelle Versicherungsnehmer fanden keine Mehrheit.</p><p>Auf einen bereits bereinigten Punkt ist der Nationalrat zur\u00fcckgekommen: Er will es den Versicherungen verbieten, Gesch\u00e4digten Verfehlungen des Versicherten vorzuhalten.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 21.01.2020</b></p><p>Nachdem die Vorlage zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170043\">17.043</a>) vergangenen Dezember im Nationalrat beraten worden war, hat sich die Kommission nun mit den verbleibenden Differenzen befasst. Was die Pflicht des Versicherers anbelangt, \u00fcber die Kosten zu informieren, die mit einem R\u00fcckkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind (Art. 3 Abs. 1 Bst. f), beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Beschluss des St\u00e4nderates dahingehend zu pr\u00e4zisieren, dass der Versicherer einzig \u00fcber alle Kostenarten, nicht aber \u00fcber die H\u00f6he der Kosten informieren muss, da er diese bei Abschluss des Vertrages noch nicht kennt.</p><p>Bei Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 zu den Folgen der durch den Versicherten verletzten Anzeigepflicht h\u00e4lt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen an der Differenz fest. Anders als der Nationalrat ist sie nicht der Meinung, dass das K\u00fcndigungsrecht des Versicherers sp\u00e4testens zwei Jahre nach Vertragsabschluss erl\u00f6schen soll.</p><p>In Bezug auf die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung (Art. 35c) beantragt die Kommission ebenfalls mit 9 zu 4 Stimmen, den Vorschlag des Nationalrates abzulehnen. Die grosse Kammer ist der Meinung, der Versicherte m\u00fcsse seine Versicherungsanspr\u00fcche bis zu f\u00fcnf Jahre nach Beendigung des Vertrags geltend machen k\u00f6nnen, wenn sich die versicherte Gefahr noch w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrags verwirklicht, die Krankheit aber erst nach Beendigung des Vertrags eintritt. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist der Vorschlag des Nationalrates nur schwer umsetzbar.</p><p>Bei Artikel\u00a060 Absatz\u00a01bis beantragt die Kommission mit knapper Mehrheit (6 zu 7 Stimmen), am Beschluss des St\u00e4nderates festzuhalten, wonach die F\u00e4lle zu begrenzen sind, in denen der Versicherte ein direktes Forderungsrecht aus\u00fcben kann. W\u00e4hrend die Kommission bei den Artikeln 95c Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c und 98a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0g beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen, spricht sie sich bei Artikel\u00a098a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e f\u00fcr ein Festhalten an der Differenz aus. Was Artikel\u00a059 Absatz\u00a03 (obligatorische Haftpflichtversicherung und Anspruch der gesch\u00e4digten Person selbst bei unterbliebener Pr\u00e4mienzahlung durch den Versicherten) anbelangt, hat die Kommission von der Verwaltung einen Bericht angefordert, um mehr Informationen \u00fcber die Tragweite des nationalr\u00e4tlichen Beschlusses zu erhalten. Sie wird sich an ihrer Sitzung vom 13. Februar mit dieser letzten Differenz befassen, damit das Gesch\u00e4ft in der Fr\u00fchjahrssession vom St\u00e4nderat behandelt werden kann.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2020</b></p><p><b>Seilziehen um Konsumentenschutz bei Versicherungsvertr\u00e4gen </b></p><p><b>Bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes zeichnet sich noch keine Einigung ab. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt in den meisten umstrittenen Punkten an seinen fr\u00fcheren Entscheiden fest.</b></p><p>So hatte der Nationalrat beschlossen, dass der Versicherer den Vertrag nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr mit der Begr\u00fcndung k\u00fcndigen kann, dass der Versicherte ein Risiko verschwiegen oder falsch angegeben habe. Der St\u00e4nderat lehnt eine solche Begrenzung ab. Frist ab. Er sprach sich auch gegen die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung aus. Seine Wirtschaftskommission war der Auffassung, dass eine solche nur schwer umsetzbar sei.</p><p>Mit knapper Mehrheit hat der St\u00e4nderat zudem daran festgehalten, dass gesch\u00e4digte Dritte nicht generell ein direktes Forderungsrecht gegen\u00fcber der Versicherung haben sollen. Gesch\u00e4digte sollen sich nur dann direkt an die Versicherung wenden k\u00f6nnen, wenn der Schadenverursacher zahlungsunf\u00e4hig ist oder nicht mehr belangt werden kann.</p><p>Auch an der Pflicht des Versicherers, \u00fcber die Kosten zu informieren, die mit einem R\u00fcckkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind, will der St\u00e4nderat grunds\u00e4tzlich festhalten. Allerdings soll der Versicherer nicht \u00fcber Franken und Rappen, sondern nur \u00fcber die \"wesentlichen Kostenarten\" informieren m\u00fcssen. Grund daf\u00fcr ist, dass die genauen Kosten bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt sein d\u00fcrften.</p><p>Dem Nationalrat gefolgt ist der St\u00e4nderat bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung: Die gesch\u00e4digte Person soll auch dann von der Versicherung entsch\u00e4digt werden, wenn die schadensverursachende Person die Pr\u00e4mie nicht bezahlt hat. Laut Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) geht es vor allem um selbst\u00e4ndige Unternehmerinnen und Unternehmer wie etwa Anw\u00e4lte und \u00c4rzte. Da k\u00f6nnten Sch\u00e4den in Millionenh\u00f6he entstehen, gab Bischof zu bedenken.</p><p>Im Strassenverkehr, wo der Fall am h\u00e4ufigsten auftritt, ist die Frage ausdr\u00fccklich im Spezialgesetz geregelt. Eine Minderheit lehnte die Versicherungsdeckung trotz unbezahlter Pr\u00e4mien ab. In Bereichen mit hohem Risikopotenzial habe der Gesetzgeber das bereits geregelt, sagte Martin Schmid (FDP/GR).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2020</b></p><p><b>Revision des Versicherungsvertragsgesetzes auf der Zielgeraden </b></p><p><b>Die \u00c4nderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat die Vorlage am Dienstag zum dritten Mal beraten. Nun verbleibt noch eine wesentliche Differenz.</b></p><p>Der Nationalrat h\u00e4lt daran fest, dem gesch\u00e4digten Dritten ein direktes Forderungsrecht gegen\u00fcber der Versicherung einzur\u00e4umen. Das direkte Forderungsrecht habe sich in vielen Bereichen bew\u00e4hrt, sagte Mitte-Sprecher Leo M\u00fcller (CVP/LU). Die Schadensbew\u00e4ltigung werde dadurch vereinfacht. Der St\u00e4nderat will ein direktes Forderungsrecht nur unter der Bedingung gew\u00e4hren, dass der haftpflichtige Versicherte nicht direkt belangt werden kann oder wenn dieser bereits zahlungsunf\u00e4hig ist.</p><p>Nachgegeben hat der Nationalrat bei der Transparenz: Der Versicherer soll verpflichtet werden, \u00fcber die Kosten zu informieren, die mit einem R\u00fcckkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind. Offengelegt werden sollen aber nicht die exakten Kosten, weil diese bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind, sondern die \"wesentlichen Kostenarten\".</p><p>Ebenfalls nachgegeben hat der Nationalrat bei der K\u00fcndigungsfrist. Bisher bestand er darauf, dass der Versicherer den Vertrag nach zwei Jahren nicht mehr mit der Begr\u00fcndung k\u00fcndigen kann, dass der Versicherte bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hatte. Der St\u00e4nderat hatte diese Frist stets abgelehnt.</p><p></p><p>Keine Nachhaftung</p><p>Die Linke versuchte vergeblich, die konsumentenfreundliche L\u00f6sung zu retten. Es gelte, zwischen Versicherern und Versicherten eine Balance herzustellen, sagte die Gr\u00fcne Regula Rytz (BE). Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) erinnerte daran, dass f\u00fcr die Versicherer die gleiche Frist gelte. Sie unterlagen mit 110 zu 82 Stimmen.</p><p>Auch die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung liess der Nationalrat fallen. Es geht um Sch\u00e4den, die noch w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Beendigung des Vertrags zu Tage treten. Bisher hatte sich der Nationalrat f\u00fcr eine f\u00fcnf Jahre dauernde Nachhaftung ausgesprochen.</p><p>Es gebe Krankheiten, die erst lange Zeit nach der Ansteckung auftr\u00e4ten, sagte Birrer-Heimo. Den Beweis, dass die Ursache w\u00e4hrend Vertragslaufzeit entstanden sei, w\u00e4re ohnehin nicht leicht zu erbringen, sagte die Gr\u00fcne Sophie Michaud Gigon (VD). Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach sich f\u00fcr die Nachhaftung aus, wurde aber mit 110 zu 83 Stimmen \u00fcberstimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.03.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat bereinigt Revision des Versicherungsvertragsgesetzes </b></p><p><b>Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Die Ausmarchung zwischen den Interessen der Versicherern einerseits und der Konsumentinnen und Konsumenten andererseits hatte hitzig begonnen und endet nun einigermassen vers\u00f6hnlich.</b></p><p>Der Bundesrat war f\u00fcr seine Vorlage bis weit in die Mitte hinein scharf kritisiert worden. Er wollte den Versicherern weitgehende Freiheiten einr\u00e4umen, zum Beispiel durch die M\u00f6glichkeit von nachtr\u00e4glichen Vertrags\u00e4nderungen oder Leistungsk\u00fcrzungen. Die Rede war von einem \"Kniefall vor der Versicherungslobby\".</p><p>Der Nationalrat besserte die Vorlage dann kr\u00e4ftig zugunsten der Konsumenten nach. Der St\u00e4nderat gab Gegensteuer, am Schluss scheint der Balanceakt aber einigermassen gelungen. Die Gr\u00fcne Nationalr\u00e4tin Regula Rytz (BE) sprach am Dienstag von einer \"erfreulichen Wende\". Die Vorlage sei im Laufe der Beratungen zu einer fair austarierten Reform geworden.</p><p>Am Donnerstag hat der St\u00e4nderat die letzte Differenz bereinigt: Gesch\u00e4digte Dritte bekommen ein direktes Forderungsrecht gegen\u00fcber der Versicherung. Die Bedingungen, die er zun\u00e4chst daran gekn\u00fcpft hatte, liess der St\u00e4nderat stillschweigend fallen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756449950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1498608000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}