{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gleichstellungsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 5. Juli 2017 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.07.2017</b></p><p><b>Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Bundesrat \u00fcberweist Botschaft ans Parlament </b></p><p><b>Regelm\u00e4ssige Lohngleichheitsanalysen sollen unerkl\u00e4rte Lohnunterschiede zwischen M\u00e4nnern und Frauen aufdecken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 die Botschaft mit entsprechenden \u00c4nderungen des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Diese sehen vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten k\u00fcnftig alle vier Jahre eine Analyse durchf\u00fchren, diese von einer unabh\u00e4ngigen Stelle \u00fcberpr\u00fcfen lassen und \u00fcber das Resultat informieren. Damit will der Bundesrat f\u00fcr die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngef\u00fcge so anzupassen, dass der verfassungsm\u00e4ssige Anspruch auf gleichen Lohn f\u00fcr gleiche und gleichwertige Arbeit Realit\u00e4t wird. </b></p><p>36 Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und M\u00e4nnern noch immer nicht erreicht. Der unerkl\u00e4rte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern betr\u00e4gt derzeit 7,4\u00a0Prozent und stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Freiwillige Massnahmen zur Verwirklichung des Lohngleichheitsgrundsatzes, wie zum Beispiel das Projekt \"Lohngleichheitsdialog\", haben nicht zum gew\u00fcnschten Erfolg gef\u00fchrt. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Lohngleichheit als wichtiges Ziel f\u00fcr die Gleichstellung der Geschlechter. Im Oktober 2014 hat er festgestellt, dass im Bereich der Lohngleichheit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im November 2015 hat er eine \u00c4nderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat er das EJPD im Oktober 2016 beauftragt, eine Botschaft zur \u00c4nderung des GlG zu erarbeiten, die er nun am 5. Juli 2017 verabschiedet hat.</p><p></p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Verantwortung</p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mindestens 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, sollen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchf\u00fchren und diese durch eine unabh\u00e4ngige Stelle \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Diese Pflicht gilt sowohl f\u00fcr den privaten als auch f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Sektor. Betroffen sind dadurch 2\u00a0Prozent aller Unternehmen mit 54\u00a0Prozent der Besch\u00e4ftigten in der Schweiz. Zudem sollen die Unternehmen ihre Angestellten sowie - bei b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften - ihre Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re \u00fcber die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informieren. Diese Informationspflicht schafft f\u00fcr das Unternehmen einen Anreiz, allf\u00e4llige Unstimmigkeiten beim Lohngef\u00fcge zu korrigieren. Diese schlanke Gesetzgebung setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen: Sie sieht keine staatliche Kontrollen und Meldepflichten vor. Der Staat ist nicht in die \u00dcberpr\u00fcfung involviert.</p><p></p><p>Verschiedene Optionen f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse</p><p>Der Bundesrat kommt dem Wunsch nach Wahlm\u00f6glichkeiten zwischen verschiedenen Verfahren bei der Lohngleichheitsanalyse entgegen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber k\u00f6nnen zwischen drei \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten ausw\u00e4hlen: Sie k\u00f6nnen ein Revisionsunternehmen, oder eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder eine Arbeitnehmervertretung damit beauftragen. </p><p>Was die Analysemethode betrifft, stellt der Bund ein Standard-Analysemodell sowie ein kostenloses Instrument zur Verf\u00fcgung. Die Unternehmen k\u00f6nnen an Stelle des Standard-Analysemodells des Bundes auch eine andere wissenschaftliche und rechtskonforme Methode verwenden. In diesem Fall sind sie jedoch verpflichtet, eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder einen anerkannten Lohngleichheitsexperten mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse zu beauftragen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.02.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat weist Massnahmen gegen Lohndiskriminierung zur\u00fcck</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will Unternehmen nicht zur Lohnanalyse verpflichten, um die Diskriminierung von Frauen zu bek\u00e4mpfen. Er hat am Mittwoch beschlossen, eine Vorlage des Bundesrates an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Diese soll Alternativen pr\u00fcfen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat beschloss zwar zuerst mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Anschliessend entschied er aber mit demselben Stimmenverh\u00e4ltnis, diese an die vorberatende Kommission zur\u00fcckzuweisen. Nur drei Mitglieder der CVP stellten sich gegen einen entsprechenden Antrag von Konrad Graber (CVP/LU).</p><p>Die Kommission muss nun Alternativen pr\u00fcfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration. Gem\u00e4ss Graber w\u00fcrde das bedeuten, dass jede Firma am Ende des Jahres unterschreiben m\u00fcsste, dass sie die Lohngleichheit einh\u00e4lt. Pirmin Bischof (CVP/SO) m\u00f6chte, dass zuerst ausschliesslich im \u00f6ffentlichen Sektor Massnahmen ergriffen werden. Werner H\u00f6sli (SVP/GL) wiederum deutete an, das Thema k\u00f6nnte mit einer Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters verkn\u00fcpft werden.</p><p></p><p>\"Politik der \u00fcblen Sorte\"</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner der R\u00fcckweisung kritisierten, die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun. Anita Fetz (SP/BS) befand, der Antrag im letzten Moment sei \"Politik der wenig netten Sorte, man k\u00f6nnte auch sagen der \u00fcblen Sorte\". Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte fest, die Kommission habe ihre Arbeit gemacht, es gebe Berge von Studien und kiloweise Abkl\u00e4rungen.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, Selbstdeklaration sei genau das, was der Bundesrat vorschlage. Die Deklaration m\u00fcsste aber auf einer Analyse der L\u00f6hne basieren, zu welcher die Unternehmen verpflichtet w\u00e4ren. \"Die Frist f\u00fcr Freiwilligkeit ist abgelaufen\", sagte Sommaruga. Das habe man versucht. Von 66'000 Unternehmen h\u00e4tten nur gerade 28 mitgemacht.</p><p></p><p>In der Verfassung verankert</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der bundesr\u00e4tlichen Vorlage argumentierten, es k\u00f6nne nicht l\u00e4nger hingenommen werden, dass die Frauen f\u00fcr gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 600 Franken pro Monat weniger verdienten. Die Lohngleichheit - gleicher Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit - sei seit 1981 in der Verfassung verankert.</p><p>Die Differenz zwischen M\u00e4nner- und Frauenl\u00f6hnen habe zwar abgenommen. Nach wie vor verbleibe aber eine Differenz von 7 bis 8 Prozent, die nicht mit objektiven Faktoren wie Teilzeitarbeit erkl\u00e4rt werden k\u00f6nne.</p><p></p><p>John and Jane</p><p>Diese Lohndifferenz werde sich nicht einfach verfl\u00fcchtigen, sagte Anita Fetz. Denn der Grund daf\u00fcr seien unbewusste Stereotypen, welche die Wahrnehmung verzerrten.</p><p>Fetz erl\u00e4uterte das am Beispiel des \"John and Jane\"-Experiments. Die Teilnehmenden sollen eine Person f\u00fcr eine Kaderstelle aussuchen. Sie erhalten zwei identische Bewerbungsdossiers, eines von John und eines von Jane. Die Mehrheit empfiehlt die Wahl von John. Erhalten sie die Dossiers ohne Vornamen, werden beide Personen zu gleichen Teilen empfohlen.</p><p></p><p>Bedingung f\u00fcr AHV-Reform</p><p>Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) stellte fest, die Zeit, in der die M\u00e4nner mit der g\u00f6ttlichen Ordnung argumentierten, liege 50 Jahre zur\u00fcck. \"Aus gesellschaftlicher Optik meine ich, dass wir es den Frauen schuldig sind\". Dies auch mit Blick auf eine Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters.</p><p>Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE) hob diesen Aspekt ebenfalls hervor. Ohne Lohngleichheit w\u00fcrden die Frauen einer Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters niemals zustimmen, sagte er. Und ohne Frauen sei eine AHV-Reform nicht zu haben.</p><p></p><p>Gepr\u00e4gt vom Zeitgeist</p><p>Die Gegner aus den Reihen der FDP und SVP beteuerten, Gleichstellung sei auch ihnen ein wichtiges Anliegen. Die nicht erkl\u00e4rbare Differenz zwischen M\u00e4nner- und Frauenl\u00f6hnen nehme aber ab, ein Gesetz sei unn\u00f6tig. Hannes Germann (SVP/SH) wies auf die Wirtschaftsfreiheit hin. Die Vorlage sei gepr\u00e4gt vom Zeitgeist, alles und jedes mit einem Gesetz regeln zu wollen.</p><p>Die Unternehmen d\u00fcrften nicht mit zus\u00e4tzlicher B\u00fcrokratie belastet werden, lautete der Tenor. Hans Wicki (FDP/NW) und Andrea Caroni (FDP/AR) stellten ausserdem in Frage, dass die nicht erkl\u00e4rbare Lohndifferenz ausschliesslich auf eine Geschlechterdiskriminierung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Das wahre Problem sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte Caroni. Hier gelte es anzusetzen.</p><p></p><p>Alte Argumente</p><p>Sommaruga stellte am Ende der Debatte fest, diese Argumentation sei nicht neu. Die erste Reaktion laute stets: \"Die Lohndiskriminierung ist nicht erwiesen.\" Die zweite: \"Man m\u00fcsste schon etwas tun, aber nicht jetzt.\" Und die dritte: \"Tun wir etwas, aber nicht das.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 29.05.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat sagt im zweiten Anlauf Ja zu Lohnanalysen </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat sich im zweiten Anlauf bereit erkl\u00e4rt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat am Dienstag eine leicht abge\u00e4nderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung angenommen. Ziel ist mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.</b></p><p>Damit hat der St\u00e4nderat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Fr\u00fchjahrssession beschloss er auf Antrag von Konrad Graber (CVP/LU), die Vorlage zur \u00c4nderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zur\u00fcckzuweisen. Diese sollte Alternativen pr\u00fcfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration.</p><p>Dies tat die Kommission - und entschied sich, an ihrem urspr\u00fcnglichen Antrag an den Rat festzuhalten. Grosse Unternehmen sollen kontrollieren m\u00fcssen, ob sie M\u00e4nnern und Frauen f\u00fcr gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen.</p><p>Geschlechtervertrag</p><p>Eine Rolle bei diesem Umdenken d\u00fcrfte auch die heftige Kritik gespielt haben, die an der R\u00fcckweisung ge\u00e4ussert wurde: Die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun, kritisierten die Bef\u00fcrworter. Auch von Gewerkschaftsseite hagelte es Kritik.</p><p>Er sei sich zu Beginn der Diskussion noch nicht sicher gewesen, ob hier Handlungsbedarf bestehe, r\u00e4umte etwa Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) ein. Nach zahlreichen Diskussion mit Frauen sei er aber dezidiert der Meinung, dass etwas getan werden m\u00fcsse. Es gebe in einer Gesellschaft nicht nur einen Generationenvertrag, sondern auch einen Geschlechtervertrag. Und ein solcher Vertrag sei nicht einseitig umsetzbar.</p><p></p><p>Ab 100 Angestellten</p><p>Der Vorschlag der Kommission geht allerdings weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private wie auch \u00f6ffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchf\u00fchren und diese \u00fcberpr\u00fcfen lassen m\u00fcssen.</p><p>Das Gesetz soll sp\u00e4testens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zw\u00f6lf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des \u00f6ffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu ver\u00f6ffentlichen. Diese Variante konnte im zweiten Anlauf eine Mehrheit der kleinen Kammer \u00fcberzeugen. Diese stimmte mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja.</p><p>Die Gegner der gesetzlichen Massnahmen f\u00fchrten vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente ins Feld. Die Diskussion zum Thema habe inzwischen eine fast \"religi\u00f6se Dimension\" erreicht, sagte Hans Wicki (FDP/NW). Er streite nicht ab, dass nicht erkl\u00e4rbare Lohnunterschiede zwischen M\u00e4nnern und Frauen existierten. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.</p><p>Grunds\u00e4tzliche Kritik gab es auch aus anderen Gr\u00fcnden: Die Vorlage gehe viel zu wenig weit und werde weitgehend wirkungslos bleiben, monierten etwa Isidor Baumann (CVP/UR) und Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE). Comte sprach von einem \"zahnlosen B\u00fcsi\".</p><p></p><p>Eigenverantwortung versus Placebo</p><p>Eine b\u00fcrgerliche Minderheit um Hans Wicki wollte Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu best\u00e4tigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen.</p><p>Wenn 10 Prozent der Mitarbeitenden es verlangen, sollte das Unternehmen einen Nachweis vorlegen m\u00fcssen. Auch Unternehmen, die bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungen \u00fcber die Vergabe entscheiden, sollten belegen m\u00fcssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Dieser Vorschlag respektiere die Grunds\u00e4tze der Wirtschaftsfreiheit und der Selbstverantwortung, sagte Wicki.</p><p>Der Rat bevorzugte aber mit 25 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Das Modell mit der Selbstdeklaration sei reines Placebo ohne Wirkung, kritisierte etwa Anita Fetz (SP/BS). 37 Jahre sei auf Selbstverantwortung gesetzt worden - ohne Resultat. Jetzt sei es Zeit f\u00fcr griffigere Massnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat im Grundsatz f\u00fcr Pflicht zu Lohnanalysen </b></p><p><b>Der Nationalrat bef\u00fcrwortet Massnahmen gegen Lohndiskriminierung im Grundsatz. Er hat am Montag beschlossen, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten. Grosse Unternehmen sollen pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob sie M\u00e4nnern und Frauen gleich viel zahlen.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen f\u00fcr die Beratung der Vorlage aus - gegen den Willen der SVP und der FDP, in deren Reihen es Abweichler gab. In der SVP stimmten zwei Frauen daf\u00fcr, in der FDP f\u00fcnf M\u00e4nner und drei Frauen.</p><p>Die Beratung der Details wird der Nationalrat erst am Dienstag abschliessen. Er k\u00f6nnte die Vorlage am Ende auch noch ablehnen, doch zeichnet sich dies nicht ab. Bei den ersten Entscheiden hat der Rat die Regelung aufgeweicht: Unternehmen sollen erst ab 100 Vollzeitstellen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.</p><p></p><p>Wenige Unternehmen betroffen</p><p>Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit w\u00e4ren 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst worden. Der St\u00e4nderat sprach sich f\u00fcr 100 Angestellte aus, was 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden betreffen w\u00fcrde. Der Nationalrat will nun Vollzeitstellen statt Angestellte z\u00e4hlen und damit noch weniger Unternehmen in die Pflicht nehmen.</p><p>Weiter beschloss der Rat, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Hier folgte er dem St\u00e4nderat. Nach dem Willen des Bundesrates h\u00e4tten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchf\u00fchren m\u00fcssen - unabh\u00e4ngig vom Resultat der letzten Untersuchung. Entscheiden muss der Rat unter anderem noch, ob die Massnahme auf zw\u00f6lf Jahre befristet werden soll. </p><p></p><p>Verfassungsauftrag umsetzen</p><p>Dass es gesetzliche Massnahmen braucht, steht f\u00fcr die Mehrheit jedoch fest. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter wiesen darauf hin, dass die Lohngleichheit seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Der Auftrag m\u00fcsse nun endlich erf\u00fcllt werden. Noch immer betrage der nicht erkl\u00e4rbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, das k\u00f6nne nicht hingenommen werden, hiess es.</p><p>\"Es reicht\", sagte Martina Munz (SH) als Sprecherin der SP-Fraktion. Aline Trede (Gr\u00fcne/BE) stellte fest, es habe Jahrzehnte f\u00fcr das Frauenstimmrecht gebraucht, Jahrzehnte f\u00fcr das Gleichstellungsgesetz und nun noch einmal Jahrzehnte f\u00fcr dessen Durchsetzung. \"Ich bitte Sie, es ist wirklich langsam peinlich.\" </p><p>Auch die CVP, die GLP und die BDP sprachen sich f\u00fcr die Regulierung aus. Aus Sicht der CVP w\u00e4re es zwar prim\u00e4r Aufgabe der Unternehmen, das Problem zu l\u00f6sen, sagte Philipp Kutter (CVP/ZH). Doch diese handelten zu langsam. Die vorgesehene Regulierung sei ausserdem \"minimal-invasiv\". </p><p></p><p>Nur Aufwand und Kosten</p><p>Gegen die Pflicht zu Lohnanalysen stellten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der FDP. Auch sie wolle, dass Frauen und M\u00e4nner f\u00fcr gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhielten, versicherte Nadja Pieren (SVP/BE).</p><p>Die vorgeschlagene Regulierung w\u00fcrde aber nur Kosten und Aufwand f\u00fcr die Unternehmen verursachen. Es handle sich um einen Papiertiger. Der gr\u00f6sste Teil der Unternehmen halte sich an die Lohngleichheit.</p><p>Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) kritisierte, einmal mehr werde in den liberalen Arbeitsmarkt eingegriffen. Mauro Tuena (SVP/ZH) stellte fest, Lohnungleichheiten ausschliesslich wegen des Geschlechts k\u00f6nnten eingeklagt werden. </p><p></p><p>Diskriminierung oder nicht?</p><p>Zu reden gab auch die alte Frage, ob es sich beim nicht erkl\u00e4rbaren Lohnunterschied wirklich um Diskriminierung handelt. Die Gegnerinnen und Gegner einer Regulierung zogen das in Zweifel. Die Erfahrung und Berufsunterbr\u00fcche w\u00fcrden nicht ber\u00fccksichtigt, kritisierten sie. Martina Munz (SP/SH) erwiderte, bereits bei der ersten Stelle bestehe ein Unterschied von 7 Prozent - also bevor \u00fcberhaupt Erfahrung vorhanden sei. Das sage alles.</p><p>Der Bundesrat hat zu dieser Frage eine Studie erstellen lassen. Die Forscherinnen und Forscher der Universit\u00e4t St. Gallen kamen zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede unerkl\u00e4rbar bleibt, auch wenn mehr Faktoren ber\u00fccksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.</p><p>Kriterien wie die Erwerbserfahrung zu ber\u00fccksichtigen, ist gem\u00e4ss der Studie zudem nicht sinnvoll. Damit liesse sich n\u00e4mlich rechtfertigen, dass Frauen nach einem Erwerbsunterbruch wegen Erziehungsarbeit weniger verdienen. Arbeitgeber bewerten heute Karriereunterbrechungen von Frauen wegen Erziehungsarbeit und von M\u00e4nnern wegen Milit\u00e4rdienst unterschiedlich.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am Ende der Debatte, dass das Gesetz lediglich Transparenz verlange. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat heisst Pflicht zu Lohnanalysen gut </b></p><p><b>Grosse Unternehmen sollen pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob sie M\u00e4nnern und Frauen gleich viel zahlen. Nach dem St\u00e4nderat hat auch der Nationalrat diese Massnahme gegen Lohndiskriminierung gutgeheissen. Er verw\u00e4sserte das Gesetz aber.</b></p><p>Mit 108 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag die \u00c4nderungen des Gleichstellungsgesetzes gut, gegen den Willen der FDP und der SVP.</p><p>Geht es nach der grossen Kammer, sollen Unternehmen indes erst ab 100 Vollzeitstellen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden. Diesen Entscheid f\u00e4llte der Rat schon am Montag.</p><p></p><p>Nur wenige Unternehmen betroffen</p><p>Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit w\u00e4ren 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst worden. Der St\u00e4nderat sprach sich f\u00fcr 100 Angestellte aus, was 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden betreffen w\u00fcrde. Der Nationalrat will nun Vollzeitstellen statt Angestellte z\u00e4hlen und damit noch weniger Unternehmen in die Pflicht nehmen.</p><p>Weiter beschloss der Rat, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Hier folgte er dem St\u00e4nderat. Nach dem Willen des Bundesrates h\u00e4tten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchf\u00fchren m\u00fcssen. Ausserdem wollen die R\u00e4te die Massnahme auf zw\u00f6lf Jahre befristen. Die Ratslinke argumentierte vergeblich, bis dahin werde das Problem voraussichtlich nicht gel\u00f6st sein.</p><p></p><p>Frauenrentenalter getrennt regeln</p><p>Gescheitert sind die SVP und die FDP mit dem Versuch, eine stufenweise Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Gesetz zu verankern. Der Rat sprach sich mit 109 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung dagegen aus. Die SVP- und FDP-Vertreter argumentierten vergeblich, die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters sei der logische n\u00e4chste Schritt. Es gehe nicht an, die gleichen L\u00f6hne zu wollen, aber nicht das gleiche Rentenalter, sagte Mauro Tuena (SVP/ZH).</p><p>Kathy Riklin (CVP/ZH) sprach von einem \"handstreichartigen Schnellschuss\". Diese Frage m\u00fcsse im Rahmen der laufenden AHV-Revision geregelt werden, forderte sie. Aline Trede (Gr\u00fcne/BE) befand, es sei eine \"Frechheit\", die Rentenaltererh\u00f6hung durch das Hintert\u00fcrchen einf\u00fchren zu wollen. Heinz Siegenthaler (BDP/BE) sagte, die Frauen, die tiefere L\u00f6hne erhalten h\u00e4tten, d\u00fcrften nun nicht ein zweites Mal \"beschissen\" werden.</p><p></p><p>Information der Arbeitnehmenden</p><p>Umstritten war ferner, wie die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden \u00fcber das Ergebnis der Lohnanalyse informieren sollen. Der Nationalrat folgte hier aber dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat. Demnach wird im Gesetz verankert, dass die Arbeitnehmenden schriftlich informiert werden m\u00fcssen.</p><p>B\u00f6rsenkotierte Gesellschaften m\u00fcssen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung ver\u00f6ffentlichen. Der Rat lehnte mit 94 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Antrag aus den Reihen der FDP und der SVP ab, diese Klausel zu streichen. Nein sagte er auch zu einem Antrag von linker Seite. Diese h\u00e4tte fehlbare Unternehmen verpflichten wollen, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit darzulegen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.11.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt bei Lohnanalysen f\u00fcr Kompromiss </b></p><p><b>Grosse Unternehmen sollen pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob sie M\u00e4nnern und Frauen gleich viel zahlen. Dieser Massnahme haben National- und St\u00e4nderat bereits zugestimmt. Umstritten ist noch, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Der St\u00e4nderat hat sich nun f\u00fcr einen Kompromiss ausgesprochen.</b></p><p>Der Nationalrat hatte in der letzten Session beschlossen, Unternehmen erst ab 100 Vollzeitstellen und nicht ab 100 Arbeitnehmenden zu Lohnanalysen zu verpflichten. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.</p><p>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch entschieden, beim ersten Punkt an seiner Version festzuhalten: Die Pflicht soll ab 100 Arbeitnehmenden bestehen. Bei den Lernenden dagegen will er dem Nationalrat folgen. Diese sollen nicht angerechnet werden.</p><p>Die St\u00e4nderatskommission und Justizministerin Simonetta Sommaruga wiesen darauf hin, dass vor allem Frauen Teilzeitstellen bekleideten. Mit der Version des Nationalrates w\u00fcrden Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2018</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat einigen sich bei Lohnanalysen </b></p><p><b>Grosse Unternehmen m\u00fcssen k\u00fcnftig pr\u00fcfen, ob sie M\u00e4nnern und Frauen gleich viel zahlen. Der Nationalrat hat am Montag beim revidierten Gleichstellungsgesetz die letzte Differenz ausger\u00e4umt. </b></p><p>Zuletzt war noch umstritten, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Die R\u00e4te haben sich nun darauf geeinigt, Unternehmen ab 100 Besch\u00e4ftigten zu verpflichten. Lernende werden nicht angerechnet.</p><p>Der Nationalrat folgte mit 99 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem St\u00e4nderat. Zun\u00e4chst hatte er nur Unternehmen ab 100 Vollzeitstellen verpflichten wollen. Damit w\u00e4ren Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet worden.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass fast 75 Prozent aller Teilzeitarbeitenden Frauen seien. Es w\u00e4re merkw\u00fcrdig, ausgerechnet Betriebe, die viele Frauen besch\u00e4ftigten, von der Pflicht zur Lohnanalyse zu entbinden. Sie erinnerte auch daran, dass die meisten Unternehmen nicht betroffen sind.</p><p></p><p>Knapp 1 Prozent der Firmen</p><p>Mit der beschlossenen Schwelle m\u00fcssen 0,9 Prozent der Unternehmen Lohnanalysen durchf\u00fchren. Diese besch\u00e4ftigen 46 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit w\u00e4ren 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden.</p><p>Die R\u00e4te haben die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zw\u00f6lf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|1236","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756877590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1499212800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte"}}