{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.052","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Jagdgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 23. August 2017 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Jagd und den Schutz wildlebender S\u00e4ugetiere und V\u00f6gel","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Botschaft zur \u00c4nderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Er schl\u00e4gt dem Parlament neue Regeln f\u00fcr die Regulierung bestimmter gesch\u00fctzter Tierarten vor, wenn trotz Pr\u00e4ventionsmassnahmen Sch\u00e4den oder die Gef\u00e4hrdung von Menschen drohen. </b></p><p>Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von St\u00e4nderat Stefan Engler (CVP, GR) \"Zusammenleben von Wolf und Bergbev\u00f6lkerung\" (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Jagd und den Schutz wildlebender S\u00e4ugetiere und V\u00f6gel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zuk\u00fcnftig Wolfsbest\u00e4nde regulieren zu k\u00f6nnen, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe m\u00fcssen zudem im Rahmen des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Erhaltung der europ\u00e4ischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer nat\u00fcrlichen Lebensr\u00e4ume (Berner Konvention) erfolgen. </p><p>Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur \u00c4nderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe sind zudem nicht nur f\u00fcr Best\u00e4nde des Wolfs vorgesehen, sondern auch f\u00fcr andere konflikttr\u00e4chtige gesch\u00fctzte Arten - sofern trotz Pr\u00e4ventionsmassnahmen Sch\u00e4den oder die Gef\u00e4hrdung von Menschen drohen. Zu diesen Arten geh\u00f6ren wie bereits beschlossen der Steinbock und der H\u00f6ckerschwan, und je nach Debatte im Parlament k\u00f6nnen noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.</p><p>Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verh\u00e4ltnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdpr\u00fcfung gekl\u00e4rt werden. Die Jagdberechtigung erm\u00f6glicht die Aus\u00fcbung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Voraussetzung daf\u00fcr ist weiterhin eine bestandene Jagdpr\u00fcfung, f\u00fcr die der Bund den Kantonen neu die Pr\u00fcfungsgebiete \"Wildtierbiologie\", \"Arten- und Lebensraummanagement\", \"Tierschutz\" sowie \"Umgang mit Waffen\" vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdpr\u00fcfungen sollen k\u00fcnftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung ge\u00e4nderten Bestimmungen \u00fcber die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz \u00fcberf\u00fchrt und erg\u00e4nzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn gesch\u00fctzt, die Saatkr\u00e4he als jagdbar erkl\u00e4rt, die Schonzeiten f\u00fcr Wildschwein und Kormoran verk\u00fcrzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gew\u00e4hrt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gest\u00fctzt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bek\u00e4mpfung invasiver gebietsfremder Arten, k\u00fcnftig ganzj\u00e4hrig jagdbar sein.</p><p></p><p>Antrag an Berner Konvention um R\u00fcckstufung des Schutzstatus des Wolfs</p><p>Die vorberatende Kommission des St\u00e4nderates hatte sich in der Diskussion der Standesinitiative des Kantons Wallis \"Wolf. Fertig lustig!\" (14.320) daf\u00fcr ausgesprochen, erneut beim St\u00e4ndigen Ausschuss der Berner Konvention die R\u00fcckstufung des Wolfs von \"streng gesch\u00fctzt\" zu \"gesch\u00fctzt\" zu beantragen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt dieses Anliegen und hat das UVEK beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der St\u00e4ndige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.</p>","Proceedings":"<p>Das Jagdgesetz f\u00fchrte im <b>St\u00e4nderat</b> zu langen emotionalen Debatten. Kommissionssprecher Roland Eberle (V, TG) bezeichnete die Regulierung der Wolfsbest\u00e4nde (Art. 7a) als wichtigsten Teil. Es gehe mit dieser Teilrevision des Bundesgesetzes aber in keiner Weise darum, Tiergattungen auszurotten, im Gegenteil: Es gehe darum, die Koexistenz von gesch\u00fctzten Grossraubtieren zu sichern, betonte er. </p><p>Ein R\u00fcckweisungsantrag, welcher vom Bundesrat einen abgeschw\u00e4chten Gesetzesentwurf verlangte, wurde mit 14 Stimmen gegen 29 Stimmen abgelehnt. </p><p>In der Detailberatung stimmte der St\u00e4nderat meistens im Sinne der Vertreter aus den Bergkantonen f\u00fcr eine Lockerung der Jagdvorschriften. Bei einem Kernartikel der Revision, wo es um die Regulierung gesch\u00fctzter Arten geht, ist der St\u00e4nderat dem Bundesrat und nicht seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Demnach sollen die Beh\u00f6rden k\u00fcnftig nicht nur einzelne Tiere gesch\u00fctzter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Best\u00e4nde erlauben k\u00f6nnen. Daf\u00fcr sollen aber Bedingungen verankert werden. Diesem Vorschlag stimmte der St\u00e4nderat mit 25 zu 20 Stimmen zu.</p><p>Beim Biber beschloss der St\u00e4nderat finanzielle Beteiligungen des Bundes f\u00fcr Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von \u00f6ffentlichem Interesse und der Verg\u00fctung von Sch\u00e4den. Damit setzte er das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.</p><p>Unterst\u00fctzung fand mit 28 zu 14 Stimmen der bundesr\u00e4tliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vor\u00fcbergehend verk\u00fcrzen d\u00fcrfen, ohne daf\u00fcr die Zustimmung des Bundes einholen zu m\u00fcssen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.</p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde ausf\u00fchrlich und engagiert debattiert. Eine Kommissionsminderheit von SP, Gr\u00fcnen und Gr\u00fcnliberalen wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen. Dieser Antrag wurde mit 58 gegen 126 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit folgte der Linie des St\u00e4nderates und entschied sich f\u00fcr eine st\u00e4rkere Lockerung der Vorschriften als vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Abschuss von W\u00f6lfen sollte nach dem Willen des Nationalrates jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden d\u00fcrfen. Der St\u00e4nderat hatte sich f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum ausgesprochen, aber unter strengeren Bedingungen. Dem Vorschlag seiner Kommission, die beiden Vogelarten Graureiher und G\u00e4nses\u00e4ger f\u00fcr regulierbar zu erkl\u00e4ren, erteilte der Nationalrat eine Absage. Umstritten war ferner die im Gesetz verankerte Liste der jagdbaren Arten. Ge\u00e4ndert hat der Rat diese jedoch nicht. Er lehnte Antr\u00e4ge ab, den Birkhahn und das Schneehuhn oder die Waldschnepfe aus der Liste zu streichen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das revidierte Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen an.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich bei der n\u00e4chsten Beratung mit 25 zu 16 Stimmen in einem wesentlichen Punkt dem Nationalrat an: Eine Dezimierung des Wolfsbestandes soll bei jedem drohenden Schaden m\u00f6glich werden - selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Der St\u00e4nderat folgte auch beim Zeitraum f\u00fcr Absch\u00fcsse von W\u00f6lfen dem Nationalrat, der diesen f\u00fcr die Zeit von 1. September bis 31. Januar festgelegt hatte.</p><p></p><p>In der weiteren ausf\u00fchrlichen <b>Differenzbereinigung</b> waren verschiedene Fragen strittig. Uneinig waren sich die R\u00e4te bis fast zuletzt, ob W\u00f6lfe bei Notwendigkeit auch in Jagdbanngebieten - neu Wildtierschutzgebiete genannt - gejagt werden d\u00fcrfen. Erst in der dritten Runde der Beratungen schloss sich der Nationalrat - mit 92 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen - dem St\u00e4nderat an und erlaubte es den kantonalen Vollzugsorganen Absch\u00fcsse zuzulassen. Im Gesetz nicht explizit genannt wird die Regulierung von Biber und Luchs; beide wurden von den R\u00e4ten zun\u00e4chst eingef\u00fcgt und dann wieder gestrichen. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere gesch\u00fctzte Tierarten f\u00fcr die Bestandsregulierung freizugeben.</p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> stimmte der Nationalrat der \u00c4nderung des Jagdgesetzes mit 117 zu 71 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu - daf\u00fcr stimmten die Fraktionen von SVP, FDP, CVP und BDP, mit Nein stimmten SP, Gr\u00fcne, GLP und einige Mitglieder der FDP-Fraktion. Der St\u00e4nderat genehmigte das revidierte Gesetz mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 51,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757598950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}