{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Datenschutzgesetz. Totalrevision und \u00c4nderung weiterer Erlasse zum Datenschutz","Description":"Notenaustausch vom 1. September 2016 zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union betreffend die \u00dcbernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verh\u00fctung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.09.2017</b></p><p><b>Den Datenschutz verbessern und den Wirtschaftsstandort st\u00e4rken </b></p><p><b>Der Bundesrat will den Datenschutz an das Internet-Zeitalter anpassen und die Stellung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger st\u00e4rken. Parallel dazu gleicht er das Schweizer Recht an die Entwicklung in der EU und im Europarat an und stellt so sicher, dass die freie Daten\u00fcbermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU weiterhin m\u00f6glich bleibt. Damit kommt der Bundesrat einem Anliegen der Schweizer Wirtschaft nach. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet. </b></p><p>Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) werden die Daten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger besser gesch\u00fctzt. Sie profitieren von einer erh\u00f6hten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen und erhalten verbesserte Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber ihre Daten. Wichtig ist die Revision auch f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz. Mit der Anpassung der Gesetzgebung ans europ\u00e4ische Recht schafft der Bundesrat die Voraussetzungen daf\u00fcr, dass die grenz\u00fcberschreitende Daten\u00fcbermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ohne zus\u00e4tzliche H\u00fcrden m\u00f6glich bleibt. </p><p>Die Vorlage ist auch sonst wirtschaftsvertr\u00e4glich ausgestaltet: Die Anpassungen gehen nicht weiter, als es das Europ\u00e4ische Recht vorschreibt. Es gibt keinen Swiss Finish. Der Bundesrat tr\u00e4gt damit der in der Vernehmlassung ge\u00e4usserten Kritik Rechnung.</p><p></p><p>Mehr Transparenz f\u00fcr Privatpersonen </p><p>F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bringt die Revision einen verbesserten Schutz ihrer Daten. Unternehmen, die Daten erheben, m\u00fcssen die betroffenen Personen neu \u00fcber die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Weiter m\u00fcssen Unternehmen beispielsweise bereits im Planungsstadium eines Projekts die Vorgaben des Datenschutzes ber\u00fccksichtigen. Auch die Selbstregulierung wird gef\u00f6rdert, indem Unternehmen die M\u00f6glichkeit haben, einen branchenspezifischen Verhaltenskodex zu erarbeiten.</p><p></p><p>Gr\u00f6ssere Unabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr den Datenschutzbeauftragten </p><p>Schliesslich st\u00e4rkt die Revision die Unabh\u00e4ngigkeit und die Stellung des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B). Gegenw\u00e4rtig kann der ED\u00d6B gegen\u00fcber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu kann der ED\u00d6B von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung er\u00f6ffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verf\u00fcgung erlassen. Er darf aber weiterhin keine Verwaltungssanktionen anordnen. F\u00fcr Sanktionen sind weiterhin die Gerichte zust\u00e4ndig. </p><p>Mit der Revision wird die Liste der strafbaren Verhaltensweisen an die neuen Pflichten der Verantwortlichen angepasst. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren ge\u00e4usserten Kritik werden der Katalog der strafbaren Handlungen und die H\u00f6he der Bussen gegen\u00fcber dem Vorentwurf reduziert sowie fahrl\u00e4ssiges Handeln nicht bestraft. Der H\u00f6chstbetrag der Bussen soll k\u00fcnftig bei 250 000 Franken liegen.</p><p></p><p>F\u00fcr die Schweizer Wirtschaft wichtig</p><p>Die Totalrevision des DSG ber\u00fccksichtigt die j\u00fcngste Entwicklung in der EU und im Europarat. Sie \u00fcbernimmt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts, damit die Schweiz ihren Schengen-Verpflichtungen nachkommen kann. Sie n\u00e4hert zudem das Schweizer Recht den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an. Schliesslich stellt die Totalrevision des DSG sicher, dass die Schweiz so rasch als m\u00f6glich das revidierte \u00dcbereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen kann. </p><p>Die Anpassung ans europ\u00e4ische Recht bildet die Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Europ\u00e4ische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenz\u00fcberschreitende Daten\u00fcbermittlung weiterhin m\u00f6glich bleibt. Dies ist insbesondere f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ein hoher, international anerkannter Schutzstandard f\u00f6rdert zudem die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige im Bereich der Digitalisierung der Gesellschaft.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 1 und 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Etappen </b></p><p><b>Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und weiterer verwandter Erlasse an die Hand genommen und einen Grundsatzentscheid gef\u00e4llt: Sie m\u00f6chte die Vorlage teilen und zuerst die Anpassungen ans europ\u00e4ische Recht vornehmen.</b></p><p>Konkret geht es um die zu den Schengen-Vertr\u00e4gen geh\u00f6rende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Die Anpassung bildet die Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Europ\u00e4ische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem \"angemessenen Datenschutzniveau\" anerkennt.</p><p>Somit bliebe die grenz\u00fcberschreitende Daten\u00fcbermittlung weiterhin m\u00f6glich. Dies ist insbesondere f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.</p><p></p><p>Eins nach dem anderen</p><p>Eine Aufteilung der Vorlage bringe viele Vorteile mit sich, sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG). Mit diesem Vorgehen k\u00f6nne die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Nur so werde das Parlament der grossen Komplexit\u00e4t der Thematik gerecht.</p><p>Die Datenschutzorganisation Swiss Data Alliance und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) st\u00fctzten im Vorfeld der Nationalratsdebatte dieses Vorgehen. Zuerst solle nur ein Gesetz f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand geschaffen werden, bevor jenes f\u00fcr Privatpersonen angepasst werde.</p><p></p><p>Linke vermutet Verz\u00f6gerungstaktik</p><p>Eine linke Minderheit um den Aargauer SP-Nationalrat C\u00e9dric Wermuth lehnte die Etappierung der Vorlage ab und wollte diese urspr\u00fcnglich an die Kommission zur\u00fcckweisen. Sie war der Ansicht, dass zwei kurz aufeinander folgende Revisionen des Datenschutzgesetzes f\u00fcr die betroffenen Akteure zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten f\u00fchren w\u00fcrden.</p><p>Den R\u00fcckweisungsantrag zog die Minderheit schliesslich zur\u00fcck, weil dies das Gesetzgebungsverfahren zus\u00e4tzlich verz\u00f6gern w\u00fcrde. Wermuth setzte seine Hoffnung derweil in den St\u00e4nderat. Er erwarte, dass die kleine Kammer die Doppelspurigkeiten eliminiere und den Entwurf des Datenschutzgesetzes integral beraten wolle.</p><p></p><p>\"Das betrifft uns alle\"</p><p>Nach der Grundsatzdebatte ging es im Nationalrat ruhiger zu. Die Anpassungen betreffend die Schengener Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich waren weitgehend unbestritten. Dies schlug sich auch in der Gesamtabstimmung nieder: Die grosse Kammer nahm die Vorlage schliesslich mit 174 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.</p><p>Das d\u00fcrfte bei der zweiten Etappe anders aussehen. \"Viele Fragen sind noch offen\", sagte Kommissionssprecher Jauslin. Diese w\u00fcrden derzeit in den vorberatenden Kommissionen der R\u00e4te diskutiert.</p><p>Das Ziel sei, die gesamte Revision bis Ende 2019 zu verabschieden. \"Es geht um Ihre Daten, das betrifft uns alle\", sagte Jauslin, w\u00e4hrend er mit der 241 Seiten dicken Gesetzesfahne hantierte.</p><p></p><p>L\u00e4ngst \u00fcberholtes Gesetz</p><p>Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.</p><p>Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in der Schweiz sollen mit der Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen k\u00fcnftig \u00fcber die Erhebung informieren m\u00fcssen.</p><p></p><p>Mehr Kompetenzen f\u00fcr den Bund</p><p>Zudem soll der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (Ed\u00f6b) gest\u00e4rkt und unabh\u00e4ngiger werden. Derzeit kann er gegen\u00fcber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu soll er von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung er\u00f6ffnen k\u00f6nnen.</p><p>Bei Bedarf soll er auch vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verf\u00fcgung erlassen k\u00f6nnen. F\u00fcr Sanktionen w\u00e4ren jedoch weiterhin die Gerichte zust\u00e4ndig. Der H\u00f6chstbetrag der Bussen soll k\u00fcnftig bei 250'000 Franken liegen.</p><p></p><p>Sommarugas Zur\u00fcckhaltung</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich bei der Vorstellung des Entwurfs im Nationalrat \u00fcberzeugt, dass mit dem neuen Gesetz die Daten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger besser gesch\u00fctzt und die Kontrollm\u00f6glichkeiten \u00fcber die Daten verbessert werden.</p><p>Die vom Nationalrat vorgeschlagene Etappierung der Vorlage kommentierte Sommaruga nicht ausf\u00fchrlich. Sie bezweifle aber, dass dadurch die Arbeit des Parlaments vereinfacht werde. \"Ich weiss nicht, ob Sie sich damit wirklich einen Dienst erweisen.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.09.2018</b></p><p><b>Das Parlament will beim Datenschutz zuerst die Anpassungen an das europ\u00e4ische Recht vornehmen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der St\u00e4nderat einer Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Etappen zugestimmt. Damit klammern sie die heiklen Punkte vorerst aus.</b></p><p>Bei der Anpassung ans europ\u00e4ische Recht geht es konkret um die zu den Schengen-Vertr\u00e4gen geh\u00f6rende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Diese bildet die Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Europ\u00e4ische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem \"angemessenen Datenschutzniveau\" anerkennt.</p><p>Somit bliebe die grenz\u00fcberschreitende Daten\u00fcbermittlung weiterhin m\u00f6glich. Dies ist insbesondere f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.</p><p></p><p>Eins nach dem anderen</p><p>Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG) zeigte ein gewisses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Vorgehen des Nationalrats. Mit der Aufteilung der Vorlage k\u00f6nne die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden.</p><p>Anders als im Nationalrat gab es im St\u00e4nderat keinen Widerstand dagegen. Eine linke Minderheit im Nationalrat hatte argumentiert, zwei Revisionen des Datenschutzgesetzes f\u00fchrten f\u00fcr die betroffenen Akteure zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten.</p><p>Die kleine Kammer nahm die unbestrittenen Teile der Revision ohne Gegenstimmen an. Weil der St\u00e4nderat eine Pr\u00e4zisierung bei der Nebenbesch\u00e4ftigung des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (Ed\u00f6b) vornahm, muss der Nationalrat nochmals \u00fcber die Vorlage befinden.</p><p></p><p>Vorw\u00e4rts machen</p><p>Kommissionssprecherin Bruderer machte deutlich, dass die Totalrevision des Datenschutzgesetzes nun z\u00fcgig angegangen werden m\u00fcsste. Dort werde der gewichtigere Teil des Datenschutzes behandelt. Die Kommission geht davon aus, dass der Nationalrat als Erstrat die Revision in der Wintersession behandelt wird.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erkl\u00e4rte, der Bundesrat k\u00f6nne mit einer Etappierung der Vorlage leben. Der Vorteil sei, dass sich die f\u00fcr Schengen relevanten Bestimmungen rasch erledigen liessen. Sommaruga erinnerte aber auch daran, dass das Parlament am Ende ein in sich stimmiges Gesetz schaffen m\u00fcsse.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2018</b></p><p><b>Die Schweiz kann beim Datenschutz die Anpassung an das europ\u00e4ische Recht vornehmen. Das hat das Parlament entschieden. Auf die Bremse getreten ist es bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Dieses soll separat behandelt werden. Damit bleiben die heiklen Punkte vorl\u00e4ufig ausgeklammert.</b></p><p>Bei der Anpassung ans europ\u00e4ische Recht geht es konkret um die zu den Schengen-Vertr\u00e4gen geh\u00f6rende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.</p><p>F\u00fcr die Schweizer Wirtschaft ist die Anpassung von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung daf\u00fcr, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessen Datenschutzniveau anerkennt. Andernfalls k\u00f6nnten Schweizer Unternehmen und jene in der EU keine Daten mehr austauschen.</p><p></p><p>Eins nach dem anderen</p><p>Am Montag bereinigte der Nationalrat die Vorlage. Das Gesch\u00e4ft ist nun bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Nach Ansicht der R\u00e4te kann mit der Aufteilung der Vorlage die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Nur so werde das Parlament der grossen Komplexit\u00e4t der Thematik gerecht, argumentierte die Mehrheit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat f\u00e4llt erste Entscheide beim neuen Datenschutzgesetz </b></p><p><b>Das neue Datenschutzgesetz ist noch lange nicht in trockenen T\u00fcchern. Nach dem ersten Teil der Debatte ist die Vorlage aber auf Kurs. Grund daf\u00fcr ist unter anderem ein Kompromiss zwischen der SP und der FDP, welcher den Absturz des Gesch\u00e4fts vorerst verhindert hat.</b></p><p>Ein Brennpunkt am ersten Tag der Beratungen am Dienstagmorgen war der k\u00fcnftige Umgang mit Sozialhilfedaten. In der vorberatenden Kommission hatte sich eine Mehrheit aus SVP und FDP durchgesetzt, wonach solche Daten nicht mehr als \"besonders sch\u00fctzenswert\" gelten sollen.</p><p>H\u00e4tte der Nationalrat diesen Beschluss best\u00e4tigt, w\u00e4re die SP nach eigenen Angaben die \"unheilige Allianz\" mit der SVP eingegangen und h\u00e4tte das Gesch\u00e4ft in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Dieses Szenario wurde zumindest vorerst verhindert, weil die FDP umgeschwenkt ist. Sozialhilfedaten sollen nun doch - wie im geltenden Recht - gesch\u00fctzt bleiben. Dieser Entscheid fiel mit 126 zu 67 Stimmen.</p><p></p><p>Gewerkschaftlich gleich politisch?</p><p>Offen bleibt, ob die FDP am Mittwoch weitere Zugest\u00e4ndnisse machen wird und die SP nach Abschluss der Beratungen bereit ist, das Gesch\u00e4ft anzunehmen. Dagegen spricht, dass die grosse Kammer in einem ihrer ersten Entscheide \"gewerkschaftliche Ansichten oder T\u00e4tigkeiten\" von der Liste der \"besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten\" gestrichen hat.</p><p>Hier waren SP und Gr\u00fcne auf verlorenem Posten. F\u00fcr die Mehrheit entsprachen gewerkschaftliche Ansichten politischen Ansichten, weshalb auf eine namentliche Erw\u00e4hnung der gewerkschaftlichen T\u00e4tigkeiten verzichtet werden k\u00f6nne. Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) sprach von einem \"ideologischen Entscheid\".</p><p></p><p>Offene Fragen beim Profiling</p><p>Erfolglos war die Ratslinke auch mit ihren Antr\u00e4gen betreffend Profiling. Dabei geht es um eine automatisierte Datenbearbeitung, mit welcher bestimmte Merkmale einer Person bewertet werden. Dies geschieht, um eine Person zu analysieren oder um Vorhersagen zu einer Person zu treffen.</p><p>Eine solche Form der Datenbearbeitung kann f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeits- und Grundrechte der betroffenen Personen ein besonderes Risiko bergen, wie Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) zu bedenken gab. Er wollte deshalb eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Betroffenen f\u00fcr ein Profiling im Gesetz festschreiben.</p><p>Das lehnte eine Mitte-rechts-Mehrheit in der grossen Kammer aber ab. Sie begr\u00fcndete das damit, dass das Problem des Profilings vom St\u00e4nderat sicherlich noch einmal detailliert gepr\u00fcft werde. Allf\u00e4llige Anpassungen k\u00f6nnten dann in der Differenzbereinigung diskutiert werden.</p><p></p><p>Suche nach kleinstem gemeinsamem Nenner</p><p>Bevor es aber so weit ist, muss der Nationalrat die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die damit verbundene \u00c4nderung zahlreicher weiterer Erlasse am Mittwoch zu Ende beraten. Nach einhelliger Meinung des Bundesrats und des Parlaments sollen die Regeln betreffend Datenschutz an das Internetzeitalter angepasst werden. Das geltende Datenschutzgesetz ist im Jahr 1993 in Kraft getreten.</p><p>Wie die Modernisierung geschehen soll, dar\u00fcber scheiden sich aber in weiteren wichtigen Punkten die Geister. Bereits in der rund zweist\u00fcndigen Eintretensdebatte am Dienstagmorgen gingen die Wogen hoch. Richtig zufrieden mit dem vorliegenden Entwurf ist niemand. Den einen geht es zu wenig weit, den anderen zu weit.</p><p></p><p>\"Flutwelle der B\u00fcrokratie\"</p><p>Grunds\u00e4tzlich skeptisch ist die SVP. \"Wir haben langsam genug davon, jeden Unsinn von der EU zu \u00fcbernehmen\", sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). Seine Partei wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen mit dem Auftrag, diese so weit wie m\u00f6glich zu entschlacken. \"EU-Vorschriften sind nur dort zu \u00fcbernehmen, wo es unumg\u00e4nglich ist.\" Sonst drohe eine \"Flutwelle der B\u00fcrokratie\".</p><p>Andreas Glarner (SVP/AG) bezeichnete die Vorlage als \"Minenfeld f\u00fcr KMU\" und \"Konjunkturprogramm f\u00fcr Anw\u00e4lte\". F\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen seien die neuen Regeln unzumutbar, zudem werde es zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten kommen, prognostizierte Glarner.</p><p></p><p>SP stellt Bedingungen</p><p>Auch aus Sicht der SP hat das Gesetz grosses Verbesserungspotenzial. Die Partei kn\u00fcpft ihre Zustimmung in der Gesamtabstimmung an verschiedene Bedingungen. Kurz gesagt will die Partei das aktuell g\u00fcltige Datenschutzniveau \"nicht unn\u00f6tigerweise unterschreiten\". Sonst sei eine allf\u00e4llige Referendumsabstimmung nicht zu gewinnen.</p><p>Auch die Gr\u00fcnen hoffen, dass das Gesetz im Laufe der Beratungen \"besser wird als von der Mehrheit der Kommission beschlossen\", wie es Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) ausdr\u00fcckte.</p><p></p><p>Mitte sucht Kompromiss</p><p>Beat Flach (GLP/AG) pl\u00e4dierte derweil daf\u00fcr, den Ball flach zu halten.\" Viele Punkte, die wir heute diskutieren, gibt es schon.\" Niemand habe sich dagegen beschwert.</p><p>\"Diese Revision ist notwendig und n\u00fctzlich\", stellte Marco Romano (CVP/TI) zu Beginn der Verhandlungen fest. Im t\u00e4glichen Leben der B\u00fcrger und Firmen seien die neuen Grunds\u00e4tze und Regeln des EU-Systems bereits bekannte Standards und Praxis. Dies gelte es nun in ein Gesetz zu packen.</p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat sagt teilweise z\u00e4hneknirschend Ja zu Datenschutzgesetz </b></p><p><b>Der Nationalrat will die 27 Jahre alten Regeln zum Datenschutz einem Update unterziehen und jenen der EU angleichen. Die Vorlage bleibt aber umstritten. Linke Parteien fordern weitere Nachbesserungen. Ansonsten sei ein Absturz des Datenschutzgesetzes programmiert.</b></p><p>Im Grundsatz ist sich die Politik einig, dass es gewisse Anpassungen braucht, denn das aktuelle Datenschutzgesetz stammt noch aus der Vor-Internet-Zeit. Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) brachte es zu Beginn der Debatte auf den Punkt: \"Das Smartphone hat uns \u00fcberholt, die IT ist allgegenw\u00e4rtig, Datenaustausche sind heute so vielf\u00e4ltig, dass die Regelung aus dem Jahr 1992 nicht mehr standh\u00e4lt.\"</p><p></p><p>Gefahr aus der EU droht</p><p>\u00dcberdies soll das Schweizer Datenschutzrecht demjenigen der Europ\u00e4ischen Union angeglichen werden. Die EU hat seit vergangenem Jahr neue Regeln. Die EU \u00fcberpr\u00fcft bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen. Das w\u00e4re derzeit nicht der Fall.</p><p>\u00c4ndert die Schweiz ihre Bestimmungen nicht, drohen hiesigen Unternehmen grosse Wettbewerbsnachteile, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken gab. F\u00fcr die Firmen w\u00fcrde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.</p><p></p><p>Vorerst keine \"unheilige Allianz\"</p><p>Das Reformprojekt ist komplex: \u00dcber neunzig Bundesgesetze sollen insgesamt ge\u00e4ndert werden. Fast sieben Stunden br\u00fctete die grosse Kammer am Dienstag und Mittwoch \u00fcber der Vorlage. In der Gesamtabstimmung stimmte sie mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen f\u00fcr die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Nein sagte die SVP, die Enthaltungen kamen von links-gr\u00fcner Seite.</p><p>Damit hat die Vorlage die erste H\u00fcrde genommen. Mehrere weitere folgen. Als n\u00e4chstes beugt sich die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission \u00fcber das Gesetzesprojekt. Auch dort d\u00fcrften die Meinungen auseinandergehen. Die Nationalratsdebatte zeigte die tiefen Gr\u00e4ben zwischen links und rechts auf.</p><p></p><p>Weiter absturzgef\u00e4hrdet</p><p>F\u00fcr die SP und die Gr\u00fcnen geht der nun verabschiedete Entwurf noch viel zu wenig weit. Sie fordern mindestens die Erhaltung des heutigen Standards sowie die Erf\u00fcllung der Europaratskonvention zum Datenschutz. Der St\u00e4nderat m\u00fcsse \"zwingend notwendige Korrekturen anbringen\", hiess es verschiedentlich.</p><p>\u00dcber allem schwebt die Drohung, das ganze Paket am Ende abzulehnen. Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) hielt fest, dass sich das Links-Gr\u00fcn-Lager in der Schlussabstimmung alle Optionen offenhalte: \"Wir werden mit keiner Wimper zucken, das Gesetz bachab zu schicken, wenn es so unbrauchbar ist wie jetzt.\" C\u00e9dric Wermuth (SP/AG) dachte bereits an ein allf\u00e4lliges Referendum: \"Die aktuelle Vorlage h\u00e4tte vor dem Volk keine Chance.\" Das Parlament m\u00fcsse noch auf den \"Pfad der Vernunft\" kommen.</p><p></p><p>Thema Profiling vertagt</p><p>Die Ratslinke fand viele Gr\u00fcnde f\u00fcr den Unmut. In fast allen Punkten lehnte der Nationalrat Forderungen f\u00fcr mehr Datenschutz ab. Angaben zu gewerkschaftlichen T\u00e4tigkeiten sollen beispielsweise nicht mehr als \"besonders sch\u00fctzenswert\" gelten.</p><p>Erfolglos war Rot-Gr\u00fcn auch mit den Antr\u00e4gen betreffend Profiling. Dabei geht es um eine automatisierte Datenbearbeitung, mit welcher bestimmte Merkmale einer Person bewertet werden. Die SP und die Gr\u00fcnen wollten eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Betroffenen f\u00fcr ein Profiling im Gesetz festschreiben, scheiterten mit diesem Vorhaben aber deutlich.</p><p></p><p>\"Minenfeld f\u00fcr KMU\"</p><p>Die SVP dagegen ging w\u00e4hrend der ersten Beratung im Parlament in die Fundamentalopposition. Das neue Datenschutzgesetz sei ein Papiertiger und komme - wieder einmal - nur wegen des Drucks vonseiten der EU aufs Tapet. \"Wir haben langsam genug davon, jeden Unsinn zu \u00fcbernehmen\", sagte Gregor Rutz (SVP/ZH).</p><p>Zudem st\u00f6sst sich die Partei daran, dass Unternehmen weniger gut gesch\u00fctzt w\u00fcrden als bisher. Diese brauchten ein \"Maximum an Freiheiten und Flexibilit\u00e4t\". Andreas Glarner (SVP/AG) bezeichnete die aktuelle Vorlage als \"Minenfeld f\u00fcr KMU\" und \"Konjunkturprogramm f\u00fcr Anw\u00e4lte\".</p><p></p><p>Mitte formt Kompromiss</p><p>Bei den weiteren Beratungen der Gesetzesrevision nach den Parlamentswahlen wird es weiterhin an den Mitteparteien liegen, einen mehrheitsf\u00e4higen Kompromiss zu finden. F\u00fcr einige Nationalr\u00e4te aus der FDP, CVP, BDP und GLP ist der Weg dazu nicht mehr weit. Das Gewerbe sei zufrieden, die \u00c4quivalenz mit den EU-Bestimmungen sei in vielen Punkten hergestellt, lautete der Tenor.</p><p>Die Mehrheit in der grossen Kammer war in der ersten Runde der Beratungen bestrebt, das von der Schweiz \u00fcbernommene EU-Recht nicht noch zus\u00e4tzlich zu versch\u00e4rfen. \"Wir wollen keinen 'Swiss Finish'\", war immer wieder zu h\u00f6ren. Beat Flach (GLP/AG) pl\u00e4dierte derweil daf\u00fcr, den Ball flach zu halten.\" Viele Punkte, die wir heute diskutieren, gibt es schon.\" Niemand habe sich dagegen beschwert.</p><p></p><p>Zahlreiche \u00c4nderungen</p><p>\"Es ist eine Vorlage, die durchaus bearbeitbar ist\", fasste Kommissionssprecher Jauslin am Schluss der Beratungen im Nationalrat die Mehrheitssicht zusammen. Es sei ein gutes Gesetz f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, aber auch f\u00fcr die Wirtschaft.</p><p>In den Details \u00e4nderte die grosse Kammer einiges am Entwurf des Bundesrats und folgte bis auf wenige Ausnahmen ihrer vorberatenden Kommission. Beispielsweise beschloss sie, keine gesonderte Regelung f\u00fcr den Umgang mit den Daten verstorbener Personen vorzusehen. Dieser Entscheid fiel mit 134 zu 63 Stimmen.</p><p></p><p>Neues Wahlprozedere</p><p>Daf\u00fcr hat der Nationalrat in Erg\u00e4nzung der bundesr\u00e4tlichen Vorlage ein Recht auf Datenportabilit\u00e4t eingef\u00fchrt. Dieses sieht vor, dass jede Person von einem Dienstleister verlangen kann, die sie betreffenden Personendaten in einem g\u00e4ngigen Format an sie herauszugeben, um diese Daten einem anderen Dienstleister \u00fcbergeben zu k\u00f6nnen.</p><p>Ebenfalls neu schl\u00e4gt die grosse Kammer vor, den Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten von der Bundesversammlung w\u00e4hlen zu lassen. Heute entscheidet der Bundesrat mit anschliessender Genehmigung durch die Bundesversammlung.</p><p></p><p>Maximal 250'000 Franken Busse</p><p>Dem Bundesrat gefolgt ist der Nationalrat bei der geplanten Versch\u00e4rfung der strafrechtlichen Sanktionen. Dies bedeutet, dass bei Verst\u00f6ssen gegen das Datenschutzgesetz nur nat\u00fcrliche Personen, namentlich die F\u00fchrungskr\u00e4fte eines Unternehmens, juristisch belangt werden k\u00f6nnen. Unternehmen k\u00f6nnen nur in einigen klar definierten F\u00e4llen sanktioniert werden.</p><p>In Bezug auf die H\u00f6he der Bussen hat die grosse Kammer beschlossen, den vom Bundesrat vorgeschlagenen H\u00f6chstbetrag von 250'000 Franken beizubehalten, da sie diesen f\u00fcr verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und ausreichend abschreckend h\u00e4lt. Im EU-Recht sind Bussen von 10 Millionen Euro vorgesehen, im Fall von Unternehmen sogar bis zu 20 Millionen Euro.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat ist bei der Revision des Datenschutzgesetzes auf EU-Linie </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den Schutz pers\u00f6nlicher Daten verst\u00e4rken und die Regeln f\u00fcr sogenanntes Profiling versch\u00e4rfen. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes weicht er damit von verschiedenen Beschl\u00fcssen des Nationalrats ab. Das Ziel sind EU-kompatible Regeln.</b></p><p>Die Fahne der Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie der \u00c4nderung weiterer Erlasse zum Datenschutz umfasst 258 Seiten. Der St\u00e4nderat arbeitete am Mittwoch effizient und beriet die Vorlage in anderthalb Stunden durch. Der Nationalrat hatte in der Herbstsession daf\u00fcr fast sieben Stunden gebraucht.</p><p>Das hohe Tempo in der kleinen Kammer d\u00fcrfte den klaren Mehrheitsverh\u00e4ltnissen in der Staatspolitischen Kommission (SPK) geschuldet sein. Dort sei der neue Schutzstandard von Daten zwar ebenfalls kontrovers diskutiert worden, sagte Sprecher Daniel F\u00e4ssler (CVP/AI). Schliesslich h\u00e4tten aber \u00fcberall Kompromisse mit komfortablen Mehrheiten gefunden werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Mindestens gleich hoher Schutz</p><p>Der St\u00e4nderat nahm das Datenschutzgesetz schliesslich mit 29 zu 4 Stimmen an. Die laut Justizministerin Karin Keller-Sutter nun \"ausgewogene Vorlage\" geht zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p>Dort d\u00fcrften die \u00c4nderungen erneut zu langen Diskussionen Anlass geben. Der St\u00e4nderat hat das Gesetz gegen\u00fcber der nationalr\u00e4tlichen Version klar versch\u00e4rft. Die kleine Kammer verfolgte dabei drei Pr\u00e4missen: ein mindestens gleiches Schutzniveau wie heute, ein mit EU-Recht kompatibles Gesetz, zudem ein Kompromiss beim sogenannten Profiling.</p><p></p><p>Gewerkschaftliche Arbeit gesch\u00fctzt</p><p>Stillschweigend beschloss die kleine Kammer etwa, die Daten \u00fcber gewerkschaftliche Ansichten oder T\u00e4tigkeiten wieder in die Liste der besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten aufzunehmen. Ebenfalls oppositionslos beschloss der St\u00e4nderat, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat eingef\u00fchrt worden war.</p><p>Ebenfalls ohne Gegenantrag sieht die kleine Kammer zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Aus\u00fcbung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuf\u00fchren. Auch punkto strafrechtliche Sanktionen will der St\u00e4nderat weitergehen als der Nationalrat. So soll - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - die vors\u00e4tzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit bestraft werden.</p><p></p><p>Kompromiss beim Profiling</p><p>Am umstrittensten waren im St\u00e4nderat die Regeln bez\u00fcglich Profiling. Ein solches liegt vor, wenn vollst\u00e4ndig automatisiert - insbesondere durch einen Algorithmus - personenbezogene Daten ausgewertet werden, um daraus Lebensumst\u00e4nde, Pers\u00f6nlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen einer Person abzuleiten oder vorherzusagen.</p><p>Die SP und die Gr\u00fcnen hatten bereits im Nationalrat eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Betroffenen f\u00fcr ein Profiling im Gesetz festschreiben wollen, waren mit diesem Vorhaben aber deutlich gescheitert. Nun schlug der St\u00e4nderat mit 19 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung einen Kompromiss bei dieser Art der Datenbearbeitung vor.</p><p></p><p>Risikobasierte Regelung</p><p>Demnach soll der Begriff \"Profiling mit hohem Risiko\" in das Datenschutzgesetz aufgenommen werden. Dies soll gelten, wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verkn\u00fcpft werden oder wenn R\u00fcckschl\u00fcsse auf verschiedene Lebensbereiche m\u00f6glich sind. In solchen F\u00e4llen braucht es eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung. Bei tiefen Risiken braucht es das nicht.</p><p>Eine Kommissionsminderheit wollte an der urspr\u00fcnglichen Version des Bundesrats festhalten, die einen generell erh\u00f6hten Schutz beim Profiling vorsieht und auf eine Differenzierung in der Risikodefinition verzichtet.</p><p>Der St\u00e4nderat will im Datenschutzgesetz auch die Rechte jener Personen st\u00e4rken, die einer Bonit\u00e4tspr\u00fcfung unterzogen werden. Konkret will sie die Bearbeitung von Daten einschr\u00e4nken, die \u00e4lter als f\u00fcnf Jahre sind oder Minderj\u00e4hrige betreffen.</p><p></p><p>Druck von innen und aussen</p><p>Unbestritten im Parlament ist, dass die 27 Jahre alten Regeln zum Datenschutz ein Update ben\u00f6tigen. F\u00fcr die SP und die Gr\u00fcnen geht das Gesetz in der vorliegenden Form aber zu wenig weit. Die SVP wiederum lehnt das Gesetz wegen des Drucks aus der EU ab. Zusammen k\u00f6nnten sie die Vorlage am Schluss noch zu Fall bringen.</p><p>Das w\u00e4re insofern fatal, als dass die Schweiz der Diskussion bereits einige Jahre hinterherhinkt. Die EU \u00fcberpr\u00fcft bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen.</p><p>\u00c4ndert die Schweiz ihre Bestimmungen nicht, drohen hiesigen Unternehmen grosse Wettbewerbsnachteile, wie Justizministerin Keller-Sutter zu bedenken gab. F\u00fcr die Firmen w\u00fcrde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat gegen strengere Profiling-Regeln im Datenschutzgesetz </b></p><p><b>Das Parlament zankt weiter um das neue Datenschutzgesetz. Zwar haben sich die R\u00e4te in mehreren Punkten einigen k\u00f6nnen. Beim sogenannten Profiling, dem Kernst\u00fcck der Vorlage, will der Nationalrat aber weniger weit gehen als der St\u00e4nderat.</b></p><p>Mit dem Profiling ist die automatisierte Bearbeitung von Personendaten gemeint, mit der bestimmte Aspekte der Person bewertet werden sollen. Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen kn\u00fcpfen, was der Nationalrat in seiner ersten Beratung im Herbst ablehnte.</p><p>Als Kompromiss hatte der St\u00e4nderat im vergangenen Dezember eine Unterscheidung zwischen normalem Profiling und einem mit hohen Risiko eingef\u00fcgt. Nur bei Profiling mit hohem Risiko h\u00e4tte eine allf\u00e4llige Einwilligung der betroffenen Person ausdr\u00fccklich erfolgen m\u00fcssen.</p><p></p><p>Unklare Folgen</p><p>Der Nationalrat hat diese Unterscheidung am Donnerstag abgelehnt. Er will das hohe Risiko beim Profiling nicht \u00fcber die Art der verkn\u00fcpften Daten definieren. \"Diese Definition w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass praktisch alle F\u00e4lle von Profiling ein hohes Risiko aufweisen w\u00fcrden\", sagte Kurt Fluri (FDP/SO).</p><p>Stattdessen sollen versch\u00e4rfte Bestimmungen nur gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten entstehen. F\u00fcr diese Variante stimmten SVP, FDP und mehrheitlich die Mitte-Fraktion sowie die GLP.</p><p></p><p>Nachbesserungen erw\u00fcnscht</p><p>\u00dcber den Vorschlag muss nun wieder der St\u00e4nderat befinden, der die Vorlage voraussichtlich in der Sondersession im Mai weiter behandeln wird. Selbst die Bef\u00fcrworter der neuen Profiling-Bestimmung im Nationalrat r\u00e4umten ein, dass es weiteren Kl\u00e4rungsbedarf gebe.</p><p>\"Die L\u00f6sung ist suboptimal\", sagte Beat Flach (GLP/AG). \"Wir sind nicht euphorisch\", hielt Fluri im Namen der FDP-Fraktion fest. \"Wir betreiben nur noch Schadensbegrenzung\", betonte Gregor Rutz (SVP/ZH). Sie alle warnten vor einem \"Swiss Finish\". Es brauche keine weitere und unn\u00f6tige B\u00fcrokratie, sagte Marco Romano (CVP/TI).</p><p></p><p>Linke drohen mit dem Nein</p><p>Best\u00e4tigt die kleine Kammer die Nationalratsversion, ist das Gesch\u00e4ft in der Schlussabstimmung stark absturzgef\u00e4hrdet. Neben der SVP, die mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz grunds\u00e4tzlich nichts anfangen kann, drohten am Donnerstag auch SP und Gr\u00fcne mit einem Nein am Ende der Beratungen.</p><p>Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) und C\u00e9dric Wermuth (SP/AG) bezeichneten die Regelung betreffend Profiling als Pi\u00e8ce de R\u00e9sistance. Der Nationalrat gehe mit seinem Entscheid unter das heute bestehende Schutzniveau. Das sei f\u00fcr die Linken ein absolutes No-Go. Es m\u00fcssten mindestens die vom St\u00e4nderat beschlossenen Regeln gelten.</p><p></p><p>Gleichgewicht gefragt</p><p>Es gehe nicht um ein Verbot von Profiling, sagte Wermuth. \"Wir m\u00fcssen einfach ein Gleichgewicht schaffen zwischen denjenigen, die Profiling betreiben wollen, und denjenigen, die Schutz brauchen.\" Justizministerin Karin Keller-Sutter untermauerte diese Aussage: Weder eine Nichtregulierung noch ein \u00dcberschiessen sei die L\u00f6sung.</p><p>\"Wir schaffen in Zeiten von Big Data ein neues Gesetz, das im Bereich von Big Data die Menschen schlechter sch\u00fctzt\", kritisierte Gl\u00e4ttli. Zudem sei die \u00c4quivalenz zur europ\u00e4ischen Datenschutznorm mit der aktuellen Vorlage gef\u00e4hrdet.</p><p></p><p>\"Meisterwerk der B\u00fcrokratie\"</p><p>In anderen Punkten des Bundesgesetzes \u00fcber die Datenschutz konnten sich die R\u00e4te inzwischen einigen. Stillschweigend beschloss die grosse Kammer etwa, die Daten \u00fcber gewerkschaftliche Ansichten oder T\u00e4tigkeiten wieder in die Liste der besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten aufzunehmen.</p><p>Weiter beschloss der Nationalrat im Einklang mit dem St\u00e4nderat, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand aufzuheben. SVP-Sprecher Rutz quittierte den erfolgreichen Antrag einer Kommissionsmehrheit wie auch die gesamte Vorlage als \"Meisterwerk der B\u00fcrokratie\".</p><p></p><p>R\u00e4te schaffen Konzernprivileg</p><p>Die R\u00e4te wollen zudem den Austausch von Daten innerhalb eines Grosskonzerns erleichtern. Die Unternehmen sollen bei der internen Datenweitergabe weniger strenge Regeln beachten m\u00fcssen. Beim Passus handelt es sich um das sogenannte Konzernprivileg.</p><p>Offen sind die Rechte jener Personen, die einer Bonit\u00e4tspr\u00fcfung unterzogen werden. Konkret will der St\u00e4nderat die Bearbeitung von Daten einschr\u00e4nken, die \u00e4lter als f\u00fcnf Jahre sind oder Minderj\u00e4hrige betreffen. Der Nationalrat m\u00f6chte die Bearbeitung erst nach zehn Jahren einschr\u00e4nken.</p><p></p><p>Zeit nehmen trotz Zeitdruck</p><p>\"Wir m\u00fcssen uns Zeit nehmen f\u00fcr diese wichtigen Fragen, auch wenn wir wissen, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung durch die EU m\u00f6glicherweise zu einem unbefriedigenden Ergebnis kommen wird\", sagte Nationalrat Fluri im Laufe der Debatte.</p><p>Tats\u00e4chlich ist das Parlament beim Datenschutzgesetz unter Zeitdruck. Wenn die Schweiz ihre Gesetzgebung nicht bis zum 20. Mai 2020 EU-kompatibel gemacht hat, drohen den Unternehmen Nachteile.</p><p>Justizministerin Keller-Sutter zog eine vorsichtige Zwischenbilanz: \"Wir sind noch nicht ganz auf der Zielgeraden, aber ich bin zuversichtlich, dass die Folgearbeiten auch noch Kompromisse zeigen werden.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat schl\u00e4gt bei Datenbearbeitungsregeln neuen Kompromiss vor </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will bei der automatisierten Bearbeitung von Personendaten weniger strenge Regeln f\u00fcr Unternehmen verankern. Mit seinem Entscheid kommt er dem Nationalrat beim neuen Datenschutzgesetz entgegen.</b></p><p>Die kleine Kammer hat am Dienstag die Vorlage zum zweiten Mal beraten. Deren Ziel ist es, das Datenschutzgesetz und damit einhergehende Erlasse so zu \u00e4ndern, dass die Regeln mit jenen der EU kompatibel sind. Ansonsten drohen den Schweizer Unternehmen k\u00fcnftig Nachteile.</p><p>Grosser Streitpunkt ist das Profiling, einer der Kernpunkte der Totalrevision. Damit ist die automatisierte Bearbeitung von Personendaten gemeint, mit der bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen kn\u00fcpfen, was der Nationalrat in seiner ersten Beratung im Herbst ablehnte. Seither ringen die R\u00e4te um eine mehrheitsf\u00e4hige L\u00f6sung.</p><p></p><p>Folgen unterschiedlich beurteilt</p><p>Die kleine Kammer hat nun einem Kompromissvorschlag ihrer Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Wenn Unternehmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich nur dann an versch\u00e4rfte Vorschriften halten m\u00fcssen, wenn mit der Datenverkn\u00fcpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Entscheid fiel mit 39 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Bestimmung habe den Vorteil, dass sie sich an der Definition des Pers\u00f6nlichkeitsprofils im geltenden Recht orientiere, sagte Kommissionssprecher Daniel F\u00e4ssler (CVP/AI). So werde Rechtssicherheit geschaffen.</p><p>Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) wollte dem Nationalrat folgen. Demnach sollen versch\u00e4rfte Bestimmungen nur gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten entstehen. Der Mehrheitsvorschlag f\u00fchrt laut Noser zu einem faktischen Verbot von Profiling.</p><p></p><p>Umstrittene Frist f\u00fcr Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen</p><p>Die zweite verbleibende Differenz zwischen National- und St\u00e4nderat betrifft die Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen. Der Nationalrat m\u00f6chte, dass Personendaten \u00fcber zehn Jahre zur\u00fcckverfolgt werden d\u00fcrfen, um die Kreditw\u00fcrdigkeit einer Person abzusch\u00e4tzen. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf f\u00fcnf Jahre beschr\u00e4nken. Den Entscheid f\u00e4llte die kleine Kammer mit 25 zu 17 Stimmen.</p><p>Bei der dritten Differenz geht es um die Definition der genetischen Daten. Der Nationalrat m\u00f6chte diesen Begriff mit dem Nebensatz definieren, wonach solche Daten eine nat\u00fcrliche Person eindeutig identifizieren. St\u00e4nderat und Bundesrat sind gegen die Pr\u00e4zisierung, weil diese aus ihrer Sicht nicht mit dem EU-Schutzniveau vereinbar w\u00e4re.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2020</b></p><p><b>R\u00e4te sind sich bei Datenbearbeitungsregeln weiterhin uneinig </b></p><p><b>Nach drei Jahren Ratsdebatte soll die Totalrevision des Datenschutzgesetz bis zum Ende der Herbstsession bereinigt sein. In einem Kernpunkt, dem Umgang mit der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, herrscht aber noch immer Uneinigkeit. Die Vorlage ist absturzgef\u00e4hrdet.</b></p><p>Es geht um das sogenannte Profiling, mit dem bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen kn\u00fcpfen, was der Nationalrat bei seiner ersten Beratung im vergangenen Herbst ablehnte. Der St\u00e4nderat brachte dann einen Vorschlag ein, der weniger strenge Regeln f\u00fcr Unternehmen vorsieht. Er will unterscheiden zwischen normalem Profiling und Profiling \"mit hohem Risiko\", f\u00fcr das eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung n\u00f6tig w\u00e4re.</p><p>Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich nur dann an versch\u00e4rfte Vorschriften halten m\u00fcssen, wenn mit der Datenverkn\u00fcpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden k\u00f6nnen. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verkn\u00fcpft werden oder R\u00fcckschl\u00fcsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.</p><p></p><p>\"Eine unendliche Geschichte\"</p><p>\"Es ist eine unendliche Geschichte, die wir hoffentlich langsam auf die Zielgerade bringen\", sagte C\u00e9dric Wermuth (SP/AG). Seine Fraktion pl\u00e4dierte am Donnerstag - zusammen mit den Gr\u00fcnen, der GLP und einigen Abweichlern der Mitte- und der FDP-Fraktion - dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats zu folgen. Dieser schaffe Rechtssicherheit und gew\u00e4hrleiste ein dem geltenden Recht entsprechendes Datenschutzniveau.</p><p>Die grosse Kammer lehnte das aber ab. Sie beschloss mit 98 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen, an der urspr\u00fcnglichen L\u00f6sung festzuhalten. Demnach ist auf besondere Voraussetzungen f\u00fcr das Profiling zu verzichten, namentlich auf die ausdr\u00fcckliche Einwilligung der betroffenen Person.</p><p></p><p>\"Swiss finish\" bef\u00fcrchtet</p><p>Die L\u00f6sung des St\u00e4nderats h\u00e4lt eine Kommissionsmehrheit f\u00fcr \"nicht \u00fcberzeugend\", wie Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) im Namen der Kommission sagte. Mit der Einf\u00fchrung des Begriffs \"Profiling mit hohem Risiko\" werde ein \"Swiss finish\" bef\u00fcrchtet, der negative Folgen f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft haben k\u00f6nnte.</p><p>Die Mitte-Fraktion schloss sich dieser Argumentation mehrheitlich an. Der Vorschlag des Nationalrats sei rechtssicherer und wirtschaftsfreundlicher als jener des St\u00e4nderats, sagte Marco Romano (CVP/TI). Das heutige Schutzniveau bleibe bestehen.</p><p></p><p>Umstrittenes Widerspruchsrecht</p><p>Der Nationalrat lehnt weiterhin auch ein Widerspruchsrecht gegen das Profiling ab - mit 105 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gebe bereits heute ein solches Recht, argumentierte Jauslin im Namen der Kommissionsmehrheit. Ein zus\u00e4tzlicher Artikel sei unn\u00f6tig.</p><p>Auch eine dritte Differenz zwischen National- und St\u00e4nderat bleibt bestehen. Der Nationalrat m\u00f6chte bei den Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen, dass Personendaten \u00fcber zehn Jahre zur\u00fcckverfolgt werden d\u00fcrfen, um die Kreditw\u00fcrdigkeit einer Person abzusch\u00e4tzen. Dieser Entscheid fiel mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf f\u00fcnf Jahre beschr\u00e4nken.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 23.09.2020</b></p><p><b>Datenschutzgesetz geht in die Einigungskonferenz </b></p><p><b>Die R\u00e4te sind sich bei Datenbearbeitungsregeln weiterhin uneinig. Nach drei Jahren Debatte geht die Totalrevision des Datenschutzgesetzes deshalb in die Einigungskonferenz.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch wenig \u00fcberraschend an seiner Position betreffend Profiling festgehalten. Der Entscheid fiel stillschweigend. Beim Streitpunkt geht es um den Umgang mit der automatisierten Bearbeitung von Personendaten. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.</p><p>Der St\u00e4nderat will unterscheiden zwischen normalem Profiling und Profiling \"mit hohem Risiko\", f\u00fcr das eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung n\u00f6tig w\u00e4re. Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich dann an versch\u00e4rfte Vorschriften halten m\u00fcssen, wenn mit der Datenverkn\u00fcpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden k\u00f6nnen. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verkn\u00fcpft werden oder R\u00fcckschl\u00fcsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.</p><p>Der Nationalrat will dagegen auf besondere Voraussetzungen f\u00fcr das Profiling verzichten, namentlich auf die ausdr\u00fcckliche Einwilligung der betroffenen Person. Mit der Einf\u00fchrung des Begriffs \"Profiling mit hohem Risiko\" werde ein \"Swiss finish\" bef\u00fcrchtet, der negative Folgen f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft haben k\u00f6nnte, lautet der Tenor einer b\u00fcrgerlichen Mehrheit.</p><p></p><p>St\u00e4nderat im Vorteil</p><p>Weil der St\u00e4nderat geschlossen hinter seinem L\u00f6sungsvorschlag steht und der Nationalrat diesen zuletzt nur knapp - mit 98 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen - abgelehnt hat, d\u00fcrfte sich in der Einigungskonferenz der Vorschlag der kleinen Kammer durchsetzen. Wenn danach auch nur wenige Mitglieder der FDP- oder der Mitte-Fraktion einlenken, w\u00e4re die Vorlage bereinigt.</p><p>Bereinigt haben die R\u00e4te die Differenz bei den Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen. Demnach sollen Personendaten \u00fcber zehn Jahre zur\u00fcckverfolgt werden d\u00fcrfen, um die Kreditw\u00fcrdigkeit einer Person abzusch\u00e4tzen. Der St\u00e4nderat ist in diesem Punkt stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. Urspr\u00fcnglich hatte die kleine Kammer den Zeitraum wie der Bundesrat auf f\u00fcnf Jahre beschr\u00e4nken wollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Profiling-Regeln in letzter Minute doch noch zu </b></p><p><b>Nach einer dreij\u00e4hrigen Debatte ist die Modernisierung des Datenschutzgesetzes praktisch am Ziel. Der Nationalrat hat am Donnerstag den h\u00f6heren H\u00fcrden beim automatisierten Auswerten von Personendaten im letzten Moment zugestimmt. Ein Totalabsturz wurde so abgewendet.</b></p><p>In den drei Beratungsrunden wehrte sich eine b\u00fcrgerliche Mehrheit in der grossen Kammer jeweils stark gegen strengere Regeln beim Profiling, mit welchem durch Verkn\u00fcpfen von verschiedenen Daten Verhaltensmuster und Pers\u00f6nlichkeitsprofile erstellt werden k\u00f6nnen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.</p><p>Der Wirtschaft sollten bez\u00fcglich Profiling keine engen Schranken gesetzt werden, argumentierten SVP, FDP und ein grosser Teil der Mitte-Fraktion. Bef\u00fcrchtet wurde ein \"Swiss finish\", der negative Folgen f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft haben k\u00f6nnte. Vertreterinnen und Vertreter der SP, Gr\u00fcnen und GLP warnten lange Zeit vergeblich, dass eine solche Regelung die Nutzerinnen und Nutzer eben gerade nicht vor dem Missbrauch ihrer Daten sch\u00fctzen w\u00fcrde.</p><p>Die Fronten waren verh\u00e4rtet. Die Einigungskonferenz musste sich mit der Vorlage befassen. Nun ist die FDP- und die Mitte-Fraktion auf ihren Entscheid zur\u00fcckgekommen. Selbst einzelne SVP-Vertreter stimmten Ja zum Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats, wonach zwischen normalem Profiling und Profiling \"mit hohem Risiko\" unterschieden wird. F\u00fcr Letzteres ist eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Betroffenen n\u00f6tig.</p><p></p><p>Mit EU-Recht kompatibel</p><p>Hauptgrund f\u00fcr den Sinneswandel war der drohende Absturz des Datenschutzgesetzes bei der Schlussabstimmung. SP und Gr\u00fcne drohten, mit der SVP - die grunds\u00e4tzlich nichts mit dem modernisierten Datenschutzgesetz anfangen kann - eine Nein-Allianz einzugehen und die Vorlage im letzten Moment bachab zu schicken.</p><p>Die Linken machten seit Beginn der Verhandlungen klar, dass sie am Schluss nur einem Gesetz zustimmen w\u00fcrden, das erstens mit der Datenschutzgrundverordnung der EU kompatibel sei und zweitens das heute geltende Schutzniveau in der Schweiz nicht unterschreite. Das ist mit der nun gefundenen Formulierung der Fall.</p><p>Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, m\u00fcssen sie sich dann an versch\u00e4rfte Vorschriften halten, wenn mit der Datenverkn\u00fcpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden k\u00f6nnen. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verkn\u00fcpft werden oder R\u00fcckschl\u00fcsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1236","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757872553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1505433600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Menschenrechte"}}