{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Urheberrechtsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 22. November 2017 zu \u00c4nderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie Entw\u00fcrfe der Bundesbeschl\u00fcsse zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2017</b></p><p><b>Der Bundesrat passt das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter an </b></p><p><b>Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu st\u00e4rken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig h\u00e4lt er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. Mit Massnahmen zugunsten der Forschung und der Bibliotheken m\u00f6chte der Bundesrat daneben auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung er\u00f6ffnet. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 verabschiedet. Der Entwurf basiert auf einem Kompromiss, auf den sich die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe geeinigt haben. </b></p><p>Auf zahlreichen Internetseiten werden heute Filme, Musikst\u00fccke, Videogames und B\u00fccher illegal angeboten. Illegale Angebote stellen f\u00fcr die Kulturschaffenden und Produzenten nicht nur ein \u00f6konomisches Problem dar. Eine unerlaubte Verwendung von Inhalten verletzt auch die Rechte verschiedener Beteiligter. Wird dieser Missbrauch verringert, profitieren alle. Die Pirateriebek\u00e4mpfung ist daher ein zentrales Anliegen der Revision des Urheberrechtsgesetzes.</p><p>Die Massnahmen zur Pirateriebek\u00e4mpfung zielen zum einen darauf ab, dass die Rechte der Kulturschaffenden respektiert und sie f\u00fcr ihre Arbeit entsch\u00e4digt werden. Zum anderen sollen die Produzenten ihre Rechte besser durchsetzen und damit ihre Investitionen absichern k\u00f6nnen. Zudem f\u00f6rdert die Pirateriebek\u00e4mpfung die Entstehung vielf\u00e4ltiger legaler Angebote.</p><p>Die Massnahmen richten sich gegen jene, die illegal Inhalte zug\u00e4nglich machen. Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Angebote werden dagegen weiterhin nicht belangt. Sie d\u00fcrfen beispielsweise ein Musikst\u00fcck, das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet ver\u00f6ffentlicht worden ist, auch k\u00fcnftig f\u00fcr den privaten Gebrauch herunterladen.</p><p></p><p>Piraterie effizient bek\u00e4mpfen<b></b></p><p>Die Pirateriebek\u00e4mpfung erfolgt dort, wo sie am effizientesten ist: bei den Hosting-Providern. Hosting-Provider sind Internetdienste, die ihren Kundinnen und Kunden Speicherplatz zur Verf\u00fcgung stellen, damit diese Informationen speichern k\u00f6nnen. Sie haben es in der Hand, dass auf ihren Servern keine Piraterieplattformen beherbergt und bei Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Inhalte rasch entfernt werden. Ein Hosting-Provider, der eine besondere Gefahr f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen schafft, muss deshalb neu daf\u00fcr sorgen, dass einmal entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Ihn trifft eine sogenannte \"Stay-down\"-Pflicht. Zudem wird in der Vorlage klargestellt, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zul\u00e4ssig ist. Diese beiden Massnahmen beenden eine langwierige Diskussion \u00fcber die Pflichten der Provider und schaffen damit Rechtssicherheit f\u00fcr alle Beteiligten. Nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf sind dagegen sogenannte Netzsperren.</p><p></p><p>Chancen der Digitalisierung nutzen</p><p>Neben den Massnahmen zur Pirateriebek\u00e4mpfung enth\u00e4lt die Vorlage verschiedene Neuerungen, mit denen das Urheberrecht an die j\u00fcngsten technologischen Entwicklungen angepasst wird. Damit m\u00f6chte der Bundesrat auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung mit sich bringt. So sollen Forscherinnen und Forscher sowie Bibliotheken ihre Best\u00e4nde f\u00fcr bestimmte Zwecke ohne eine explizite Erlaubnis der Rechteinhaber nutzen k\u00f6nnen. </p><p>Im Gegenzug verbessern verschiedene Neuerungen die Situation f\u00fcr die Kulturschaffenden sowie die Produzenten. Damit soll das Missverh\u00e4ltnis reduziert werden, das zwischen der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und den stagnierenden Erl\u00f6sen besteht. So werden beispielsweise Darbietungen neu 70 statt wie bisher 50 Jahre urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Die Schutzfristverl\u00e4ngerung gibt Produzenten mehr Zeit, ihre Investitionen zu amortisieren. </p><p>Die Kulturschaffenden profitieren zudem von einem erweiterten Schutz f\u00fcr Fotografien sowie einer effizienteren Verwertung der Video-on-Demand-Rechte. F\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten ist durch die Video-on-Demand-Verg\u00fctung keine Verteuerung der Angebote zu erwarten.</p><p>Die vorgeschlagenen Neuerungen sind allesamt Bestandteil eines Kompromisses, auf den sich eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechts (AGUR) geeinigt hat. Die Vorlage schafft so einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat will alle Fotografien urheberrechtlich sch\u00fctzen </b></p><p><b>Das Urheberrecht soll modernisiert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag erste Entscheide dazu gef\u00e4llt. \u00dcber Einschr\u00e4nkungen beim Replay-TV hat er aus Zeitgr\u00fcnden noch nicht entschieden.</b></p><p>Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat st\u00fctzte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren. Nach langem Hin und Her resultierte ein Kompromiss, mit dem sich der Nationalrat in der Debatte zufrieden zeigte.</p><p>Mit der Revision des Urheberrechts sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser gesch\u00fctzt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Wer illegale Angebote zum pers\u00f6nlichen Gebrauch konsumiert, soll weiterhin nicht belangt werden.</p><p></p><p>Schutz f\u00fcr Fotografien</p><p>Bereits zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes f\u00fcr Fotografien. Heute sch\u00fctzt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen k\u00f6nnen sich kaum gegen eine ungewollte \u00dcbernahme ihrer Bilder wehren.</p><p>K\u00fcnftig sollen alle Fotografien gesch\u00fctzt sein. Im Grundsatz war das nicht umstritten. Zu reden gab die genaue Ausgestaltung des Schutzes. Die vorberatende Kommission schlug eine \u00c4nderung vor, die aus ihrer Sicht den Schutz zus\u00e4tzlich verbessert h\u00e4tte. Der Rat beschloss aber, bei der Version des Bundesrates zu blieben.</p><p></p><p>Entsch\u00e4digung bei Video-on-Demand</p><p>Weiter ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Verg\u00fctung f\u00fcr die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Diese w\u00fcrde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erl\u00f6se.</p><p>Das System der Video-on-Demand-Verg\u00fctung ist beschr\u00e4nkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus L\u00e4ndern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Verg\u00fctungsanspruch vorsehen.</p><p></p><p>Doppelverg\u00fctung ausgeschlossen</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte, die Regelung zu streichen. Er begr\u00fcndete das damit, dass es zu einer Doppelverg\u00fctung und damit zu einer Mehrbelastung der Konsumenten kommen k\u00f6nnte. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ist das ausgeschlossen. Der Rat lehnte den Antrag 112 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.</p><p>Nein sagte er auch zu einer Ausnahme f\u00fcr Filmmusikkomponisten, die eine Kommissionsminderheit beantragte. Sommaruga r\u00e4umte ein, dass die Filmmusikkomponisten mit der neuen Regelung etwas schlechter fahren w\u00fcrden als bisher. Das sei aber der Preis daf\u00fcr, dass sich die Situation f\u00fcr die Filmschaffenden insgesamt verbessere. Eine Ungleichbehandlung von Regisseuren, Schauspielerinnen und Komponisten sei nicht zu vertreten.</p><p></p><p>Kein Schutz f\u00fcr journalistische Werke</p><p>Zur Diskussion stand ferner ein Schutz f\u00fcr journalistische Werke. Eine Kommissionsminderheit beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke den Urhebern oder Verlagen eine Verg\u00fctung schulden w\u00fcrden, wenn sie journalistische Inhalte zug\u00e4nglich machen. Der Rat lehnte das mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.</p><p>Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu l\u00f6sen. Es sei unklar, wie die Plattformen f\u00fcr das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnten. Zudem h\u00e4tten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden. Oft w\u00fcrden sie ihre Artikel in sozialen Netzwerken verbreiten. Sommaruga stellte fest, eine solche Regelung w\u00e4re rechtlich problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat will keine Einschr\u00e4nkung beim Replay-TV </b></p><p><b>TV-Sender sollen nicht verhindern k\u00f6nnen, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung \u00fcberspringen. Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.</b></p><p>Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das \u00dcberspulen der Werbung nur dann erm\u00f6glichen d\u00fcrfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.</p><p>Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das \u00dcberspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeif\u00fchren zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen.</p><p>Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner bef\u00fcrchten, dass die Fernsehsender das \u00dcberspringen der Werbung nicht erlauben oder daf\u00fcr Geb\u00fchren erheben w\u00fcrden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgew\u00e4lzt w\u00fcrden.</p><p></p><p>Nie mehr \"Bonanza\" verpassen</p><p>Beat Flach (GLP) stellte fest, f\u00fcr Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie w\u00fcssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das fr\u00fcher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von \"Bonanza\" verpasst habe. Replay-TV d\u00fcrfe nicht verhindert oder eingeschr\u00e4nkt werden. Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (CVP/LU) sagte es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Die Ausgangslage sei unklar, sagte sie. Die Sendeunternehmen behaupteten, j\u00e4hrlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von \u00fcber 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelnetzbetreiber schon heute 35 Millionen Franken bezahlten f\u00fcr das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag f\u00fcr Werbeausf\u00e4lle.</p><p></p><p>Hosting Provider in der Pflicht</p><p>Unbestritten war das Herzst\u00fcck der Urheberrechtsrevision, die Pirateriebek\u00e4mpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. K\u00fcnftig sollen sie verhindern m\u00fcssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden - und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, k\u00f6nnen sie strafrechtlich belangt werden.</p><p>Urspr\u00fcnglich wollte der Bundesrat auch Access Provider - die Internetzugangsanbieter - in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Beh\u00f6rden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren m\u00fcssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschb\u00f6rsen verzichtete er.</p><p></p><p>L\u00e4ngere Schutzfrist</p><p>Hingegen enth\u00e4lt die Vorlage Massnahmen, mit welchen das Potenzial der Digitalisierung besser genutzt werden soll. Davon sollen Museen, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen profitieren. F\u00fcr Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tontr\u00e4gerproduzenten wird die Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verl\u00e4ngert.</p><p>Der Bundesrat st\u00fctzte sich auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten. Das Ziel ist es, die Interessen von Kulturschaffenden im Internetzeitalter besser zu sch\u00fctzen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren.</p><p></p><p>Hotel-Abgabe gestrichen</p><p>Neu sollen Hotels, Spit\u00e4ler und Gef\u00e4ngnisse f\u00fcr die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in ihren R\u00e4umen nicht mehr zahlen m\u00fcssen. Der Nationalrat beschloss, diese Verwendung als Eigengebrauch zu definieren. Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, f\u00fcr Kulturschaffende bedeute das Einbussen bis zu einer Million Franken.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das revidierte Urheberrecht mit 196 zu 0 Stimmen gut. Daneben genehmigte er zwei Abkommen der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum. Diese garantieren im internationalen Verh\u00e4ltnis einen Standard, der in der Schweiz bereits gesetzlich verankert ist.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.03.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat vertagt Entscheid \u00fcber Klausel f\u00fcr Medienverlage </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will die Entwicklung in der EU abwarten, bevor er \u00fcber die Revision des Urheberrechts entscheidet. Er hat am Dienstag entschieden, die Vorlage an seine Kommission zur\u00fcckzuweisen.</b></p><p>Oppositionslos hiess der Rat einen Antrag von Pirmin Bischof (CVP/SO) gut. Die vorberatende Kommission erh\u00e4lt damit den Auftrag, ihre Entscheide zu \u00fcberpr\u00fcfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Grund f\u00fcr den Entscheid ist eine umstrittene Erg\u00e4nzung, welche die Kommission angebracht hatte: Sie will Google und Facebook zugunsten der Medienverlage zur Kasse bitten. Die Betreiber von Internetplattformen sollen k\u00fcnftig den Verlagen eine Verg\u00fctung schulden, wenn sie journalistische Werke zug\u00e4nglich machen. Dabei geht es prim\u00e4r um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.</p><p></p><p>Einnahmen f\u00fcr Google</p><p>Die Internetplattformen k\u00f6nnen auf diesem Weg Daten f\u00fcr die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen - aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer begn\u00fcgen sich n\u00e4mlich unter Umst\u00e4nden mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>\u00dcber eine Entsch\u00e4digungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten, unter dem Titel \"Leistungsschutzrecht\". Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentieren mit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen. Die Kritiker bezweifeln, dass die Probleme so gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Auch die konkrete Ausgestaltung der Regel ist umstritten.</p><p></p><p>Vorschlag \u00fcberzeugt nicht</p><p>Der Vorschlag der Kommission sei noch nicht ausgegoren, lautete der Tenor im St\u00e4nderat. Mit dem Vorschlag der Kommission h\u00e4tte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet, stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. F\u00fcr die Umsetzung br\u00e4uchte es Upload-Filter. Das w\u00e4re weder im Sinne der Nutzer noch in jenem der Journalistinnen. Insbesondere die kleinen Verlage und die freien Journalisten w\u00fcrden eingeschr\u00e4nkt.</p><p>Bischof erinnerte daran, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit allen wichtigen Playern eingesetzt hatte, die Agur 12. Dies im Wissen darum, wie schwierig es sei, beim Urheberrecht die gegenl\u00e4ufigen Interessen unter einen Hut zu bringen. Die Arbeitsgruppe habe es tats\u00e4chlich geschafft, einen Kompromiss zu finden. Die Entscheide der Kommission wichen nun aber erheblich davon ab. Daf\u00fcr brauche es eine gute Begr\u00fcndung.</p><p></p><p>Schweiz droht Isolation</p><p>F\u00fcr ein Leistungsschutzrecht machte sich G\u00e9raldine Savary (SP/VD) stark. Sie hob die Bedeutung der Medien f\u00fcr die Gesellschaft hervor. Wenn die EU sich f\u00fcr ein Leistungsschutzrecht entscheide, riskiere die Schweiz, sich zu isolieren. Das h\u00e4tte dramatische Konsequenzen f\u00fcr die Medien im Land. Auch Savary wehrte sich aber nicht dagegen, die Regelung nochmals in der Kommission zu diskutieren.</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte am Nutzen der R\u00fcckweisung. Eine erneute Diskussion in der Kommission werde die schwierigen Entscheide nicht erleichtern, stellte er fest. Die Kommission habe sich eingehend mit der Vorlage befasst.</p><p></p><p>Zweifel am Nutzen</p><p>Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte fest, dass der Vorschlag der Kommission weiter gehe als jener, der in der EU zur Debatte stehe. Ausserdem sei umstritten, ob das Leistungsschutzrecht \u00fcberhaupt geeignet sei, das Ziel zu erreichen.</p><p>In Deutschland und Spanien, wo es bereits eingef\u00fchrt sei, habe es nicht zum Erfolg gef\u00fchrt. Weiter gab Noser zu bedenken, dass in der EU zwar Ende M\u00e4rz entschieden werde, m\u00f6glicherweise aber nicht abschliessend.</p><p></p><p>Nationalrat dagegen</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Regelung in der EU \u00e4usserst umstritten sei. In Deutschland gingen die Menschen auf die Strasse, weil sie um das freie Internet f\u00fcrchteten.</p><p>Eine Klausel zugunsten der Medienverlage stand auch im Nationalrat zur Diskussion, in Form eines Einzelantrags. Die grosse Kammer sprach sich mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen dagegen aus. Die St\u00e4nderatskommission befasst sich nun nochmals eingehend mit m\u00f6glichen Regelungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 04.06.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt Urheberrechtsreform ohne Leistungsschutzrecht zu </b></p><p><b>Das Schweizer Urheberrecht soll modernisiert werden. Der St\u00e4nderat hat am Dienstag als Zweitrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Dabei beschloss er eine neue L\u00f6sung f\u00fcr Bibliotheken. Auf ein Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverlage verzichtete er.</b></p><p>Ein solches Leistungsschutzrecht hatte die St\u00e4nderatskommission zun\u00e4chst ins Gesetz einbauen wollen: Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internetplattformen sollten den Verlagen eine Verg\u00fctung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zug\u00e4nglich machen.</p><p>Den St\u00e4nderat \u00fcberzeugte das aber nicht. Er entschied in der Fr\u00fchjahrssession, das Gesetz an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Diese verzichtete in der Folge auf das Leistungsschutzrecht. Sie sei zum Schluss gekommen, dass sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen w\u00fcrden, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH).</p><p></p><p>Umsetzung in der EU abwarten</p><p>Die EU hatte vor kurzem ein Leistungsschutzrecht beschlossen. Wie die einzelnen L\u00e4nder dieses umsetzen, ist aber noch unklar. Daher sei es aus Sicht der Kommission sinnvoller, die aktuelle Revision nicht zu verz\u00f6gern, sagte Noser. Das Gesetz m\u00fcsse ohnehin in absehbarer Zeit wieder revidiert werden.</p><p>Der Bundesrat soll nun die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt \u00fcberpr\u00fcfen. Der St\u00e4nderat hiess ein entsprechendes Postulat gut. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein. So gewinne man Zeit, um eine L\u00f6sung zu finden, sagte G\u00e9raldine Savary (SP/VD). Die Probleme seien n\u00e4mlich keineswegs vom Tisch.</p><p></p><p>Neue L\u00f6sung f\u00fcr Bibliotheken</p><p>Zu diskutieren gab die Regelung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Bibliotheken. Der Rat entschied schliesslich, dass diese wie Schulen von tariflichen Verg\u00fcnstigungen profitieren sollen. Er reagiert damit auf einen Entscheid der Eidgen\u00f6ssischen Schiedskommission vom Dezember.</p><p>Heute zahlen Bibliotheken nur f\u00fcr die Vermietung eine Urhebergeb\u00fchr - dann also, wenn sie pro Buch eine Geb\u00fchr von den Nutzerinnen und Nutzern verlangen. Manche Bibliotheken haben jedoch dieses Vermietmodell abgeschafft. Die Verwertungsgesellschaft Pro Litteris forderte deshalb, den geltenden Tarif auf die kostenlose Ausleihe auszudehnen.</p><p></p><p>Umstrittener Schiedsentscheid</p><p>Weil sich die Bibliotheken dagegen wehrten, gelangte Pro Litteris an die Schiedskommission. Diese entschied, die kostenlose Ausleihe mit einer Geb\u00fchr zu belasten. Das Urteil wird unterschiedlich interpretiert. Die Kritiker sehen darin die Einf\u00fchrung einer Verleihgeb\u00fchr durch die Hintert\u00fcre. Damit drohten die Bibliotheken zu verschwinden, sagte Stefan Engler (CVP/GR).</p><p>Er beantragte, eine neue Ausnahme einzuf\u00fcgen: F\u00fcr die Ausleihe von Werkexemplaren ohne Geb\u00fchr sollte kein urheberrechtliche Verg\u00fctungspflicht mehr bestehen. Die Gegner dieser Ausnahme argumentierten, es gehe nicht an, den Autoren das Recht auf Verg\u00fctung einfach wegzunehmen, um Bibliotheken zu f\u00f6rdern. Der St\u00e4nderat lehnte den Antrag Englers mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und folgte seiner Kommission.</p><p></p><p>Umstrittene Hotel-Abgabe</p><p>Der Nationalrat muss sich mit dieser Frage noch befassen. Uneinig sind sich die R\u00e4te ferner bei der Hotel-Abgabe: Geht es nach dem Nationalrat, sollen Hotels, Spit\u00e4ler und Gef\u00e4ngnisse f\u00fcr die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in ihren R\u00e4umen nicht mehr zahlen m\u00fcssen.</p><p>Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Die St\u00e4nderatskommission stellt sich gegen eine solche Regelung. Sie bef\u00fcrchtet, dass sie zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p></p><p>Ausnahme f\u00fcr Filmmusik</p><p>Vom Beschluss des Bundesrates und des Nationalrates wich der St\u00e4nderat auch bei Filmmusik ab. Er will das heutige Verfahren nicht \u00e4ndern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musikproduzenten mit jenen verhandeln, die das Werk zug\u00e4nglich machen.</p><p>Er entschied damit zugunsten der Filmmusikproduzenten. Mit dem Vorschlag des Bundesrates w\u00e4ren diese leicht schlechter gestellt als heute, r\u00e4umte Justizministerin Karin Keller-Sutter ein. Dies jedoch zugunsten einer einheitlichen L\u00f6sung.</p><p>L\u00e4ngere Schutzfrist</p><p>Dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt ist die St\u00e4nderatskommission bei der Schutzfrist: F\u00fcr Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tontr\u00e4gerproduzenten wird diese von 50 auf 70 Jahre verl\u00e4ngert. Einverstanden ist sie auch damit, den Schutz f\u00fcr Fotografien auszuweiten.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat das ge\u00e4nderte Urheberrechtsgesetz mit 36 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat bleibt bei Abschaffung der Hotel-Abgabe </b></p><p><b>Beim Urheberrecht n\u00e4hern sich National- und St\u00e4nderat einer Einigung. Umstritten bleibt jedoch die Hotel-Abgabe. Der St\u00e4nderat will diese beibehalten, der Nationalrat abschaffen.</b></p><p>Am Dienstag hat der Nationalrat mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen, an seinem Entscheid festzuhalten: Hotels, Ferienwohnungen, Spit\u00e4ler und Gef\u00e4ngnisse sollen nicht mehr f\u00fcr die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in ihren R\u00e4umen zahlen m\u00fcssen. Diese Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Insbesondere das Aufstellen von TV-Ger\u00e4ten in Hotelzimmern w\u00e4re damit nicht mehr mit Urheberrechtsgeb\u00fchren verbunden.</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter wollen damit die Hotels entlasten. Philipp Bregy (CVP/VS) sprach von einem \"starken Zeichen zugunsten eines starken Tourismus\". Bernhard Guhl (BDP/AG) wies darauf hin, dass es nicht nur um Hotels, sondern auch um Gef\u00e4ngnisse gehe. Die Kosten f\u00fcr Gef\u00e4ngnispl\u00e4tze seien hoch, ein Verzicht auf die Geb\u00fchren w\u00e4re sinnvoll.</p><p>Weiter betonten die Bef\u00fcrworter der Abschaffung, es gehe nicht um riesige Betr\u00e4ge. Die betroffenen Institutionen bezahlten lediglich rund 400'000 Franken in den Topf ein. Die Entrichtung der Geb\u00fchr sei aber mit grossem b\u00fcrokratischem Aufwand verbunden.</p><p></p><p>Auf Kosten der Kulturschaffenden</p><p>Der St\u00e4nderat lehnt die Abschaffung der Hotel-Abgabe ab. Wie die Minderheit der Nationalratskommission bef\u00fcrchtet er, dass die Regelung zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen f\u00fchren w\u00fcrde. Der Schweiz k\u00f6nnte ein Streitschlichtungsverfahren drohen, warnte die Minderheit. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, im schlimmsten Fall k\u00f6nnte dies zu Handelssanktionen f\u00fchren.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner gaben zudem zu bedenken, dass eine solche Regelung nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte - und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge. Es sei nicht an diesen, die Hotellerie zu subventionieren, sagte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE). Die Vorlage geht mit dieser letzten Differenz zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Einigung zu Bibliotheken</p><p>Geeinigt haben sich die R\u00e4te bei den Bibliotheken. Der Nationalrat stimmte am Dienstag der St\u00e4nderatsl\u00f6sung zu. Demnach sollen \u00f6ffentliche und \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Bibliotheken tariflich beg\u00fcnstigt werden. Das erm\u00f6gliche einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Bibliotheken, befand die vorberatende Kommission.</p><p>Das Parlament reagiert mit der neuen Regelung auf einen Entscheid der Eidgen\u00f6ssischen Schiedskommission vom Dezember. Heute zahlen Bibliotheken f\u00fcr die Vermietung nur dann eine Urhebergeb\u00fchr, wenn sie pro Buch eine Zahlung von den Benutzerinnen und Benutzern verlangen. Keine Urhebergeb\u00fchr zahlen sie, wenn sie pauschale Geb\u00fchren verlangen, etwa Jahresgeb\u00fchren. Manche Bibliotheken f\u00fchrten deshalb pauschale Geb\u00fchren ein.</p><p></p><p>Keine Pr\u00e4zisierung</p><p>Die zust\u00e4ndige Schiedskommission entschied im Dezember 2018, dass auch bei pauschalen Geb\u00fchren eine Verg\u00fctungspflicht besteht. Kritiker sehen darin die Einf\u00fchrung einer Verleihgeb\u00fchr durch die Hintert\u00fcre. Eine Minderheit der Kommission wollte im Gesetz daher pr\u00e4zisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht verg\u00fctungspflichtig ist.</p><p>Damit w\u00fcrde die fr\u00fchere Praxis wieder hergestellt, argumentierten die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter dieser Version. So k\u00f6nnten h\u00f6here Kosten f\u00fcr kleine Gemeindebibliotheken verhindert werden, sagte Andrea Gm\u00fcr (CVP/LU). Der Rat lehnte den Antrag jedoch mit 106 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>Ausnahme f\u00fcr Filmmusik</p><p>Auch bei Video-on-Demand ist der Nationalrat dem St\u00e4nderat gefolgt. Damit soll die Musik in Filmen von einer Verg\u00fctungspflicht befreit bleiben. Das bestehende Verfahren, wonach eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandeln kann, funktioniere bestens, hielt die Kommission dazu fest.</p><p>Der Nationalrat hat zudem 184 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung ein Postulat seiner Kommission angenommen. Er beauftragte den Bundesrat damit, die Rechtslage und die Praxis der Suisa im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsb\u00fcros und Dienstwagen zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.09.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat h\u00e4lt an Hotel-Abgabe fest </b></p><p><b>Beim Urheberrecht bleibt die Hotel-Abgabe umstritten. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte diese beibehalten, der Nationalrat abschaffen. Eine Einigung ist nicht in Sicht.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei seiner Version zu bleiben: Hotels, Ferienwohnungen, Spit\u00e4ler und Gef\u00e4ngnisse sollen weiterhin f\u00fcr die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in ihren R\u00e4umen Urhebergeb\u00fchren zahlen m\u00fcssen.</p><p>Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte sich am Dienstag ebenso deutlich - mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen - daf\u00fcr ausgesprochen, die Abgabe abzuschaffen. Insbesondere das Aufstellen von TV-Ger\u00e4ten in Hotelzimmern w\u00e4re damit nicht mehr mit Urhebergeb\u00fchren verbunden.</p><p>Das Ziel der Mehrheit im Nationalrat ist es, die Hotels zu entlasten. Es gehe nur um etwa 400'000 Franken, doch sei die Entrichtung der Geb\u00fchr mit b\u00fcrokratischem Aufwand verbunden, hiess es. Die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in diesen Einrichtungen sollte als Eigengebrauch definiert werden.</p><p>Die Mehrheit im St\u00e4nderat warnt vor Konflikten mit internationalen Bestimmungen. \"Wir handeln uns grosse Probleme ein\", sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Es k\u00f6nnte ein WTO-Verfahren drohen.</p><p>Ausserdem weisen die Gegnerinnen und Gegner darauf hin, dass die Abschaffung der Abgabe nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte - und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2019</b></p><p><b>Revision des Urheberrechts ist unter Dach und Fach </b></p><p><b>Nach jahrelangen Diskussionen steht das neue Urheberrecht. National- und St\u00e4nderat haben sich beim letzten noch umstrittenen Punkt geeinigt. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Zuletzt war noch umstritten, ob Hotels, Spit\u00e4ler und Gef\u00e4ngnisse f\u00fcr die Verwendung \u00f6ffentlicher Werke in ihren R\u00e4umen weiterhin zahlen m\u00fcssen oder nicht. Der Nationalrat wollte die Abgabe zun\u00e4chst abschaffen - vor allem zur Entlastung der Hotels, die f\u00fcr TV-Ger\u00e4te in den Zimmern zahlen m\u00fcssen.</p><p>Am Montag hat er aber eingelenkt und ist dem St\u00e4nderat gefolgt. Die Abgabe wird beibehalten. Die Gegnerinnen und Gegner der Abschaffung hatten vor Konflikten mit internationalen Bestimmungen gewarnt. Ausserdem w\u00fcrde die Streichung auf Kosten der Kulturschaffenden gehen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12|34|2831","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757883307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein|Medien und Kommunikation|Kultur"}}