{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.073","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Abkommen zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme. Genehmigung und Umsetzung (\u00c4nderung des CO2-Gesetzes)","Description":"Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Union zur Verkn\u00fcpfung ihrer jeweiligen Systeme f\u00fcr den Handel mit Treibhausgasemissionen","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.12.2017</b></p><p><b>Bundesrat legt die n\u00e4chste Etappe der Schweizer Klimapolitik fest </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes f\u00fcr den Zeitraum 2021-2030 sowie die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) verabschiedet. Es handelt sich hierbei um die n\u00e4chste Etappe der Schweizer Klimapolitik. </b></p><p>Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klima\u00fcbereinkommen von Paris. Damit verpflichtet sie sich, ihre Emissionen gegen\u00fcber dem Stand von 1990 zu halbieren (siehe Kasten). In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat will den \u00dcbergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bew\u00e4hrte Instrumente setzen. Durch eine Weiterf\u00fchrung und punktuelle Versch\u00e4rfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Geb\u00e4ude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegen\u00fcber 1990 reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen im selben Zeitraum \u00fcber Massnahmen im Ausland erbracht werden. Dadurch verst\u00e4rkt die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerw\u00e4rmung auf weniger als zwei Grad, bzw. sogar auf maximal 1,5 Grad Celsius.</p><p></p><p>Die Massnahmen nach Sektoren</p><p>Im <b>Verkehr</b>, durch den am meisten Treibhausgasemissionen verursacht werden, sollen die Emissionen durch eine Erh\u00f6hung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die CO2-Emissionsvorschriften f\u00fcr neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europ\u00e4ischen Union schrittweise weiter zu versch\u00e4rfen. Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Treibstoffimporteuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erh\u00f6ht werden, wobei mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind. Angerechnet wird dabei auch der Einsatz erneuerbarer Treibstoffe. </p><p>Im <b>Geb\u00e4udebereich</b>, dem zweitgr\u00f6ssten Emittenten, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergef\u00fchrt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 erh\u00f6ht werden. Das \u00fcber eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierte Geb\u00e4udeprogramm l\u00e4uft 2025 aus. Sinken die CO2-Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026 und 2027, werden ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte f\u00fcr Geb\u00e4ude eingef\u00fchrt. </p><p>F\u00fcr die <b>Industrie,</b> die ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert hat, sind zahlreiche flexible Massnahmen vorgesehen. Die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU k\u00f6nnte noch in der laufenden Verpflichtungsperiode (2013-2020) umgesetzt werden. Neu werden daher nebst den grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen. F\u00fcr kleinere Unternehmen besteht weiterhin die M\u00f6glichkeit, eine Verminderungsverpflichtung abzuschliessen und im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit zu werden. </p><p>Neu soll auch die <b>Landwirtschaft</b> in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden. Die entsprechenden Massnahmen werden in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.</p><p>Schliesslich enth\u00e4lt der Entwurf Bestimmungen \u00fcber die<b> Anpassung an den Klimawandel</b>. Bund und Kantone werden ihre Koordination bei der Vorsorge gegen Risiken, bei der Ereignisbew\u00e4ltigung und bei der Ermittlung des Finanzbedarfs verst\u00e4rken. Am 1. Dezember 2017 genehmigte der Bundesrat auch den Bericht \u00fcber die Umsetzung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.</p><p></p><p>Abkommen zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme</p><p>Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat am 1. Dezember 2017 die Botschaft zum Abkommen \u00fcber die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme (EHS). Dieses Abkommen wurde am 23. November 2017 im Beisein von Bundespr\u00e4sidentin Doris Leuthard und EU-Kommissionspr\u00e4sident Jean-Claude Juncker unterzeichnet und muss nun von den Parlamenten der beiden Parteien ratifiziert werden. Das EHS erm\u00f6glicht die Reduktion der Emissionen in den treibhausgasintensivsten Sektoren (siehe Faktenblatt). Durch die Verkn\u00fcpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem gr\u00f6sseren Markt und kommen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Gleichzeitig unterbreitet der Bundesrat die \u00c4nderungen des heutigen CO2-Gesetzes, die f\u00fcr die Umsetzung des Abkommens n\u00f6tig sind. Der Bundesrat strebt an, dass die Verkn\u00fcpfung der Emissionshandelssysteme noch vor 2020 realisiert werden kann.</p><p></p><p>Emissionen halbieren</p><p>Unter der Klimakonvention der Vereinten Nationen werden die Treibhausgasemissionen im Hoheitsgebiet der einzelnen Staaten erfasst. Ausgehend von diesem Inventar legen die L\u00e4nder Reduktionsziele fest und messen die erzielten Fortschritte. Gem\u00e4ss dem Klima\u00fcbereinkommen von Paris k\u00f6nnen die Staaten einen Teil dieser Reduktionen in Drittstaaten erzielen. Das Referenzjahr f\u00fcr die Schweiz ist 1990. Damals beliefen sich die Treibhausgasemissionen der Schweiz auf 53,7 Millionen Tonnen CO2eq (CO2- und Methan-Emissionen, synthetische Gase und Lachgas, umgewandelt in CO2-\u00c4quivalente).Die Schweiz hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegen\u00fcber 1990 zu halbieren. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 26,9 Millionen Tonnen bis 2030. Die Emissionen im Inland sollen im Vergleich zu 1990 um mindestens 30 Prozent gesenkt werden, also um knapp 18,5 Millionen Tonnen. Unter Ber\u00fccksichtigung der bereits erzielten und zus\u00e4tzlich erwarteten Verminderung (Zielwert 2020: minus 20 %) und des technologischen Fortschritts soll die Schweiz ihre inl\u00e4ndischen Emissionen zwischen 2021 und 2030 um rund 6,6 Millionen Tonnen CO2eq verringern. Im Ausland sind Verminderungen von 8,5 Millionen Tonnen n\u00f6tig. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat bef\u00fcrwortet Verkn\u00fcpfung des Emissionshandels mit der EU </b></p><p><b>Der Nationalrat will den Schweizer CO2-Emissionshandel mit jenem der EU verkn\u00fcpfen. Er bef\u00fcrwortet die Ratifikation eines entsprechenden Abkommens. Einzig die SVP und die Gr\u00fcnen stellten sich dagegen.</b></p><p>Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Das Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze f\u00fcr CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend dieser Grenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.</p><p>Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausst\u00f6sst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausst\u00f6sst, kann es die \u00fcberz\u00e4hligen Rechte verkaufen.</p><p>In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden. Dieses funktioniert jedoch hierzulande schlecht, weil der Markt zu klein ist. Von der Verkn\u00fcpfung verspricht sich der Bundesrat einen Zugang f\u00fcr Schweizer Unternehmen zu einem gr\u00f6sseren Markt. Zudem k\u00e4men diese in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum.</p><p></p><p>Breite Unterst\u00fctzung f\u00fcr Abkommen</p><p>Im Nationalrat war das Abkommen am Montag weitgehend unbestritten. Ein nationaler Alleingang mache keinen Sinn, argumentierte Stefan M\u00fcller-Altermatt (CVP/SO) im Namen der Kommission. Mit der Verkn\u00fcpfung w\u00fcrden die Schweizer Unternehmen Zugang zu einem viel gr\u00f6sseren Markt erhalten.</p><p>Gegen das Abkommen stellten sich SVP und Gr\u00fcne - jedoch aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden. Bastian Girod (Gr\u00fcne/ZH) kritisierte, der Emissionshandel funktioniere auch in der EU nicht und sei umweltpolitisch nicht sinnvoll. Christian Imark (SVP/SO) warnte, die Schweiz werde wegen der dynamischen Rechtsentwicklung sp\u00e4ter nichts mehr zu sagen haben. Der Nationalrat entschied mit 118 zu 72 Stimmen, auf das Gesch\u00e4ft einzutreten.</p><p></p><p>Keine Doppelbelastung f\u00fcr Luftfahrt</p><p>Mit dem Abkommen werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische System einbezogen. Davon betroffen w\u00e4ren jedoch lediglich Inlandfl\u00fcge sowie Fl\u00fcge von der Schweiz in ein Land des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums.</p><p>Damit eine Doppelbelastung der Luftfahrt vermieden wird, hat der Nationalrat eine Sonderbestimmung ins Abkommen eingef\u00fcgt. Diese gilt f\u00fcr den Fall, dass die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Kompensationspflicht f\u00fcr die internationale Luftfahrt einf\u00fchrt. Andernfalls m\u00fcsste der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten.</p><p>Einzig die SVP wollte die Luftfahrt ganz vom Abkommen ausnehmen. Es brauche ein globales Abkommen, das auch die Wachstumsm\u00e4rkte abdecke, forderte Thomas Hurter (SH). Der Rat lehnte den Minderheitsantrag mit 123 zu 58 Stimmen deutlich ab.</p><p></p><p>Streitpunkt Gaskombikraftwerke</p><p>Zu reden gab der Vorschlag der Kommission, die R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe bei Gaskombikraftwerken einzuschr\u00e4nken. Konkret soll diese nur soweit erfolgen, wie der CO2-Preis einen Mindestpreis \u00fcbersteigt. Dieser richtet sich nach dem Mittelwert der externen Kosten abz\u00fcglich den Auktionskosten f\u00fcr die abgegebenen Emissionsrechte.</p><p>Eine Minderheit f\u00fcrchtete, die Stromversorgung k\u00f6nnte dadurch gef\u00e4hrdet sein. Am Ende folgte der Rat der Kommission knapp mit 92 zu 91 Stimmen.</p><p>Bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten f\u00fcr Anlagen setzte sich die Kommission ebenfalls durch - mit 93 zu 90 Stimmen. FDP und SVP forderten, dass nicht nur die Treibhausgaseffizienz ber\u00fccksichtigt wird, sondern auch produktionsspezifische Eigenheiten und die kostenlose Zuteilung in der EU.</p><p>Der Nationalrat lehnte es zudem mit 93 zu 91 Stimmen ab, die Kompetenz des Bundesrates bei den Emissionsrechten einzuschr\u00e4nken. Nach dem Willen der Ratsmehrheit kann dieser weiterhin einen Teil der Emissionsrechte versteigern, falls sich deren Menge auf dem Markt aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden erh\u00f6ht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2019</b></p><p><b>Parlament bef\u00fcrwortet Verkn\u00fcpfung des Emissionshandels mit der EU </b></p><p><b>Nach dem Nationalrat hat der St\u00e4nderat der Verkn\u00fcpfung des Schweizer CO2-Emissionshandelssystem mit jenem der EU zugestimmt. Er sprach sich am Donnerstag oppositionslos f\u00fcr die Ratifikation des Abkommens aus.</b></p><p>Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze f\u00fcr CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend dieser Grenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.</p><p>Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausst\u00f6sst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausst\u00f6sst, kann es die \u00fcberz\u00e4hligen Rechte verkaufen.</p><p></p><p>Zu kleiner Markt</p><p>In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden, im Gegenzug sind sie von der CO2-Abgabe befreit. Dieses System funktioniert jedoch hierzulande schlecht, weil der Markt zu klein ist. Die Industrie warte schon lange auf die Verkn\u00fcpfung, sagte Kommissionssprecher Roland Eberle (SVP/TG).</p><p>Sie verspreche sich davon gleiche Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Dort sind rund 11'000 Unternehmen angeschlossen - auch der Luftverkehr. Damit betreibt die EU das gr\u00f6sste Emissionshandelssystem der Welt.</p><p>Im Nationalrat hatten sich die Gr\u00fcnen kritisch gegen\u00fcber dem Abkommen ge\u00e4ussert, weil das System ihrer Ansicht nach klimapolitisch nicht sinnvoll ist. Auch St\u00e4nderat Robert Cramer (Gr\u00fcne/GE) sprach von einem \"Schwindel\". Das System w\u00fcrde funktionieren, wenn die Emissionsrechte knapp bemessen w\u00e4ren. Das sei aber nicht der Fall, darum gebe es keinen Anreiz, die Emissionen zu reduzieren.</p><p>Im Nationalrat hatte sich die SVP gegen die dynamische Rechts\u00fcbernahme gewehrt. Im St\u00e4nderat gab es keine entsprechenden Wortmeldungen. Die kleine Kammer \u00fcbernahm auch die \u00c4nderungen, die der Nationalrat beschlossen hatte.</p><p></p><p>Sonderregel f\u00fcr Luftfahrt</p><p>Eine davon betrifft die Luftfahrt. Deren Emissionen werden mit dem Abkommen ins schweizerische System einbezogen. Davon betroffen w\u00e4ren nur Inlandfl\u00fcge sowie Fl\u00fcge von der Schweiz in ein Land des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums. Die R\u00e4te haben eine Bestimmung ins CO2-Gesetz eingef\u00fcgt, die eine Doppelbelastung der Luftfahrt verhindern soll. Eine solche droht, wenn die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Kompensationspflicht einf\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Abgesegnet hat der St\u00e4nderat auch den Entscheid des Nationalrats, die R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe bei Gaskombikraftwerken einzuschr\u00e4nken. Diese soll nur soweit erfolgen, wie der CO2-Preis einen Mindestpreis \u00fcbersteigt. Dieser richtet sich nach dem Mittelwert der externen Kosten abz\u00fcglich den Auktionskosten f\u00fcr die abgegebenen Emissionsrechte.</p><p>Er verbleiben keine Differenzen, die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Weil es sich Kooperations- und nicht um ein Marktzugangsabkommen handelt, steht der Verkn\u00fcpfung europapolitisch nichts im Weg.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757604967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512086400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt"}}