{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170400,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170400,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.400","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung","Description":null,"InitialSituation":"<p><strong>Seit vielen Jahren ist das Parlament bestrebt, bei der Besteuerung des Eigenmietwerts einen Systemwechsel zu bewerkstelligen: Es m\u00f6chte die Besteuerung aufheben und daf\u00fcr gleichzeitig die heutigen Abzugsm\u00f6glichkeiten drastisch einschr\u00e4nken. Dieses Unterfangen ist jedoch bisher immer wieder gescheitert. Am 2. Februar 2017 startete die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates mit der Kommissionsinitiative&nbsp;</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\"><strong>17.400</strong></a><strong>&nbsp;</strong><i><strong>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</strong></i><strong> einen neuen Anlauf, um die Grundlagen f\u00fcr einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung zu schaffen.&nbsp;</strong>&nbsp;</p><p><strong>Im Laufe der parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesch\u00e4ft zeigte sich, dass der St\u00e4nderat selbstgenutzte Zweitliegenschaften von diesem Systemwechsel ausnehmen m\u00f6chte. Der Nationalrat sprach sich hingegen immer f\u00fcr einen vollst\u00e4ndigen Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts aus, bei dem auch Zweitliegenschaften ber\u00fccksichtigt werden. Da ein vollst\u00e4ndiger Systemwechsel f\u00fcr die Berg- und Tourismuskantone jedoch mit bedeutenden finanziellen Einbussen verbunden w\u00e4re, war klar, dass die betroffenen Kantone und Gemeinden daf\u00fcr einen Ausgleich ben\u00f6tigen. Vor diesem Hintergrund lancierte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 16. August 2022 die Kommissionsinitiative&nbsp;</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\"><strong>22.454</strong></a><strong>&nbsp;</strong><i><strong>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften.&nbsp;</strong></i><strong>Damit wollte sie eine Verfassungsgrundlage schaffen, die es den betroffenen Kantonen und Gemeinden erm\u00f6glicht, Zweitliegenschaften so zu besteuern, dass sie ihre durch den vollst\u00e4ndigen Systemwechsel bedingten Mindereinnahmen weitgehend ausgleichen k\u00f6nnen.</strong></p><p><strong>Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen vom 25. August 2021 und vom 21. August 2024 zu diesen beiden Vorlagen Stellung genommen. Aus Sicht des Bundesrats \u00fcberzeugt nur ein vollst\u00e4ndiger Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts. Er unterst\u00fctzt deshalb das Vorhaben, mittels einer Verfassungsbestimmung die M\u00f6glichkeit zur Erhebung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf selbst genutzte Zweitliegenschaften zu schaffen, sofern sich dieser vollst\u00e4ndige Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts durchsetzt.</strong></p><p><strong>Bei der Vorlage&nbsp;</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\"><strong>17.400</strong></a><strong>&nbsp;</strong><i><strong>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung&nbsp;</strong></i><strong>konnten sich die beiden R\u00e4te lange Zeit nicht einigen. Der Nationalrat wollte den Eigenmietwert wie der Bundesrat vollst\u00e4ndig abschaffen, also auch bei Zweitwohnungen. Der St\u00e4nderat hingegen forderte, nur Erstwohnungen von der Besteuerung des Eigenmietwerts auszunehmen. Er begr\u00fcndete dies unter anderem mit dem Widerstand vieler Kantone gegen die Befreiung von Zweitwohnungen, da damit grosse Mindereinnahmen einhergingen. Im letzten Moment vollzog der St\u00e4nderat jedoch eine Kehrtwende und schloss sich schliesslich der von der Einigungskonferenz vorgeschlagenen L\u00f6sung eines vollst\u00e4ndigen Systemwechsels an. Das Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde in der Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 von beiden R\u00e4ten angenommen.&nbsp;</strong></p><p><strong>Damit konnte dann auch die Vorlage&nbsp;</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\"><strong>22.454</strong></a><strong>&nbsp;</strong><i><strong>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften&nbsp;</strong></i><strong>erfolgreich in beiden R\u00e4ten abgeschlossen werden. In der Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 wurde auch der Bundesbeschluss \u00fcber die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften von beiden R\u00e4ten angenommen.</strong></p><p><strong>Da dieser vom Parlament angenommene Bundesbeschluss zu einer \u00c4nderung der Bundesverfassung f\u00fchrt, unterliegt er zwingend einer obligatorischen Volksabstimmung.&nbsp;\u00dcber dieses Gesch\u00e4ft werden Volk und St\u00e4nde am 28. September 2025 abstimmen. Sollte diese Verfassungs\u00e4nderung abgelehnt werden, w\u00fcrde auch das Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die vollst\u00e4ndige Abschaffung des Eigenmietwerts nicht in Kraft treten.&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage</strong></p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates WAK-S befasste sich an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2017 im Zusammenhang mit der Motion<strong>&nbsp;</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133083\">13.3083</a>&nbsp;<i>Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert</i>, die Nationalrat Hans Egloff am 14. M\u00e4rz 2013 eingereicht hatte, mit der Besteuerung des Eigenmietwerts. Sie war zwar der Ansicht, dass ein Systemwechsel beim Wohneigentum grunds\u00e4tzlich w\u00fcnschenswert sei, lehnte die Motion Egloff jedoch insbesondere wegen des darin vorgesehenen Wahlrechts ab. Die WAK-S beschloss, stattdessen eine Kommissionsinitiative mit dem Ziel eines Systemwechsels auszuarbeiten, und verabschiedete am 2. Februar 2017 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ihre parlamentarische Initiative&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i>. Laut dem Initiativtext soll der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf die Abschaffung des Eigenmietwerts f\u00fcr den Hauptwohnsitz beschr\u00e4nkt bleiben. Weiter hielt die WAK-S in ihrem Text fest, das neue System m\u00fcsse m\u00f6glichst haushaltneutral sein, es d\u00fcrfe keine unzul\u00e4ssigen Disparit\u00e4ten zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits sowie Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmern andererseits schaffen und solle im Sinn der Verfassung das Wohneigentum f\u00f6rdern.&nbsp;</p><p>Am 14. August 2017 stimmte die nationalr\u00e4tliche Schwesterkommission WAK-N dieser Kommissionsinitiative einstimmig zu. Damit erhielt die WAK-S, die die Initiative lanciert hatte, den Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten.</p><p>An ihren Sitzungen vom 15. Februar, 3. Mai und 20. August 2018 definierte die WAK-S die Eckwerte der Vorlage. Anschliessend beauftragte sie die Verwaltung und das Kommissionssekretariat, basierend darauf einen Vorentwurf auszuarbeiten und die entsprechenden Erl\u00e4uterungen zu verfassen.</p><p>Am 14. Februar 2019 pr\u00fcfte die WAK-S den Vorentwurf und stimmte ihm mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Sie beschloss, ihn zusammen mit dem erl\u00e4uternden Bericht in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauerte vom 5. April bis zum 12. Juli 2019.</p><p>Angesichts der kontroversen Aufnahme des Vorentwurfs in der Vernehmlassung \u2013 unter anderem haben sich 21 Kantone dagegen ausgesprochen \u2013 nahm die WAK-S zwar am 29. August 2019 vom entsprechenden Ergebnisbericht Kenntnis, verzichtete jedoch vorerst darauf, einen Entwurf zuhanden des St\u00e4nderates zu verabschieden. Vielmehr beauftragte sie die Verwaltung an mehreren Sitzungen mit Zusatzabkl\u00e4rungen zu verschiedenen Teilbereichen wie etwa Zweitwohnungsproblematik, Schuldzinsenabz\u00fcge, interkantonale Steuerausscheidung oder Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen. Am 27. Mai 2021 f\u00fchrte sie schliesslich die Detailberatung durch und verabschiedete mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ihren Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Rates.</p><p>In seiner Sitzung vom 25. August 2021 verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf und beantragte dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig stellte er \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu zentralen Eckwerten dieser Vorlage, darunter einen vollst\u00e4ndigen Systemwechsel, durch den der Eigenmietwert auch f\u00fcr Zweitliegenschaften wegfallen w\u00fcrde. Dadurch w\u00fcrde das Vereinfachungspotenzial eines Systemwechsels besser ausgesch\u00f6pft.</p><p>In der Herbstsession 2021 behandelte der St\u00e4nderat zum ersten Mal das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i>. Nach intensiven Diskussionen stimmten die St\u00e4nder\u00e4te schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen f\u00fcr das Eintreten auf diese Vorlage und lehnten den Nichteintretensantrag von Paul Rechsteiner (S, SG) ab. Einige Mitglieder der kleinen Kammer waren jedoch der Ansicht, dass gewisse Details dieser Vorlage noch nicht optimal ausgearbeitet sei und dass sich dann die WAK-N und der Nationalrat noch einmal genauer damit besch\u00e4ftigen sollten. &nbsp;In der anschliessenden Detailberatung stand vor allem die Abschaffung der Schuldzinsabz\u00fcge im Zentrum der Debatte. Eine Minderheit der Kommission beantragte, den Vorschlag des Bundesrates zu \u00fcbernehmen, wonach Schuldzinsenabz\u00fcge in H\u00f6he von 70 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zul\u00e4ssig w\u00e4ren. Die Kommissionsmehrheit wollte den Schuldzinsenabzug hingegen komplett aufheben. Schliesslich stimmte die kleine Kammer mit 28 zu 15 Stimmen f\u00fcr den Antrag der Kommissionsminderheit. &nbsp;In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat den Entwurf mit 20 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.</p><p>Fast ein ganzes Jahr lang \u2013 von Oktober 2021 bis August 2022 \u2013 befasste sich die WAK-N wiederholt mit der Vorlage zum Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung. So h\u00f6rte sich die Kommission im Herbst 2021 Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), verschiedener Interessengruppen und der Wissenschaft an. Ausserdem beauftragte sie die Verwaltung, m\u00f6gliche Kompensationsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Tourismuskantone zusammenzustellen \u2013 f\u00fcr den Fall, dass der Nationalrat beschliessen sollte, auch Zweitwohnungen in den Systemwechsel einzubeziehen. Der St\u00e4nderat hatte Zweitwohnungen urspr\u00fcnglich vom Systemwechsel ausnehmen wollen, weil er deswegen grosse Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr die Tourismuskantone bef\u00fcrchtet hatte. Auch die volkswirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels sollte die Verwaltung abkl\u00e4ren. Sp\u00e4ter erteilte die WAK-N der Verwaltung dann noch weitere Zusatzauftr\u00e4ge. Es sollte unter anderem abgekl\u00e4rt werden, wie Personen mit tiefen Einkommen und weitgehend abbezahlter Hypothek entlastet werden k\u00f6nnten und wie sich eine Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern sicherstellen liesse. Auch zur Ausgestaltung des Schuldzinsenabzugs beantragte die Kommission zus\u00e4tzliche Informationen.</p><p>Im November 2021 beschloss die WAK-N schliesslich mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass das heute bestehende System der Eigenmietwertbesteuerung f\u00fcr viele kaum nachvollziehbar und ausserdem sehr aufw\u00e4ndig sei. Zwar seien noch Fragen zu kl\u00e4ren, doch befand die Mehrheit der WAK-N die st\u00e4nder\u00e4tliche Vorlage f\u00fcr grunds\u00e4tzlich mehrheitsf\u00e4hig. Die Kommissionsminderheit bef\u00fcrchtete unter anderem, dass der vom St\u00e4nderat verabschiedete Entwurf zu einer Ungleichbehandlung von Mietern und Eigent\u00fcmerinnen f\u00fchre. Ausserdem sei infolge anderer Steuersenkungsmassnahmen ohnehin schon mit hohen Einnahmeausf\u00e4llen zu rechnen.</p><p>Im Mai 2022 beriet die WAK-N die Vorlage erstmals im Detail und erarbeitete verschiedene Antr\u00e4ge f\u00fcr \u00c4nderungen am Entwurf des St\u00e4nderats. Erstens beantragte sie dem Nationalrat einstimmig, auch Zweitwohnungen in den Systemwechsel einzubeziehen. Dies begr\u00fcndete sie mit verwaltungs\u00f6konomischen Gr\u00fcnden und der Notwendigkeit, Steuerschlupfl\u00f6cher zu vermeiden. Zweitens sprach sich die Kommission daf\u00fcr aus, auch auf Bundesebene Abz\u00fcge f\u00fcr Energiesparen und R\u00fcckbauten zuzulassen, w\u00e4hrend der St\u00e4nderat diese M\u00f6glichkeit nur auf Kantonsebene beibehalten wollte. Drittens beantragte die WAK-N mit knapper Mehrheit, Abz\u00fcge f\u00fcr Instandstellungskosten zu erlauben. Viertens beschloss sie, ihrem Rat den Antrag zu stellen, Schuldzinsabz\u00fcge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zuzulassen. Der St\u00e4nderat hatte sich f\u00fcr eine Grenze von 70 Prozent ausgesprochen. F\u00fcnftens beantragte die WAK-N die Streichung des vom St\u00e4nderat geplanten Ersterwerberabzugs. Die L\u00f6sung beim Schuldzinsabzug sei schon grossz\u00fcgig und der Ersterwerberabzug sei systemfremd. Ein Antrag auf einen Mietzinsabzug zur Entlastung von Mietenden wurde derweil von einer Mehrheit der WAK-N abgelehnt.&nbsp;</p><p>Nachdem die Kommission die Kosten ihrer Variante der Vorlage noch einmal von der Verwaltung sch\u00e4tzen liess, best\u00e4tigte sie im August 2022 in zweiter Lesung alle ihre Antr\u00e4ge. Die ver\u00e4nderte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung der WAK-N allerdings nur knapp mit 12 zu 10 Stimmen angenommen. Die Kommissionsminderheit beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gem\u00e4ss dem Antrag der Kommission soll der Systemwechsel nun auch Zweitwohnungen einschliessen. Dies h\u00e4tte aber insbesondere f\u00fcr die Tourismuskantone Steuerausf\u00e4lle zur Folge. Aus diesem Grund hat die Kommission zus\u00e4tzlich noch die Kommissionsinitiative&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> verabschiedet. Mit dieser soll eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr eine neue Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werden, um allf\u00e4llige Mindereinnahmen der betroffenen Kantone und Gemeinden durch den vollst\u00e4ndigen Systemwechsel auszugleichen. Eine Verfassungsgrundlage sei deshalb notwendig, da fr\u00fchere Bem\u00fchungen zur Einf\u00fchrung einer Zweitliegenschaftssteuer (Steuerpaket 2001 und indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \u00abSicheres Wohnen im Alter\u00bb) gezeigt haben, dass Regelungen auf Gesetzesstufe allein aufgrund verfassungsrechtlicher Schranken keine Option seien.</p><p>Der Nationalrat besch\u00e4ftigte sich in der Herbstsession 2022 erstmals mit dem Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a><i> Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.</i> In der Eintretensdebatte wurden ein Nichteintretensantrag sowie zwei Antr\u00e4ge auf R\u00fcckweisung der Vorlage an die vorberatende Kommission behandelt. Sowohl der Nichteintretensantrag als auch einer der beiden R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge wurden von C\u00e9dric Wermuth (S, AG), Sprecher der Kommissionsminderheit, vorgebracht. Dieser \u00e4usserte sich kritisch zur Vorlage und f\u00fchrte verschiedene Gr\u00fcnde an, die gegen ein Eintreten sprachen. Sollte der Rat dennoch auf die Vorlage eintreten, w\u00fcrde er sich f\u00fcr einen R\u00fcckweisungsantrag einsetzen. Der zweite R\u00fcckweisungsantrag stammte von Markus Ritter (M-E, SG). Er sprach sich zwar f\u00fcr das Eintreten auf die Vorlage und f\u00fcr die Abschaffung des Eigenmietwerts aus, wollte die Vorlage aber zur\u00fcck an die Kommission schicken, unter anderem da eine Volksabstimmung bei erwarteten gesamtstaatlichen Steuerausf\u00e4llen von CHF 3.8 Mrd. nicht zu gewinnen sei. Um die M\u00e4ngel der Vorlage zu beheben, sei eine R\u00fcckweisung sinnvoller als eine direkte Beratung im Rat. Zudem m\u00fcssten erstens die Kantone enger eingebunden werden, da diese auch stark betroffen seien. Zweitens habe sich die Vorlage zu stark vom urspr\u00fcnglichen Ziel des Systemwechsels entfernt und drittens st\u00f6rte sich Nationalrat Ritter daran, dass trotz der Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin Schuldzinsabz\u00fcge bestehen bleiben sollen.&nbsp;</p><p>Die Fraktionen der FDP und der SVP sprachen sich f\u00fcr Eintreten aus. Die Fraktionen der Gr\u00fcnen und der SP pl\u00e4dierten hingegen f\u00fcr Nichteintreten. Die Fraktionen der Mitte und der GLP sprachen sich f\u00fcr das Eintreten und die Annahme des R\u00fcckweisungsantrags Ritter aus. Zuletzt \u00e4usserte sich noch Bundesrat Ueli Maurer zur Vorlage. Der Bundesrat bef\u00fcrworte einen Systemwechsel, so Ueli Maurer, damit Verschuldungsanreize abgebaut, Komplexit\u00e4t reduziert und L\u00f6sungen f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit tiefem Einkommen gefunden werden k\u00f6nnen. Die Vorlage sei aber in der vorliegenden Fassung nicht finanzierbar und nicht mehrheitsf\u00e4hig. Er empfahl dem Parlament deshalb, dem R\u00fcckweisungsantrag Ritter zuzustimmen.</p><p>In den Abstimmungen lehnte der Nationalrat zuerst den Nichteintretensantrag der Minderheit Wermuth mit 125 zu 68 Stimmen ab. Nationalrat Wermuth zog daraufhin seinen R\u00fcckweisungsantrag zur\u00fcck. Der R\u00fcckweisungsantrag Ritter fand in der Folge mit 114 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Mehrheit im Rat. Die Fraktionen der Mitte, GLP, SP und Gr\u00fcnen stimmten geschlossen f\u00fcr den Antrag Ritter und schickten damit die Vorlage zur\u00fcck an die WAK-N.</p><p>Nachdem der Nationalrat die Vorlage f\u00fcr einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung im Herbst 2022 an die Kommission zur\u00fcckgewiesen hatte, befasste sich die WAK-N im Mai 2023 auf Basis der umfassenden Vorarbeiten ihrer eigens zu diesem Zweck eingesetzten Subkommission erneut mit diesem Gesch\u00e4ft. Mit ihren neuen Antr\u00e4gen n\u00e4herte sie sich der Position des St\u00e4nderats an. Die Kommissionsmehrheit der WAK-N entschied dabei unter anderem, auf die meisten Abz\u00fcge zu verzichten. Ausserdem sollen bei den Schuldzinsen im Sinn einer Reduktion der Verschuldungsanreize k\u00fcnftig nur noch Abz\u00fcge bis zu 40 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zul\u00e4ssig sein. Die Mehrheit der WAK-N hielt jedoch weiterhin am konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen fest.</p><p>In der Sommersession 2023 kam das Gesch\u00e4ft erneut in den Nationalrat. Da die Eintretensdebatte bereits in der Herbstsession 2022 stattgefunden hatte, widmeten sich die Ratsmitglieder direkt der Detailberatung, die in zwei thematische Bl\u00f6cke aufgeteilt wurde. Im ersten Block diskutierten die Ratsmitglieder \u00fcber den Systemwechsel und die Abz\u00fcge. Dabei folgte der Nationalrat der Mehrheit der WAK-N und sprach sich erneut f\u00fcr einen vollst\u00e4ndigen Systemwechsel aus, der auch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen umfasste. Eine erfolglose Minderheit um Daniela Schneeberger (RL, BL) wollte hingegen die Fassung des St\u00e4nderats unterst\u00fctzen und eine differenzierte Gesetzgebung zwischen Erst- und Zweitwohnungen anstreben. Diese Minderheit fand im Nationalrat \u00fcber die FDP-Fraktion hinaus jedoch nur vereinzelt Unterst\u00fctzung. Um die Vorlage m\u00f6glichst haushaltsneutral zu gestalten, sollen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die bisherigen Abzugsm\u00f6glichkeiten bei der direkten Bundessteuer weitgehend gestrichen werden. Der Nationalrat entschied, dass Abz\u00fcge f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten nur noch unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden sollten. Keine Mehrheit fand der Minderheitsantrag, zus\u00e4tzlich befristet Abz\u00fcge f\u00fcr Energiesparmassnahmen zu erlauben. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Minderheit, die einen zus\u00e4tzlichen Mietzinsabzug forderte. Dagegen beschloss der Nationalrat im Einklang mit dem St\u00e4nderat einen Ersterwerberabzug. Demnach k\u00f6nnen Steuerpflichtige, die erstmals eine dauernd und ausschliesslich selbstbewohnte Liegenschaft in der Schweiz erwerben, im ersten Steuerjahr nach dem Erwerb die auf diese Liegenschaft entfallenden privaten Schuldzinsen abziehen.</p><p>In einem zweiten Block besch\u00e4ftigte sich der Nationalrat mit dem Schuldzinsenabzug. Hier scheiterten jedoch alle Minderheitsantr\u00e4ge und der Nationalrat folgte der jeweiligen Kommissionsmehrheiten der vorberatenden WAK-N. Demnach sollen k\u00fcnftig nur noch Abz\u00fcge bis zu 40 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zul\u00e4ssig sein. Bundesrat und St\u00e4nderat wollten diese Schwelle hingegen bei 70 Prozent festsetzen.</p><p>Schliesslich nahm der Nationalrat die so ausgestaltete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 109 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Nicht unterst\u00fctzt wurde die Vorlage von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen sowie von einzelnen Mitgliedern der GLP-, der SVP- und der Mitte-Fraktion.</p><p>Im Juni 2023 behandelte die WAK-S sowohl die Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i> als auch die Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i>. Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2023 beim Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zwei Differenzen zum Beschluss des St\u00e4nderates geschaffen. Bei der Beratung dieser Vorlage best\u00e4tigte die Mehrheit der WAK-S jedoch die fr\u00fcheren Entscheide des St\u00e4nderates. So hielt die Mehrheit der Kommission daran fest, den Systemwechsel vorerst nur f\u00fcr den Erstwohnsitz vorzunehmen und Zweitwohnungen nicht einzuschliessen. Auch beim Schuldzinsenabzug wollte die Mehrheit der Kommission beim Entscheid des St\u00e4nderates bleiben und Abz\u00fcge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zulassen.&nbsp;</p><p>Bei der Beratung zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage f\u00fcr eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen wollte sich die Mehrheit der WAK-S diesem Weg nicht grunds\u00e4tzlich verschliessen, weshalb sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission vom 16. August 2022 mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zustimmte. Da es der WAK-S jedoch wichtig war, beim Systemwechsel der Eigenmietwertbesteuerung rasch voranzukommen und die Umsetzung einer neuen Verfassungsbestimmung ihres Erachtens mehrere Jahre in Anspruch nehmen w\u00fcrde, hielt sie, wie bereits erw\u00e4hnt, beim Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i>&nbsp;daran fest, Zweitwohnungen bis auf Weiteres vom Systemwechsel auszunehmen. Somit ging die Kommissionsinitiative&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> zur\u00fcck in die WAK-N, welche als initiierende Kommission dazu nun einen Erlassentwurf ausarbeiten konnte.&nbsp;</p><p>Im November 2023 befasste sich die WAK-N erneut mit dem Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften.<strong>&nbsp;</strong></i>Die Kommission verabschiedete die Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen und schickte den daf\u00fcr ausgearbeiteten Erlassentwurf in die Vernehmlassung.</p><p>In der Wintersession 2023 behandelte der St\u00e4nderat zum zweiten Mal die Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i>. Dabei standen sich zwei Kommissionsminderheiten den Kommissionsmehrheiten gegen\u00fcber. Die Minderheit Sommaruga (S, GE) beantragte, die Fassung des Nationalrates zu \u00fcbernehmen und den Systemwechsel beim Eigenmietwert auf das gesamte Wohneigentum, einschliesslich Zweitwohnungen, anzuwenden. Und in Bezug auf den Schuldzinsabzug setzte sich eine Minderheit Zanetti (S, SO) in Anlehnung an den ersten Entwurf der WAK-S im Sommer 2021 f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Abschaffung des Schuldzinsabzugs ein. Die Mehrheit des St\u00e4nderates folgte jedoch der vorberatenden Kommission, womit beide Minderheiten schliesslich abgelehnt wurden. Das Gesch\u00e4ft ging mit den beiden nach wie vor bestehenden Differenzen zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p>Im Juni 2024 hat die WAK-N vom Ergebnis der Vernehmlassung zu ihrem Erlass zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> Kenntnis genommen. Bis zum Fristende Anfang M\u00e4rz 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf Kritik: \u00dcber zwei Drittel der Stellungnehmenden lehnten die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen grunds\u00e4tzlich ab. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone und 19 Verb\u00e4nde gegen die Vorlage. Sieben Kantone, alle drei Stellung nehmenden politischen Parteien sowie sechs Organisationen und Verb\u00e4nde \u00e4usserten grunds\u00e4tzliche Zustimmung zur vorgeschlagenen neuen Verfassungsbestimmung. Trotz der zwiesp\u00e4ltigen Vernehmlassungsergebnisse beschloss die WAK-N mit 25 zu 0 Stimmen, am Entwurf festzuhalten und ihn zuhanden des Nationalrats zu verabschieden. Gleichzeitig stellte die Kommission den Entwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme zu.&nbsp;</p><p>In seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat zum Entwurf der WAK-N zu&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> Stellung bezogen. Er unterst\u00fctzte das Vorhaben, mittels einer Verfassungsbestimmung die M\u00f6glichkeit zur Erhebung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf \u00fcberwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften zu schaffen, sofern der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird. Aus Sicht des Bundesrats \u00fcberzeugt nach wie vor nur ein vollst\u00e4ndiger Systemwechsel. Mit der vorgesehenen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften haben insbesondere Tourismuskantone und -gemeinden die M\u00f6glichkeit, den Wegfall des Eigenmietwerts auszugleichen. Bei der direkten Bundessteuer ist hingegen keine finanzielle Kompensation vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p><i><strong>Quellen:</strong></i>&nbsp;<a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2021/1631.pdf\"><i>Bericht</i></a><i> der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 27. Mai 2021 zur Parlamentarischen Initiative 17.400&nbsp; /&nbsp;</i><a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2024/1773.pdf\"><i>Bericht</i></a><i> der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 25. Juni 2024 zur Parlamentarischen Initiative 22.454 / Verschiedene Medienmitteilungen von den Kommissionen und vom Bundesrat / Amtliches Bulletin / Publikationen von Ann\u00e9e politique Suisse zu den beiden Gesch\u00e4ften / Keystone-SDA-Meldungen</i></p>","Proceedings":"<p>In der Herbstsession 2024 besch\u00e4ftigte sich der <strong>Nationalrat</strong> gleichzeitig mit den Gesch\u00e4ften&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> und&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i>. Beim Gesch\u00e4ft 17.400 erkl\u00e4rten die Kommissionssprecherinnen Daniela Schneeberger (RL, BL) und C\u00e9line Amaudruz (V, GE), dass die Mehrheit der WAK-N ihrem Rat den Antrag stellt, an den beiden bestehenden Differenzen zum St\u00e4nderat festzuhalten. So verfolge die Kommissionsmehrheit weiterhin das Ziel eines vollst\u00e4ndigen Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung, welcher sowohl Erst- als auch Zweitwohnungen miteinschliesst. Um m\u00f6gliche Steuereinbussen f\u00fcr die Kantone und Gemeinden auszugleichen, k\u00f6nne dank der Umsetzung des Gesch\u00e4fts 22.454 dann eine besondere Liegenschaftssteuer erhoben werden. Wichtig bei dieser Vorlage sei, dass diese besondere Liegenschaftssteuer nur dann zur Anwendung komme, wenn der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften weder vom Bund noch von den Kantonen besteuert werde und der vollst\u00e4ndige Systemwechsel vollzogen werde. Diese wechselseitige Abh\u00e4ngigkeit dieser beiden Gesch\u00e4fte sei sachlich notwendig, weil eine Abweichung von den Besteuerungsgrunds\u00e4tzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung nur im Falle einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften und aufgrund der damit verbundenen Mindereinnahmen zu rechtfertigen ist. Andernfalls sollen die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer nicht erheben d\u00fcrfen. Eine Minderheit um Olivier Feller (RL, VD) wollte sich hingegen an der st\u00e4nder\u00e4tlichen L\u00f6sung orientieren und beantragte die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Erst-, nicht aber auf Zweitwohnungen. Der Minderheitensprecher hob unter anderem hervor, dass sich die Kantone mit besonders vielen Zweitwohnungen in der Vernehmlassung gegen einen vollst\u00e4ndigen Systemwechsel ausgesprochen h\u00e4tten. Schliesslich folgte die Mehrheit des Nationalrates der Kommissionsmehrheit und entschied sich mit 153 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung f\u00fcr den vollst\u00e4ndigen Systemwechsel. Falls der Nationalrat hier der Minderheit Feller gefolgt w\u00e4re und dem vollst\u00e4ndigen Systemwechsel, also der Abschaffung des Eigenmietwerts mit Einbezug der Zweitwohnungsliegenschaften, nicht zugestimmt h\u00e4tte, h\u00e4tte die Vorlage 22.454 keinen Sinn mehr ergeben und w\u00e4re laut den Kommissionssprecherinnen zur\u00fcckgezogen worden.</p><p>Die zweite Differenz bot sich bei den Abz\u00fcgen von Schuldzinsen: Die Kommissionsmehrheit sprach sich neu f\u00fcr eine quotal-restriktive Variante des Schuldzinsabzugs aus. Bei der quotal-restriktiven Methode sind die Schuldzinsen ausgehend von der Quote aus Immobilienverm\u00f6gen, ohne das selbstgenutzte Wohneigentum, am Gesamtverm\u00f6gen abzugsf\u00e4hig. Dies bedeutet, dass im Z\u00e4hler z. B. nur noch vermietete Wohnungen auftauchen und keine mobilen Verm\u00f6genswerte zum Abzug berechtigen. Die Quote multipliziert man mit den Schuldzinsen und erh\u00e4lt dann die abzugsf\u00e4higen Schuldzinsen. Damit distanzierte sich die Kommissionsmehrheit vom Beschluss des Nationalrats in der Sommersession 2023, der noch Schuldzinsabz\u00fcge von maximal 40 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge vorsah. Die Kommissionsmehrheit empfahl diesen Ansatz unter anderem, da er von allen pr\u00e4sentierten L\u00f6sungen zu den geringsten Steuerausf\u00e4llen f\u00fchren w\u00fcrde. Eine weitere Minderheit Feller forderte auch bez\u00fcglich der Schuldzinsabz\u00fcge die Adh\u00e4sion zum st\u00e4nder\u00e4tlichen Beschluss, welcher Schuldzinsabz\u00fcge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge vorsah. Eine andere Minderheit, vertreten durch Erich Hess (V, BE), forderte einen Schuldzinsabzug im Umfang des vollst\u00e4ndigen steuerbaren Verm\u00f6gens. Auch hier entschied sich der Nationalrat der Kommissionsmehrheit zu folgen und die beiden Minderheiten abzulehnen.&nbsp;</p><p>Nach den getroffenen Entscheidungen zum Gesch\u00e4ft 17.400 (Festhalten am vollst\u00e4ndigen Systemwechsel) behandelte der Nationalrat auch noch formell das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften.&nbsp;</i>Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen und der Entwurf wurde bei der Detailberatung stillschweigend ohne Minderheit angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf einstimmig mit 191 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.&nbsp;</p><p>Am 12. Dezember 2024 behandelte der <strong>St\u00e4nderat</strong> die&nbsp;Gesch\u00e4fte <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> und&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i> gleichzeitig. Die vorberatende WAK-S hatte sich im November 2024 eingehend mit den verbleibenden Differenzen in der Vorlage 17.400 befasst und gleichzeitig die inhaltlich damit verbundene Vorlage 22.454 zur Schaffung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften beraten. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (M-E, SO) beantragte dem St\u00e4nderat im Sinne eines Kompromisses, bei den beiden verbleibenden Differenzen den Vorschl\u00e4gen des Nationalrats zu folgen. Neu soll jedoch im Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung klar festgehalten werden, dass die vollst\u00e4ndige Abschaffung des Eigenmietwertes nur dann in Kraft tritt, wenn gleichzeitig die Verfassungs\u00e4nderung zur Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften angenommen wird. So laufen die Gebirgskantone nicht Gefahr, dass der Eigenmietwert schweizweit abgeschafft wird, sie aber bei einer Niederlage in der Volksabstimmung keine Objektsteuer einf\u00fchren k\u00f6nnen. In der vorberatenden Kommission gab es zu den verbleibenden Differenzen jedoch starke Minderheiten. So beantragte die Minderheit Schmid (RL, GR) dem St\u00e4nderat, nicht auf die Vorlage zur Objektsteuer einzutreten. Zudem sollte bei den Differenzen im Hauptgesch\u00e4ft 17.400 weiterhin der st\u00e4nder\u00e4tlichen L\u00f6sung gefolgt werden, die vorsieht, den Systemwechsel vorerst nur f\u00fcr den Erstwohnsitz zuzulassen und den Schuldzinsenabzug auf bis zu 70 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge zu begrenzen. Nach einer animierten Debatte trat der St\u00e4nderat schliesslich nicht auf die Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> ein. Diesen Entscheid f\u00e4llte er mit 26 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Noch deutlicher fiel das Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften aus: Mit 29 zu 12 Stimmen lehnte er diesen Vorschlag ab. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung erteilte er schliesslich auch dem Kompromissvorschlag des Nationalrats beim Schuldzinsenabzug eine Absage.</p><p>Die beiden Gesch\u00e4fte gingen zur\u00fcck in den <strong>Nationalrat</strong>, der in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 zuerst das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung&nbsp;</i>behandelte. Die Kommissionssprecher Leo M\u00fcller (M-E, LU) und Paolo Pamini (V, TI) beantragten ihrem Rat, an den beiden bestehenden Differenzen zum St\u00e4nderat festzuhalten: vollst\u00e4ndiger Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, welcher sowohl Erst- als auch Zweitwohnungen miteinschliesst, sowie quotal-restriktive Methode beim Schuldzinsabzug. Eine Minderheit um Beat Walti (RL, ZH) wollte bei beiden Differenzen hingegen den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats zustimmen, um die Vorlage damit zu bereinigen. Nationalrat Walti begr\u00fcndete dies unter anderem mit dem Widerstand gegen die Befreiung von Zweitwohnungen. Eine Erstwohnung sei ein Grundbed\u00fcrfnis, eine Zweitwohnung dagegen nicht. Zudem sei die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission vertretene quotal-restriktive Methode komplizierter zu verstehen als der Vorschlag des St\u00e4nderats. Der Nationalrat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und lehnte die Antr\u00e4ge der Minderheiten ab. Mit 115 zu 74 Stimmen und 6 Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer f\u00fcr den vollst\u00e4ndigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus. Mit 161 zu 30 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschied sich der Nationalrat ausserdem f\u00fcr die quotal-restriktive Methode beim Schuldzinsabzug. Somit musste sich die Einigungskonferenz mit dem Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung&nbsp;</i>befassen.</p><p>\u00dcber die Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften&nbsp;</i>wollte der Nationalrat erst entscheiden, wenn feststeht, welche L\u00f6sung die Einigungskonferenz f\u00fcr das Gesch\u00e4ft 17.400 beantragt. Mit 160 zu 30 Stimmen nahm der Nationalrat einen entsprechenden Ordnungsantrag von Thomas Aeschi (V, ZG) an.</p><p>Ein Antrag der Einigungskonferenz wird zun\u00e4chst immer vom Erstrat behandelt. Stimmt dieser dem Einigungsantrag zu, wird er an den anderen Rat weitergeleitet. Somit wurde das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung&nbsp;</i>am 18. Dezember 2024 zuerst im <strong>St\u00e4nderat</strong> behandelt. Die Einigungskonferenz hat in zwei getrennten Abstimmungen mit jeweils 17 zu 9 Stimmen beschlossen, bei den beiden noch strittigen Differenzen bez\u00fcglich der Zweitwohnungen und des Schuldzinsenabzugs dem Nationalrat zu folgen. Letztlich beantragte sie den beiden Kammern einstimmig mit 26 zu 0 Stimmen, der vorliegenden Vorlage zuzustimmen. Dementsprechend bat Kommissionssprecher Pirmin Bischof (M-E, SO) den St\u00e4nderat, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen: \u00abWenn Sie Ja stimmen, wird der Eigenmietwert abgeschafft; wenn Sie Nein stimmen, wird der Eigenmietwert nicht abgeschafft.\u00bb Schliesslich folgte der St\u00e4nderat mit 22 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Vorschlag der Einigungskonferenz. Die Nein-Stimmen kamen \u00fcberwiegend von den Vertreterinnen und Vertretern der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion. Die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen stimmten dem Vorschlag der Einigungskonferenz dagegen meistens zu.</p><p>Am gleichen Tag behandelte dann auch der <strong>Nationalrat&nbsp;</strong>gleichzeitig den Antrag der Einigungskonferenz zur Vorlage&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</i> sowie das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften.&nbsp;</i>Beim Gesch\u00e4ft 17.400 stimmte der Nationalrat schliesslich mit 114 zu 57 Stimmen bei 19 Enthaltungen der Vorlage der Einigungskonferenz zu. F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die Gr\u00fcnliberale Fraktion. Eher gegen die Annahme der Vorlage stimmten die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion. Danach wurde beim Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</i> der Nichteintretensantrag von der Minderheit Beat Walti (RL, ZH) zur\u00fcckgezogen und der Bundesbeschluss \u00fcber die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften diskussions- und oppositionslos gem\u00e4ss dem Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen.&nbsp;</p><p>Am 19. Dezember 2024 kam das Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220454\">22.454</a>&nbsp;<i>Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften&nbsp;</i>schliesslich noch in den <strong>St\u00e4nderat</strong>. Kommissionsberichterstatter Pirmin Bischof (M-E, SO) informierte den St\u00e4nderat dar\u00fcber, dass die vorberatende Kommission das Gesch\u00e4ft am Morgen des 19. Dezembers 2024 vorberaten hatte. Da der St\u00e4nderat dazu bisher noch keine Eintretensdebatte gef\u00fchrt hatte, beantragte die WAK-S ihrem Rat zuerst mit 10 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen, auf diese Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung beschloss die WAK-S mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Entwurf zuzustimmen. St\u00e4nderat Bischof erinnerte daran, dass das gestern von beiden R\u00e4ten verabschiedete Gesch\u00e4ft&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400\">17.400</a>&nbsp;<i>Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung&nbsp;</i>eine Verbindungsklausel zum vorliegenden Gesch\u00e4ft enth\u00e4lt. Bei einer Ablehnung dieser Vorlage w\u00fcrde der Eigenmietwert nicht aufgehoben, sondern bliebe bestehen. Dies k\u00f6nne man so wollen, die Kommissionsmehrheit der WAK-S m\u00f6chte dies jedoch \u00e4ndern. Entsprechend beantragte er der kleinen Kammer, diesem Entwurf zuzustimmen.&nbsp;</p><p>St\u00e4nder\u00e4tin Eva Herzog (S, BS) beantragte als Vertreterin der Kommissionsminderheit der kleinen Kammer, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, viele andere Kantone, Verb\u00e4nde und Organisationen mit dieser Vorlage nicht einverstanden seien und die hier geplante Objektsteuer keinen Ersatz f\u00fcr die hohen Steuerausf\u00e4lle in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden darstelle. Sie wies erneut darauf hin, dass mit der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften auch diverse offene Fragen verbunden w\u00e4ren, die rechtlich und verfahrens\u00f6konomisch sehr komplex sind und sich hinsichtlich der k\u00fcnftigen Umgehungs- oder Optimierungsm\u00f6glichkeiten nicht schnell beantworten lassen.</p><p>Der St\u00e4nderat folgte aber schliesslich der Kommissionsmehrheit und trat mit 21 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf das Gesch\u00e4ft ein. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer der Vorlage mit 22 zu 16 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls zu.</p><p>In der&nbsp;<strong>Schlussabstimmung</strong> nahmen der Nationalrat mit 106 zu 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen und der St\u00e4nderat mit 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung an.&nbsp;F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten vor allem die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion und die Gr\u00fcnliberale Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion.</p><p>Und der Bundesbeschluss \u00fcber die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften wurde in der <strong>Schlussabstimmung</strong> vom Nationalrat mit 123 zu 57 Stimmen bei 14 Enthaltungen und vom St\u00e4nderat mit 25 zu 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. F\u00fcr die Annahme dieses Bundesbeschlusses stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion und die gr\u00fcne Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten hingegen die sozialdemokratische Fraktion. Die Gr\u00fcnliberale Fraktion war bei dieser Frage gespalten.</p><p>Da der am 20. Dezember 2024 vom Parlament angenommene Bundesbeschluss \u00fcber die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften eine \u00c4nderung der Bundesverfassung vorsieht, unterliegt er zwingend einer obligatorischen Volksabstimmung. Dabei m\u00fcssen sowohl das Volks- als auch das St\u00e4ndemehr erreicht werden. Sollte diese Verfassungs\u00e4nderung von Volk oder St\u00e4nden abgelehnt werden, so w\u00fcrde auch das Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die vollst\u00e4ndige Abschaffung des Eigenmietwerts nicht in Kraft treten.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, den Bundesbeschluss \u00fcber die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen.</p><p>&nbsp;</p><p><i><strong>Quellen:&nbsp;</strong>Verschiedene Medienmitteilungen von den Kommissionen / Amtliches Bulletin / Publikationen von Ann\u00e9e politique Suisse zu den beiden Gesch\u00e4ften / Keystone-SDA-Meldungen</i></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll f\u00fcr den Hauptwohnsitz - nicht jedoch f\u00fcr Zweitwohnungen - ein genereller Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vollzogen und der Eigenmietwert abgeschafft werden. Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen (DBG, StHG) so anzupassen, dass das neue System unter Ber\u00fccksichtigung eines langfristigen Durchschnittszinses m\u00f6glichst haushaltneutral wirkt, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzul\u00e4ssigen Disparit\u00e4ten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmern entstehen und nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gef\u00f6rdert wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734683944000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779373542723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1485993600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}