{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170405,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170405,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.405","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verl\u00e4ngerung der Befristung der Steuererleichterungen f\u00fcr Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogene Treibstoffe","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25.06.2019</b></p><p>Mit 22 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen Entwurf zur \u00c4nderung des Mineral\u00f6lsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170405\">17.405</a> verabschiedet. Diese betrifft die seit dem 1. Juli 2008 gew\u00e4hrten Steuererleichterungen f\u00fcr umweltschonende Treibstoffe. Die F\u00f6rderung l\u00e4uft am 30. Juni 2020 aus, sie soll allerdings in anderer Form weitergef\u00fchrt werden; der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170071\">17.071</a>) einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die Totalrevision wird voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Kommission hat deshalb eine Gesetzes\u00e4nderung erarbeitet, die die Steuererleichterungen sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes bis zum Inkrafttreten der bevorstehenden Totalrevision, jedoch sp\u00e4testen bis zum 31. Dezember 2021 verl\u00e4ngert. Zudem wird mit der Vorlage die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verfl\u00fcssigten und gasf\u00f6rmigen Gasen behoben. Mehrere starke Minderheiten wollen sicherstellen, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen \u00fcber 2021 weitergef\u00fchrt und versch\u00e4rft werden (Verminderung der Emissionen gegen\u00fcber 1990 um j\u00e4hrlich 3 Prozent), falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2019</b></p><p><b>Die Schweiz soll ihren Klimazielen auch bei einer versp\u00e4teten Einf\u00fchrung des \u00fcberarbeiteten CO2-Gesetzes ohne Unterbruch nachkommen k\u00f6nnen. Deshalb will die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zentrale, aber bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verl\u00e4ngern. Es geht dabei um Elemente des CO2-Gesetzes, des Mineral\u00f6lsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes. In seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 unterst\u00fctzt der Bundesrat den durch die UREK-N erarbeiteten Entwurf zur Anpassung dieser Gesetze. Er zieht jedoch ein Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 der entworfenen Zwischenl\u00f6sung vor. </b></p><p>Die Schweiz f\u00f6rdert seit 2008 umweltschonende Treibstoffe mit Erleichterungen bei der Mineral\u00f6lsteuer. Diese sind gem\u00e4ss Mineral\u00f6lsteuergesetz (Min\u00f6StG) bis Ende Juni 2020 befristet. Die parlamentarische Initiative \"Verl\u00e4ngerung der Befristung der Steuererleichterungen f\u00fcr Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogene Treibstoffe\" (17.405) von Nationalrat Thierry Burkart (FDP/AG) forderte die Verl\u00e4ngerung dieser Steuererleichterungen bis Ende 2030.</p><p>Die UREK-N hat die Initiative im engen Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz nach 2020 gepr\u00fcft und kam zum Schluss, dass neben dem Mineral\u00f6lsteuergesetz (Min\u00f6StG) auch das bestehende CO2-Gesetz anzupassen sei. Damit die Schweiz ihre Massnahmen zur Emissionsverminderung auch bei einem versp\u00e4teten Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes fortsetzen kann, will die Umweltkommission die Instrumente des geltenden Gesetzes, die bis Ende 2020 befristet sind, bis Ende 2021 verl\u00e4ngern. </p><p>Um Rechtssicherheit zu gew\u00e4hrleisten, schl\u00e4gt die UREK-N vor, die Steuererleichterungen f\u00fcr biogene Treibstoffe ab Juni 2020 ebenfalls bis Ende 2021 weiterzuf\u00fchren. Da die Zulassungsbedingungen dieser Treibstoffe im Umweltschutzgesetz (USG) geregelt sind, soll dieses zusammen mit dem Min\u00f6StG angepasst werden. Die Verl\u00e4ngerung der Gesetze gilt bis zum Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes, l\u00e4ngstens aber bis Ende 2021. </p><p>Eine Weiterf\u00fchrung der Steuererleichterungen bis 2030 lehnte die UREK-N hingegen ab. Dies vor allem aufgrund sich abzeichnender Steuerausf\u00e4lle bei der Mineral\u00f6lsteuer. Zur Abl\u00f6sung der Steuererleichterungen sollen ab 2022 die erneuerbaren Treibstoffe im Rahmen des totalrevidierten CO2-Gesetzes \u00fcber die Kompensationspflicht f\u00fcr die Importeure fossiler Treibstoffe gef\u00f6rdert werden. </p><p>Im Juni 2019 unterbreitete die UREK-N dem Bundesrat den Entwurf zur Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes, des Min\u00f6StG und des USG zur Stellungnahme. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage. Er h\u00e4lt aber fest, dass ein rechtzeitiges Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 gegen\u00fcber der entworfenen Zwischenl\u00f6sung klar zu bevorzugen sei.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.09.2019</b></p><p><b>Wahlkampfthema \"Klima\" erhitzt im Nationalrat die Gem\u00fcter </b></p><p><b>Auf Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gew\u00e4hrt werden. Der Nationalrat hat sich am Montag daf\u00fcr ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verl\u00e4ngern - und eine Grundsatzdebatte zum Klimaschutz gef\u00fchrt.</b></p><p>Umstritten war, ob sich der Rat auf das Schliessen einer drohenden Gesetzesl\u00fccke bei den Treibstoffen beschr\u00e4nken oder dar\u00fcber hinaus Massnahmen zum Klimaschutz beschliessen sollte.</p><p>Eigentlich standen Steuererleichterungen f\u00fcr umweltschonende Treibstoffe zur Debatte, die seit Juli 2008 gew\u00e4hrt werden. Die F\u00f6rderung l\u00e4uft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergef\u00fchrt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz - \u00fcber das gegen Ende der Session der St\u00e4nderat beraten wird - tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.</p><p></p><p>Nur ein \u00dcberbr\u00fcckungsgesetz</p><p>Die Steuererleichterungen sollen deshalb bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verl\u00e4ngert werden, l\u00e4ngstens bis Ende Dezember 2021. Zudem soll die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verfl\u00fcssigten und gasf\u00f6rmigen Gasen behoben werden.</p><p>Alternative Treibstoffe seien aus zwei Gr\u00fcnden wichtig, stellte Kommissionssprecher Peter Schilliger (FDP/LU) fest. Zum einen leisteten sie einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, da sie weniger CO2 freisetzten als Benzin und Diesel. Zum anderen funktionierten alternative Treibstoffe als Ausgleichsmassnahme f\u00fcr Erd\u00f6limporteure, welche Importe kompensieren m\u00fcssten. </p><p></p><p>Taten statt Worte</p><p>Die Verl\u00e4ngerung war im Grunde nicht umstritten. Umstritten waren aber die Antr\u00e4ge der Kommissionsminderheiten von linker Seite und aus der Mitte, im Sinne des Klimaabkommens von Paris und mit Blick auf die anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes auch andere Instrumente zu verl\u00e4ngern beziehungsweise zu verst\u00e4rken. Das sei nur konsequent, befanden die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter. Hier biete sich die Gelegenheit, vorw\u00e4rts zu machen.</p><p>Die SVP und die FDP sahen das anders. Es gehe um die Schliessung einer Gesetzesl\u00fccke, alles andere sei im Rahmen der CO2-Gesetzes zu diskutieren befanden sie. Die Antr\u00e4ge seien nicht redlich, kritisierte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Von linker Seite wurde der FDP daraufhin vorgeworfen, den gr\u00fcnen Worten keine Taten folgen zu lassen. Offenbar sei f\u00fcr die FDP nie der richtige Zeitpunkt, stellte Roger Nordmann (SP/VD) fest. Angesichts des Klimawandels eile es aber.</p><p></p><p>Nur eine Show</p><p>Die SVP stellte sich wegen der Minderheitsantr\u00e4ge gegen die gesamte Vorlage. Sie beantragte dem Rat, gar nicht erst darauf einzutreten. Die Antr\u00e4ge von linker Seite dienten bloss der Show, kritisierte Christian Imark (SVP/SO). Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH) erwiderte, der Show diene viel mehr der Nichteintretensantrag. </p><p>Stefan M\u00fcller Altermatt (CVP/SO) zeigte sich verwundert, dass sich die SVP gegen die Fortf\u00fchrung von Steuererleichterungen stelle. Das sei wirtschaftsfeindlich. Hier biete sich ausserdem die Gelegenheit, Pfl\u00f6cke einzuschlagen und ein \"Klimagesetz light\" zu beschliessen - \"egal, was nachher mit dem CO2-Gesetz geschieht\".</p><p></p><p>\"Krankhafte Klimareligion\"</p><p>Mehrere Redner fragen Imark, ob er den menschengemachten Klimawandel anerkenne oder nicht. Er antwortete darauf nicht direkt, sondern stellte fest, der Schweizer CO2-Ausstoss mache einen \u00e4usserst geringen Teil des weltweiten Ausstosses aus. Es handle sich um dreizehn Tausendstel. Das \"Theater\", das veranstaltet werde, stehe in keinem Verh\u00e4ltnis dazu. </p><p>Walter Wobmann (SVP/SO) sprach von einer \"krankhaften Klimareligion\". Giord erwiderte, es gehe um Wissenschaft, nicht Religion. \"Wenn Sie die ETH als Kirche bezeichnen, ist das Ihr Problem.\" Jedes Land m\u00fcsse seinen Beitrag leisten. </p><p></p><p>\"Die Zeit dr\u00e4ngt\"</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte ihrerseits vor m\u00f6glichen unbeabsichtigten Folgen, sollte der Rat in diesem Rahmen Massnahmen vorwegnehmen: Es k\u00f6nnte als Vorwand dienen, die Totalrevision des CO2-Gesetzes zu verz\u00f6gern.</p><p>Sie stellte aber gleichzeitig klar, dass die Zeit f\u00fcr Massnahmen dr\u00e4nge. Es handle sich um eine der gr\u00f6ssten gesellschaftlichen Herausforderungen. Der Bundesrat hatte vor kurzem beschlossen, dass die Schweiz im Jahr 2050 unter dem Strich kein CO2 mehr ausstossen soll.</p><p></p><p>Keine raschere Senkung</p><p>Am Ende folgte der Rat der Mehrheit seiner Kommission und ging nicht weit \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Steuererleichterungen hinaus. Er verankerte im Gesetz lediglich, dass die Treibhausgasemissionen im Inland im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegen\u00fcber 1990 zu vermindern sind. </p><p>Ein Antrag, die Emissionen um j\u00e4hrlich 3 Prozent zu vermindern, scheiterte mit 99 zu 91 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten vergeblich, dies entspr\u00e4che bloss den Vorgaben des Klimaabkommens von Paris. Abgelehnt hat der Rat auch strengere Vorgaben f\u00fcr die Neuwagenflotte.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage, die seine Kommission ausgearbeitet hatte, mit 191 zu 0 Stimmen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat gegen \"Klimagesetz light\" als \u00dcbergangsl\u00f6sung </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will nicht sicherstellen, dass die Schweiz beim CO2-Ausstoss auf dem Absenkpfad bleibt, wenn das revidierte CO2-Gesetz verz\u00f6gert in Kraft tritt. Er hat Vorschl\u00e4ge seiner Kommission f\u00fcr ein \"Klimagesetz light\" als \u00dcbergangsl\u00f6sung abgelehnt.</b></p><p>Mit 28 zu 13 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, die heutigen Klimainstrumente so zu verl\u00e4ngern und so zu verst\u00e4rken, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg fortsetzt. Er reduzierte die Vorlage auf den Punkt, um den es urspr\u00fcnglich ging: Steuererleichterungen f\u00fcr umweltschonende Treibstoffe, die seit Juli 2008 gew\u00e4hrt werden.</p><p>Die F\u00f6rderung l\u00e4uft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergef\u00fchrt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz - \u00fcber das im Parlament noch debattiert wird - tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.</p><p></p><p>Verl\u00e4ngerung bis Ende 2023</p><p>Wie der Nationalrat hat sich der St\u00e4nderat deshalb daf\u00fcr ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verl\u00e4ngern: Auf Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gew\u00e4hrt werden.</p><p>Der St\u00e4nderat will aber die Steuererleichterungen nicht nur bis Ende 2021, sondern bis Ende 2023 verl\u00e4ngern. Damit blieben dem Parlament und der Branche gen\u00fcgend Zeit f\u00fcr die neue Regelung, hiess es im Rat. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>St\u00e4rkere Reduktion der Emissionen</p><p>Die St\u00e4nderatskommission hatte sich daf\u00fcr ausgesprochen, aus der Vorlage ein umfassendes \u00dcbergangsgesetz zu machen - mit einer Versch\u00e4rfung bestehender Massnahmen.</p><p>Damit wollte sie sicherstellen, dass die Schweiz auch dann auf dem Absenkpfad bleibt, wenn sich die Beratungen zum totalrevidierten CO2-Gesetz verz\u00f6gern. Weil der Nationalrat das Gesetz vor einem Jahr abgelehnt hat, haben sie sich bereits verz\u00f6gert. Die \u00dcbergangsl\u00f6sung sollte so lange gelten, bis das neue CO2-Gesetz in Kraft tritt.</p><p></p><p>\"Nicht fair\"</p><p>Im Rat obsiegte aber die Minderheit der Kommission. Deren Vertreter argumentierten, es gehe nicht an, wichtige Massnahmen aus dem CO2-Gesetz - \u00fcber das die R\u00e4te noch beraten - schon vorwegzunehmen.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) betonte, dass er in der Herbstsession f\u00fcr ein griffiges CO2-Gesetz gestimmt habe. Er sei auch \u00fcberzeugt, dass man die Bev\u00f6lkerung daf\u00fcr gewinnen k\u00f6nne. Aber dann m\u00fcsse man hinstehen - und nicht Regeln durch die Hintert\u00fcre einf\u00fchren. Die Gegner w\u00fcrden so gewissermassen gezwungen, zwei Referenden zu ergreifen. \"Das ist doch nicht fair\", sagte Noser und fragte: \"Ist das Ihre Auffassung von Demokratie?\"</p><p></p><p>F\u00fcr Randregionen nicht tragbar</p><p>Daneben f\u00fchrten die Gegner den mit einer der Massnahmen verbundenen h\u00f6heren Benzinpreis ins Feld. F\u00fcr die aufs Auto angewiesene l\u00e4ndliche Bev\u00f6lkerung sei die Erh\u00f6hung nicht tragbar, sagte etwa Beat Rieder (CVP/VS).</p><p>Der Bundesrat stellte sich auf die Seite der Bef\u00fcrworter. Umweltministerin Simonetta Sommaruga argumentierte, eine Fortsetzung und Verst\u00e4rkung der Klimainstrumente sei n\u00f6tig f\u00fcr eine koh\u00e4rente Klimapolitik. Sie warnte vor einer \"Stop-and-go\"-Politik, die auch f\u00fcr die Wirtschaft schlecht w\u00e4re. Das Verminderungsziel etwa m\u00fcsse angepasst werden, da alle Instrumente darauf bezogen seien.</p><p></p><p>3 Prozent pro Jahr</p><p>Konkret wollte die Kommissionsmehrheit, dass die Emissionen ab 2021 j\u00e4hrlich um 3 Prozent gegen\u00fcber 1990 reduziert werden, damit die Schweiz bis 2030 ihr 50-Prozent-Reduktionsziel gem\u00e4ss dem Pariser Klimaabkommen erreichen kann. 1,25 Prozent sollten durch Massnahmen im Ausland vermindert werden k\u00f6nnen.</p><p>Ebenfalls um j\u00e4hrlich 3 Prozent sollten die Emissionen von Fahrzeugen verringert werden. Damit dies gelingt, sollten die Importeure fossiler Treibstoffe ihre Emissionen gem\u00e4ss einem j\u00e4hrlich um 5 Prozent steigenden H\u00f6chstsatz kompensieren m\u00fcssen.</p><p></p><p>Benzin teurer</p><p>Das w\u00fcrde sich auf den Preis von Benzin und Diesel niederschlagen. Der zul\u00e4ssige Aufschlag auf die Treibstoffpreise w\u00fcrde sich pro Jahr um einen Rappen erh\u00f6hen, bis ein Maximum von 10 Rappen erreicht ist. Schliesslich sollte der Maximalsatz f\u00fcr die CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Jahr um 10 Franken pro Tonne CO2 erh\u00f6ht werden k\u00f6nnen.</p><p>Diese Massnahmen werden nun nicht im \u00dcbergangsgesetz verankert. Anders als der Nationalrat hat der St\u00e4nderat indes dem totalrevidierten CO2-Gesetz, das solche Massnahmen enth\u00e4lt, bereits zugestimmt. Er habe in der Herbstsession ein Gesetz verabschiedet, das sich sehen lassen k\u00f6nne, sagte Sommaruga. F\u00fcr das Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050 reiche es allerdings nicht. Ihr Departement werde kommendes Jahr aufzeigen, wie das Ziel erreicht werden solle.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2019</b></p><p>Auf Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin und bis Ende 2023 Steuererleichterungen gew\u00e4hrt werden. Das hat das Parlament entschieden. Der Nationalrat folgte stillschweigend dem St\u00e4nderat und bereinigte die Vorlage.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die befristeten Steuererleichterungen f\u00fcr Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogene Treibstoffe gem\u00e4ss den Artikeln 12a bis 12e des Mineral\u00f6lsteuergesetzes (Min\u00f6StG) seien bis Ende 2030 zu verl\u00e4ngern.</p>","ReasonText":"<p>Alternative Treibstoffe - Erdgas, Fl\u00fcssiggas und biogene Treibstoffe - sind aus zwei Gr\u00fcnden wichtig. Einerseits leisten sie einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Alternative Treibstoffe setzen viel weniger CO2 frei als die g\u00e4ngigen Treibstoffe Benzin und Diesel. Andererseits funktionieren alternative Treibstoffe als Ausgleichsmassnahme f\u00fcr Erd\u00f6limporteure, welche die Klimaziele im Inland erreichen m\u00fcssen.</p><p>Das Min\u00f6StG gibt seit der Revision vom 1. Juli 2008 strategische Anreize f\u00fcr die Entwicklung alternativer Treibstoffe vor. Wesentliches Element ist die befristete Steuererleichterung. Basierend auf diesen Anreizen wurden Investitionen get\u00e4tigt. Die Nutzung alternativer Treibstoffe konnte gesteigert werden (2012: rund 10 Millionen Liter; 2016: \u00fcber 120 Millionen Liter). Mittlerweile werden damit im Inland rund 250 000 Tonnen CO2 kompensiert.</p><p>Sollten die Steuererleichterungen wegfallen, h\u00e4tte dies eine Re-Evaluierung s\u00e4mtlicher Investitionen zur Folge, was zum Zusammenbruch der gesamten Branche f\u00fchren w\u00fcrde. Es verletzt die Rechtssicherheit und verst\u00f6sst gegen Treu und Glauben, wenn einer Branche strategische Anreize vorgegeben werden, um sie nur wenige Jahre danach wieder aufzuheben. Der Investitionszyklus - Technologie, Anlagen, Motoren, Vertriebsstrukturen, Marketing, Endnutzerinvestitionen - dauert zehn bis f\u00fcnfzehn Jahre. Zus\u00e4tzlich wird das Klima belastet, weil bei einem Systemzusammenbruch alternative Treibstoffe durch Benzin und Diesel ersetzt bzw. verdr\u00e4ngt werden.</p><p>Um der Branche Rechts- und Investitionssicherheit zu geben, aber um die Anreize auch klar, transparent und strategisch zu kommunizieren, sind die Steuererleichterungen bis zum Ende des Jahres 2030 - kongruent mit dem kommenden CO2-Gesetz - zu befristen.</p><p>Durch die Steuererleichterungen entstehen beim Bund keine Ausf\u00e4lle, da diese auf fossilem Benzin bzw. Diesel zu kompensieren sind (Min\u00f6StG, Art. 12e Ertragsneutralit\u00e4t).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Burkart Thierry","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754735670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Steuer"}}