{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170448,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170448,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.448","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze f\u00fcr die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.04.2021</b></p><p>Die Kommission hat vom Bericht \u00fcber die <a href=\"https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/6020/63/cons_1/doc_7/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-6020-63-cons_1-doc_7-de-pdf-a.pdf\">Ergebnisse</a> der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Mehrwertsteuergesetzes (Pa.Iv. Feller <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170448\">17.448</a>) Kenntnis genommen. Diese Vorlage sieht vor, dass die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben wird. Die Kommission h\u00e4lt in Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse an ihrem Entwurf fest und hat diesen in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Sie ersucht den Bundesrat, zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor dieser im Rat behandelt wird.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.08.2021</b></p><p><b>Umsatzgrenze f\u00fcr Mehrwertsteuerbefreiung von Vereinen soll nicht erh\u00f6ht werden </b></p><p>Der Bundesrat ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinn\u00fctzigen Institutionen von der Mehrwertsteuer. An seiner Sitzung vom 11. August 2021 verabschiedete er seine Stellungnahme zuhanden der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). </p><p>Die WAK-N hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich gef\u00fchrter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinn\u00fctzige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von heute 150'000 Franken auf 200'000 Franken anzuheben. Gleichzeitig hat sie den Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Erh\u00f6hung ab. Bereits heute profitieren solche Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen von einer h\u00f6heren Umsatzgrenze von 150'000 Franken im Vergleich zu den \u00fcbrigen Unternehmen, f\u00fcr die eine Umsatzgrenze von 100'000 Franken gilt. F\u00fcr die Umsatzgrenze sind vor allem Leistungen im Bereich Gastgewerbe und Werbung relevant. Hier bestehen bereits heute Wettbewerbsverzerrungen zulasten der \u00fcbrigen Unternehmen. Diese Wettbewerbsverzerrungen w\u00fcrden mit der Vorlage der WAK-N weiter versch\u00e4rft. Auch sind diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und z\u00e4hlen deshalb nicht f\u00fcr die Umsatzgrenze (z. B. Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und f\u00fcr Museen, Start- und Lizenzgeb\u00fchren, Bildungsleistungen usw.). Zudem besteht f\u00fcr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen die M\u00f6glichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuers\u00e4tzen abzurechnen. Dies vereinfacht die Buchhaltung und die MWST-Abrechnung wesentlich. Eine Erh\u00f6hung der Umsatzgrenze zur administrativen Entlastung ist daher nicht n\u00f6tig.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2021</b></p><p><b>Mehr gemeinn\u00fctzige Vereine sollen steuerlich entlastet werden</b></p><p><b>Mehr gemeinn\u00fctzige Sport- und Kulturvereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage seiner Wirtschaftskommission angenommen. Demnach soll die geltende Umsatzlimite von 150'000 auf 200'000 Franken erh\u00f6ht werden.</b></p><p>Ins Rollen gebracht hatte die Vorlage Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider R\u00e4te (WAK-N/S) Folge gaben. Die WAK-N arbeitete in der Folge eine \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes aus.</p><p>Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken \u00fcberschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet w\u00fcrden, schrieb Feller in der Begr\u00fcndung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anb\u00f6ten. Diese h\u00e4tten einen direkten Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft.</p><p>Der Nationalrat sieht das auch so und stimmte der Vorlage mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Mehrwertsteuer stelle f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Sport- und Kulturvereine einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen binde, die nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden k\u00f6nnten, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL).</p><p>Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze w\u00e4ren laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinn\u00fctzige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gem\u00e4ss einer groben Sch\u00e4tzung erg\u00e4ben sich nur geringe Steuerausf\u00e4lle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr.</p><p></p><p>Gegen den Willen des Bundesrats</p><p>Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat. Der Bundesrat lehnt das Ansinnen ab. Eine Entlastung von gemeinn\u00fctzigen Sport- und Kulturvereinen von der Mehrwertsteuer w\u00fcrde seiner Ansicht nach zu Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchren, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer verwies auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine. So liege die Umsatzgrenze f\u00fcr die Mehrwertsteuer f\u00fcr Unternehmen bei 100'000 Franken. F\u00fcr diese Grenze seien insbesondere Leistungen in Gastgewerbe und Werbung relevant. Bereits heute best\u00fcnden in diesen Bereichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch weitergehende Entlastungen noch akzentuiert w\u00fcrden.</p><p>Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen haben laut dem Bundesrat zudem die M\u00f6glichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuers\u00e4tzen abzurechnen. Auch seien diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und z\u00e4hlten deshalb nicht f\u00fcr die Umsatzgrenze. Dazu geh\u00f6rten etwa Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und f\u00fcr Museen, Start- und Lizenzgeb\u00fchren oder Bildungsleistungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat will noch mehr Vereine steuerlich entlasten</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will, dass mehr ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die daf\u00fcr massgebliche Umsatzgrenze auf 300'000 Franken angehoben werden.</b></p><p>Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erh\u00f6hung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Die Wirtschaftskommission des St\u00e4nderats (WAK-S) schlug eine h\u00f6here Schwelle vor, um noch mehr Vereine in den Genuss der steuerlichen Entlastung zu bringen.</p><p>Am Dienstag folgte die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission oppositionslos. Laut Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) w\u00fcrden bei einer Erh\u00f6hung auf 300'000 Franken mehr als doppelt so viele gemeinn\u00fctzige Vereine unterst\u00fctzt.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 31 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Diese unterst\u00fctze und f\u00f6rdere die \"wichtige Arbeit\", welche die genannten Organisationen f\u00fcr den Breitensport, aber auch f\u00fcr die Kultur leisteten, gab Engler zu bedenken.</p><p></p><p>Rund 200 Vereine betroffen</p><p>Ins Rollen gebracht hatte die Idee Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider R\u00e4te Folge gaben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken \u00fcberschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet w\u00fcrden, schrieb Feller in der Begr\u00fcndung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anb\u00f6ten. Diese h\u00e4tten einen direkten Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft.</p><p>Die WAK-N arbeitete in der Folge eine \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken w\u00e4ren laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinn\u00fctzige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gem\u00e4ss einer groben Sch\u00e4tzung erg\u00e4ben sich nur geringe Steuerausf\u00e4lle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Zahlen d\u00fcrften sich mit dem Entscheid des St\u00e4nderats nun verdoppeln.</p><p></p><p>Maurer gibt Gegenwehr auf</p><p>Der Bundesrat war urspr\u00fcnglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereine. Die Vorlage f\u00fchrt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Finanzminister Ueli Maurer verwies in der Vergangenheit auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine. So liege die Umsatzgrenze f\u00fcr die Mehrwertsteuer f\u00fcr alle \u00fcbrigen Unternehmen bei 100'000 Franken.</p><p>Am Dienstag gab Maurer seine Opposition gegen die Vorlage auf, auch wenn der Aufwand in keinem Verh\u00e4ltnis zum Nutzen stehe. \"Stimmen Sie in Gottes Namen zu, dann setzen wir das um. Ich mag es den Vereinen g\u00f6nnen.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>H\u00f6he der Mehrwertsteuer-Umsatzschwelle f\u00fcr Vereine ist umstritten</b></p><p><b>Das Parlament will, dass mehr ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die daf\u00fcr massgebliche Umsatzgrenze angehoben werden. Wie hoch diese Schwelle sein soll, ist noch umstritten.</b></p><p>Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erh\u00f6hung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Der St\u00e4nderat schlug am vergangenen Dienstag oppositionslos eine Schwelle von 300'000 Franken vor. Damit w\u00fcrden mehr als doppelt so viele gemeinn\u00fctzige Vereine entlastet.</p><p>So weit will die grosse Kammer nun aber nicht gehen. Sie hielt am Donnerstag an der Schwelle von 200'000 Franken fest. Der Entscheid fiel mit 106 zu 78 Stimmen bei zwei Enthaltungen.</p><p>Eine Minderheit von SVP und FDP warb erfolglos f\u00fcr die h\u00f6here Schwelle. \"Das w\u00e4re ein positives Zeichen f\u00fcr das Milizsystem und die Ehrenamtlichkeit\", sagte Thomas Burgherr (SVP/AG). Gleichzeitig gingen vergleichsweise wenige Einnahmen auf Stufe Bund verloren.</p><p>\"Auch wir sch\u00e4tzen den Wert von ehrenamtlich gef\u00fchrten Sport- und Kulturvereinen hoch sein\", entgegnete Markus Ritter (Mitte/SG). Eine Schwelle von 300'000 Franken w\u00e4re aus Sicht seiner Fraktion und auch der Mehrheit aber eine zu grosse Wettbewerbsverzerrung gegen\u00fcber Gewerbebetrieben.</p><p></p><p>Rund hundert Vereine betroffen</p><p>Ins Rollen gebracht hatte die Idee einer h\u00f6heren Umsatzschwelle Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider R\u00e4te Folge gaben. </p><p>Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken \u00fcberschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet w\u00fcrden, schrieb Feller in der Begr\u00fcndung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anb\u00f6ten. Diese h\u00e4tten einen direkten Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft.</p><p>Die WAK-N arbeitete in der Folge eine \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken w\u00e4ren laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinn\u00fctzige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. </p><p>Gem\u00e4ss einer groben Sch\u00e4tzung erg\u00e4ben sich nur geringe Steuerausf\u00e4lle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte w\u00fcrden sich mit der Version des St\u00e4nderats in etwa verdoppeln. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an die kleine Kammer.</p><p></p><p>Maurer gibt Gegenwehr auf</p><p>Der Bundesrat war urspr\u00fcnglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage f\u00fchrt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf - auch wenn der Aufwand in keinem Verh\u00e4ltnis zum Nutzen stehe.</p><p>Maurer hatte in der Vergangenheit mehrmals auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine verwiesen. So liege die Umsatzgrenze f\u00fcr die Mehrwertsteuer f\u00fcr alle \u00fcbrigen Unternehmen bei 100'000 Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2021</b></p><p><b>Vereine bis 250'000 Franken von Mehrwertsteuer befreien</b></p><p><b>Das Parlament will, dass mehr ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die daf\u00fcr massgebliche Umsatzgrenze angehoben werden. Laut einem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates soll diese neu bei 250'000 Franken liegen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat, der zuletzt 300'000 Franken als Freigrenze vorgeschlagen hat, baute damit dem Nationalrat am Montag eine Br\u00fccke. Der Nationalrat hatte letzte Woche auf 200'000 Franken beharrt. Heute liegt die Grenze bei 150'000 Franken Jahresumsatz.</p><p>Mit 250'000 Franken k\u00f6nne man der Ehrenamtlichkeit die erwartete und verdiente Geste erbringen, ohne das Gastgewerbe kaputt zu machen und zu grosse Wettbewerbsverzerrungen zuzulassen, begr\u00fcndete Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) den Kompromissvorschlag.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2021</b></p><p><b>Vereine mit Umsatz bis 250'000 Franken von Mehrwertsteuer befreit</b></p><p><b>Damit mehr ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden k\u00f6nnen, hat das Parlament die daf\u00fcr massgebliche Umsatzgrenze angehoben. Sie liegt neu bei 250'000 Franken statt bei 150'000 Franken.</b></p><p>Der Nationalrat folgte am Dienstag oppositionslos dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats. Die grosse Kammer hatte vergangene Woche noch auf 200'000 Franken beharrt, der St\u00e4nderat wollte urspr\u00fcnglich eine Freigrenze von 300'000 Franken. Mit der Zustimmung zum Kompromiss ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Gem\u00e4ss einer groben Sch\u00e4tzung erg\u00e4ben sich nur geringe Steuerausf\u00e4lle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte h\u00e4tten sich mit der ersten Version des St\u00e4nderats von 300'000 Franken in etwa verdoppelt. Mit 250'000 Franken ist der Ausfall entsprechend wieder etwas kleiner.</p><p>Der Bundesrat war urspr\u00fcnglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage f\u00fchrt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf - und stellte sich hinter den Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Mehrwertsteuergesetz ist dahingehend zu \u00e4ndern, dass die Umsatzgrenze f\u00fcr die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht f\u00fcr nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich gef\u00fchrte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen angehoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c des Mehrwertsteuergesetzes legt fest, dass von der Steuerpflicht befreit ist, wer \"als nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich gef\u00fchrter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinn\u00fctzige Institution im Inland weniger als 150 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt\".</p><p>Um von dieser Befreiung von der Steuerpflicht Gebrauch machen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die folgenden strengen Bedingungen erf\u00fcllt werden:</p><p>1. Eine gemeinn\u00fctzige Institution muss eine Organisation sein, die die Voraussetzungen f\u00fcr die direkte Bundessteuer erf\u00fcllt.</p><p>2. Als nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich gef\u00fchrte Organisation gelten Sport- und Kulturvereine, die die folgenden Bedingungen kumulativ erf\u00fcllen:</p><p>a. Es handelt sich um einen Verein nach den Artikeln 60ff. des Zivilgesetzbuches.</p><p>b. Die Vereinsleitung obliegt Personen, die vom Verein weder angestellt sind noch f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit entl\u00f6hnt werden.</p><p>c. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Wenn er einen Gewinn erzielt, so muss dieser f\u00fcr die Finanzierung anderer Vereinsaktivit\u00e4ten genutzt werden.</p><p>Die Erfahrung hat gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150 000 Franken \u00fcberschreiten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet werden, die ihre F\u00e4higkeiten insbesondere im finanziellen und organisatorischen Bereich unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen. Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass der von den Vereinen erzielte Umsatz f\u00fcr ihre Existenz oft unerl\u00e4sslich ist. Dazu kommt noch, dass viele der Sport- und Kulturvereine Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die Ausbildung von Jugendlichen anbieten. Solche kostenintensiven Aktivit\u00e4ten haben einen direkten Nutzen f\u00fcr die Gesellschaft, da sie einen Beitrag zur Integration von Jugendlichen leisten.</p><p>Angesichts dieser Umst\u00e4nde ist eine Anhebung der Umsatzgrenze f\u00fcr die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht f\u00fcr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen erforderlich. W\u00fcrde die Umsatzgrenze z. B. auf 500 000 Franken angehoben, so h\u00e4tte dies f\u00fcr den Bund laut Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 2017 zur Interpellation 17.3029 j\u00e4hrliche Steuereinbussen von 5 bis 10 Millionen Franken zur Folge. Eine solche Mindereinnahme scheint verkraftbar. Nimmt man die Zahlen der Bundesrechnung 2016 als Grundlage, so entspr\u00e4che diese Einbusse einem R\u00fcckgang von 0,02 bis 0,04 Prozent der Gesamteinnahmen aus der Mehrwertsteuer.</p><p>Bei der Umsetzung der vorliegenden Initiative muss auf m\u00f6gliche Wettbewerbsverzerrungen geachtet werden. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnten Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Institutionen als Konkurrenten von Restaurations-, Zeitungs- und Plakatierungsunternehmen wahrgenommen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2446|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758187820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497312000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Steuer|Kultur"}}