{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduzieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen des DBG und StHG sollen derart angepasst werden, dass sich die steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduziert.</p><p>Vorschlag zur \u00c4nderung des DBG:</p><p>Art. 16</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die Kapitalgewinne aus der Ver\u00e4usserung von Privatverm\u00f6gen sind steuerfrei. Als Ver\u00e4usserung von Privatverm\u00f6gen gilt auch die Ver\u00e4usserung von Mitarbeiteraktien von nichtkotierten Unternehmen, welche mindestens 5 Jahre gehalten wurden.</p><p>Art. 17b Eink\u00fcnfte aus echten Mitarbeiterbeteiligungen</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien von Unternehmen, die nicht b\u00f6rsenkotiert sind, wird auf einmaligen Antrag in den folgenden 7 Jahren nach dem Eigenkapital des Unternehmens, mindestens aber nach dem Aktienkapital, bemessen. </p><p>Abs. 3</p><p>Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nichtb\u00f6rsenkotierten Mitarbeiteroptionen werden im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung besteuert. Die steuerbare Leistung entspricht dem Verkehrswert der Aktie bei Aus\u00fcbung vermindert um den Aus\u00fcbungspreis. Bei nichtb\u00f6rsenkotierten Mitarbeiteroptionen von Unternehmen bemisst sich der Verkehrswert nach Absatz\u00a02bis, und die steuerbare Leistung wird um 50 Prozent erm\u00e4ssigt.</p><p>Analog sind Artikel\u00a07 Absatz\u00a04 Litera b sowie Artikel\u00a07d Abs\u00e4tze 2 und 3 StHG zu erg\u00e4nzen.</p><p>Artikel\u00a014a des StHG \u00fcber die Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen muss analog zu Artikel\u00a017b Absatz\u00a02bis DBG angepasst werden.</p>","ReasonText":"<p>Ein Grund f\u00fcr den Erfolg der Schweizer Wirtschaft liegt unbestritten in ihrer grossen Innovationskraft. In den letzten Jahren wurden auch die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Innovationst\u00e4tigkeit verbessert. Dabei wurde aber besonders auf multinationale b\u00f6rsenkotierte Grosskonzerne fokussiert, jedoch wurden Start-ups und Familienunternehmen aussen vor gelassen. </p><p>Die Steuerreform 17 birgt das Risiko, dass sich die Situation f\u00fcr Start-ups und Familienunternehmen noch einmal verschlechtert.</p><p>Auch bestehende Regeln f\u00fcr Mitarbeiterbeteiligungen sind massgeschneidert f\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Grosskonzerne (Beendung der Steuervermeidung und Harmonisierung in den Kantonen bei Mitarbeiterbeteiligungen als Lohnbestandteil). Leidtragende sind beispielsweise hochinnovative Start-up-Mitarbeitende, die keinerlei beg\u00fcnstigende Rahmenbedingungen haben und deswegen in andere L\u00e4nder abwandern.</p><p>Im Jahr 2013 trat das Bundesgesetz \u00fcber die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft. Darin wurde klar geregelt, dass Aktien bei der Zuteilung und Optionen bei der Aus\u00fcbung zu besteuern sind. Die \u00c4nderungen fanden auch im StHG Einzug, weshalb eine Harmonisierung in den Kantonen betreffend Zeitpunkt der Besteuerung stattfand. Mit diesem Gesetz wurden auch die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) und das Kreisschreiben 37 der ESTV erlassen. Im Kreisschreiben wird auch die Besteuerung von Aktien geregelt, welche nicht an einer B\u00f6rse kotiert sind, also gerade solche, die beispielsweise an Mitarbeiter eines Start-up-Unternehmens abgegeben werden.</p><p>Bei nichtkotierten Aktien steht steuerrechtlich immer eine Bewertungsproblematik im Vordergrund. F\u00fcr die Verm\u00f6genssteuer hat die Schweizerische Steuerkonferenz das Kreisschreiben 28 erlassen, welches Richtlinien zur steuerlichen Bewertung von nichtnotierten Aktien beinhaltet. Im Kreisschreiben 28 wird anhand von Formeln aufgezeigt, wie Aktien f\u00fcr die Verm\u00f6genssteuern (und damit in der Praxis h\u00e4ufig auch f\u00fcr die Einkommenssteuern) zu bewerten sind (z. B. Praktikermethode). Diese Bewertungsformeln haben sich in der Vergangenheit auch bei der Ermittlung des massgebenden Wertes f\u00fcr Mitarbeiteraktien bew\u00e4hrt und wurden von verschiedenen Kantonen entsprechend angewendet, insbesondere dann, wenn kein Drittpreis vorhanden war. Bei Familienunternehmen und Start-ups existiert jedoch oftmals ein Drittpreis, der nichts mit dem heutigen Marktwert zu tun hat, sondern eher der Finanzierung einer Investition dient. Darum soll es Firmen erm\u00f6glicht werden, dass \u00fcber einen bestimmten Zeitabschnitt solche Drittpreise nicht zur Ermittlung des Unternehmenswerts ber\u00fccksichtigt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623715200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1744157392887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer"}}