{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170465,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170465,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.465","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Befugnisse von Beistandspersonen nach dem Tod der verbeist\u00e4ndeten Person","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Beistandspersonen sollen nach dem Tod der verbeist\u00e4ndeten Person mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet werden, entsprechend der Vertretungsbefugnis von Beauftragten gem\u00e4ss Artikel\u00a0405 Absatz\u00a02 OR.</p>","ReasonText":"<p>Die Beistandschaft endet von Gesetzes wegen mit dem Tod der betroffenen Person (Art. 399 Abs. 1 ZGB). Nach deren Tod verliert die Beistandsperson demnach jegliche Vertretungs- oder Verwaltungsbefugnis (Art. 421 Ziff. 2 ZGB). Mit Er\u00f6ffnung des Erbgangs gehen die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person kraft Gesetzes auf die Erbinnen und Erben \u00fcber (Art. 560 ZGB). Somit ist die Beistandsperson nach dem Tod der verbeist\u00e4ndeten Person nicht verpflichtet, nicht aufschiebbare Gesch\u00e4fte weiterzuf\u00fchren, wie dies bei einem Wechsel der Beistandsperson der Fall ist (Art. 424 ZGB).</p><p>Es kommt allerdings h\u00e4ufig vor, dass bestimmte Gesch\u00e4fte nach dem Tod der verbeist\u00e4ndeten Person aus rein praktischen Gr\u00fcnden durch die Beistandsperson erledigt werden m\u00fcssen. Diese wird somit zur Ansprechpartnerin und kann gegen\u00fcber den Erbinnen und Erben oder gegen\u00fcber Dritten moralisch oder rechtlich begr\u00fcndete Informationspflichten haben. Dabei kann es sich z. B. um Informationen an die Familie der verstorbenen Person hinsichtlich etwaiger Vorkehrungen handeln, von denen die Beistandsperson Kenntnis hat oder die die verstorbene Person getroffen hat, insbesondere in Bezug auf ihre Bestattung. Es kann sich aber auch um Massnahmen handeln, die dem Unterhalt des Wohnsitzes der verstorbenen Person dienen (Entsorgung verderblicher Lebensmittel, Schliessen von T\u00fcren und Fenstern usw.). Zudem verf\u00fcgt die Beistandsperson \u00fcber alle notwendigen Elemente (Dokumente, Adressen usw.), um betroffene Dritte (Sozialbeh\u00f6rden, Krankenkasse, Post, Banken, Steuerbeh\u00f6rde, Wasser- und Energiewerke, Telekom-Unternehmen usw.) informieren zu k\u00f6nnen. Die Erbinnen und Erben, denen diese Aufgabe eigentlich zuf\u00e4llt, verf\u00fcgen nicht unbedingt \u00fcber die notwendigen Informationen. Die Beistandsperson m\u00fcsste ausserdem verpflichtet sein, die Erbinnen und Erben auch \u00fcber eventuelle Schuldenlasten zu informieren, damit diese Personen rechtzeitig ihre Rechte wahren k\u00f6nnen.</p><p>Heute ist die Beistandsperson allerdings lediglich dazu verpflichtet, der Beh\u00f6rde von der betroffenen Person getroffene letztwillige Verf\u00fcgungen zu \u00fcbergeben (Art. 556 Abs. 1 und 2 ZGB) und nat\u00fcrlich der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde den Schlussbericht zu erstatten und die Schlussrechnung einzureichen (Art. 425 ZGB). Im Erwachsenenschutzrecht existiert keine Bestimmung, die Artikel\u00a0405 Absatz\u00a02 OR entspricht. Liegt daher keine Vollmacht der Erbinnen und Erben vor und obliegt die Erbschaftsverwaltung nicht der Beistandsperson (Art. 554 ZGB), so hat diese jegliche Verf\u00fcgung \u00fcber die Verm\u00f6genswerte der Erblasserin oder des Erblassers zu unterlassen. Der Verweis in Artikel\u00a0413 ZGB auf die beauftragte Person betrifft lediglich die Sorgfaltspflicht der Beistandsperson bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben (Kokes, Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht, S. 240, Rz. 9.3).</p><p>Die Erfahrung lehrt uns indes, dass die Beistandsperson nach dem Tod der betroffenen Person oft zur Ansprechpartnerin wird, zur einzigen Person, an die sich Dritte wenden k\u00f6nnen. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Erbinnen und Erben bis dahin sehr zur\u00fcckhaltend verhalten haben. Handelt die Beistandsperson auf Ersuchen Dritter, aus dem Wunsch heraus, helfen zu wollen oder das Richtige zu tun, l\u00e4uft sie Gefahr, Rechtshandlungen vorzunehmen, zu denen sie gesetzlich nicht befugt ist. Denn die Rechte und Pflichten einer Beistandsperson sind (zumindest f\u00fcr die Beistandsperson selbst) nicht klar ersichtlich.</p><p>Gewisse Banken tolerieren zwar, dass sich die Beistandsperson um die Kosten k\u00fcmmert, die direkt mit der Bestattung der verstorbenen Person in Zusammenhang stehen. Auch die Durchf\u00fchrung gewisser administrativer Aufgaben wird manchmal geduldet. Aufgrund der sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten sind davon betroffene Dritte allerdings nicht mehr so entgegenkommend wie fr\u00fcher.</p><p>Auch eine Vakanz hinsichtlich der Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die Verm\u00f6genswerte der verstorbenen Person, wobei eine solche Vakanz zuweilen relativ lange andauert, kann gewisse Institutionen (Altersheime oder Heime f\u00fcr Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen) in die unangenehme Lage bringen, sozusagen als Bank fungieren zu m\u00fcssen, bis ausstehende Rechnungen durch die Erbinnen und Erben beglichen werden. Dabei verf\u00fcgen besagte Institutionen oft nicht \u00fcber die erforderlichen finanziellen Reserven.</p><p>Eine Regelung dieser Situation ist somit gerechtfertigt. Artikel\u00a0405 Absatz\u00a02 OR kann daf\u00fcr n\u00fctzliche Anregungen liefern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1536624000000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712770073143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}