{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20170480,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20170480,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.480","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Geb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotfallaufnahme","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Nach Kenntnisnahme von den Vernehmlassungsergebnissen hat die Kommission mit 13 zu 12&nbsp;Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der <strong>pa. Iv. (Weibel) B\u00e4umle \u00abGeb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotfallaufnahme\u00bb (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480\"><strong>17.480</strong></a><strong>)</strong> zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Sie hat festgestellt, dass es zwar zahlreiche kritische Stimmen gibt, bestimmte Kantone aber eine gezielte Erh\u00f6hung der Kostenbeteiligung einf\u00fchren m\u00f6chten, um so eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Spitalnotaufnahmen zu entlasten. Die Kommission will diesen Kantonen entsprechende Massnahmen erm\u00f6glichen und hat daher mit 13 zu 11&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung beschlossen, auf das Gesch\u00e4ft einzutreten.</p><p class=\"Standard_d\">In der Detailberatung hat sich die Kommission mit 13 zu 8&nbsp;Stimmen bei 4&nbsp;Enthaltungen f\u00fcr die einschneidendere der beiden in die Vernehmlassung geschickten Varianten ausgesprochen. Diese sieht vor, dass Versicherten bei jedem Aufsuchen der Spitalnotaufnahme ein Zuschlag von 50&nbsp;Franken auf den Selbstbehalt erhoben wird. Dieser Zuschlag ist im Rahmen der Kostenbeteiligung ungeachtet der H\u00f6he des bereits bezahlten Selbstbehalts zu zahlen, sobald die versicherte Person die j\u00e4hrliche Franchise erreicht hat. Die andere Variante, die eine Erh\u00f6hung des j\u00e4hrlichen H\u00f6chstbetrags des Selbstbehalts um 50&nbsp;Franken f\u00fcr jedes Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme vorsieht, wird dem Rat als Minderheitsantrag unterbreitet. Die Kompetenz zur Einf\u00fchrung und Umsetzung dieser Massnahme soll bei den Kantonen liegen.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss Vorentwurf sind Schwangere, Kinder und Personen, die von einer \u00c4rztin oder einem Arzt, einem Zentrum f\u00fcr Telemedizin oder einer Apothekerin oder einem Apotheker schriftlich in die Spitalnotaufnahme \u00fcberwiesen werden, von dieser Regelung ausgenommen. Gest\u00fctzt auf die R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung hat die Kommission mit 20 zu 4&nbsp;Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auch Personen von der Regelung auszunehmen, die \u00fcber eine kantonale Notfallnummer an die Spitalnotaufnahme \u00fcberwiesen oder von Krankentransport- und Rettungsdiensten eingeliefert werden. Der Zuschlag gilt nur f\u00fcr Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind.</p><p class=\"Standard_d\">Eine starke Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Umsetzung des Entwurfs erheblichen administrativen Mehraufwand generieren w\u00fcrde, ohne jedoch einen Nutzen zu bringen. Aus ihrer Sicht m\u00fcssen die zahlreichen negativen R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung ber\u00fccksichtigt werden, weshalb sie Nichteintreten beantragt. Weitere Minderheiten beantragen, auf eine Kompetenz\u00fcbertragung an die Kantone zu verzichten und stattdessen eine Umsetzung auf Bundesebene vorzusehen oder auch Personen von der Regelung auszunehmen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen oder wegen eines psychiatrischen Notfalls die Spitalnotaufnahme konsultieren.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Behandlung in der Spitalnotaufnahme die Notaufnahmen nicht entlasten w\u00fcrde. Dies teilt er am 20. August 2025 in seiner Antwort an den von der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats ver\u00f6ffentlichten Bericht zur parlamentarischen Initiative 17.480 \u00abGeb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotfallaufnahme\u00bb mit. Die Vorlage w\u00fcrde den Kantonen die Kompetenz erteilen, bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von h\u00f6chstens 50 Franken auf den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten zu erheben. Der Bundesrat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen von Patientinnen und Patienten im Spitalnotfall zugenommen. Darunter befinden sich gem\u00e4ss Erfahrung der Spit\u00e4ler auch viele sogenannte Bagatellf\u00e4lle. Mit dem Ziel, die Patientenstr\u00f6me besser zu lenken und die Notaufnahmen zu entlasten, wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.480 B\u00e4umle \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Geb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotaufnahme diskutiert. Der Entwurf der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) geht aber nicht mehr auf Bagatellf\u00e4lle ein, sondern sieht vor, dass versicherte Personen bei jeder Behandlung in einer Spitalnotaufnahme ohne schriftliche \u00dcberweisung \u2013 durch eine \u00c4rztin oder einen Arzt, eine Apotheke, einem Zentrum f\u00fcr Telemedizin oder eine kantonale Notfallnummer \u2013 einen Zuschlag von h\u00f6chstens 50 Franken auf den Selbstbehalt bezahlen m\u00fcssen.</p><p class=\"Standard_d\">Von dieser Regelung ausgenommen w\u00e4ren nur Schwangere, Kinder sowie Personen, die von Transport- oder Rettungsunternehmen in die Spitalnotaufnahme eingeliefert werden. Der Entscheid \u00fcber die Einf\u00fchrung und die H\u00f6he eines solchen Zuschlags auf den Selbstbehalt w\u00fcrde den einzelnen Kantonen \u00fcberlassen.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Begrenzte Lenkungswirkung der Patientenstr\u00f6me</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat bef\u00fcrwortet grunds\u00e4tzlich das Ziel der Vorlage, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten, damit diese ihre Hauptaufgabe, n\u00e4mlich die schnelle und effektive Behandlung schwerer F\u00e4lle, gut erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist jedoch \u2013 wie die grosse Mehrheit der betroffenen Akteure (Spit\u00e4ler, \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Krankenversicherer, Kantone) und knapp 87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden \u2013 der Meinung, dass die Ziele mit dieser Vorlage nicht erreicht werden k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Lenkung setzt voraus, dass Patienten und Patientinnen eine Alternative zur Spitalnotaufnahme haben. Insbesondere zu Randzeiten und an Wochenenden ist die Spitalnotaufnahme aber oft der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung. Vor allem in l\u00e4ndlichen Gebieten ist es schwierig, einen Hausarzt oder eine Haus\u00e4rztin mit freien Kapazit\u00e4ten zu finden.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Erh\u00f6hter Verwaltungsaufwand und Mehrkosten</p><p class=\"Standard_d\">Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, die administrative Belastung der medizinischen Leistungserbringer auf ein vertretbares Mass zu beschr\u00e4nken, damit diese ihre teilweise knappen personellen Ressourcen f\u00fcr die Behandlung von Patientinnen und Patienten einsetzen k\u00f6nnen. Zu den Leistungserbringern geh\u00f6ren etwa die Spit\u00e4ler, zuweisende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Apotheken oder telemedizinische Zentren.</p><p class=\"Standard_d\">In diesem Zusammenhang sind der Bundesrat wie auch der Spitalverband H+ und viele andere Akteure der Meinung, dass die Vorlage bei der Umsetzung der neuen Regelung mehr Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Kantone, Krankenversicherer und Leistungserbringer verursacht sowie den Aufwand f\u00fcr die Versicherten erh\u00f6ht. So m\u00fcssten beispielsweise die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen anpassen, die Umsetzung beaufsichtigen, Informationskampagnen umsetzen sowie haftpflichtrechtliche Fragen kl\u00e4ren. Die Krankenversicherer m\u00fcssten abkl\u00e4ren, ob eine Person in einem Kanton versichert ist, der den Zuschlag eingef\u00fchrt hat oder nicht. Sie m\u00fcssten auch unterscheiden, ob sich eine versicherte Person mit oder ohne \u00dcberweisung in der Notaufnahme behandeln liess und ob eine Ausnahme vorliegt. Bei den Leistungserbringern entst\u00fcnde ebenfalls zus\u00e4tzlicher Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Ausstellung und Kontrolle der schriftlichen \u00dcberweisungen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Mehraufwand f\u00fcr alle beteiligten Akteure k\u00f6nnte zu Mehrkosten f\u00fchren. Diese Mehrkosten stehen in einem ungleichen Verh\u00e4ltnis zur vermutlich bescheidenen Wirksamkeit der Massnahme. Der Bundesrat beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein guter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der medizinischen Grundversorgung und eine gezieltere Information und Sensibilisierung dazu beitragen k\u00f6nnen, dass weniger Personen mit leichten Beschwerden die Notaufnahme aufsuchen.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.03.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will 50-Franken-Geb\u00fchr beim Besuch eines Spitalnotfalls</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Wer ohne \u00dcberweisung einen Spitalnotfall besucht, soll nach Ansicht des Nationalrats eine Geb\u00fchr von 50 Franken bezahlen. Die grosse Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten sowie die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu d\u00e4mpfen, wie es in der Begr\u00fcndung des zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative hiess. Dabei sind f\u00fcr gewisse Personengruppen Ausnahmen vorgesehen.</p><p class=\"Standard_d\">Es sind Kinder, Schwangere oder Personen, die von einer \u00c4rztin, einem Apotheker, einem Telemedizinzentrum schriftlich in ein Spital \u00fcberwiesen wurden. Auch Personen, die von einer Ambulanz in ein Spital \u00fcberwiesen wurden, w\u00e4ren ausgenommen. Die Geb\u00fchr richtet sich an erwachsene Personen, die mit eigener Kraft durch den Eingang des Spitalnotfalls gehen k\u00f6nnten, fasste Nationalrat Patrick H\u00e4ssig (GLP/ZH), der den Vorschlag vertrat, zusammen.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr den Entwurf stimmten die SVP, die FDP und die GLP. Dagegen sprachen sich die SP, die Mitte und die Gr\u00fcnen aus. Auch der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab. In der Beratung wurden mehrere Minderheitsantr\u00e4ge abgelehnt. Der Mehrheitsvorschlag der vorberatenden Kommission setzte sich durch.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Schaffung eines \"B\u00fcrokratiemonsters\"</p><p class=\"Standard_d\">Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) hob in seinem Votum im Namen der Fraktion die Ablehnung in der Vernehmlassung hervor. Diese habe ergeben, dass der Vorschlag nicht funktioniere. F\u00fcr Nationalr\u00e4tin Manuela Weichelt (Gr\u00fcne/ZG) l\u00f6se die Geb\u00fchr kein Problem, sondern schaffe neue.</p><p class=\"Standard_d\">87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden h\u00e4tten die Geb\u00fchr abgelehnt, hiess es mehrfach in der Ratsdebatte. Dabei h\u00e4tten sich 21 Kantone dagegen ausgesprochen.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr die Basler Nationalr\u00e4tin Sarah Wyss (SP) ist die Geb\u00fchr ein \"absolutes B\u00fcrokratiemonster\". Weiter sei es eine \"Spezialregelung\" f\u00fcr Z\u00fcrich.</p><p class=\"Standard_d\">\"Selbstverantwortung wird gest\u00e4rkt\"</p><p class=\"Standard_d\">\"Z\u00fcrich will das\", sagte Nationalrat Martin B\u00e4umle (GLP/ZH). Mit der Vorlage werde ein kleiner Schritt gemacht, um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Zudem sei die Einf\u00fchrung der Geb\u00fchr f\u00fcr die Kantone freiwillig.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kantone, die es wollen, sollen die M\u00f6glichkeit erhalten, den Zuschlag zu erheben, sagte Nationalr\u00e4tin Kris Vietze (FDP/TG). Sie sprach auch von einer \"Lenkungsabgabe\". Auch der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner sah im Vorschlag die M\u00f6glichkeit, die Kosten zu steuern. Zudem werde die Selbstverantwortung gest\u00e4rkt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Gesundheitsministerin sieht sechs Nachteile</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat lehnt die Vorlage aus sechs Gr\u00fcnden ab, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. So seien die erwarteten Auswirkungen gering. Viele Patientinnen und Patienten w\u00e4ren von der Regelung nicht betroffen, da einzig Personen, die die Franchise erreichten, die Geb\u00fchr bezahlen m\u00fcssten.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter k\u00f6nnten aus Sicht der Bundesr\u00e4tin zus\u00e4tzliche Kosten entstehen. Diese w\u00fcrde es geben, wenn f\u00fcr die Zulassung in den Notfall eine vorherige medizinische Untersuchung in Anspruch genommen w\u00fcrde.</p><p class=\"Standard_d\">Auch die Inkraftsetzung des Vorschlags sei fragw\u00fcrdig. So k\u00f6nnten derzeit Telemedizinzentren etwa keine schriftlichen \u00dcberweisungen erstellen. Und da der Vorschlag den Kantonen die M\u00f6glichkeit gebe, eine Geb\u00fchr einzuf\u00fchren, w\u00e4re die L\u00f6sung nicht schweizweit einheitlich.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 26.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission beantragt einstimmig, nicht auf den Entwurf in Umsetzung der <strong>pa.&nbsp;Iv. (Weibel) B\u00e4umle \u00abGeb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotfallaufnahme\u00bb (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480\"><strong>17.480</strong></a><strong>)</strong> einzutreten, den ihre nationalr\u00e4tliche Schwesterkommission ausgearbeitet und den der Nationalrat in der Fr\u00fchjahrssession&nbsp;2026 gutgeheissen hat.</p><p class=\"Standard_d\">Der Entwurf sieht f\u00fcr jede Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von 50&nbsp;Franken auf den Selbstbehalt vor. Dieser Zuschlag soll ungeachtet der H\u00f6he des bereits bezahlten Selbstbehaltes f\u00e4llig werden, sobald die versicherte Person die j\u00e4hrliche Franchise erreicht hat. Personen, die von einer \u00c4rztin oder einem Arzt, einem Zentrum f\u00fcr Telemedizin, einer Apothekerin oder einem Apotheker oder \u00fcber eine kantonale Notfallnummer schriftlich in die Spitalnotaufnahme \u00fcberwiesen werden, Personen, die von einem Rettungsdienst in die Notaufnahme gebracht werden, sowie Schwangere und Kinder w\u00e4ren von dieser Regelung ausgenommen. Die Kompetenz zur Einf\u00fchrung und Umsetzung dieser Massnahme w\u00fcrde bei den Kantonen liegen.</p><p class=\"Standard_d\">Die SGK-S unterst\u00fctzt das Ziel, die Notaufnahmen der Spit\u00e4ler zu entlasten. Nach der Anh\u00f6rung von Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer und der Krankenversicherer kommt sie allerdings zum Schluss, dass die vorgeschlagene L\u00f6sung wirkungslos oder sogar kontraproduktiv ist.</p><p class=\"Standard_d\">Mit dem Entwurf soll ein finanzieller Anreiz f\u00fcr die Patientinnen und Patienten geschaffen werden, sich an andere medizinische Versorgungseinrichtungen zu wenden. Dies setzt jedoch voraus, dass die n\u00f6tigen Angebote in der Grundversorgung tats\u00e4chlich verf\u00fcgbar sind. In Randregionen sowie ausserhalb der \u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten und an den Wochenenden sind die Notaufnahmen der Spit\u00e4ler bei Notf\u00e4llen allerdings oft die einzige Anlaufstelle.</p><p class=\"Standard_d\">Zudem w\u00fcrde die vorgeschlagene L\u00f6sung f\u00fcr zahlreiche Akteure des Gesundheitssystems einen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Im Weiteren best\u00fcnde die Gefahr, dass gewisse erforderliche Arztbesuche aufgeschoben oder ganz unterlassen werden, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten h\u00e4tte und langfristig wiederum Mehrkosten verursachen k\u00f6nnte.</p><p class=\"Standard_d\">Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass alternative L\u00f6sungen, wie die Verbesserung der Triage, die F\u00f6rderung und Aufwertung der medizinischen Grundversorgung sowie die St\u00e4rkung der Gesundheitskompetenz der versicherten Personen, vorzuziehen w\u00e4ren.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Geb\u00fchr von beispielsweise 50 Franken bezahlen m\u00fcssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Geb\u00fchr k\u00f6nnen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit \u00e4rztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden station\u00e4ren Behandlung.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz kennt die bew\u00e4hrte Tradition, dass Haus\u00e4rzte in der Regel die erste Anlaufstelle f\u00fcr die medizinische Versorgung sind. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gr\u00fcnden. So entpuppen sich viele F\u00e4lle als Bagatellf\u00e4lle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke w\u00e4re viel billiger und oft ausreichend. </p><p>Die Angewohnheit, wegen Bagatellen vermehrt die Notfallabteilungen der Spit\u00e4ler aufzusuchen, \u00fcberlastet dort die Notfallorganisation. Zudem entstehen unn\u00f6tiger Stress beim medizinischen Personal und unn\u00f6tige sowie unter Umst\u00e4nden auch gef\u00e4hrliche Wartezeiten f\u00fcr echte Notf\u00e4lle.</p><p>Die Geb\u00fchr f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle in der Spitalnotfallaufnahme sch\u00e4rft das Bewusstsein f\u00fcr die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens. So leistet sie einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spit\u00e4ler und kann auch zur D\u00e4mpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Weibel Thomas","BusinessStatus":230,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des St\u00e4nderates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782471635000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1783681294140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Gesundheit"}}