{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171009,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171009,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1009","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"H\u00f6he der Steuerausf\u00e4lle durch Dividend Stripping und Massnahmen dagegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der \"Staatsrechnung 2015 - Bericht zur Bundesrechnung\" ist auf Seite 70 unter dem Kapitel \"Verrechnungssteuer\" Folgendes zu lesen:</p><p>\"Was ist 'dividend stripping'?</p><p>Bei einem 'dividend stripping' verkauft ein ausl\u00e4ndischer Aktion\u00e4r das Aktienpaket einer b\u00f6rsenkotierten Schweizer Gesellschaft kurz vor dem Dividendenauszahlungstermin an ein inl\u00e4ndisches Finanzinstitut, welches - im Gegensatz zum ausl\u00e4ndischen Verk\u00e4ufer - m\u00f6glichst die volle R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer auf der Dividende geltend machen kann. Kurz nach dem Termin wird das Aktienpaket wieder an den urspr\u00fcnglichen Eigent\u00fcmer zur\u00fcckverkauft und die Dividende gr\u00f6sstenteils weitergeleitet. Dem Verk\u00e4ufer bleibt eine Provision. In der Praxis treten solche F\u00e4lle stets in Kombination mit komplizierten Derivaten beziehungsweise Strukturen auf. Das Bundesgericht hat in seinen wegweisenden Urteilen vom 5. Mai 2015 festgehalten, dass Antragstellern das 'Recht zur Nutzung' abgesprochen werden muss, wenn zur Erwirkung der vollst\u00e4ndigen R\u00fcckforderungsm\u00f6glichkeit komplexe Gesamttransaktionen durchgef\u00fchrt werden, um die Antragsteller als Eigent\u00fcmer mit m\u00f6glichst vollem R\u00fcckerstattungsanspruch erscheinen zu lassen.\"</p><p>Nachdem immerhin 75 Prozent aller Dividendenaussch\u00fcttungen ins Ausland fliessen, stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Wie verbreitet ist Dividend Stripping, bzw. wie h\u00e4ufig kommt dies vor?</p><p>2. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die entgangenen Einnahmen durch Dividend Stripping in den vergangenen zehn Jahren?</p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten gibt es, und welche Massnahmen wurden getroffen, um die Praxis des Dividend Stripping zu stoppen? Wurden Bussen ausgesprochen? Und wenn ja, wie viele und in welcher H\u00f6he?</p><p>4. Gibt es andere Steuervermeidungsinstrumente bzw. Strategien im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bisher wurde bei etwa 160 Antragstellern, von denen sich etwa 90 Prozent im Ausland befinden, eine Dividend-Stripping-Problematik festgestellt. Die Gesamtsumme der vertieft abzukl\u00e4renden R\u00fcckerstattungsantr\u00e4ge belief sich dabei im Jahr 2016 auf 760 Millionen Franken. Im gleichen Jahr wurden R\u00fcckerstattungsantr\u00e4ge im Umfang von 143 Millionen Franken verweigert. Im Vergleich zu den im Jahr 2016 eingereichten 230 000 R\u00fcckerstattungsantr\u00e4gen (mit einem R\u00fcckerstattungsbetrag von insgesamt 13 623 Millionen Franken) betrifft die Dividend-Stripping-Problematik somit eine relativ kleine Anzahl von Antr\u00e4gen. Diese sind jedoch meist mit grossen R\u00fcckforderungsbetr\u00e4gen verbunden.</p><p>2. Seit der Aufdeckung der ersten Dividend-Stripping-Transaktionen im Jahr 2006 wurden die Antr\u00e4ge auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer gezielt im Hinblick auf diese Problematik \u00fcberpr\u00fcft. Wurde ein Dividend Stripping festgestellt, wurde entsprechend die R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer verweigert, sodass dem Bund in diesen F\u00e4llen keine Einnahmen entgingen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass F\u00e4lle von Dividend Stripping unentdeckt geblieben sind. Hierzu sind jedoch naturgem\u00e4ss keine Aussagen m\u00f6glich. Immerhin l\u00e4sst sich feststellen, dass seit einigen Jahren die neuaufgedeckten F\u00e4lle r\u00fcckl\u00e4ufig sind.</p><p>3. Die Kontrolle der Antr\u00e4ge auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer erfolgt gezielt anhand von (laufend angepassten) Risikoparametern sowie von individuellen Stichproben bei R\u00fcckerstattungsantr\u00e4gen. Bei inl\u00e4ndischen Antragstellern kann zudem anl\u00e4sslich von Domizilkontrollen eine vertiefte Pr\u00fcfung dieser Problematik vor Ort vorgenommen werden. Dar\u00fcber hinaus ist auch die Entwicklung im Ausland bez\u00fcglich der Massnahmen zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch zu erw\u00e4hnen wie der OECD-Massnahmenplan \"Base Erosion and Profit Shifting\": Die in der Aktion 6 enthaltene Hauptzweckregel (der sogenannte Principal Purpose Test) erm\u00f6glicht es, die Abkommensvorteile und damit auch die R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer zu verweigern, wenn die Geltendmachung der R\u00fcckerstattung einer der Hauptzwecke einer Transaktion war. In neuausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. im Rahmen von Revisionen von DBA wurde die Hauptzweckregel zur Bek\u00e4mpfung von Abkommensmissbr\u00e4uchen bereits aufgenommen. Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wurde die R\u00fcckerstattung im Bereich des Dividend Stripping bisher in erster Linie aufgrund eines fehlenden Nutzungsrechts verweigert. Es ist festzuhalten, dass die R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer bei allen betroffenen F\u00e4llen stets in vollem Umfang verweigert wurde. Nach geltendem Recht wird nicht nur bestraft, wer eine ungerechtfertigte R\u00fcckerstattung bewirkt, sondern auch, wer R\u00fcckerstattungsanspr\u00fcche geltend macht, die ihm nicht zustehen. Strafbar sind ausschliesslich nat\u00fcrliche Personen. Wenn diese im Ausland ans\u00e4ssig sind, wird die Strafverfolgung viel aufwendiger. Aus diesem Grunde wurden bisher noch keine Strafen ausgesprochen.</p><p>4. Der Begriff des Dividend Stripping ist sehr weit zu fassen, da in der Praxis verschiedenste Sachverhalte und Transaktionen im Bereich von Wertschriften unter diesen Begriff zusammengefasst werden k\u00f6nnen. Insgesamt haben die F\u00e4lle an Komplexit\u00e4t zugenommen, auch weil heutzutage Wertschriften innert K\u00fcrze \u00fcber zahlreiche Stationen auf der ganzen Welt \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich muss deshalb jeder eingereichte R\u00fcckerstattungsantrag aufgrund seiner Besonderheiten individuell beurteilt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1494374400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109577043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}