{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1015","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"\u00dcberpr\u00fcfung der Preise f\u00fcr die Signal\u00fcbertragung im Fernsehnetz der Cablecom f\u00fcr private Medienanbieter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Ende der Konzessionierung der Rediffusion und deren \u00dcbernahme durch die Cablecom (heutige UPC) entstand ein ordnungspolitisch fragw\u00fcrdiges privates Monopol im Bereich der \u00dcbertragung von Fernsehsignalen. Mit der Aufl\u00f6sung der PTT hat der Gesetzgeber ebenfalls im letzten Jahrtausend in ordnungspolitisch h\u00f6chst fragw\u00fcrdiger Art bez\u00fcglich Telefon-\u00dcbertragungsnetzen ein \u00f6ffentliches Monopol in ein privates (Gebiets-)Monopol umgewandelt (Swisscom). Nur dank des technischen Fortschritts - namentlich die \u00dcbertragung von Fernsehsignalen \u00fcber das Telefonnetz - haben wir heute mit den Anbietern UPC und Swisscom ein faktisches Duopol. Das ordnungspolitische Problem erkennt man daran, dass Anbieter von Fernsehprogrammen f\u00fcr die Verbreitung die Netze der beiden Duopolisten nutzen m\u00fcssen (Zwangskonsum), da sie sonst ihren Daseinszweck nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a051 Absatz\u00a02 RTVG m\u00fcssen die Fernmeldedienstanbieter die Verbreitungsdienstleistungen \"chancengleich, angemessen und nicht diskriminierend\" anbieten.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Nach welchen Kriterien legen die Fernmeldedienstanbieter ihre Preise f\u00fcr die Verbreitung der Programme von nichtkonzessionierten Schweizer Fernsehprogramm-Anbietern fest?</p><p>2. Ist es tats\u00e4chlich so, dass die Preissetzungshoheit allein bei den Fernmeldedienstanbietern liegt?</p><p>3. Nachfragen bei Schweizer Fernsehprogramm-Anbietern ergeben, dass die Preise f\u00fcr die Verbreitungsdienstleistung einer vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Wie stellt er sich zu dieser Intransparenz der Preise bei Fernmeldedienstanbietern, inbesondere weil ann\u00e4hernd ein Duopol besteht? Und wie stellt er dann respektive stellen die Fernsehprogramm-Anbieter selbst sicher, dass die Verbreitungsdienstleistung, wie von Artikel\u00a051 Absatz\u00a02 RTVG gefordert, \"chancengleich, angemessen und nicht diskriminierend\" erfolgt, wenn die Preise der Geheimhaltung unterliegen?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Fernmeldedienstanbieter vorliegt?</p><p>5. Sieht er hier Handlungsbedarf? Und wenn ja, was schl\u00e4gt er zur L\u00f6sung des Problems vor?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen vom 24. M\u00e4rz 2006 (RTVG) sieht vor, dass die sogenannten Must-carry-Programme unentgeltlich verbreitet werden m\u00fcssen (Art. 59 RTVG). Dazu z\u00e4hlen alle Programme der SRG im Rahmen der Konzession, die regionalen Fernsehprogramme mit einer Konzession mit Leistungsauftrag sowie bestimmte \u00f6ffentlich-rechtliche Programme aus dem umliegenden Ausland. Zudem kann das Bakom auf Gesuch eines Veranstalters die unentgeltliche Verbreitung anordnen, sofern das Programm in besonderem Mass zur Erf\u00fcllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitr\u00e4gt (Art. 60 RTVG).</p><p>Bei allen anderen Programmen ist die Abgeltung des Verbreitungsaufwandes Gegenstand von vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der Fernmeldedienstanbieterin. Das Gesetz schreibt einzig vor, dass die Verbreitungsdienstleistung chancengleich, angemessen und nicht diskriminierend angeboten werden muss (Art. 51 Abs. 2 RTVG). Allerdings r\u00e4umt Artikel\u00a061 RTVG, der seinerzeit im Rahmen der Totalrevision des RTVG vom Parlament eingef\u00fcgt worden ist, der Fernmeldedienstanbieterin einen grossen Ermessensspielraum ein. So kann diese bei der Abgeltung des Verbreitungsaufwandes auch den wirtschaftlichen Nutzen f\u00fcr den Programmveranstalter geltend machen.</p><p>3./4. Die Vertragsparteien k\u00f6nnen vereinbaren, dass der Vertragsinhalt der Geheimhaltung unterliegt, dies leitet sich aus der privatrechtlichen Vertragsautonomie ab. Gegen\u00fcber der Aufsichtsbeh\u00f6rde im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens kann die Geheimhaltung nicht geltend gemacht werden. Die geltende Gesetzgebung schreibt den Vertragsparteien jedoch nicht vor, \u00f6ffentlich oder gegen\u00fcber anderen Veranstaltern Transparenz \u00fcber die vereinbarten Bedingungen zu schaffen. Das Bakom kann einzig pr\u00fcfen, ob die Verbreitungsdienstleistungen den Anforderungen von den Artikeln 51 und 61 RTVG entsprechen. Seit dem Inkrafttreten des RTVG am 1. April 2007 wandte sich noch kein Veranstalter an das Bakom wegen zu hoher Verbreitungskosten. Ob es sich bei der Fernmeldedienstanbieterin um ein marktbeherrschendes Unternehmen handelt und ob sich diese unzul\u00e4ssig verh\u00e4lt, ist eine kartellrechtliche Frage, wof\u00fcr die Wettbewerbskommission zust\u00e4ndig ist.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet die gesetzlichen Grundlagen als ausreichend. Wie bereits dargelegt, gibt das RTVG Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Festlegung der Verbreitungskosten vor. Zudem sieht Artikel\u00a060 RTVG zugunsten der Veranstalter nichtkonzessionierter Programme die M\u00f6glichkeit vor, beim Bakom eine Aufschaltungspflicht zu erwirken. Wird dem Gesuch stattgegeben, muss das Programm unentgeltlich verbreitet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Programm in besonderem Mass zur Erf\u00fcllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitr\u00e4gt und die Aufschaltung f\u00fcr die Fernmeldedienstanbieterin unter Ber\u00fccksichtigung der verf\u00fcgbaren \u00dcbertragungskapazit\u00e4ten sowie der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit zumutbar ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1494374400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803784660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}