{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1020","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ver\u00f6ffentlichung der Abstimmungsergebnisse. Sind gewisse Gemeinden in Eile?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei eidgen\u00f6ssischen Abstimmungen sind gewisse Gemeinden dazu \u00fcbergegangen, ihre Ergebnisse bekanntzugeben, noch bevor die Urnen im ganzen Land geschlossen sind. Zwar sind die einzelnen Kantone selbstverst\u00e4ndlich frei darin, wie sie die Ausz\u00e4hlung ihrer Abstimmungen organisieren; die Ver\u00f6ffentlichung von Ergebnissen, wenn ein Teil des Stimmvolks noch abstimmen kann, ist jedoch fragw\u00fcrdig. Denn die fr\u00fchzeitige Bekanntgabe von Ergebnissen bietet die M\u00f6glichkeit, im einen oder anderen Lager noch Leute zu mobilisieren oder das Abstimmungsverhalten von Personen, die an der Urne abstimmen, zu beeinflussen. Mit der Entwicklung der sozialen Medien zirkulieren zudem noch vor der Schliessung der Urnen diese Ergebnisse auch im Netz, da sie unverz\u00fcglich in alle Himmelsrichtungen weiterverbreitet werden, um noch die letzten Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger zu \u00fcberzeugen und zu versuchen, den Ausschlag f\u00fcr das Schlussergebnis zu geben.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat die Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse von gewissen Gemeinden vor der Schliessung der Urnen im ganzen Land als fragw\u00fcrdig?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt einzugreifen, um diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten, und falls ja, wie?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kantone und Gemeinden spielen bei der Organisation von Wahlen und Abstimmungen eine zentrale Rolle. Gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) f\u00fchren die Kantone eidgen\u00f6ssische Abstimmungen auf ihrem Gebiet durch, und sie erlassen die erforderlichen Anordnungen (Art. 10 Abs. 2 BPR). Auch f\u00fcr eidgen\u00f6ssische Urneng\u00e4nge ist kantonales Recht anzuwenden, falls das Bundesrecht keine Bestimmungen enth\u00e4lt (Art. 83 BPR). Dies ist unter anderem hinsichtlich der Festlegung der Urnenschlusszeiten am Abstimmungstag, der Organisation der Ausz\u00e4hlung sowie der Kommunikation der Ergebnisse der Fall.</p><p>Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Kantone sieht vor, dass die Urnen am Abstimmungstag (sp\u00e4testens) um 12.00 Uhr geschlossen werden. Sechs Kantone sehen gegenw\u00e4rtig einen fr\u00fcheren Urnenschluss vor (11.30 Uhr: Thurgau; 11.00 Uhr: Schwyz, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Nidwalden).</p><p>Die Gemeinden k\u00f6nnen am Abstimmungssonntag mit der Ausz\u00e4hlung der im Rahmen der vorzeitigen (Art. 7 BPR) und der brieflichen (Art. 8 BPR) Stimmabgabe eingegangenen Stimmen bereits vor Urnenschluss beginnen, sofern gew\u00e4hrleistet ist, dass keine Teilergebnisse \u00f6ffentlich bekanntwerden. Entsprechend stehen insbesondere in kleineren Gemeinden die provisorischen Endergebnisse bereits kurz nach Urnenschluss fest. Gewisse Gemeinden teilen diese Ergebnisse in der Folge bereits vor 12.00 Uhr des Abstimmungssonntags der \u00d6ffentlichkeit mit.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Prozesse und T\u00e4tigkeiten der Beh\u00f6rden rund um die Stimmabgabe und die Ergebnisermittlung sind so auszugestalten, dass eine beh\u00f6rdliche Einflussnahme auf den Ausgang der Abstimmung ausgeschlossen werden kann. Unabh\u00e4ngig von der Frage ihres tats\u00e4chlichen Einflusses auf das Abstimmungsergebnis erachtet der Bundesrat die Publikation von Teilergebnissen vor Schliessung s\u00e4mtlicher Urnen deshalb als problematisch.</p><p>2. In seinen Kreisschreiben zu eidgen\u00f6ssischen Volksabstimmungen weist der Bundesrat die Kantone seit 2016 darauf hin, dass mit Blick auf die unterschiedlichen Urnenschlusszeiten keine Gemeindeergebnisse vor 12.00 Uhr \u00f6ffentlich bekanntwerden sollten (vgl. z. B. BBl 2017 1529). Weil dieser Sachverhalt lediglich einen Bruchteil der Schweizer Gemeinden in einigen wenigen Kantonen betrifft, erscheinen organisatorische Vorkehrungen in den betreffenden Gemeinden und Kantonen sowie n\u00f6tigenfalls \u00c4nderungen der kantonalen Vorschriften derzeit als richtiges Mittel. Auch im Rahmen k\u00fcnftiger Genehmigungen kantonaler Ausf\u00fchrungsbestimmungen (nach Art. 91 Abs. 2 BPR) durch den Bund soll, wo n\u00f6tig, auf eine einheitliche Praxis bei der Bekanntgabe von Ergebnissen hingewirkt werden. Eine bundesrechtliche Regelung dr\u00e4ngt sich zumindest gegenw\u00e4rtig nicht auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Comte Rapha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1494374400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815589483)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489708800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}