{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1036","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Sportf\u00f6rderung ohne Ausgrenzung wegen Religion, Ethnie oder weiteren Kriterien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Sportf\u00f6rderungsgesetz (SpoF\u00f6g) soll das \"Jugend und Sport\"-Programm die Entwicklung und Entfaltung aller Kinder und Jugendlichen unterst\u00fctzen und ihnen erm\u00f6glichen, den Sport ganzheitlich zu erleben. Damit unterst\u00fctzt das \"Jugend und Sport\"-Programm auch die \u00fcbergeordneten Ziele des Sportf\u00f6rderungsgesetzes, die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivit\u00e4ten auf allen Altersstufen zu erreichen und den Stellenwert des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung zu erh\u00f6hen.</p><p>Der Bundesrat hat am 22. M\u00e4rz 2017 (Medienmitteilung des VBS) seine Absicht angek\u00fcndigt, dass er den Zugang zum \"Jugend und Sport\"-Programm f\u00fcr kirchliche Jugendverb\u00e4nde einschr\u00e4nken will. Mit dem Ausschluss einzelner christlicher Jugendverb\u00e4nde von der \"Jugend und Sport\"-Kaderbildung k\u00f6nnten auch gegen 10 000 Kinder von den \"Jugend und Sport\"-Lagerangeboten in der Sportart Lagersport/Trekking ab 2018 ausgeschlossen sein.</p><p>1. Auf welchem Fachwissen begr\u00fcndet der Bundesrat seine Haltung, christliche oder kirchliche Jugendsportarbeit k\u00f6nne durch die einhergehende religi\u00f6se Weltanschauung nicht mehr ganzheitlich und nicht mehr im Interesse des Kindes sein?</p><p>2. In der Botschaft zum Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG) schrieb der Bundesrat zu Artikel\u00a09 KJFG: \"Wie bisher sollen \u00fcber Artikel\u00a09 weiterhin auch jene Ausbildungsangebote der Jugendverb\u00e4nde gef\u00f6rdert werden, die in Anlehnung an die Vorgaben von Jugend und Sport (\"Jugend und Sport\") durchgef\u00fchrt werden ...\" Warum orientiert sich das BSV nicht an dieser Aussage des \"wie bisher ...\". und schliesst nun christliche Jungscharen von den Ausbildungsangeboten des \"Jugend und Sport\"-Programms aus?</p><p>3. Basierend auf welchen Grundlagen oder konkreten Ereignissen mit den bisherigen Leistungsvertr\u00e4gen oder in der bisherigen Aufsicht des Bundes \u00fcber die \"Jugend und Sport\"-Kaderbildung kann der Bundesrat die \"richtige\" religi\u00f6se Weltanschauung von der \"falschen\" religi\u00f6sen Weltanschauung bei Jugendlichen unterscheiden?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass alle Leistungen des Programms \"Jugend und Sport\" gem\u00e4ss den Artikeln 6 bis 10 SpoF\u00f6G bei einem guten Leumund allen Kindern und Jugendlichen offenstehen, unabh\u00e4ngig von ihrer religi\u00f6sen Weltanschauung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, allen bisherigen christlichen \"Jugend und Sport\"-Jugendverband-Partnern kurzfristig eine \u00dcbergangsregelung f\u00fcr die Jahre 2018/19 anzubieten, damit sie ihre Organisationsstruktur f\u00fcr eine \"Jugend und Sport\"-Teilnahme auf sp\u00e4testens den 1. Januar 2020 anpassen k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass eine Reihe von Jugendorganisationen die Kriterien f\u00fcr eine Subventionierung nach dem Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG) nicht erf\u00fcllen, weil ihre Zweckbestimmung nicht die F\u00f6rderung junger Menschen, sondern internes Missionierungsbestreben sei. Das Bundesamt f\u00fcr Sport, welches die Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung des Sportf\u00f6rderungsgesetzes (SpoF\u00f6G) tr\u00e4gt, st\u00fctzt seine Entscheidungen auf diese verbindlichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes.</p><p>2. Jugendverb\u00e4nde, die vom Baspo mit der Kaderbildung im Sportf\u00f6rderprogramm \"Jugend und Sport\" betraut werden, werden ausschliesslich nach den Bestimmungen des KJFG und nicht nach den Bestimmungen des SpoF\u00f6G subventioniert. Dies setzt voraus, dass sie die Subventionsbedingungen des KJFG zu erf\u00fcllen haben. Mit der zitierten Passage in der Botschaft zum neuen KJFG wurde zum Ausdruck gebracht, dass an dieser Subventionsordnung auch k\u00fcnftig festgehalten werden soll.</p><p>3. Weder das BSV noch das Baspo beurteilen mit ihren Entscheiden religi\u00f6se Weltanschauungen. Beurteilt wird einzig, ob der Zweck der von den Organisationen verfolgten Jugendarbeit mit den Zielen des KJFG bzw. des SpoF\u00f6G \u00fcbereinstimmen.</p><p>4. Mit dem Programm \"Jugend und Sport\" werden Aktivit\u00e4ten von Organisationen, insbesondere von Sport- und Jugendvereinen unterst\u00fctzt, welche die in Artikel\u00a02 der Sportf\u00f6rderungsverordnung (Art. 2 SpoF\u00f6V) festgehaltenen Ziele verfolgen. Entsprechend der Verordnung sind Kinder und Jugendliche innerhalb von \"Jugend und Sport\"-Lagern nicht nur zu (mindest vier Stunden) Spiel und Sport, sondern auch zur Pflege der sozialen Aspekte anzuleiten. Der Fokus von \"Jugend und Sport\" liegt damit auf den Lagert\u00e4tigkeiten insgesamt und nicht nur auf den sportlichen Aspekten im engeren Sinn.</p><p>Die religi\u00f6se Weltanschauung, die ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen spielt daher keine Rolle. Der Organisator, der die Aktivit\u00e4ten anbietet, muss jedoch die vorerw\u00e4hnten Ziele verfolgen.</p><p>5. Organisatoren, welche ihre Kurse und Lager durch das Programm \"Jugend und Sport\" subventionieren lassen wollen, haben eine Reihe von Basisvoraussetzungen zu erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6rt, dass sie als juristische Person, insbesondere als Sportverein (f\u00fcr Aktivit\u00e4ten der sogenannten Nutzergruppe 1) oder als Jugendverein (f\u00fcr Aktivit\u00e4ten der sogenannten Nutzergruppe 3) organisiert sind. Dieses Erfordernis stellt sicher, dass Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und eindeutige Identifizierbarkeit der Beitragsempf\u00e4nger sichergestellt werden k\u00f6nnen. Wie alle anderen Organisationen im Programm \"Jugend und Sport\" auch, haben die betroffenen Gruppierungen diese Basisvoraussetzungen zu erf\u00fcllen. Die ordentliche Konstituierung als Verein gibt ihnen dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, in ihren Statuten zum Ausdruck zu bringen, dass sie als Jugendvereine die in Artikel\u00a02 SpoF\u00f6V formulierten Ziele verfolgen.</p><p>Weil die Anmeldung von Kursen und Lagern bis dreissig Tage vor Beginn der ersten Aktivit\u00e4t m\u00f6glich ist und die Hauptaktivit\u00e4ten der betroffenen Gruppierungen in Form von Sommerlagern erfolgt, haben sie rund ein Jahr Zeit, diese Basisanforderungen zu erf\u00fcllen. Diese Frist gen\u00fcgt nach Ansicht des Bundesrates.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1496966400000)\/","SubmittedBy":"Nussbaumer Eric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496966400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803378993)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496188800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Kultur"}}