{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1037","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Recht und Sicherheit f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>\u00c4ltere Arbeitnehmende haben auf dem Arbeitsmarkt klar schlechtere Karten als ihre j\u00fcngeren Kolleginnen und Kollegen. Das zeigen die Statistiken. Die Zahl der \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Stellensuchenden ist seit 2012 von 45 000 auf 59 000 geklettert. Das ist ein Plus von 32 Prozent. Fakt ist zudem: Wer in diesem Alter seine Stelle verliert, ist l\u00e4nger arbeitslos und h\u00e4ufiger ausgesteuert als j\u00fcngere Personen. \u00dcber 44 Prozent aller Langzeitarbeitslosen sind \u00e4lter als 50 Jahre. Auch die Sozialhilfequote und die Zahl der \u00fcber 50-J\u00e4hrigen in prek\u00e4ren Tempor\u00e4rjobs steigen.</p><p>Auch wenn der Bundesrat das Ausmass der Probleme kleinredet, wird die schwierige Situation von \u00e4lteren Arbeitnehmenden nicht grunds\u00e4tzlich abgestritten. Das zust\u00e4ndige Departement hat bereits drei Nationale Konferenzen \u00fcber das Thema \"\u00e4ltere Arbeitnehmende\" durchgef\u00fchrt. Diese haben ausser Appellen aber keine Folgen gezeitigt. Das ist kurzsichtig. Denn erstens kommen mit der Digitalisierung neue Herausforderungen auf den Arbeitsmarkt und auch auf die Qualifizierung von \u00e4lteren Arbeitnehmenden zu. Zweitens sind die Kompetenzen und F\u00e4higkeiten von \u00e4lteren Arbeitnehmenden beim aktuellen Fachkr\u00e4ftemangel von gr\u00f6sster Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Mit welchen konkreten und verbindlichen Massnahmen will er die Lage der \u00e4lteren Arbeitnehmenden verbessern?</p><p>2. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass langj\u00e4hrige Mitarbeitende \u00fcber 50 Jahre st\u00e4rker gegen K\u00fcndigungen gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen, so wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge bereits geregelt ist? Ein verbesserter K\u00fcndigungsschutz gibt den Arbeitgebern mehr Anreiz, langj\u00e4hrige Mitarbeitende laufend zu f\u00f6rdern (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen gegen Altersdiskriminierung z. B. bei Stellenausschreibungen zu ergreifen?</p><p>4. Welche spezifischen arbeitsmarktlichen Massnahmen sieht er vor, um Erwerbslose \u00fcber 50 Jahre wieder in die Arbeit zu bringen?</p><p>5. Ist er bereit, analog zu den fr\u00fcheren Lehrstellenbeschl\u00fcssen eine Weiterbildungsoffensive f\u00fcr Arbeitnehmende \u00fcber 45 Jahre zu starten und dabei insbesondere in die Qualifizierung und Weiterbildung f\u00fcr den Prozess der Digitalisierung zu investieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass die Situation der \u00e4lteren Arbeitnehmenden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gemessen an einer Vielzahl von Arbeitsmarktindikatoren grunds\u00e4tzlich gut ist. Insbesondere weisen \u00c4ltere eine hohe und \u00fcber die letzten Jahre sogar gestiegene Erwerbsbeteiligung auf und sind unterdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Im OECD-Vergleich sind die \u00e4lteren Arbeitnehmenden zudem deutlich besser ausgebildet, sie weisen eine deutlich h\u00f6here Verbleibsquote und entsprechend deutlich tiefere Separationsrate auf. Die Arbeitsmarktbeteiligung von \u00e4lteren Arbeitnehmenden entwickelte sich in den letzten Jahren positiv. Infolge einer erh\u00f6hten Arbeitsmarktpartizipation der \u00e4lteren Personen (55 Jahre und \u00e4lter) wuchs das Arbeitsangebot zwischen 2010 und 2016 um 41 000 Vollzeitarbeitskr\u00e4fte. Hinzu kommt das erh\u00f6hte Arbeitsangebot dieser Altersgruppe von 69 600 Vollzeitarbeitskr\u00e4ften infolge der demografischen Entwicklung. Jedoch bekunden \u00c4ltere gr\u00f6ssere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als J\u00fcngere. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und redet diese keineswegs klein.</p><p>1. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) tr\u00e4gt dem h\u00f6heren Risiko einer l\u00e4ngerdauernden Stellensuche von \u00e4lteren Personen mittels fokussierter Massnahmen und einem spezifischen Entsch\u00e4digungssystem Rechnung. Die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum Rentenalter und dar\u00fcber hinaus ist ein zentrales Handlungsfeld der Fachkr\u00e4fte-Initiative (FKI). Bund, Kantone und Sozialpartner zielen dabei u. a. auf die F\u00f6rderung der Wiedereingliederung und der beruflichen Qualifikation (vgl. Antworten zu den Fragen 4 und 5) ab. Auch die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossene Stellenmeldepflicht wird auch \u00e4lteren Arbeitnehmenden zugutekommen, indem sie deren Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Falle von Arbeitslosigkeit zu verbessern hilft. Ein anderer Fokus liegt bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Gestaltung der beruflichen Phase vor der Pensionierung (Altersvorsorge 2020). Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 sollen eine Regelungen in Kraft treten, die insbesondere \u00e4lteren Arbeitnehmenden, die ihre Stelle verlieren, entgegen kommen: Zum Beispiel sollen alle Versicherten, die nach Vollendung des 58. Altersjahres entlassen werden, die Versicherung bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung freiwillig weiterf\u00fchren k\u00f6nnen. Die Verbundpartner (Bund, Kantone, Sozialpartner) der FKI haben ihre Bem\u00fchungen zur Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der \u00d6ffentlichkeit bez\u00fcglich der Thematik verst\u00e4rkt. Mit dem Abbau von Vorurteilen und Hemmschwellen kann die Arbeitsmarktintegration von \u00e4lteren Arbeitnehmenden am effektivsten gef\u00f6rdert werden. Die Verbundpartner lancierten daher im Mai 2016 die Website Fachkr\u00e4fte Schweiz, auf der zahlreiche Projekte und gute Praktiken auch im Zusammenhang mit \u00e4lteren Arbeitnehmenden ersichtlich sind. Die Brosch\u00fcre \"\u00c4ltere Arbeitnehmende\" mit Praxisbeispielen und den wichtigsten Fakten zum Thema wurde im April 2017 publiziert. Angesicht der tats\u00e4chlichen Gegebenheiten erachtet der Bundesrat die genannten Massnahmen als angemessen.</p><p>2. Der Arbeitgeber hat bereits heute eine erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber Arbeitnehmenden in fortgeschrittenem Alter, die kurz vor der Pensionierung stehen und lange f\u00fcr denselben Arbeitgeber t\u00e4tig waren. Gem\u00e4ss Bundesgericht kann die K\u00fcndigung eines \u00e4lteren Arbeitnehmenden unter gewissen Umst\u00e4nden (siehe insbesondere BGE 132 III 115) als missbr\u00e4uchlich gelten. Ein weitgehender, allgemeiner K\u00fcndigungsschutz ab einem gewissen Alter erachtet der Bundesrat als kontraproduktiv, weil er die Wiedereingliederung von \u00e4lteren Personen - die eigentliche Problematik - erschweren w\u00fcrde.</p><p>Hingegen schlug der Bundesrat 2010 vor, die Maximalsanktion f\u00fcr missbr\u00e4uchliche oder ungerechtfertigte K\u00fcndigungen von sechs auf zw\u00f6lf Monatsl\u00f6hne zu erh\u00f6hen. Dar\u00fcber hinaus hat sich das liberale System mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und einer gut ausgebauten ALV bew\u00e4hrt und zu einer, auch im internationalen Vergleich, hohen Erwerbsquote und tiefen Arbeitslosigkeit der \u00e4lteren Arbeitnehmenden gef\u00fchrt. In Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) k\u00f6nnen die Sozialpartner bereits heute weitergehende Bestimmungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende - zum Beispiel betreffend K\u00fcndigungsschutz oder Aus- und Weiterbildung - vereinbaren. Die inhaltliche Ausgestaltung solcher Bestimmungen ist Sache der Sozialpartner. Die einzelnen Bestimmungen von gewissen GAV k\u00f6nnen nicht generell als Massstab f\u00fcr andere sozialpartnerschaftlich ausgehandelte GAV dienen, da diese jeweils Branchenspezifika abbilden.</p><p>3. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Obligationenrechts zum Pers\u00f6nlichkeits- und K\u00fcndigungsschutz beziehen sich auf Diskriminierungen von Arbeitnehmenden aufgrund ihres Alters. Diskriminierte Stellensuchende oder Arbeitnehmende k\u00f6nnen aus diesem Grund ein Zivilgericht anrufen. Um Vorbehalte gegen\u00fcber \u00e4lteren Arbeitnehmenden abzubauen, fokussieren Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der FKI seit geraumer Zeit auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der \u00d6ffentlichkeit. An der dritten Konferenz zum Thema \u00e4ltere Arbeitnehmende im April 2017 sprachen sich die Verbundpartner der FKI klar gegen benachteiligende Praktiken gegen\u00fcber \u00e4lteren Arbeitnehmenden aus. Eine vom Bund (Seco) in Auftrag gegebene Studie belegt, dass Altersgrenzen relativ selten (durchschnittlich 11,1 Prozent in den Jahren 2006-2015) und mit r\u00fcckl\u00e4ufiger Tendenz (2006 lag der Anteil von Stellenausschreibungen mit Altersobergrenze bei rund 16 Prozent, 2016 bei knapp 6 Prozent) eingesetzt werden. Diese Entwicklung liefert Anzeichen daf\u00fcr, dass die Unternehmen heute st\u00e4rker auf die Thematik sensibilisiert sind. Gesetzliche Massnahmen wie zum Beispiel ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten erachtet der Bundesrat angesichts der tats\u00e4chlichen Gegebenheiten als nicht zielf\u00fchrend.</p><p>4. Der ALV stehen bei der Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit von \u00e4lteren Stellensuchenden gezielte und fokussierte Instrumente zur Verf\u00fcgung. Neben einem speziellen Entsch\u00e4digungssystem, wonach \u00e4ltere Versicherte bei erf\u00fcllter Beitragszeit l\u00e4nger Anspruch auf Taggelder haben als j\u00fcngere, k\u00f6nnen \u00e4ltere Versicherte vier Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zus\u00e4tzliche Taggelder beanspruchen. Neben den Leistungen zur Existenzsicherung beim Erwerbsausfall unterst\u00fctzt die ALV Stellensuchende mittels arbeitsmarktlicher Massnahmen (AMM) bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Ein Beispiel einer solchen Massnahme sind Einarbeitungszusch\u00fcsse, welche Versicherten mit Taggeldanspruch die M\u00f6glichkeit bieten, ihre Fachkompetenzen zu erneuern bzw. zu erweitern, indem sie bei einem Arbeitgeber eine Einarbeitungszeit absolvieren. Die Laufzeit dieser AMM kann f\u00fcr Versicherte \u00fcber 50 Jahre auf bis zu zw\u00f6lf Monate ausgeweitet werden. \u00c4ltere Arbeitnehmende sind bei dieser Massnahme prozentual am st\u00e4rksten vertreten. Die Vollzugsstellen verf\u00fcgen zus\u00e4tzlich \u00fcber weitere AMM (wie professionelles Coaching) und spezielle Beratungsstrategien f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose. Im Vollzug sind die Kantone betreffend des spezifischen Massnahmenmix frei, womit sie auf die jeweils spezifische Situation in den Regionen reagieren k\u00f6nnen. Die ALV tr\u00e4gt damit bereits heute dem Umstand Rechnung, dass \u00e4ltere Personen oft mehr Zeit ben\u00f6tigen, um wieder eine Stelle zu finden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen der Digitalisierung und der zentralen Rolle der Bildung bez\u00fcglich dieser Thematik bewusst. Diesen Fr\u00fchling hat er entschieden, dass bis im November 2017 auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ein Programm f\u00fcr die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich Grundkompetenzen, namentlich mit Blick auf die Digitalisierung der Wirtschaft, entwickelt wird. Die Massnahmen sollen die Arbeitsmarktintegration von geringqualifizierten und insbesondere \u00e4lteren Arbeitnehmenden f\u00f6rdern. Bis im Fr\u00fchjahr 2018 wird das WBF (Seco) zudem abkl\u00e4ren, welcher Spielraum im Rahmen der AMM besteht, um auf die neuen Anforderungen des digitalisierten Arbeitsumfelds reagieren zu k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803570537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496275200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}