{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1040","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ausbau der Mobilfunknetze f\u00fcr die Digitalisierung der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat den Bericht \"Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft\" verabschiedet. F\u00fcr die Digitalisierung der Schweiz sind die Mobilfunknetze ein wesentlicher Pfeiler. Eine qualitativ hochstehende Mobilfunkinfrastruktur ist f\u00fcr Privatpersonen, die Wirtschaft sowie die Sicherheitsorganisationen unabdingbar. Im Gegensatz zum \u00f6ffentlichen Verkehr und zu den Strassennetzen werden Mobilfunknetze aber grunds\u00e4tzlich durch Private aufgebaut, unterhalten und finanziert. F\u00fcr die Beschaffung von Standorten f\u00fcr Mobilfunkanlagen m\u00fcssen die Anbieter mit Grund- und Hauseigent\u00fcmern Vertr\u00e4ge abschliessen und Mietpreise aushandeln. In der Wahl der Standorte sind diese keineswegs frei und m\u00fcssen oft langwierige Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Danach sind sie an diesen Standort gebunden und k\u00f6nnen nicht einfach ein alternatives Angebot auf dem Nachbargeb\u00e4ude einholen. Angebot und Nachfrage spielen hier leider nicht, und das macht die Betreiber von Mobilfunkanlagen erpressbar. Bei Neuabschl\u00fcssen und Vertragsverl\u00e4ngerungen wird das leider zunehmend ausgenutzt, um die Mietpreise in die H\u00f6he zu treiben.</p><p>Aufgrund dieser \u00dcberlegungen wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er den f\u00fcr die Digitalisierung der Schweiz ben\u00f6tigten Ausbau der Mobilfunknetze weiterhin zu erm\u00f6glichen und zu unterst\u00fctzen?</p><p>2. Wo sieht er M\u00f6glichkeiten, um das Aufr\u00fcsten von bestehenden Anlagen mit neuen Technologien und Frequenzen zu erleichtern?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass die Position der Mobilfunkanbieter gegen\u00fcber den Hauseigent\u00fcmern gest\u00e4rkt werden m\u00fcsste, sodass sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen k\u00f6nnen?</p><p>4. Welche M\u00f6glichkeit sieht er, um konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes zu schaffen, die die H\u00f6he und Anpassung der Mietpreise f\u00fcr Antennenanlagen pr\u00e4zisieren?</p><p>5. Wo sieht er Handlungsoptionen betreffend die Unterst\u00fctzung der Mobilfunkanlagen vonseiten der Beh\u00f6rden sowie der Bundesbetriebe und staatsnahen Betriebe wie z. B. die SBB?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist eine gute Versorgung der Schweizer Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft mit leistungsf\u00e4higen Mobilfunkdiensten ein wichtiges Anliegen, um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen. Er hat sich auch bereits mit der Problematik des Auf- und Ausbaus der Mobilfunknetze befasst und am 25. Februar 2015 in Erf\u00fcllung der Postulate Noser 12.3580, \"Zukunftstaugliche Mobilfunknetze\", und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149, \"Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen\", einen Bericht dazu verabschiedet. Darin hat er die notwendigen Rahmenbedingungen f\u00fcr einen Ausbau zukunftstauglicher Mobilfunknetze dargelegt und festgestellt, dass die Kapazit\u00e4t der Netze aufgrund des starken Wachstums des zu \u00fcbertragenden Datenvolumens stetig erh\u00f6ht werden muss. Kapazit\u00e4tserweiterungen sind insbesondere durch die Nutzung zus\u00e4tzlicher Frequenzen, die Einf\u00fchrung neuer und effizienter Technologien sowie durch den Bau zus\u00e4tzlicher Antennenanlagen im Rahmen der Verdichtung der Netze m\u00f6glich.</p><p>Der Ausbau bestehender Antennenanlagen mit neuen Frequenzen und die Einf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Technologien f\u00fchren in der Regel zu einer Erh\u00f6hung der Sendeleistung. Aufgrund der heute geltenden Vorsorgewerte der Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist eine Erh\u00f6hung der Sendeleistung bei einem grossen Teil der bestehenden Anlagen nicht mehr m\u00f6glich. Wo dies der Fall ist, kann eine Erh\u00f6hung der Netzkapazit\u00e4ten nur durch den Bau zus\u00e4tzlicher Antennenanlagen erreicht werden.</p><p>Die Motion der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates 16.3007, \"Modernisierung der Mobilfunknetze raschestm\u00f6glich sicherstellen\", bezweckte, den Bundesrat zur Anpassung der NISV zu bewegen und insbesondere die NIS-Vorsorgewerte anzuheben. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom St\u00e4nderat abgelehnt.</p><p>1. Im Rahmen der Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans im Herbst 2017 wird der Bundesrat zus\u00e4tzliche Frequenzen f\u00fcr den Ausbau der Mobilfunknetze verf\u00fcgbar machen. Die f\u00fcr die Vergabe dieser Frequenzen zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Kommunikationskommission ist daran, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Zudem schl\u00e4gt der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) eine Flexibilisierung der Frequenznutzung vor (Network-Sharing, Frequenzhandel).</p><p>2. Die Kapazit\u00e4t der bestehenden Anlagen kann erh\u00f6ht werden, indem alte Mobilfunktechnologien, welche die Frequenz- und Strahlungsressourcen ineffizient nutzen, ausser Betrieb genommen werden. Alle drei schweizerischen Mobilnetzbetreiber haben angek\u00fcndigt, diesen Schritt in den n\u00e4chsten Jahren zu tun und die veraltete GSM-Technologie abzuschalten. Dadurch entsteht Spielraum f\u00fcr den Einsatz neuer Frequenzen und Technologien. F\u00fcr eine weiter gehende Kapazit\u00e4tssteigerung w\u00e4re eine Lockerung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der NISV erforderlich, was der St\u00e4nderat am 8. Dezember 2016 mit Blick auf ungewisse Langzeitauswirkungen der Mobilfunkstrahlung abgelehnt hat. Das UVEK plant jedoch, den heute vorhandenen Spielraum f\u00fcr die Berechnung und Messung der Strahlung besser zu nutzen, was den Betreibern eine moderate Kapazit\u00e4tserh\u00f6hung unter Einhaltung der aktuell g\u00fcltigen NIS-Vorsorgewerte erm\u00f6glichen wird.</p><p>Sollte sich die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze als technisch oder betrieblich nicht m\u00f6glich oder als wirtschaftlich nicht tragbar erweisen, w\u00e4re eine Erh\u00f6hung der Werte ins Auge zu fassen, sofern dadurch keine sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen resultieren (Art. 11 Abs. 2 und 3 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983; SR 814.01).</p><p>3./4. Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben. Die Verhandlungen zwischen Hauseigent\u00fcmern und Mobilfunkanbietern betreffend die zu entrichtenden Mietpreise sind privatrechtlicher Natur. Der Bundesrat hat diesbez\u00fcglich keine Handhabe.</p><p>Falls im Rahmen der anstehenden Revision des FMG Massnahmen bez\u00fcglich der Mietpreise f\u00fcr Antennenstandorte thematisiert w\u00fcrden, w\u00e4re zu bedenken, dass entsprechende Regelungen einen massiven Eingriff in die Privatautonomie darstellen und eigentumsrechtlich bedenklich sein k\u00f6nnten.</p><p>Das geltende Fernmelderecht sieht in Artikel\u00a036 FMG bereits das Enteignungsrecht zur Erstellung von Fernmeldeanlagen vor. Im Bereich des Mobilfunks wurde von diesem Recht jedoch bis anhin kein Gebrauch gemacht. Die Durchf\u00fchrung von Enteignungsverfahren beinhaltet insbesondere die Gefahr, dass die Akzeptanz von Mobilfunkantennen in der Bev\u00f6lkerung weiter abnehmen k\u00f6nnte.</p><p>5. Die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Erteilung von Baubewilligungen f\u00fcr Mobilfunkantennen liegen im Kompetenzbereich der kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden. Diese st\u00fctzen sich bei ihren Entscheiden jeweils auf die entsprechenden bau- und planungsrechtlichen Vorgaben. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 16. November 2016 zur Organisation der Bahninfrastruktur einen neuen Absatz\u00a01bis zu Artikel\u00a018 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101) vorgeschlagen, der bez\u00fcglich Versorgung der Eisenbahnlinien deutliche Verbesserungen br\u00e4chte. Dar\u00fcber hinaus erachtet er Handlungsoptionen, welche die geltende f\u00f6deralistische Zust\u00e4ndigkeitsordnung infrage stellen w\u00fcrden, als nicht zielf\u00fchrend.</p><p>Hingegen begr\u00fcsst der Bundesrat allf\u00e4llige Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkanbietern und Bundesbetrieben sowie staatsnahen Betrieben, welche zum Ziel haben, den Bau von Digitalisierungsinfrastrukturen wie etwa Mobilfunkanlagen zu f\u00f6rdern. Entsprechende Vereinbarungen liegen im Kompetenzbereich der einzelnen Betriebe. Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die operativen T\u00e4tigkeiten der bundesnahen Betriebe.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1503446400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802987540)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496707200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}