{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20171043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20171043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.1043","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Diskriminierung von EU-Mitgliedstaaten nach politischer Opportunit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 \u00fcber die Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit Schweiz-EU auf Bulgarien und Rum\u00e4nien f\u00fchrte der Bundesrat in seinen Abstimmungserl\u00e4uterungen aus, dass die Weiterf\u00fchrung des Abkommens nur bei der Anwendung auf alle EU-Staaten gew\u00e4hrleistet sei: \"Diese sollen nicht unterschiedlich behandelt werden. Die Schweiz w\u00fcrde eine Diskriminierung einzelner Kantone auch nicht hinnehmen.\"</p><p>In einem Grundsatzentscheid hielt das Bundesverwaltungsgericht k\u00fcrzlich fest, die Schweiz d\u00fcrfe Asylsuchende nicht mehr gest\u00fctzt auf das Dublin-Abkommen nach Ungarn zur\u00fcckschaffen. Dazu sei die dortige Lage zu instabil und unklar - eine eindeutige Ungleichbehandlung von EU-Staaten.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Nichtdiskriminierung von EU-Staaten, also deren Gleichbehandlung, ein rechtlich verbindlicher Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik, oder wird im Einzelfall nach politischer Opportunit\u00e4t entschieden?</p><p>2. Hat sich die EU in irgendeiner Weise gegen die Diskriminierung ihres Mitgliedstaates Ungarn gewehrt, oder nimmt sie eine solche Ungleichbehandlung - entgegen der Aussage des Bundesrates in den obenerw\u00e4hnten Erl\u00e4uterungen - hin, wenn sie es politisch f\u00fcr opportun h\u00e4lt?</p><p>3. Wie beurteilt er die Substanz einer \"Wertegemeinschaft\", die eine Diskriminierung ihrer Mitglieder bzw. unterschiedliche Standards hinsichtlich der Menschenrechte hinnimmt?</p><p>4. Was unternimmt er, um seine v\u00f6lkerrechtlichen Vertragspartner zur gleichen Vertragstreue anzuhalten, die die Schweiz auszeichnet?</p><p>5. Warum h\u00e4lt er sich penibel selbst an untergeordnete Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts, w\u00e4hrend sich andere Staaten diesbez\u00fcglich wesentlich \"pragmatischer\" verhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Koordinationsurteil D-7853/2015 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. Mai 2017 besagt nicht, dass die Schweiz keine Asylsuchenden gest\u00fctzt auf das Dublin-Assoziierungsabkommen nach Ungarn zur\u00fcckschaffen d\u00fcrfe. Das Bundesverwaltungsgericht geht vielmehr umfassend auf die Ver\u00e4nderungen der Lage in Ungarn seit den grossen Migrationsbewegungen auf der sog. Balkanroute 2015 ein, wirft zahlreiche Fragen zu Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und zum Asylverfahren in Ungarn auf. Es kommt zum Schluss, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen f\u00fcr Antragsteller in Ungarn m\u00f6glicherweise systemische Schwachstellen im Sinne von Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 Unterabsatz 2 der Dublin-Verordnung (\"die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entw\u00fcrdigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der EU-Grundrechte-Charta mit sich bringen\") aufweisen k\u00f6nnten. Das Bundesverwaltungsgericht weist den Fall zur Neubeurteilung gest\u00fctzt auf die heutige Situation in Ungarn an das Staatssekretariat f\u00fcr Migration zur\u00fcck. Der vorliegende Sachverhalt l\u00e4sst nicht auf eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung einzelner EU-Mitgliedstaaten schliessen.</p><p>1. Die Zielsetzungen der Schweizer Aussenpolitik sind in Artikel\u00a054 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung festgehalten. Bei deren Umsetzung orientiert sich die Schweizer Aussenpolitik an Prinzipien, die unabh\u00e4ngig vom Tagesgeschehen und \u00fcber kurzzeitige Entwicklungen hinaus ihre G\u00fcltigkeit behalten. Zu diesen geh\u00f6ren namentlich die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung. Zu den Grunds\u00e4tzen des rechtsstaatlichen Handelns z\u00e4hlt auch die Beachtung des V\u00f6lkerrechts (Art. 5 Abs. 4 der Bundesverfassung) inklusive der vertraglichen Verpflichtungen, welche die Schweiz gegen\u00fcber der EU und ihren Mitgliedstaaten eingegangen ist. Gest\u00fctzt auf das Prinzip der Gewaltenteilung respektiert der Bundesrat \u00fcberdies die Unabh\u00e4ngigkeit der schweizerischen Gerichte und damit auch den erw\u00e4hnten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.</p><p>2./3. Besteht Anlass zur Annahme, dass ein EU-Staat seine aus dem EU-Recht resultierenden Verpflichtungen nicht einh\u00e4lt, kann die Europ\u00e4ische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen diesen Staat einleiten. Im Falle von Ungarn hat sie dies aufgrund der ihrer Ansicht nach inkorrekten Umsetzung des EU-Asyl- und Migrations-Acquis sowie einer Verletzung der EU-Grundrechte-Charta am 10. Dezember 2015 getan. Die EU wird also von sich aus t\u00e4tig, um sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche EU-Staaten das EU-Recht umfassend und korrekt anwenden, sodass es nicht zu einer Diskriminierung bzw. Bevorteilung einzelner Staaten kommt. Mit der Er\u00f6ffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn nutzt die Europ\u00e4ische Kommission das ihr zur Verf\u00fcgung stehende Instrumentarium, um die korrekte Anwendung des EU-Rechts durch alle Mitgliedstaaten sicherzustellen. Es geht dabei um die korrekte Umsetzung der Asylverfahrens-, der Aufnahme- und R\u00fcckkehrrichtlinie sowie um die Ber\u00fccksichtigung der EU-Grundrechte-Charta. Die betroffenen Richtlinien haben eine Angleichung der Asylverfahren und des materiellen Asylrechts in den EU-Mitgliedstaaten zum Ziel. \u00dcber die EU-Grundrechte-Charta und andere v\u00f6lkerrechtliche Instrumente, wie z. B. die EMRK, sind die EU-Mitgliedstaaten auch zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.</p><p>4./5. Die Schweiz setzt sich auf bilateraler und multilateraler Ebene konsequent daf\u00fcr ein, dass zwischenstaatliche Beziehungen auf einer Rechtsbasis und nicht durch die Aus\u00fcbung von Macht geregelt werden. Dieses Engagement liegt aus Sicht des Bundesrates im Interesse der Schweiz als eines global stark vernetzten Staates von mittlerer Gr\u00f6sse. Die Schweiz f\u00f6rdert entsprechend die Einhaltung und Weiterentwicklung des Rechts in zwischenstaatlichen Beziehungen. Dies kann sie nur glaubw\u00fcrdig und koh\u00e4rent tun, wenn sie selbst ihre v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen einh\u00e4lt. Vertragstreue zeichnet die Schweiz zudem als stabilen und vertrauensw\u00fcrdigen Partner aus und stellt einen zentralen Standortvorteil dar. Der Bundesrat wird sich weiterhin daf\u00fcr einsetzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Zanetti Claudio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1503446400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803336723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497398400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Menschenrechte|Migration"}}