{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3038","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Arbeitslosenversicherung. Die unsichere Lage von Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten bek\u00e4mpfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, welche Massnahmen ergriffen werden k\u00f6nnten, damit die vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gef\u00f6rderten Forschenden durch die Arbeitslosenversicherung besser gesch\u00fctzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gef\u00f6rderten Forschenden (insbesondere bei F\u00f6rderung durch folgende Programme: Doc.Mobility, Early Postdoc.Mobility, Advanced Postdoc.Mobility) k\u00f6nnen in die Lage kommen, von der Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen zu m\u00fcssen. Wie der SNF 2010 in einem Evaluationsbericht angegeben hat, mussten etwa 11,4 Prozent der Forschenden (bei Frauen waren es \u00fcber 13 Prozent) nach ihrer R\u00fcckkehr in die Schweiz die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Dieser Prozentsatz ist hoch, und zus\u00e4tzlich begegnen den Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten beim Beantragen der Arbeitslosenversicherung auch noch Schwierigkeiten. Dadurch, dass entweder die Bestimmungen f\u00fcr Personen in Ausbildung, die keine Beitr\u00e4ge zahlen, oder jene f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige auf sie angewendet werden, sind die Wartezeiten besonders lang, bevor sie Arbeitslosengeld beziehen k\u00f6nnen, teilweise haben sie sogar gar keinen Anspruch darauf.</p><p>Aufgrund des geltenden Rechts ist es nicht m\u00f6glich, den besonderen Status der gef\u00f6rderten Forschenden klar zu erfassen. Im Gegensatz zu Studierenden haben sie bereits ihre berufliche Laufbahn begonnen und die Ausbildung abgeschlossen. Sie k\u00f6nnen nicht als Studierende eingestuft werden, ohne ihre Lage dadurch zu verschlechtern. Besonders heikel ist ihre Lage auch, wenn das Stipendium die Umsetzung eines professionellen Projekts unterst\u00fctzt und sie deshalb als selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tig eingestuft werden. So kommt es nicht selten vor, dass einer vom SNF gef\u00f6rderten Person, die mehrere Jahre im Ausland forscht und ein Stipendium bezieht, bei der R\u00fcckkehr das Arbeitslosengeld verwehrt wird. Diese Situation kann wirtschaftlich gesehen nicht mit der einer selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tigen Person verglichen werden, die sich eine lukrative T\u00e4tigkeit aufgebaut hat und deshalb finanziell weniger abh\u00e4ngig ist. Die Situation l\u00e4sst sich umso weniger rechtfertigen, als es Forschenden mit einem Stipendium unm\u00f6glich ist, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Diese schwierige Lage stellt eine echte Bedrohung f\u00fcr die Forschenden dar, die doch einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Forschung in der Schweiz leisten. Es ist daher notwendig, dass die Forschenden \u00fcber einen angemessenen Schutz verf\u00fcgen, um ihre Arbeit in w\u00fcrdigen Konditionen fortf\u00fchren zu k\u00f6nnen, falls sie die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Forschende, die ein Stipendium erhalten, von welchem keine Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) geleistet werden, wie die Mobilit\u00e4tsstipendien des Schweizerischen Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), haben dennoch grunds\u00e4tzlich Anspruch auf Leistungen der ALV, da sie daher von der Erf\u00fcllung der Beitragspflicht befreit sind. Als Nichtbeitragszahlende ist ihr Anspruch auf ALV-Leistungen allerdings beschr\u00e4nkt. F\u00fcr sie gilt eine Wartezeit von 120 Tagen, bevor sie 90 pauschal berechnete Taggelder beziehen k\u00f6nnen. Diese Einschr\u00e4nkungen wurden bei der letzten, 2011 in Kraft getretenen Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eingef\u00fchrt, um die Kosten der ALV zu senken und eine rasche Stellenaufnahme zu f\u00f6rdern.</p><p>Um eine rasche Eingliederung dieser Personen auf dem Arbeitsmarkt zu beg\u00fcnstigen, werden sie auch w\u00e4hrend der Wartezeit durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterst\u00fctzt und k\u00f6nnen gewisse arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) nutzen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die Teilnahme an Bewerbungskursen oder Standortbestimmungen, f\u00fcr welche die ALV die Reise- und Verpflegungskosten tr\u00e4gt. Dieselben Personen k\u00f6nnen auch Berufspraktika absolvieren, f\u00fcr die sie einen Unterst\u00fctzungsbeitrag von 102 Franken pro Arbeitstag erhalten. Nat\u00fcrlich richten sich diese AMM in erster Linie an Versicherte mit einer weniger hohen Ausbildung, doch hat sich gezeigt, dass sie auch von Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Doktoranden gewinnbringend genutzt werden.</p><p>Eine Lockerung der obenerw\u00e4hnten Bestimmungen f\u00fcr Stipendiatinnen und Stipendiaten w\u00fcrde zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung gegen\u00fcber Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Doktoranden ohne Stipendium f\u00fchren, f\u00fcr welche die aktuellen Bestimmungen weiterhin gelten w\u00fcrden. Im Jahr 2016 waren von den monatlich durchschnittlich 3398 anspruchsberechtigten Doktoranden 28 beitragsbefreit (0,8 Prozent); zu dieser Gruppe geh\u00f6rten auch die im Postulat erw\u00e4hnten Personen. Dagegen waren von den 12 867 Masterabsolventinnen und -absolventen 214 Personen beitragsbefreit (1,6 Prozent). Das Risiko, sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation wiederzufinden, ist somit bei Masterabsolventinnen und -absolventen doppelt so hoch wiebei Doktoranden. Erh\u00e4lt eine Person ein Stipendium zur Umsetzung beruflicher Projekte in eine selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, wird sie zu Recht mit allen anderen Selbstst\u00e4ndigerwerbenden gleichgestellt und hat demzufolge keinen Anspruch auf ALV-Leistungen. Eine Sonderregelung zu ihren Gunsten w\u00fcrde eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegen\u00fcber Selbstst\u00e4ndigerwerbenden bedeuten, die keine Stipendien erhalten.</p><p>Die ALV soll drohende Arbeitslosigkeit verh\u00fcten und bestehende bek\u00e4mpfen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, die Forschung in der Schweiz zu f\u00f6rdern oder zu unterst\u00fctzen - so wichtig diese fraglos ist. Solange die T\u00e4tigkeit von Stipendiatinnen und Stipendiaten keine Erwerbst\u00e4tigkeit ist, f\u00fcr die eine ALV-Beitragspflicht besteht, k\u00f6nnen diese Personen nicht von einer Unterst\u00fctzung profitieren, die weiter geht als die geltenden Regeln. Es m\u00fcsste von den betreffenden Institutionen geeignete L\u00f6sungen gefunden werden, damit die Stipendiatinnen und Stipendiaten w\u00e4hrend oder nach ihrer gef\u00f6rderten T\u00e4tigkeit in der ALV besser abgesichert sind. So hat der SNF beispielsweise 2014 f\u00fcr die \"Advanced Postdoc.Mobility\"-Stipendien einen R\u00fcckkehrbeitrag f\u00fcr eine Dauer von drei bis zw\u00f6lf Monaten eingef\u00fchrt. Damit k\u00f6nnen Stipendiatinnen und Stipendiaten bei ihrer R\u00fcckkehr als Mitarbeitende an einer Forschungsinstitution in der Schweiz angestellt werden, die f\u00fcr sie u. a. Beitr\u00e4ge an die ALV bezahlt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1493164800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553126400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519727387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488326400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}