{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3043","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung des neuen Schweizerschulengesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das neue, totalrevidierte Gesetz \u00fcber die Schweizerschulen im Ausland ist vor zwei Jahren in Kraft getreten. Es stellt einen Paradigmenwechsel dar in der Hinsicht, dass es jetzt weniger darum geht, die Ausbildung von Schweizer Kindern im Ausland zu f\u00f6rdern, als die Schulen zu einem Schaufenster f\u00fcr die schweizerische Bildung und Kultur zu machen. Das neue Gesetz erm\u00f6glicht dem Bund \u00fcberdies, die Gr\u00fcndung neuer Schulen finanziell zu unterst\u00fctzen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist der Stand der Dinge bei der Umsetzung des neuen Gesetzes? Wie viele neue Schweizerschulen im Ausland unterst\u00fctzt der Bund? Was sind die Kriterien f\u00fcr diese Unterst\u00fctzung? Welche Projekte laufen gerade?</p><p>2. Welche Strategie wendet der Bundesrat f\u00fcr die Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen an?</p><p>3. Welche Rolle spielt der Bund bei der Gr\u00fcndung von neuen Schweizerschulen im Ausland, und welchen Einfluss kann er aus\u00fcben?</p><p>4. Wie sieht der Finanzierungsmechanismus f\u00fcr Schweizerschulen im Ausland aus, und welche Probleme sind allenfalls damit verbunden?</p><p>5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die finanziellen Mittel f\u00fcr die Verwirklichung der Gesetzesziele langfristig gew\u00e4hrleistet sind, damit die Gr\u00fcndung von neuen Schulen nicht auf Kosten der bereits existierenden Schulen geschieht?</p>","ReasonText":"<p>Der Bund unterst\u00fctzt zurzeit 17 Schweizerschulen im Ausland. Sie geniessen einen sehr guten Ruf auf dem Gebiet der P\u00e4dagogik, verbreiten das positive Bild der Schweizer Qualit\u00e4t und f\u00f6rdern die internationale Mobilit\u00e4t. Durch die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen f\u00fcr die Schaffung neuer Schulen kann der Bund auf die Gr\u00fcndung von neuen Schweizerschulen Einfluss nehmen und somit die schweizerische Bildung und Kultur im Ausland f\u00f6rdern.</p><p>Die weltweite Nachfrage nach hochwertigen Bildungsstrukturen w\u00e4chst stetig. Es gilt also festzulegen, wie die Schweiz ihre Position in diesem Bereich durch die Gr\u00fcndung neuer Schweizerschulen im Ausland festigen kann, insbesondere in Schwellenl\u00e4ndern wie z. B. China.</p><p>Nach zwei Jahren, in denen an der Umsetzung des neuen Gesetzes gearbeitet wurde, scheint es angebracht zu sein, einen Lagebericht zu erstellen \u00fcber die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gemachten Erfahrungen sowie \u00fcber die gef\u00f6rderten Projekte zur Gr\u00fcndung von neuen Schulen und \u00fcber die Mittel, wie deren Finanzierung garantiert werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gest\u00fctzt auf das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Schweizerschulengesetz (SSchG; SR 418.0) und die Schweizerschulenverordnung (SSchV; SR 418.01) f\u00f6rdert der Bund weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland: in Bangkok, Barcelona, Bogota, Catania, Lima, Madrid, Mailand (mit Filialschule in Como), Mexiko (mit Filialschulen in Cuernavaca und Quer\u00e9taro), Bergamo, Rom, Santiago, Sao Paulo (mit Filialschule in Curitiba) und Singapur. Ausserdem unterst\u00fctzt der Bund 13 deutsche, franz\u00f6sische oder internationale Schulen mit Schweizer Lehrpersonal an Standorten mit einer gr\u00f6sseren Schweizer Gemeinschaft.</p><p>Die Schweizerschulen sind ein Vektor f\u00fcr Schweizer Bildung und Kultur im Ausland. Im Gastland kann dank der Schweizerschulen das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr unser Land, f\u00fcr unsere Traditionen und Werte gef\u00f6rdert werden. Der Gesetzgeber will die Schweizerschulen verst\u00e4rkt als Vermittler von Schweizer Kultur nutzen und ist an einer Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen interessiert.</p><p>Die Totalrevision der gesetzlichen Grundlagen gew\u00e4hrt den Schweizerschulen im Ausland mehr betriebliche Flexibilit\u00e4t und erm\u00f6glicht damit deren Wachstum. Neu kann f\u00fcr die Gr\u00fcndung und den Aufbau einer Schweizerschule ein Beitrag ausgerichtet werden (Art. 14 Abs. 2 Bst. e SSchG). Der Bund kann ferner die Berufsbildung an Schweizerschulen f\u00f6rdern, wenn diese zu einem in der Schweiz anerkannten Abschluss f\u00fchrt (Art. 5 SSchG).</p><p>Seit Einf\u00fchrung des Gesetzes sind mehrere Projekte f\u00fcr Neugr\u00fcndungen an den Bund herangetragen worden: In Peking steht eine neue Schule kurz vor der Er\u00f6ffnung. Eine Schweizer Tr\u00e4gerschaft hat das Projekt in den vergangenen drei Jahren sorgf\u00e4ltig entwickelt. Es wurden bereits Lehrpersonen verpflichtet, die ab Sommer 2017 die ersten Klassen unterrichten sollen. Weniger weit ausgereift sind aktuell Projektideen in Vietnam (Ho-Chi-Minh-Stadt, Kooperation mit einer Deutschen Schule), in Brasilien (Erweiterung der bestehenden Schweizerschulen durch eine Filialschule und einen Berufsbildungszweig) sowie im Mittleren Osten (Projekte in \u00c4gypten, Katar, Kuwait).</p><p>2. Im Juni 2016 hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) eine Strategie zur Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen im Ausland verabschiedet, die als Leitlinie f\u00fcr die Steuerung von Projekten zur Gr\u00fcndung oder Anerkennung neuer Schweizerschulen dient (www.bak.admin.ch &gt; Kulturschaffen &gt; Schweizerschulen im Ausland). Sie soll aufzeigen, in welchen Regionen effektiv Priorit\u00e4ten gesetzt werden sollen, wieweit und in welcher Form sich der Bund engagieren kann. Mit der Strategie wird eine Weiterentwicklung des Netzes der Schweizerschulen angestrebt, die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland soll gest\u00e4rkt werden (im Sinne von Art. 2 SSchG).</p><p>Die geografischen Priorit\u00e4ten orientieren sich an den Strategien des Bundes der internationalen Kultur- und Bildungszusammenarbeit, ferner an den allgemeinen aussenpolitischen Schwerpunkten. Insbesondere in Wachstumsregionen mit einer starken Pr\u00e4senz von Schweizer Unternehmen und einem grossen Bedarf nach qualitativ hochstehenden Bildungsinstitutionen ist eine aktive Unterst\u00fctzung von Neugr\u00fcndungen durch den Bund m\u00f6glich.</p><p>3. Das Schweizer Auslandschulwesen basiert auf dem Prinzip der Subsidiarit\u00e4t: Neue Schulen werden nicht vom Bund gegr\u00fcndet, sondern von privat organisierten Tr\u00e4gerschaften vor Ort entwickelt und vorangetrieben. \u00dcber die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen f\u00fcr Neugr\u00fcndungen kann der Bund allerdings einen wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Netzes der Schweizerschulen nehmen. Der Bund kann die Gr\u00fcndung und den Aufbau neuer Schulen bis zu 50 Prozent bzw. mit maximal 3 Millionen Franken unterst\u00fctzen (Art. 11 Abs. 3 SSchV).</p><p>Der Bund unterst\u00fctzt strategisch wichtige Projekte ferner mit der Vermittlung von Kontakten zu Beh\u00f6rden und m\u00f6glichen Patronatskantonen. Hierf\u00fcr steht das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Kultur in engem Austausch mit den Schweizer Vertretungen. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und das EDI unterst\u00fctzen den Dachverband der Schweizerschulen, der im Rahmen seiner Leistungsvereinbarung mit dem Bund die Projekttr\u00e4ger vor Ort beim Aufbau einer Schule unterst\u00fctzen und beraten kann.</p><p>4. Der Bund richtet den anerkannten Schweizerschulen j\u00e4hrliche pauschale Finanzhilfen an die Betriebskosten aus, wobei die Voraussetzungen f\u00fcr eine Anerkennung im Gesetz (Art. 3 SSchG), die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Bemessung der Beitr\u00e4ge im Gesetz (Art. 10 SSchG) und in der Verordnung definiert sind (Art. 4 SSchV). Die Anerkennung von Schweizerschulen und von deren Angeboten obliegt dem Bundesrat.</p><p>Eine anerkannte Schweizerschule hat Anspruch auf Finanzhilfen. Darum hat eine Anerkennung direkte Kostenfolgen, \u00fcber einen allf\u00e4lligen Investitionsbeitrag f\u00fcr die Neugr\u00fcndung hinaus. Die Anerkennung neuer Schulen soll aber nicht zulasten der Beitr\u00e4ge an bestehende Schulen gehen. Die Botschaft des Bundesrates h\u00e4lt darum fest, dass die zur Gr\u00fcndung und zum Aufbau neuer Schweizerschulen n\u00f6tigen Mittel dem Parlament zu unterbreiten sind (BBl 2013 5298).</p><p>F\u00fcr die F\u00f6rderung der Schweizerschulen im Ausland hat das Parlament f\u00fcr die Periode 2016-2020 j\u00e4hrlich rund 21 Millionen Franken bewilligt (Bundesbeschluss \u00fcber einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016-2020, BBl 2015 9327). Die Bundesbeitr\u00e4ge decken durchschnittlich 25 bis 30 Prozent der Aufwendungen der Schulen. Die Schulen finanzieren sich haupts\u00e4chlich \u00fcber die Schulgelder.</p><p>5. Der laufende Zahlungsrahmen zur F\u00f6rderung der Schweizerschulen erlaubt keine substanzielle Ausdehnung des Netzes ohne Nachteile f\u00fcr die bestehenden Schweizerschulen.</p><p>Im Fall der Neugr\u00fcndung einer Schweizerschule in Peking - derzeit das einzige spruchreife Projekt - erscheint eine ordentliche Unterst\u00fctzung in der Aufbauphase aus dem laufenden Kredit m\u00f6glich. Die Sch\u00fclerzahlen werden zun\u00e4chst klein sein, es werden keine Investitionskosten f\u00fcr ein Bauprojekt anfallen. Im Vollbetrieb ab 2020 ist von einem Bundesbeitrag von j\u00e4hrlich rund 0,5 Millionen Franken auszugehen, falls die prognostizierte Zahl von 150 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern erreicht wird. Im Rahmen der Beratung der Kulturbotschaft 2021-2024 wird eine entsprechende Erh\u00f6hung des Zahlungsrahmens zu pr\u00fcfen sein, unter Ber\u00fccksichtigung der Lage des Bundeshaushaltes und der \u00fcbrigen Aufgaben im Kulturbereich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1493164800000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497312000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519511470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488326400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Finanzwesen|Bildung"}}