{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3056","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Priorit\u00e4tenordnung im Bereich Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung f\u00fcr die Jahre 2017-2019","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung des EDI \u00fcber die Priorit\u00e4tenordnung im Bereich Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass mit der neu geltenden Priorit\u00e4tenordnung genau jene Kantone benachteiligt werden, die sich bisher aktiv f\u00fcr eine gute Vereinbarkeit von Familie und Arbeit eingesetzt haben und in denen der Bedarf an Betreuungspl\u00e4tzen am gr\u00f6ssten ist?</p><p>2. Warum erachtet es das EDI als sinnvoll, die Mittel ohne Ber\u00fccksichtigung des tats\u00e4chlichen Bedarfs in den jeweiligen Kantonen zu verteilen?</p><p>3. Warum hat das EDI den offensichtlichen Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsleistung eines Kantons (gemessen am kantonalen BIP) und dem Bedarf an Betreuungspl\u00e4tzen nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>4. Ist er bereit, die Priorit\u00e4ten der Mittelzuteilung zugunsten derjenigen Kantone zu revidieren, die einen hohen Bedarf entsprechend ihrer Wirtschaftsleistung und ihrer Politik zur F\u00f6rderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweisen k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung gilt bis zum 31. Januar 2019. Da die eingehenden Gesuche die verf\u00fcgbaren Mittel \u00fcbersteigen werden, hat das EDI eine Verordnung \u00fcber die Priorit\u00e4tenordnung f\u00fcr die Vergabe der letzten Finanzhilfen formuliert. Diese beschr\u00e4nkt die Mittel f\u00fcr jene Kantone, die in den vergangenen Jahren besonders engagiert das Angebot an Betreuungspl\u00e4tzen ausgebaut und nachweislich den gr\u00f6ssten Bedarf haben, auf lediglich 20 Prozent. Den Kantonen Z\u00fcrich, Zug, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf verbleiben somit bis 2019 nur 8,4 Millionen Franken f\u00fcr neue Gesuche zur Schaffung weiterer Betreuungsangebote.</p><p>Die Bedarfsrechnung des EDI basiert auf der Annahme, dass der Anteil der Bev\u00f6lkerung eines Kantons unter f\u00fcnfzehn Jahren an der gesamtschweizerischen Bev\u00f6lkerung dem tats\u00e4chlichen Bedarf an Betreuungsangeboten entspricht. Diese Priorisierung des EDI suggerieret, dass der Bedarf an Betreuungspl\u00e4tzen zur Vereinbarkeit von Familie und Arbeit in allen Kantonen derselbe ist, und ignoriert dabei die Bev\u00f6lkerungsstruktur und die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft. Das Ziel muss es sein, Anreize zu schaffen, damit Betreuungspl\u00e4tze dort entstehen, wo sie am meisten ben\u00f6tigt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung (SR 861) ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Urspr\u00fcnglich war es f\u00fcr acht Jahre vorgesehen, die Geltungsdauer wurde aber zweimal um je vier Jahre verl\u00e4ngert und endet damit am 31. Januar 2019. F\u00fcr die zweite Verl\u00e4ngerung (1. Februar 2015 bis 31. Januar 2019) wurde ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken gesprochen, wovon noch rund 41,8 Millionen Franken verbleiben. Das EDI geht davon aus, dass dieser Restbetrag vor Ende Januar 2019 aufgebraucht sein wird, und hat deshalb eine Verordnung verabschiedet, die per 1. Februar 2017 eine Priorit\u00e4tenordnung einf\u00fchrte.</p><p>1. Artikel\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung sieht vor, dass das EDI eine Priorit\u00e4tenordnung erl\u00e4sst, wenn die Gesuche die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel \u00fcbersteigen, wobei eine ausgewogene regionale Verteilung angestrebt wird. Die vom EDI erlassene Priorit\u00e4tenordnung entspricht somit einer gesetzlichen Pflicht.</p><p>Eine solche Priorit\u00e4tenordnung hat zur Folge, dass bestimmte Projekte nicht in den Genuss der erhofften Finanzhilfen kommen. Um die negativen Auswirkungen der Priorit\u00e4tenordnung zu vermeiden und zu verhindern, dass die Kantone, die ihren verf\u00fcgbaren Anteil bereits aufgebraucht haben, benachteiligt werden, sieht die Priorit\u00e4tenordnung vor, dass 20 Prozent des Restbetrags f\u00fcr Gesuche aus diesen Kantonen vorbehalten sind. Damit ist die Umsetzung von Betreuungsangeboten, die in der Planung schon weit fortgeschritten sind, gew\u00e4hrleistet.</p><p>2./3. Bis zum Inkrafttreten der Priorit\u00e4tenordnung wurden die Gesuche um Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip \"first come, first served\" behandelt, unabh\u00e4ngig davon, aus welchem Kanton sie stammten. So konnte die Umsetzung des Impulsprogramms den Bed\u00fcrfnissen am besten gerecht werden. Seit 2003 war die Nachfrage der Kantone sehr unterschiedlich. Die Kantone, in denen der Bedarf an neuen Betreuungspl\u00e4tzen besonders gross war und in denen sich die verschiedenen Akteure aktiv f\u00fcr die bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben eingesetzt haben, konnten in vollem Umfang von der Unterst\u00fctzung durch den Bund profitieren.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung besteht das Ziel der Priorit\u00e4tenordnung darin, die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel gerechter zwischen den Regionen zu verteilen. Dadurch kann die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen in jenen Kantonen, die bisher proportional weniger Finanzhilfen des Bundes erhielten, gezielt unterst\u00fctzt werden.</p><p>Um der gesetzlichen Anforderung der ausgewogenen regionalen Verteilung zu entsprechen, hat sich das EDI auf das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Anteil der 0- bis 15-J\u00e4hrigen im jeweiligen Kanton und dem schweizweiten Anteil gest\u00fctzt. Daraus ergibt sich die Kreditquote, die dem Anteil jedes Kantons am Total der Finanzhilfen entspricht. Anhand dieser Quote kann auch bestimmt werden, ob ein Kanton seinen Anteil schon aufgebraucht hat oder nicht. Sechs Kantone (Z\u00fcrich, Zug, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf) haben ihre Kreditquote bereits aufgebraucht, zwanzig Kantone hingegen noch nicht. 80 Prozent des Restbetrags sind f\u00fcr Gesuche dieser Kantone reserviert, damit die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen nochmals gezielt gef\u00f6rdert wird. F\u00fcr diese zwanzig Kantone gilt weiterhin der Grundsatz \"first come, first served\".</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist das gew\u00e4hlte Kriterium stichhaltig. Kinder unter 15 Jahren sind das Zielpublikum von familienerg\u00e4nzenden Betreuungsstrukturen, die mit dem Impulsprogramm gef\u00f6rdert werden sollen. Aktuell besteht keine zuverl\u00e4ssige Statistik zur Anzahl der in der Schweiz verf\u00fcgbaren Betreuungspl\u00e4tze f\u00fcr Kinder im Vorschul- oder Schulalter. Auch konnte der Bedarf an neuen Betreuungspl\u00e4tzen bisher nicht beziffert werden. Es gibt kein anderes objektives und leicht pr\u00fcfbares Kriterium, um die verf\u00fcgbaren Mittel auf ausgewogene Weise zwischen den Regionen zu verteilen. Die Wirtschaftskraft eines Kantons, die die Interpellantin als Kriterium vorschl\u00e4gt, steht f\u00fcr den Reichtum eines Kantons und die St\u00e4rke seiner Wirtschaftsstruktur; es besteht jedoch kein direkter Zusammenhang mit der Zahl der Kinder, die potenziell Betreuung ben\u00f6tigen, w\u00e4hrend die Eltern arbeiten.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die im Rahmen der Priorit\u00e4tenordnung angewandten Regeln zur Verteilung der restlichen Mittel als gerechtfertigt und praktikabel. Er sieht keine Alternative, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, das Kriterium der Ausgewogenheit besser erf\u00fcllt und einfach messbar ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494979200000)\/","SubmittedBy":"Schmid-Federer Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520130880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}