{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3061","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberpr\u00fcfung der humanit\u00e4ren Folgen der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor \u00fcber f\u00fcnf Jahren verh\u00e4ngten die USA und die EU Wirtschaftssanktionen gegen die syrische Regierung. In der Folge wurden die Sanktionen laufend versch\u00e4rft. Heute sind sie so umfassend, dass sie sich l\u00e4ngst nicht mehr nur gegen die syrische Regierung richten. Die Schweiz schloss sich den EU-Massnahmen am 18. Mai 2011 an und \u00fcbernahm damit ein Sanktionsprogramm, das die Verpflichtung der Schweiz gegen\u00fcber ihrer humanit\u00e4ren Tradition und Neutralit\u00e4t infrage stellt.</p><p>Die Sanktionen wirken als Kollektivstrafe gegen das syrische Volk, das so f\u00fcr die Taten seiner Regierung b\u00fcsst. M\u00f6glicherweise verursachen die Wirtschaftssanktionen ebenso viel Tod, Zerst\u00f6rung und Vertreibung wie die direkte Kriegsgewalt.</p><p>Aus dem internen Bericht \"Humanitarian Impact of Syria-Related Unilateral Restrictive Measures\", beauftragt von UN-ESCWA, der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen f\u00fcr Westasien, geht hervor, dass die Wirtschaftssanktionen humanit\u00e4re Hilfslieferungen erschweren und vernichtende wirtschaftliche Folgen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung nach sich ziehen. Die Sanktionen haben keine Verbesserungen f\u00fcr das syrische Volk erreichen k\u00f6nnen. Stattdessen mehren sich die Hinweise darauf, dass sie massgeblich zur Abwertung der syrischen W\u00e4hrung, zur Arbeitslosigkeit, zum Zusammenbruch des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und damit zur Massenauswanderung nach Europa und in die Nachbarl\u00e4nder beitragen. Deshalb ist der Nutzen der Wirtschaftssanktionen zusammen mit den Auswirkungen auf die Zivilbev\u00f6lkerung zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Folgende Fragen stellen sich dem Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die Verpflichtungen gegen\u00fcber unserer humanit\u00e4ren Tradition in die Waagschale zu werfen gegen\u00fcber dem beabsichtigten Nutzen der Sanktionen? Welchen Weg einer G\u00fcterabw\u00e4gung sieht er?</p><p>2. Falls die humanit\u00e4ren Folgen nicht gewichtet werden sollen, warum nicht?</p><p>3. Was h\u00e4lt er von einer systematischen periodischen \u00dcberpr\u00fcfung der Sanktionspolitik der Schweiz im Hinblick auf ihre humanit\u00e4ren Wirkungen auf die syrische Zivilbev\u00f6lkerung und einer Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse von \u00dcberpr\u00fcfung und \u00dcberwachung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Vermeidung negativer humanit\u00e4rer Auswirkungen von Sanktionen ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund hat die Schweiz den Interlaken-Prozess um die Jahrtausendwende zur Schaffung gezielterer sowie effizienterer Sanktionen gepr\u00e4gt. Als Konsequenz werden heute in aller Regel nur noch sogenannte Smart Sanctions verh\u00e4ngt. Derartige Sanktionen richten sich gezielt gegen einzelne Personen, Unternehmen und Organisationen, z. B. gegen die politische und milit\u00e4rische F\u00fchrung, oder gegen den Handel mit bestimmten, strategisch wichtigen G\u00fctern. Gezielte Sanktionen sollen m\u00f6glichst direkt die verantwortlichen Personen treffen und die Zivilbev\u00f6lkerung vor negativen Folgen von Sanktionsmassnahmen sch\u00fctzen. Humanit\u00e4re G\u00fcter, beispielsweise Nahrungsmittel und Medikamente, unterstehen ganz prinzipiell nie Sanktionsmassnahmen.</p><p>Die Vermeidung negativer Auswirkungen von Sanktionen auf die Zivilbev\u00f6lkerung findet immer Eingang in die umfassende Interessenabw\u00e4gung des Bundesrates, ob Sanktionen der wichtigsten Handelspartner (im Fall von Syrien der Europ\u00e4ischen Union) in einem konkreten Fall \u00fcbernommen werden sollen. Teil dieser Abw\u00e4gung sind aussenpolitische - einschliesslich humanit\u00e4re und neutralit\u00e4tspolitische -, aussenwirtschaftspolitische und rechtliche Kriterien.</p><p>In Bezug auf Syrien hat der Bundesrat am 18. Mai 2011 eine Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen dieses Land erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europ\u00e4ische Union nach Ausbruch der Krise gegen Syrien verh\u00e4ngt hatte. Die Schweiz reagierte so auf die gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Land, insbesondere die gewaltsame Unterdr\u00fcckung der Zivilbev\u00f6lkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskr\u00e4fte.</p><p>Zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung sieht die Verordnung eine ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen vor, damit humanit\u00e4re Hilfe m\u00f6glichst uneingeschr\u00e4nkt geleistet werden kann. Am 10. M\u00e4rz 2017 hat der Bundesrat zudem, entsprechend einer \u00c4nderung der EU-Sanktionen, eine zus\u00e4tzliche Lockerung der Sanktionen beschlossen, welche die Erbringung von humanit\u00e4rer Hilfe vereinfachen soll.</p><p>3. Die Schuld an der gravierenden humanit\u00e4ren Lage in Syrien prim\u00e4r den internationalen Sanktionen zuzuschreiben wird der prek\u00e4ren Situation im Land nicht gerecht. Syrien befindet sich seit Jahren in einem B\u00fcrgerkrieg, welcher das Land und seine Wirtschaft in ihren Grundfesten ersch\u00fcttert hat und die Unterst\u00fctzung der notleidenden Bev\u00f6lkerung \u00e4usserst schwierig macht. Hinzu kommt die Pr\u00e4senz von zahlreichen bewaffneten, nichtstaatlichen Gruppierungen, wie insbesondere des sogenannten Islamischen Staates.</p><p>Dass unter solchen Umst\u00e4nden auch die wirtschaftlichen Abl\u00e4ufe erschwert werden, liegt auf der Hand. Private Unternehmen in der Schweiz, z. B. Banken und die Exportwirtschaft, sind bei Gesch\u00e4ften mit sanktionierten L\u00e4ndern generell zur\u00fcckhaltend, und dies erst recht, wenn im betroffenen Land ein B\u00fcrgerkrieg herrscht. Dies kann dazu f\u00fchren, dass gewisse Finanzierungen oder Exportgesch\u00e4fte nicht durchgef\u00fchrt werden, auch wenn diese nicht von den Sanktionsmassnahmen erfasst sind.</p><p>Die Schweizer Sanktionen f\u00fcgen sich in ein komplexes Regelwerk von internationalen Massnahmen (z. B. weiter gehende Sanktionen anderer Staaten oder Massnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung) ein. Es ist deshalb weder praktikabel noch sinnvoll, allf\u00e4llige negative Effekte der Schweizer Massnahmen isoliert zu betrachten. Eine periodische \u00dcberpr\u00fcfung der Sanktionspolitik der Schweiz im Hinblick auf ihre humanit\u00e4ren Auswirkungen w\u00e4re daher kaum zielf\u00fchrend.</p><p>Schon heute werden die Herausforderungen f\u00fcr die Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe in Syrien innerhalb der Bundesverwaltung regelm\u00e4ssig thematisiert. Auch nimmt die Schweiz eine tragende Rolle ein bei der internationalen Diskussion zu den m\u00f6glichen negativen Auswirkungen der restriktiven Massnahmen gegen\u00fcber Syrien. Der zitierte Bericht von UN-ESCWA wurde von der Deza finanziert, und weitere vertiefte Studien zu diesem Thema sind geplant. Zudem stehen die zust\u00e4ndigen Stellen in direktem Kontakt mit betroffenen humanit\u00e4ren Akteuren und Exporteuren von humanit\u00e4ren G\u00fctern (Medikamente, Nahrungsmittel usw.), um spezifische Probleme zu diskutieren und daf\u00fcr konkrete L\u00f6sungen mit direktem Nutzen f\u00fcr die syrische Zivilbev\u00f6lkerung zu finden. Praktische und konkrete Erkenntnisse aus diesen Studien und Diskussionen fliessen in die Ausgestaltung der Sanktionspolitik gegen\u00fcber Syrien ein, wie die erw\u00e4hnte Erg\u00e4nzung der Verordnung zur Vereinfachung der humanit\u00e4ren Hilfeleistung vom 10. M\u00e4rz 2017 belegt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1493164800000)\/","SubmittedBy":"Ingold Maja","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|10|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518938800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Europapolitik|Menschenrechte"}}