{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3067","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten k\u00f6nnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE) die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den kantonalen Universit\u00e4ten und den Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen, ETHZ und EPFL ausgebildete ausl\u00e4ndische Masterabsolventen und Doktoranden aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkr\u00e4ftemangel, z. B. Mint-Berufe, einfach und unb\u00fcrokratisch in der Schweiz bleiben k\u00f6nnen. Es ist zu verhindern, dass die hier teuer ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgesch\u00f6pften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht direkt angestellt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bereits 2010 wurde anerkannt (parlamentarische Initiative 08.407), dass ausl\u00e4ndische Hochschulabsolventen wichtige Fachkr\u00e4fte f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt sind und dass es nicht zielf\u00fchrend ist, f\u00fcr ihre Ausbildung aufzukommen, ohne dass der Schweizer Arbeitsmarkt anschliessend von ihnen profitieren kann. Deshalb erm\u00f6glicht das Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) heute eine erleichterte Zulassung von Hochschulabsolventen, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter den Inl\u00e4ndervorrang fallen (Art. 21 Abs. 3).</p><p>Diese gesetzliche Grundlage gilt es nun konsequent weiterzudenken. Denn heute k\u00f6nnen - vor allem in Kantonen mit hohem Fachkr\u00e4ftebedarf - aufgrund der rasch ausgesch\u00f6pften Kontingente ausl\u00e4ndische Absolventen trotz Fachkr\u00e4ftemangel oft nicht eingestellt werden. Die hier ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten finden ihre Erstanstellung im Ausland und sind somit f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt mittel- und langfristig verloren.</p><p>In der Schweiz verlassen jedes Jahr gegen 1700 Masterabsolventen und Doktoranden aus Drittstaaten die universit\u00e4ren Hochschulen der Schweiz. Ungef\u00e4hr 1000 davon stammen aus den Mint-Bereichen oder dem Medizinstudium - Disziplinen, in welchen in der Schweiz ausgewiesener Fachkr\u00e4ftemangel besteht (gem\u00e4ss Seco-Indikatorensystem). Damit diese gefragte Gruppe von jungen Fachkr\u00e4ften vermehrt in der Schweiz bleibt, soll in der VZAE (Art. 21) erg\u00e4nzt werden, dass sie nicht mehr den Kontingenten angerechnet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt im Grundsatz die Meinung des Motion\u00e4rs, dass ausl\u00e4ndische Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen, insbesondere in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkr\u00e4ftemangel, wichtige Fachkr\u00e4fte f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt sind. </p><p>Die Zulassung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte erfolgt nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen dualen Zulassungssystem, welches eine privilegierte Zulassung f\u00fcr Angeh\u00f6rige der EU-/Efta-Staaten gem\u00e4ss dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA, SR 0.142.112.681) bzw. dem \u00dcbereinkommen zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (Efta, SR 0.632.31) vorsieht. Fachkr\u00e4fte aus Drittstaaten werden nur begrenzt und komplement\u00e4r zu einer Erwerbst\u00e4tigkeit zugelassen. Die Schaffung einer Ausnahme von den H\u00f6chstzahlen w\u00fcrde dem geltenden dualen Zulassungssystem mit Kontingenten f\u00fcr Personen aus Drittstaaten zuwiderlaufen und die Steuerungsm\u00f6glichkeit des Bundesrates reduzieren.</p><p>Drittstaatenangeh\u00f6rige mit Schweizer Hochschulabschluss k\u00f6nnen bereits heute erleichtert zugelassen werden. So kommt f\u00fcr diese Personenkategorie namentlich der Inl\u00e4ndervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbst\u00e4tigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (Art. 21 Abs. 3 AuG). Gerade im Mint-Bereich wird diese Bestimmung von Kantonen und Bund im Rahmen der H\u00f6chstzahlen jeweils angewendet. Erstinstanzlich werden Arbeitsbewilligungsgesuche durch die Kantone beurteilt. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration stimmt j\u00e4hrlich zwischen 150 und 200 Arbeitsbewilligungsgesuchen f\u00fcr Absolventen von Schweizer Hochschulen aus Drittstaaten zu. Bisher hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration im Rahmen dieses Zustimmungsverfahrens keine Bewilligungen f\u00fcr Hochschulabsolventen aus Drittstaaten wegen fehlenden Kontingenten verweigert. Ob es in einzelnen Kantonen zu Verweigerungen aus Kontingentsgr\u00fcnden gekommen ist, ist dem Bundesrat nicht bekannt.</p><p>Mit der bestehenden Erleichterung wurde ein tragf\u00e4higer Kompromiss zwischen den Interessen der ausl\u00e4ndischen Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Staaten, deren potenziellen Arbeitgebern sowie dem Ziel eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes in der Schweiz gefunden. Es wurde eine gezielte gesetzliche Erleichterung entwickelt, ohne dabei die im dualen Zulassungssystem vorgesehene Begrenzung f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten zu vernachl\u00e4ssigen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem f\u00fcr das Jahr 2017 die Kontingente f\u00fcr Fachkr\u00e4fte aus Drittstaaten um 1000 Einheiten erh\u00f6ht. Damit nimmt der Druck auch auf die wirtschaftsstarken Kantone ab, und in der Schweiz ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten k\u00f6nnen im Anschluss an ihr Studium im Rahmen der H\u00f6chstzahlen zu einer Erwerbst\u00e4tigkeit zugelassen werden.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt es deshalb nicht f\u00fcr angezeigt, weitere Ausnahmen vom Kontingentssystem vorzusehen. Er ist der Ansicht, dass mit den bestehenden erleichterten Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen dem Anliegen des Motion\u00e4rs bereits heute Rechnung getragen werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Dobler Marcel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685923200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810842310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488844800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}