{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173071,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173071,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3071","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ein attraktiver Forschungsplatz dank Start-up-Visa f\u00fcr Gr\u00fcnder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Kategorie von Arbeitsbewilligungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gr\u00fcnden oder in ein in der Gr\u00fcndung begriffenes Unternehmen investieren wollen, einzuf\u00fchren. Mit einem unb\u00fcrokratischen Zulassungsverfahren und m\u00f6glichst einfachen Zulassungsvoraussetzungen sollen Anreize geschaffen werden, um innovative K\u00f6pfe in unser Land zu holen. Denkbare Mindestanforderungen sind etwa ein g\u00fcltiger Businessplan und der Zugang zu gen\u00fcgend Risikokapital. Die erstmalige Bewilligung soll nur f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit gelten (z. B. zwei Jahre), die weitere Verl\u00e4ngerung ist eng an die Erwerbst\u00e4tigkeit und den Erfolg (oder die Erfolgsaussichten) der Unternehmung zu binden. Personen, die auf vereinfachtem Weg ein derartiges Visum erhalten, k\u00f6nnen keinen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen.</p>","ReasonText":"<p>Die neue Arbeitsbewilligungskategorie soll die besten Talente in die Schweiz locken und ihnen eine unb\u00fcrokratische M\u00f6glichkeit bieten, hier ein Start-up zu gr\u00fcnden. Unser Land muss sich vor dem Hintergrund bedeutender Umw\u00e4lzungen durch die fortschreitende Digitalisierung als Innovationsstandort positionieren. Das Start-up-Visum tr\u00e4gt zur Attraktivit\u00e4tssteigerung des Forschungsplatzes bei und wird f\u00fcr ein stimulierendes Klima f\u00fcr die Techszene sorgen. Die neue Arbeitsbewilligung f\u00fcr Gr\u00fcnder ist notwendig, weil die Start-up-Szene stark \"internationalisiert\" und mobil ist. Dieser Tendenz steht jedoch die strikte Kontingentierung von Arbeitsbewilligungen f\u00fcr Drittstaatenangeh\u00f6rige gegen\u00fcber und stellt besonders in Gr\u00fcndung begriffene und nichtetablierte Start-ups vor Schwierigkeiten.</p><p>Die Erteilung einer vereinfachten Arbeitsbewilligung via Start-up-Visum muss an klare Bedingungen gekn\u00fcpft sein. Das Vorliegen eines g\u00fcltigen Businessplans sowie der Zugang zu ausreichend Risikokapital sind als Vorbedingung eingehend zu pr\u00fcfen. Die Vorgabe eines g\u00fcltigen Businessplans impliziert weiter, dass der Businessplan der Pr\u00fcfung durch ein Fachgremium unterliegt, wie dies etwa in D\u00e4nemark der Fall ist. Um Missbr\u00e4uche zu verhindern, gilt als weitere Bedingung die F\u00e4higkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung. Ein Anspruch auf Sozialleistungen ist mit der neuen Arbeitskategorie nicht verbunden. Zu pr\u00fcfen ist weiterhin, ob die Arbeitsbewilligung vorzeitig entzogen werden kann, im Falle eines Scheiterns der Unternehmung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von innovativen Start-ups f\u00fcr den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Staatsangeh\u00f6rige aus der EU/Efta, die in der Schweiz eine Firma gr\u00fcnden, erhalten gem\u00e4ss dem FZA bzw. dem Efta-\u00dcbereinkommen einen einfachen Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Erg\u00e4nzend dazu k\u00f6nnen bereits heute auch Personen aus Drittstaaten, welche ein Unternehmen gr\u00fcnden, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung f\u00fcr die Schweiz erhalten (siehe auch Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Derder 16.3618, \"Mit Start-up-Visa die besten Talente in die Schweiz locken\", vom 17. Juni 2016). Die Zulassung erfolgt in der Regel im Rahmen einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit. Falls f\u00fcr die Einreise zus\u00e4tzlich ein Visum erforderlich ist, wird dieses gest\u00fctzt auf den Bewilligungsentscheid ausgestellt.</p><p>Eine Bewilligung zur Aus\u00fcbung einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit von Drittstaatenangeh\u00f6rigen kann erteilt werden, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht und die daf\u00fcr notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erf\u00fcllt werden (Art. 19 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder; SR 142.20). Die Person muss die pers\u00f6nlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit erf\u00fcllen, \u00fcber eine bedarfsgerechte Wohnung verf\u00fcgen und unterliegt zudem den j\u00e4hrlich festgelegten H\u00f6chstzahlen f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige aus Drittstaaten. Der Vorrang f\u00fcr inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte und EU-/Efta-Staatsangeh\u00f6rige kommt hingegen nicht zur Anwendung. Die Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Interesses durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden von Kanton und Bund erfolgt jeweils anhand eines eingereichten Businessplans. Entsprechende Bewilligungen werden vorerst auf maximal zwei Jahre befristet und k\u00f6nnen verl\u00e4ngert werden, sofern die im Businessplan formulierten Ziele erreicht werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf die obenerw\u00e4hnten Voraussetzungen werden Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen nicht nur im Zusammenhang mit der Gr\u00fcndung einer Schweizer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens erteilt, sondern regelm\u00e4ssig auch f\u00fcr den Aufbau eines Start-ups. In erster Instanz werden Arbeitsbewilligungsgesuche durch die Kantone beurteilt. Insgesamt werden j\u00e4hrlich rund 50 bis 100 Drittstaatenangeh\u00f6rige mit Zustimmung des Staatssekretariates f\u00fcr Migration zur Aus\u00fcbung einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit zugelassen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Schweiz \u00fcber ein Zulassungssystem verf\u00fcgt, das einerseits den Bed\u00fcrfnissen von Start-ups Rechnung tr\u00e4gt und andererseits aber auch die mit einer Betriebsgr\u00fcndung verbundenen Risiken ber\u00fccksichtigt. Die Schaffung einer speziellen Kategorie von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen, welche in der Schweiz ein Unternehmen gr\u00fcnden oder in ein in der Gr\u00fcndung begriffenes Unternehmen investieren wollen, ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496880000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|36|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518430660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1488844800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}