{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173118,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173118,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3118","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unternehmenssteuerreformen II, III und folgende. Von der Intransparenz zur Transparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III an der Urne ist eine Voraussetzung f\u00fcr die Meinungsbildung \u00fcber eine n\u00e4chste Unternehmenssteuerreform IV sowie f\u00fcr die Wiederherstellung des Vertrauens der Stimmberechtigten, dass Zahlen und Fakten zur neuen Ausgangslage offengelegt werden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere folgende Angaben:</p><p>1. Wieviele Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften gibt es aktuell in den Kantonen? Mit welchen Anteilen am Gewinn- und Kapitalsteueraufkommen? Wie l\u00e4uft der Trend der \u00dcbertritte solcher Statusgesellschaften zur ordentlichen Besteuerung? Sind Hauptgr\u00fcnde daf\u00fcr der Automatische Informationsaustausch, der internationale Austausch von Steuerbescheiden (\"rulings\") und das Erfordernis der L\u00e4nderberichterstattung oder weitere?</p><p>2. Artikel\u00a05 des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuer der Gemeinden und Kantone erm\u00e4chtigt die Kantone, bis zu 10 Jahren Steuererleichterungen f\u00fcr Unternehmen zu gew\u00e4hren bei Neugr\u00fcndung oder Umstrukturierung. Haben alle Kantone solche gesetzlichen Grundlagen geschaffen? Wieviel betr\u00e4gt das Volumen der von den Kantonen auf dieser Basis gew\u00e4hrten Steuererleichterungen?</p><p>3. Seit 2008 gibt zudem die Neue Regionalpolitik des Bundes als wirtschaftsorientierte regionale Strukturpolitik die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Steuererleichterungen an Unternehmen. Welche Kantone haben in welchem Ausmass auf dieser Grundlage Steuererleichterungen gew\u00e4hrt? Wie beziffert sich das Volumen der vom Bund gew\u00e4hrten Steuererleichterungen?</p><p>4. Gem\u00e4ss dem Pr\u00e4sidenten der Finanzdirektorenkonferenz, Herrn Regierungsrat Julliard, zahlen 75 Prozent der Aktiengesellschaften keine Gewinnsteuern. Gibt es zuverl\u00e4ssiges Datenmaterial, das aufzeigt, wie sich die effektiven Steuerzahlungen der Aktiengesellschaften, gemessen am bezifferbaren Gesamtvolumen der Gewinnaussch\u00fcttungen der Aktiengesellschaften, seit 1990 entwickelt haben?</p><p>5. Welche Kantone haben die Anrechnung der Gewinnsteuern an die Kapitalsteuer aus der USR II eingef\u00fchrt? Zu welchen bezifferbaren Steuerreduktionen hat das in diesen Kantonen gef\u00fchrt?</p><p>6. Ferner bestanden aus der USR II per 31. Dezember 2016 1255 Milliarden Franken zur steuerfreien Aussch\u00fcttung genehmigte Kapitaleinlagereserven (17.5102). 2016 wurden 90 Milliarden effektiv steuerfrei ausgesch\u00fcttet. Realwirtschaftlich sind diese Summen kaum mehr zu erkl\u00e4ren. Ist der Bundesrat bereit, Aufschluss dar\u00fcber zu geben, welche Typen von Aktiengesellschaften diese bald 2 Billionen total steuerfreie Kapitalaussch\u00fcttungen in der Schweiz generieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss den letzten verf\u00fcgbaren Daten aus dem Jahr 2013 hatten von den 358 689 steuerpflichtigen juristischen Personen 12 499 einen Holdingstatus, 8104 einen Status als Domizil- und 3895 Gesellschaften einen Status als gemischte Gesellschaften.</p><p>Der Anteil am Aufkommen der direkten Bundessteuer der juristischen Personen betrug f\u00fcr die Holdinggesellschaften 799 Millionen Franken (8,9 Prozent), f\u00fcr die Domizilgesellschaften 361 Millionen Franken (4,0 Prozent) und die gemischten Gesellschaften 3242 Millionen Franken (36,1 Prozent). Die gesch\u00e4tzten Anteile bei der kantonalen Gewinnsteuer auf Basis der Durchschnittswerte 2011 bis 2013 liegen tiefer und belaufen sich bei den Holdinggesellschaften auf 5 Millionen Franken (0,1 Prozent), den Domizilgesellschaften auf 113 Millionen Franken (1,3 Prozent) und den gemischten Gesellschaften auf 1322 Millionen Franken (14,6 Prozent). F\u00fcr die kantonale Kapitalsteuer liegt keine Auswertung oder Sch\u00e4tzung vor.</p><p>Die Beweggr\u00fcnde, weshalb eine Statusgesellschaft in die ordentliche Besteuerung wechselt, k\u00f6nnen verschiedener Natur sein. Dabei k\u00f6nnen auch die internationalen Entwicklungen in der Unternehmensbesteuerung eine Rolle spielen. Zum Trend bei Statusgesellschaften, die einen Wechsel in die ordentliche Besteuerung vollziehen, k\u00f6nnen keine Angaben gemacht werden. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) hat grunds\u00e4tzlich keine Aufsicht \u00fcber die Kantons- und Gemeindesteuern. Es liegen somit auch keine statistischen Angaben dar\u00fcber vor, wann und allenfalls warum die Gesellschaften einen Statuswechsel anstreben.</p><p>2. Die Kantone k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel\u00a05 und Artikel\u00a023 Absatz\u00a03 des Steuerharmonisierungsgesetzes f\u00fcr neu er\u00f6ffnete Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, eine Steuererleichterung gew\u00e4hren. Diese kann f\u00fcr das Gr\u00fcndungsjahr und die neun folgenden Jahre erfolgen. Alle Kantone haben in ihren kantonalen Steuergesetzen eine solche Regelung aufgenommen. Das Volumen der von den Kantonen auf dieser Basis gew\u00e4hrten Steuererleichterungen kann mangels notwendiger Daten nicht beziffert werden.</p><p>3. Die Gew\u00e4hrung von Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber Regionalpolitik liegt ausschliesslich in der Kompetenz des Bundes. Die Kantone d\u00fcrfen selber keine Steuererleichterungen auf der direkten Bundessteuer gew\u00e4hren. Das Volumen der vom Bund gew\u00e4hrten Steuererleichterungen betrug zwischen 2008 und 2013 im Durchschnitt j\u00e4hrlich rund 1,3 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um theoretisch entgangene Steuereinnahmen, da ansonsten viele Vorhaben nicht in der Schweiz umgesetzt worden w\u00e4ren. Die steuererleichterten Vorhaben bezahlten \u00fcber die gleiche Periode durchschnittlich pro Jahr rund 243 Millionen Franken an direkten Bundessteuern.</p><p>4. Bei der direkten Bundessteuer der juristischen Personen wiesen 2013 51,8 Prozent der Aktiengesellschaften und GmbH keinen steuerbaren Reingewinn aus. In den letzten zehn Jahren (2004-2013) schwankte dieser Wert zwischen 50,2 Prozent (2007) und 55,5 Prozent (2004).</p><p>Die Vergleichbarkeit zwischen Steuer- und Dividendenzahlungen der Aktiengesellschaften ist nicht gegeben, weil zu den Steuerzahlungen konsolidierte und zu den Dividendenzahlungen nicht konsolidierte Zahlen vorliegen. Durch den Beteiligungsabzug wird die Steuerzahlung auf Beteiligungsertr\u00e4gen gek\u00fcrzt. Dadurch wird eine wirtschaftliche Mehrfachbelastung dieser Beteiligungsertr\u00e4ge vermieden. Bei den Dividenden fehlen die statistischen Daten f\u00fcr eine solche konsolidierte Betrachtungsweise. Verf\u00fcgbar sind nicht konsolidierte Daten \u00fcber Dividenden im Rahmen der Verrechnungssteuer. Diese werden jedoch statistisch mehrfach erfasst, wenn sie im inl\u00e4ndischen Mutter-Tochter-Verh\u00e4ltnis mehrere Stufen durchlaufen. Aufgrund der Zunahme von Holdingstrukturen im Inland und der starken internationalen Verflechtung mit bedeutenden ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen in der Schweiz haben solche mehrstufigen Strukturen in der j\u00fcngeren Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. F\u00fcr die Entwicklung der Dividendenaussch\u00fcttungen vgl. die Antwort des Bundesrates zur Anfrage Badran Jacqueline 16.1061, \"Dividendenzahlungen in der Schweiz\".</p><p>5. Derzeit rechnen 11 Kantone die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an (AG, AI, BE, BL, GE, NE, SG, SO, SZ, TG, VD). Dabei kennt Genf eine Obergrenze der Steuerreduktion von 8500 Franken. Die ESTV verf\u00fcgt \u00fcber keine Auswertung, wie stark die Anrechnung die Einnahmen der Kapitalsteuer reduziert hat.</p><p>6. Aufgrund der verschiedenen Fragestellungen im Bereich Kapitaleinlagereserven (KER) hat die ESTV grosse Anstrengungen unternommen, um alle vorhandenen Datenquellen miteinander zu verkn\u00fcpfen. Damit ist die ESTV in der Lage, konkretere Zahlen zur Differenzierung von kotierten und nicht kotierten Gesellschaften zu liefern.</p><p>Per Stand 28. Februar 2017 beliefen sich die KER auf total 1236 Milliarden Franken. Davon entfielen 1099 Milliarden Franken auf nicht-kotierte Gesellschaften und 137 Milliarden Franken auf kotierte Gesellschaften (nur Aktiengesellschaften). Anspruchsberechtigte k\u00f6nnen sowohl Inl\u00e4nder wie auch Ausl\u00e4nder sein (juristische oder nat\u00fcrliche Personen).</p><p>Es ist zu beachten, dass weitere detailliertere Auswertungen aufgrund der vorhandenen statistisch-informatischen Mittel nicht m\u00f6glich sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518431930)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489536000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Steuer"}}