{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173147,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173147,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3147","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Ausbildung von ausl\u00e4ndischen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten ausreichend, um eine hochwertige Behandlung der Patientinnen und Patienten in der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 16.3821 geht hervor, dass \u00fcber 30 Prozent der in der Schweiz praktizierenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte \u00fcber ein ausl\u00e4ndisches Diplom verf\u00fcgen und ihr Anteil von Jahr zu Jahr w\u00e4chst. Aus der Statistik der Verbindung der Schweizer \u00c4rztinnen und \u00c4rzte kann man schliessen, dass etwas weniger als die H\u00e4lfte dieser \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im ambulanten Sektor arbeitet und die anderen im station\u00e4ren Bereich. Die Soci\u00e9t\u00e9 Vaudoise de M\u00e9decine hat vor Kurzem aufgezeigt, dass das aktuelle System zur Anerkennung von Diplomen, das im Rahmen der bilateralen Vereinbarungen eingef\u00fchrt wurde, gewissen ausl\u00e4ndischen, nicht ausreichend ausgebildeten Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern erm\u00f6glicht, ihren Beruf in unserem Land auszu\u00fcben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die blosse formale Anerkennung ausl\u00e4ndischer Arztdiplome (Zahnmedizin, Veterin\u00e4rmedizin, Humanmedizin) ausreicht, um eine hochwertige Behandlung der Patientinnen und Patienten zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>2. Bef\u00fcrchtet der Bundesrat nicht, dass f\u00fcr die Patientinnen und Patienten Risiken entstehen, wenn ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in einem Spital oder sogar selbstst\u00e4ndig in einer Arztpraxis arbeiten, ohne dass sie praktische Erfahrung in ihrem Land vorweisen k\u00f6nnen?</p><p>3. Wie reagiert der Bundesrat auf den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung, da ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nach nur drei Praktikumsjahren eine eigene Arztpraxis \u00f6ffnen k\u00f6nnen?</p><p>4. Denkt der Bundesrat nicht, dass es notwendig und dringlich w\u00e4re, Verfahren einzuf\u00fchren, damit ausl\u00e4ndischen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im Zweifelsfall und im Interesse der Patientinnen und Patienten allenfalls verwehrt werden kann, in der Schweiz zu praktizieren, auch wenn ihre Diplome die formalen Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung erf\u00fcllen?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat zulassen, dass ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte eine Bewilligung zur Berufsaus\u00fcbung in der Schweiz erhalten, die keine der Landes- oder Amtssprachen sprechen, und trotzdem eine hochwertige Behandlung garantieren?</p><p>6. Sieht der Bundesrat andere m\u00f6gliche Massnahmen, die die Qualit\u00e4t der Leistungen durch ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die sich in der Schweiz niederlassen, gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Das System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Europ\u00e4ischen Union (EU) oder der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (Efta), das in der Schweiz aufgrund von Anhang III des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA) anwendbar ist, beruht auf Mindestkriterien f\u00fcr die universit\u00e4re Aus- oder Weiterbildung (Richtlinie 2005/36/EG, auf die in Anhang III FZA Bezug genommen wird). Die Schweiz kann die Anerkennung eines in einem EU- oder Efta-Staat erworbenen Diploms oder Weiterbildungstitels nicht von einer zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfung abh\u00e4ngig machen. Auf die gleiche Weise werden die Berufsqualifikationen von Schweizer \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in der EU/Efta automatisch anerkannt, ohne dass eine Kenntnis des Gesundheitssystems des Aufnahmelandes verlangt werden darf. Es ist Sache der Kantone, Personen mit universit\u00e4ren Medizinalberufen die Bewilligung zur selbstst\u00e4ndigen Berufsaus\u00fcbung nach Pr\u00fcfung der pers\u00f6nlichen Voraussetzungen (Vertrauensw\u00fcrdigkeit usw.) und der beruflichen Voraussetzungen (ethisches Berufsverhalten usw.) gem\u00e4ss Artikel\u00a036 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11) zu erteilen. Die Kantone sind auch daf\u00fcr zust\u00e4ndig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese Personen sich an ihre Berufspflichten gem\u00e4ss Artikel\u00a040 MedBG halten. Wenn die Qualit\u00e4t der Patientenbetreuung nicht gew\u00e4hrleistet ist, k\u00f6nnen die kantonalen Stellen unabh\u00e4ngig von der Herkunft der betroffenen Fachperson eingreifen.</p><p>2. In den Spit\u00e4lern \u00fcben Personen mit universit\u00e4ren Medizinalberufen ihre T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich unter fachlicher Aufsicht aus. Bei allen Personen, die einen universit\u00e4ren Medizinalberuf unter fachlicher Aufsicht aus\u00fcben, ist der Arbeitgeber (z. B. Spital, Gemeinschaftspraxis) f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der erforderlichen Kriterien bei der Einstellung und w\u00e4hrend der Vertragsdauer verantwortlich. Personen, die ihren Beruf selbstst\u00e4ndig aus\u00fcben, m\u00fcssen sich an ihre Berufspflichten halten (hinsichtlich Aufsicht vgl. Antwort 1).</p><p>3. \u00c4rzte und \u00c4rztinnen, die nach drei Jahren den eidgen\u00f6ssischen Weiterbildungstitel Praktischer Arzt/Praktische \u00c4rztin erworben haben, k\u00f6nnen ihren Beruf selbstst\u00e4ndig aus\u00fcben. Ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte mit einer spezifischen dreij\u00e4hrigen Ausbildung in Allgemeinmedizin haben dieselben Rechte und Pflichten. Auf der Grundlage von Artikel\u00a055a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) hat der Bundesrat jedoch in der entsprechenden Verordnung (Vezl, SR 832.103) H\u00f6chstzahlen f\u00fcr die zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte pro Kanton und Fachgebiet festgelegt. Diese H\u00f6chstzahlen gelten nicht f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet haben (Art. 55a Abs. 2 KVG). Die meisten Kantone wenden diese Obergrenzen an, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Am 17. Juni 2016 hat das Parlament diese 2001 eingef\u00fchrte und nur vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2013 ausgesetzte Massnahme bis zum 30. Juni 2019 verl\u00e4ngert.</p><p>5. Artikel\u00a053 der Richtlinie 2005/36/EG h\u00e4lt als Grundsatz fest, dass Personen, deren Berufsqualifikationen anerkannt werden, \u00fcber die Sprachkenntnisse verf\u00fcgen m\u00fcssen, die zur Aus\u00fcbung ihrer Berufst\u00e4tigkeit im Aufnahmemitgliedstaat erforderlich sind. Die Statistik zu den anerkannten ausl\u00e4ndischen Diplomen zeigt, dass 80 Prozent der anerkannten Titel aus Nachbarstaaten der Schweiz stammen. Somit sprechen deren Inhaberinnen und Inhaber eine Landessprache. Mit der Revision des MedBG, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden die entsprechenden Bestimmungen noch versch\u00e4rft: Alle Sprachkenntnisse m\u00fcssen im Medizinalberuferegister (MedReg) erfasst sein. Der Arbeitgeber muss \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Personen, die einen universit\u00e4ren Medizinalberuf aus\u00fcben, \u00fcber die erforderlichen Sprachkenntnisse verf\u00fcgen. Der Kanton muss pr\u00fcfen, ob die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller \u00fcber die Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons verf\u00fcgen, die zur privatwirtschaftlichen Berufsaus\u00fcbung in eigener fachlicher Verantwortung erforderlich sind. Der Arbeitgeber und die kantonale Gesundheitsbeh\u00f6rde tragen somit einen Teil der Verantwortung.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kontrollen, welche die kantonalen Beh\u00f6rden durchf\u00fchren k\u00f6nnen, wenn beispielsweise ein Arzt - ob Schweizer oder Ausl\u00e4nder - sich nicht an seine Berufspflichten h\u00e4lt (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 4), ausreichend sind, um die Qualit\u00e4t der Leistungen im Gesundheitswesen zu gew\u00e4hrleisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1495584000000)\/","SubmittedBy":"Glauser-Zufferey Alice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519094287)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Migration|Gesundheit"}}