{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3153","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Besondere milit\u00e4rische G\u00fcter dem Kriegsmaterialgesetz unterstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, besondere milit\u00e4rische G\u00fcter nach Anhang 3 der G\u00fcterkontrollverordnung dem Kriegsmaterialgesetz (KMG) zu unterstellen.</p>","ReasonText":"<p>Im letzten Jahr erfasste das KMG noch bewilligte Exporte von 412 Millionen Franken. Demgegen\u00fcber erreichte der Wert der nach den Kriterien der G\u00fcterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen f\u00fcr den Export von sogenannt \"besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern\" 693 Millionen Franken, also deutlich mehr.</p><p>Die Zahlen der vom KMG erfassten Exporte sind r\u00fcckl\u00e4ufig. Das liegt freilich weniger an r\u00fcckl\u00e4ufigen R\u00fcstungsausfuhren. Vielmehr steht dahinter eine schrittweise Erosion des im KMG verwendeten Kriegsmaterialbegriffs. Das KMG erfasst immer weniger die entscheidenden R\u00fcstungsg\u00fcter und -technologien.</p><p>Die Erosion des veralteten Kriegsmaterialbegriffs geht auf die wachsende internationale Arbeitsteilung im Zuge der Globalisierung sowie auf die dynamische technologische Entwicklung zur\u00fcck. Die einzelnen, oft komplexen Baugruppen werden im Rahmen stark verl\u00e4ngerter Produktionsketten auf zahlreiche L\u00e4nder verteilt entwickelt, gefertigt und weltweit gehandelt. Die Montage der fertigen R\u00fcstungsg\u00fcter - erst diese r\u00fccken in der Regel in den Blickwinkel des KMG - erfolgt oft erst im Zielland. Viele Schwellenl\u00e4nder sind inzwischen in der Lage, importierte Baugruppen selber zusammenzubauen.</p><p>Diese Baugruppen werden von den Listen der besonderen milit\u00e4rischen G\u00fcter in Anhang 3 der G\u00fcterkontrollverordnung erfasst. Diese sind meist topaktuell. Denn sie werden von den 41 Mitgliedstaaten des Wassenaar-Abkommens st\u00e4ndig aktualisiert, das sich den Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsf\u00e4higen G\u00fctern und Technologien widmet.</p><p>\"Besondere milit\u00e4rische G\u00fcter\" sind keine doppelverwendungsf\u00e4higen G\u00fcter. Sie finden in der gleichen Beschaffenheit allein f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke Verwendung. Es handelt sich schlicht um R\u00fcstungsg\u00fcter. Deshalb sind sie den strengeren Kriterien des KMG zu unterstellen.</p><p>Denn allein das KMG erlaubt eine aussenpolitische Beurteilung solcher Exporte. Nur gest\u00fctzt auf das KMG kann der Bundesrat daf\u00fcr sorgen, dass Schweizer R\u00fcstungsg\u00fcter nicht an Staaten geliefert werden, die in Kriege verwickelt sind oder in denen systematisch die Menschenrechte verletzt werden. Solche Exporte sind mit den Zielen der Schweizer Aussenpolitik nicht vereinbar und m\u00fcssen gestoppt werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Vorstoss der Motion\u00e4rin liegt eine Gegen\u00fcberstellung statistischer Angaben zu Kriegsmaterialgesch\u00e4ften und Gesch\u00e4ften mit besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern zugrunde. Auf dieser Grundlage stellt sie f\u00fcr das Jahr 2016 ein deutlich h\u00f6heres Gesch\u00e4ftsvolumen mit besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern als mit Kriegsmaterial fest. Die Ursache hierf\u00fcr macht sie in einer Verlagerung von Gesch\u00e4ften unter dem Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) unter jenen des G\u00fcterkontrollgesetzes (GKG; SR 946.202) aus, welche auf einen veralteten Kriegsmaterialbegriff zur\u00fcckzuf\u00fchren sein soll.</p><p>Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den von der Motion\u00e4rin verwendeten statistischen Angaben betreffend Kriegsmaterial um den Wert der tats\u00e4chlichen Ausfuhren handelt, w\u00e4hrend die Angabe zu den besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern das wertm\u00e4ssige Volumen der Einzelbewilligungen betrifft. Stellt man Letzterem den f\u00fcr einen korrekten Vergleich massgebenden Wert der Einzelbewilligungen f\u00fcr die Ausfuhr von Kriegsmaterial gegen\u00fcber, ergibt sich ein komplett anderes Bild. Dann stehen Bewilligungen im Umfang von 693 Millionen Franken f\u00fcr besondere milit\u00e4rische G\u00fcter solche f\u00fcr Kriegsmaterial im Gesamtwert von 2,19 Milliarden Franken gegen\u00fcber.</p><p>Entgegen der Annahme der Motion\u00e4rin erfasst der Kriegsmaterialbegriff in Artikel\u00a05 KMG neben Waffen, Waffensystemen, Munition und milit\u00e4rischen Sprengmitteln explizit auch Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde sowie Einzelteile und Baugruppen. Einzelteile und Baugruppen fallen unter den sachlichen Geltungsbereich des KMG, wenn erkennbar ist, dass diese Teile in derselben Ausf\u00fchrung nicht auch f\u00fcr zivile Zwecke verwendbar sind.</p><p>Das Bewusstsein um eine wachsende globale Arbeitsteilung hat auch die parlamentarische Debatte zum Kriegsmaterial- und G\u00fcterkontrollgesetz im Jahre 1996 beeinflusst. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te waren sich bewusst, dass eine wirkungsvolle R\u00fcstungskontrolle nur m\u00f6glich ist, wenn das Kriegsmaterialgesetz auch Einzelteile und Baugruppen erfasst, was zu deren expliziter Erw\u00e4hnung im KMG gef\u00fchrt hat. Im Rahmen derselben Debatte haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zudem die Kategorie der besonderen milit\u00e4rischen G\u00fcter geschaffen. Sie erfasst G\u00fcter, die f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konzipiert oder abge\u00e4ndert worden sind, die aber weder Waffen, Munition, Sprengmittel noch sonstige Kampf- oder Gefechtsf\u00fchrungsmittel sind, sowie milit\u00e4rische Trainingsflugzeuge mit Aufh\u00e4ngepunkten.</p><p>Die Forderung einer Unterstellung der besonderen milit\u00e4rischen G\u00fcter unter das KMG oder einer Anpassung der Bewilligungskriterien im GKG ist nicht neu. Das Parlament hat sich mit beiden Fragen in den Jahren 2009/10 befasst. Im Rahmen der Beratung der Petition 09.2000 der Jugendsession 2008 hat es eine Unterstellung der besonderen milit\u00e4rischen G\u00fcter unter das KMG deutlich abgelehnt.</p><p>Auf die Botschaft 09.048 zur Anpassung der Ablehnungskriterien im GKG sind die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te gar nicht erst eingetreten.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Anzeichen, dass sich die Ausgangslage seit den Jahren 2009/10 ver\u00e4ndert h\u00e4tte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518807400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}