{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173162,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173162,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3162","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kurzarbeitsentsch\u00e4digung fristgerecht verl\u00e4ngern. Arbeitspl\u00e4tze erhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kurzarbeit soll vor\u00fcbergehende Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcche ausgleichen und Arbeitspl\u00e4tze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Zudem werden damit Personalfluktuationen und Know-how-Verlust vermieden. Auch die Arbeitnehmenden profitieren von der Kurzarbeit: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und Vermeidung von Beitragsl\u00fccken in der beruflichen Vorsorge.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 aufgrund der Frankenst\u00e4rke und einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit, die \u00fcber dem langfristig erwarteten schweizerischen Mittelwert lag, die Bezugsdauer f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen auf 18 Monate erh\u00f6ht und die Karenztage auf das Minimum von einem Tag reduziert. Diese Verl\u00e4ngerung ist bis am 31. Juli 2017 befristet. Mit Ablauf der Befristung fallen die in der entsprechenden Verordnung enthaltenen Ausnahmeregelungen ersatzlos dahin, und die regul\u00e4ren Bestimmungen kommen ohne einen anderslautenden Beschluss des Bundesrates wieder zur Anwendung. Alle Unternehmen, die per 1. August 2017 bereits zw\u00f6lf oder mehr Bezugsmonate aufweisen, h\u00e4tten damit keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung mehr. Der Bundesrat k\u00f6nnte hier Abhilfe schaffen, indem er mittels Verordnungs\u00e4nderung eine Fortsetzung der verl\u00e4ngerten H\u00f6chstbezugsdauer von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung beschliesst (befristet auf weitere 18 Monate oder zwei Jahre).</p><p>Nun zeigt sich, dass verschiedene Branchen wie die Uhren-, Maschinen- und Textilindustrie aufgrund des starken Frankens nach wie vor einem erheblichen Kostendruck ausgesetzt sind. Aufgrund der wirtschaftspolitischen, makro\u00f6konomischen und branchenspezifischen Unsicherheiten sind alle diese Branchen darauf angewiesen, das Instrument der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auch in naher und mittlerer Zukunft nutzen zu k\u00f6nnen. Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 hat sich die Westschweizer Regierungskonferenz an den Vorsteher des WBF gewandt und darum gebeten, die Situation rasch zu analysieren und die Ausnahmeregelungen zu verl\u00e4ngern, damit die entsprechenden Arbeitspl\u00e4tze erhalten werden k\u00f6nnen und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz aufrechterhalten werden kann.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Instrument der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung? Hat es die erhoffte Wirkung gebracht?</p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Situation der genannten Branchen aufgrund der anhaltenden Frankenst\u00e4rke?</p><p>3. Ist er bereit, mittels fristgerechter Verordnungs\u00e4nderung eine Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung zu beschliessen?</p><p>4. Erachtet er dar\u00fcber hinaus die Erh\u00f6hung der Kurzarbeitsdauer von 18 auf 24 Monate, wie sie von gewissen</p><p>Branchen gefordert wird, als ausgewiesen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung erwies sich besonders in der Rezession 2009 als wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik, indem sie einem noch gr\u00f6sseren Stellenabbau vorbeugen und zahlreichen Unternehmen Planungssicherheit verschaffen konnte. Auch im Zuge der unerwartet starken Frankenaufwertung im Jahr 2011 oder mit der Aufhebung der Kursuntergrenze des Schweizerfrankens gegen\u00fcber dem Euro Anfang 2015 griffen Unternehmen wieder vermehrt auf Kurzarbeit zur\u00fcck, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als 2009. Der Bundesrat erachtet die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung als wichtiges Instrument, um unvorhergesehenen Nachfrageeinbr\u00fcchen entgegenzutreten. Die Erfahrungen der letzten Jahre waren insofern positiv, als die Kurzarbeit nach einem deutlichen Anstieg jeweils rasch zur\u00fcckging, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbesserte. Die Befristung auf zw\u00f6lf oder ausnahmsweise 18 Monate innerhalb von zwei Jahren tr\u00e4gt dazu bei, dass die Kurzarbeit ihrem Zweck entsprechend nur gesunden Unternehmen, die vor\u00fcbergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, zugutekommt.</p><p>2. Das schwierige W\u00e4hrungsumfeld seit Anfang 2015 widerspiegelte sich in der wirtschaftlichen Situation vieler exportorientierter Branchen. Gegen\u00fcber dem vierten Quartal 2014 verringerte sich die Besch\u00e4ftigung bis Ende 2016 im verarbeitenden Gewerbe um insgesamt 16 800 Vollzeitstellen. Besonders stark waren die Besch\u00e4ftigungsr\u00fcckg\u00e4nge bei Herstellern von elektrischen Ausr\u00fcstungen, in der Textil- und Bekleidungsindustrie und in der Uhrenindustrie. J\u00fcngst haben einzelne Exportbranchen wie beispielsweise die Maschinenindustrie wieder von positiveren Impulsen der Weltwirtschaft profitieren k\u00f6nnen. Demgegen\u00fcber haben sowohl die Uhrenindustrie als auch die Textilindustrie seit zwei Jahren mit negativen Einflussfaktoren sowohl konjunktureller als auch struktureller Art zu k\u00e4mpfen. Die Exporte von Pr\u00e4zisionsinstrumenten, Uhren und Bijouterie verzeichneten im vierten Quartal 2016 das schw\u00e4chste Quartal seit 2009. Auch die Textilexporte waren im Jahr 2016 r\u00fcckl\u00e4ufig.</p><p>3. Der Bundesrat kann eine Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung von zw\u00f6lf auf 18 Monate mittels Verordnungs\u00e4nderung beschliessen, sofern die im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) umschriebenen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>Demnach ist eine Verl\u00e4ngerung allgemein, d. h. f\u00fcr die ganze Schweiz, oder auch nur begrenzt auf einzelne besonders hart betroffene Regionen oder Wirtschaftszweige m\u00f6glich, falls eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit vorliegt (Art. 35 Abs. 2 Avig). Der Bundesrat analysiert laufend, ob eine Verl\u00e4ngerung angezeigt ist und ob die entsprechenden Voraussetzungen dazu erf\u00fcllt sind. Gegebenenfalls wird er eine entsprechende Verordnungs\u00e4nderung beschliessen.</p><p>4. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz l\u00e4sst in der aktuellen Fassung einzig eine maximale Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auf 18 Monate zu. Eine Verl\u00e4ngerung auf 24 Monate ist nur mittels Gesetzes\u00e4nderung m\u00f6glich und liegt deshalb nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die Unternehmen k\u00f6nnen mit Beginn jeder zweij\u00e4hrigen Rahmenfrist einen Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung geltend machen. Bei einer Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer auf 24 Monate k\u00f6nnten sie daher ununterbrochen Kurzarbeitsentsch\u00e4digung beziehen. Mit einer solchen Regelung w\u00fcrde die Gefahr einer ungewollten Strukturerhaltung und Wettbewerbsverzerrung steigen, was nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Keller-Sutter Karin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497398400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518632083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}