{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173178,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173178,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3178","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fairness f\u00fcr Konsumenten, mehr Schutz f\u00fcr die Umwelt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit fortgeschrittenen EU-L\u00e4ndern gleichzuziehen und die Regelungen \u00fcber die kaufvertragliche Sachgew\u00e4hrleistung im Obligationenrecht so anzupassen, dass die vorgeschriebene Garantiezeit und Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Produkte auf f\u00fcnf Jahre erweitert wird.</p><p>Dar\u00fcber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Gew\u00e4hrleistung im Kaufvertrag nicht mehr durch entsprechende AGB umgangen oder ganz wegbedungen werden kann. Vorbild diesbez\u00fcglich kann die im Januar 2002 in der EU in Kraft getretene Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg\u00fcterkaufs und der Garantien f\u00fcr Verbrauchsg\u00fcter sein.</p>","ReasonText":"<p>Produkte sind heute oft nicht so konstruiert, dass sie m\u00f6glichst lange halten. Dies hat zur Folge, dass Produkte kurz nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist von heute zwei Jahren einen Defekt aufweisen, was die Konsumenten zu einem Neukauf zwingt. Nach heutigem Recht haben Konsumenten kein Mittel zur Hand, um dar\u00fcber hinaus die Leistung zu erhalten, die vertraglich zugesichert worden war. Eine Erh\u00f6hung der Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr Produkte auf f\u00fcnf Jahre stellt deshalb sicher, dass Unternehmen ein Interesse haben, die Produktlebensdauer per Design zu verl\u00e4ngern.</p><p>Das hat mindestens eine zweifach positive Auswirkung auf die Umwelt: Einerseits werden durch die l\u00e4ngere Produktlebensdauer endliche Ressourcen geschont, weil weniger Material verbraucht wird. Andererseits bewirkt die l\u00e4ngere Produktlebensdauer, dass weniger Abfall entsteht, der aufwendig entsorgt oder recyclet werden muss.</p><p>Konsumenten haben den Vorteil, dass gekaufte Produkte l\u00e4nger halten, wodurch sich ihre Zufriedenheit und ihre Kaufkraft erh\u00f6hen, was wiederum positive Effekte auf die Schweizer Volkswirtschaft hat.</p><p>Ein L\u00e4ndervergleich in Europa zeigt, dass viele L\u00e4nder bereits h\u00f6here Gew\u00e4hrleistungsfristen gesetzlich verankert haben, so beispielsweise Island und Norwegen mit je f\u00fcnf Jahren (f\u00fcr Produkte mit l\u00e4ngerer durchschnittlicher Lebensdauer), in Irland sind allgemein sechs Jahre einzuhalten. Im Vereinigten K\u00f6nigreich gibt es zwei verschiedene Fristen: sechs Jahre in England, Wales und Nordirland, f\u00fcnf Jahre in Schottland.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anpassung des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) an die Vorgaben der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg\u00fcterkaufs und der Garantien f\u00fcr Verbrauchsg\u00fcter bildete bereits Gegenstand der Motion Leutenegger Oberholzer 13.4293, \"Sachgew\u00e4hrleistung im Kaufvertrag. Mehr Schutz f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten\", sowie der Motion von Graffenried 13.4273, \"Konsumentenfreundliche und umweltvertr\u00e4gliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistung\". Der Bundesrat hatte damals die Annahme der beiden Motionen beantragt und damit die Notwendigkeit der Anpassung des Schweizer Rechts an die EU-Richtlinie bejaht. Eine Anpassung an die Richtlinie w\u00fcrde namentlich auch dazu f\u00fchren, dass die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung von den Parteien nicht mehr wegbedungen werden k\u00f6nnte. Beide Motionen wurden am 18. Dezember 2015 abgeschrieben, da sie vom Nationalrat nicht innert zwei Jahren beraten werden konnten. Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 16.412, \"Modernisierung des Gew\u00e4hrleistungsrechts\", mit dem gleichen Anliegen ist noch h\u00e4ngig. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 11. Mai 2017 jedoch beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.</p><p>Seit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Revision von Artikel\u00a0210 OR betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sachgew\u00e4hrleistung in der Schweiz zwei Jahre. In Bezug auf die L\u00e4nge der Frist entspricht das Obligationenrecht somit den Vorgaben der EU-Richtlinie. Die mit der vorliegenden Motion verlangte Verl\u00e4ngerung der Garantiezeit und Gew\u00e4hrleistung auf f\u00fcnf Jahre geht dagegen \u00fcber die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sieht auch heute noch eine Frist von zwei Jahren vor (\u00d6sterreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, D\u00e4nemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rum\u00e4nien, Slowenien, Slowakei und Spanien). Dies gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr die im Vorstoss genannten EWR-Mitgliedstaaten Island und Norwegen, die eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist lediglich f\u00fcr Produkte mit einer durchschnittlich l\u00e4ngeren Lebensdauer vorsehen.</p><p>Auch wenn eine Verl\u00e4ngerung der Frist auf f\u00fcnf Jahre aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fcssen w\u00e4re, w\u00e4re damit voraussichtlich eine Benachteiligung des Schweizer Detailhandels gegen\u00fcber dem benachbarten Ausland verbunden: Bei einer Anpassung nur der kaufrechtlichen Gew\u00e4hrleistung h\u00e4tten Schweizer Letztverk\u00e4uferinnen und -verk\u00e4ufer gegen\u00fcber den Konsumentinnen und Konsumenten f\u00fcnf Jahre lang f\u00fcr Sachm\u00e4ngel einzustehen. Im Falle einer Haftung st\u00fcnde ihnen jedoch kein gesetzliches R\u00fcckgriffsrecht in Bezug auf ihre Zulieferer zu. Sie m\u00fcssten damit in den meisten F\u00e4llen die finanziellen Folgen der erweiterten Gew\u00e4hrleistung alleine tragen. Eine entsprechende Benachteiligung des Schweizer Detailhandels ist nach Ansicht des Bundesrates derzeit nicht gerechtfertigt.</p><p>In Bezug auf die Themen Produktlebensdauer und Reparierbarkeit sind weiterf\u00fchrend die Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat Chevalley 17.3148, \"Kennzeichnung der Mindestnutzungsdauer von Produkten\", zur Motion M\u00fcller-Altermatt 17.3218, \"Bessere Verf\u00fcgbarkeit von Ersatzteilen f\u00fcr Produkte\", und zum Postulat Birrer-Heimo 17.3220, \"Verbesserung und Kennzeichnung der Reparaturfreundlichkeit von Produkten\", sowie der Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates der gr\u00fcnen Fraktion 12.3777, \"Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten\", zu beachten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1496361600000)\/","SubmittedBy":"Streiff-Feller Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|52|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518244290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Umwelt|Zivilrecht"}}