{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3200","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"EU-Waffenrichtlinie im Spannungsfeld zwischen Schweizer Tradition und Schengen-Acquis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die FDP steht ein f\u00fcr ein freiheitliches Waffenrecht. Vor dem Hintergrund der Verabschiedung der revidierten EU-Waffenrichtlinie durch das EU-Parlament am 14. M\u00e4rz 2017 wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ordonnanzwaffe: Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Heimabgabe der Waffe gem\u00e4ss Artikel\u00a06 der EU-Waffenrichtlinie weiterhin m\u00f6glich ist, insbesondere auch deshalb, weil das Sturmgewehr 90 bereits heute nach vollendetem Dienst von einer automatischen in eine halbautomatische Waffe umgebaut wird und obwohl es mit einer Magazingr\u00f6sse von zwanzig Schuss ausgestattet ist?</p><p>2. Sieht der Bundesrat die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Sch\u00fctzenverein als eine H\u00fcrde f\u00fcr die Abgabe der Ordonnanzwaffe? Ist er bereit, eine pragmatische L\u00f6sung zu pr\u00e4sentieren? Wenn ja, welche?</p><p>3. Ausnahmebestimmungen: Artikel\u00a06 Ziffer 2 der Waffenrichtlinie regelt die Ausnahmebestimmungen f\u00fcr Waffen der Kategorie A. Demnach k\u00f6nnen Ausnahmen u. a. aus verteidigungs-, bildungsbezogenen, kulturellen oder historischen Zwecken genehmigt werden. Erkennt er hierin Spielr\u00e4ume bei der \u00dcberf\u00fchrung der Richtlinie ins schweizerische Recht, damit Schweizer Traditionen nicht gef\u00e4hrdet werden? Ist er gewillt, diese Spielr\u00e4ume zu nutzen?</p><p>4. Spielr\u00e4ume er\u00f6ffnen sich auch bei der kontinuierlichen \u00dcberwachung der Genehmigungen und beim Erfordernis von medizinischen und psychologischen Informationen gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Ziffer 2. Gedenkt er, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der m\u00f6glichst wenig b\u00fcrokratischen Aufwand zur Folge hat?</p><p>5. Allgemein: Ist er der Meinung, dass das Schweizer Sch\u00fctzenwesen und die Abgabe der Ordonnanzwaffe Teil der kulturellen und historischen Identit\u00e4t der Schweiz sind?</p><p>6. Kategorie A: Aus historischen Gr\u00fcnden ist das Sturmgewehr 57 in der Schweiz weit verbreitet. Dieses Modell kann jedoch mit einem Magazin von mehr als zwanzig Schuss best\u00fcckt werden und f\u00e4llt gem\u00e4ss EU-Richtlinie unter die Kategorie A (verbotene Waffen). Mit der Richtlinie ist keine R\u00fcckwirkungsklausel verbunden, wodurch sich f\u00fcr Besitzer \u00e4lterer Sturmgewehre keine neuen Pflichten ergeben. Teilt er diese Einsch\u00e4tzung?</p><p>7. Sind die existierenden kantonalen, vernetzten Waffenregister konform mit der Richtlinie?</p><p>8. Zuletzt: Der Bundesrat wird um eine innenpolitische Beurteilung der Waffenrichtlinie im Hinblick auf den Schengen-Acquis gebeten.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-4. Die \u00dcbernahme der Ordonnanzwaffe bei der Entlassung aus der Milit\u00e4rdienstpflicht wird dank einer speziell f\u00fcr die Schweiz aufgenommenen Bestimmung in der ge\u00e4nderten EU-Waffenrichtlinie grunds\u00e4tzlich auch weiterhin m\u00f6glich sein. Voraussetzungen daf\u00fcr sind gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a06 der Richtlinie die aktive Mitgliedschaft in einer offiziellen Sportsch\u00fctzenorganisation bzw. einem offiziellen Sportsch\u00fctzenverein sowie regelm\u00e4ssiges Training f\u00fcr Schiesswettbewerbe.</p><p>Die Schweiz hat sich bei den Beratungen der ge\u00e4nderten EU-Waffenrichtlinie erfolgreich f\u00fcr pragmatische L\u00f6sungen eingesetzt. Der Bundesrat wird auch bei der Umsetzung dieser \u00c4nderungen ins schweizerische Recht bestehende Ermessensspielr\u00e4ume aussch\u00f6pfen und den Text im Lichte der schweizerischen Traditionen interpretieren.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt ausdr\u00fccklich die Bedeutung, welche in der Schweiz dem ausserdienstlichen Sch\u00fctzenwesen zugemessen wird, das eng mit dem Milizsystem und der Ordonnanzwaffe verbunden ist. Deswegen hat sich die Schweiz mit Erfolg daf\u00fcr eingesetzt, dass die ehemalige Armeewaffe bei Dienstende auch weiterhin \u00fcbernommen und f\u00fcr das sportliche Schiessen genutzt werden darf.</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung, dass die ge\u00e4nderte EU-Waffenrichtlinie den Schengen-Staaten den Spielraum l\u00e4sst, f\u00fcr urspr\u00fcnglich legal erworbene Feuerwaffen Besitzstandschutz zu gew\u00e4hren. Er wird diesen Spielraum ausnutzen.</p><p>7. Die kantonalen Waffenregister k\u00f6nnen auch mit der angepassten EU-Waffenrichtlinie weiterhin dezentral gef\u00fchrt werden.</p><p>8. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Einbindung der Schweiz in die Schengen-Zusammenarbeit namentlich f\u00fcr die Polizeikooperation der Schweiz mit den europ\u00e4ischen Partnerbeh\u00f6rden und damit f\u00fcr die innere Sicherheit der Schweiz unentbehrlich. Insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS II) erm\u00f6glicht der Schweiz die Teilnahme am europ\u00e4ischen Fahndungsraum. Eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens w\u00fcrde die Schweizer Polizei-, Zoll- und Migrationsbeh\u00f6rden von den Informationen ausschliessen und damit eine gewichtige L\u00fccke in das Sicherheitsdispositiv der Schweiz reissen. Die Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens h\u00e4tte auch gravierende volkswirtschaftliche Folgen. Die Landesgrenzen der Schweiz w\u00fcrden zu einer Schengen-Aussengrenze. Die dadurch erforderlichen Grenzkontrollen h\u00e4tten negative Auswirkungen auf den Reisendenverkehr, insbesondere die Grenzg\u00e4nger. Besonders stark betroffen w\u00e4re auch der Tourismus, da Touristen mit Schengen-Visum nicht mehr in die Schweiz einreisen k\u00f6nnten, sondern ein zus\u00e4tzliches Visum beschaffen m\u00fcssten. Daneben h\u00e4tte eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens auch den Ausschluss der Schweiz aus der Dublin-Zusammenarbeit zur Folge. 2016 wurden in den europ\u00e4ischen Dublin-Staaten etwa 1 235 000 neue Asylgesuche registriert. Davon wurden etwa 640 000 Asylgesuche abgewiesen. Bei einer Beendigung der Dublin-Zusammenarbeit k\u00f6nnte die Schweiz insbesondere nicht verhindern, dass in anderen europ\u00e4ischen Staaten abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen. Sie m\u00fcsste in der Folge diese Asylverfahren in einem ordentlichen Verfahren durchf\u00fchren und entscheiden. \u00dcberstellungen von Asylsuchenden in andere EU-Staaten w\u00e4ren nur noch auf Basis bilateraler R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen m\u00f6glich. Damit w\u00fcrden sich auch die Kosten im Asylbereich massiv erh\u00f6hen. Die Teilnahme der Schweiz an der Dublin-Zusammenarbeit im Schweizer Asylwesen hat in den Jahren 2012 bis 2016 zu Einsparungen von durchschnittlich rund 270 Millionen Franken pro Jahr gef\u00fchrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1496361600000)\/","SubmittedBy":"Eichenberger-Walther Corina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|10","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103609510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489622400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Europapolitik"}}