{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173227,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173227,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3227","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Parallelit\u00e4t zwischen der Verj\u00e4hrungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Verrechnungssteuergesetz und das Stempelabgabegesetz so anzupassen, dass eine Parallelit\u00e4t zwischen der Verj\u00e4hrungsregel der Mehrwertsteuer (Art. 42 MWStG) und derjenigen der Verrechnungssteuer (Art. 17 VStG) und der Stempelabgaben (Art. 30 StG) besteht, wobei eine f\u00fcnfj\u00e4hrige relative und eine zehnj\u00e4hrige absolute Festsetzungsverj\u00e4hrung, eine f\u00fcnfj\u00e4hrige relative und eine zehnj\u00e4hrige absolute Bezugsverj\u00e4hrung sowie eine abschliessende Aufz\u00e4hlung der Unterbrechungsgr\u00fcnde der Verj\u00e4hrung einzuf\u00fchren sind.</p>","ReasonText":"<p>Das Institut der Verj\u00e4hrung basiert auf den Gedanken der \u00f6ffentlichen Ordnung, der Rechtssicherheit und des gesellschaftlichen Friedens. Aufgrund eines allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatzes, der auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des staatlichen Verhaltens nach Treu und Glauben beruht, unterliegen \u00f6ffentlich-rechtliche Anspr\u00fcche des Staates gegen\u00fcber den B\u00fcrgern in (fast) jedem Fall einer Verj\u00e4hrung. Da bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben heute - wie vormals bei der Mehrwertsteuer - keine Trennung zwischen Festsetzungs- und Bezugsverj\u00e4hrung und keine absolute Verj\u00e4hrungsfrist bestehen, kann die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung eine entsprechende Forderung durch laufende Verj\u00e4hrungsunterbrechungen, an welche in der Praxis und von der Rechtsprechung keine hohen Anforderungen gestellt werden, \"ewig\" offenhalten.</p><p>Die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sind Selbstdeklarationssteuern, weshalb f\u00fcr Steuerpflichtige ein erh\u00f6htes Bed\u00fcrfnis nach Rechtssicherheit besteht. Dies f\u00fchrte bei der MWStG-Revision 2008 zu einer grundlegenden \u00c4nderung der Verj\u00e4hrungsbestimmungen. Einerseits wird neu zwischen der Festsetzungs- und der Bezugsverj\u00e4hrung unterschieden. Die M\u00f6glichkeiten zur Unterbrechung der f\u00fcnfj\u00e4hrigen Festsetzungsverj\u00e4hrung werden abschliessend aufgez\u00e4hlt, und eine Unterbrechung der Verj\u00e4hrung seitens der Verwaltung oder der Gerichte f\u00fchrt zu einer Verk\u00fcrzung der relativen Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf auf zwei Jahre. Diese Massnahmen f\u00fchren zu einer fr\u00fcheren Rechtssicherheit f\u00fcr die steuerpflichtige Person und gleichzeitig zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Die zehnj\u00e4hrige absolute Verj\u00e4hrungsfrist bewirkt ebenfalls schnellere Verfahren und h\u00f6here Rechtssicherheit, indem die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ber\u00fccksichtigen muss, dass ein Verfahren bis und mit Bundesgericht innert zehn Jahren abgeschlossen sein muss. Erg\u00e4nzt wird dieses sinnvolle System durch eine f\u00fcnfj\u00e4hrige relative Bezugsverj\u00e4hrung, welche ebenfalls unterbrochen werden kann, verbunden mit einer absoluten zehnj\u00e4hrigen Bezugsverj\u00e4hrung (Art. 91 MWStG).</p><p>Angesichts des Selbstdeklarationsprinzips besteht kein Grund, bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben angesichts der identischen Ausgestaltung als Selbstdeklarationssteuern keine parallele Verj\u00e4hrungsregel wie bei der Mehrwertsteuer einzuf\u00fchren. Dadurch kann dem Bed\u00fcrfnis der steuerpflichtigen Personen nach Rechtssicherheit optimal Rechnung getragen werden bei gleichzeitiger Vereinheitlichung der Verj\u00e4hrungsregeln bei den drei Selbstdeklarationssteuern des Bundes.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Mehrwertsteuer unterscheidet seit 2010 zwischen der Festsetzungs- und der Bezugsverj\u00e4hrung. Die relative Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Steuerfestsetzung betr\u00e4gt f\u00fcnf, die absolute zehn Jahre. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt nach jeder Unterbrechung von Neuem zu laufen, wobei sich die relative Verj\u00e4hrungsfrist bei einem Unterbruch durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, das Bundesverwaltungs- oder Bundesgericht auf zwei Jahre verk\u00fcrzt. Die Bezugsverj\u00e4hrung betr\u00e4gt ebenfalls f\u00fcnf (relativ) bzw. zehn (absolut) Jahre, ohne Verk\u00fcrzung auf zwei Jahre. Die direkte Bundessteuer hat eine relative Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf und eine absolute von f\u00fcnfzehn Jahren.</p><p>Die Verrechnungssteuer sowie die Stempelabgaben kennen lediglich eine relative Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren. Diese beginnt jeweils nach jeder Unterbrechung von Neuem zu laufen. Dabei wird nicht zwischen Festsetzungs- und Bezugsverj\u00e4hrung unterschieden.</p><p>Die Ausgestaltung und der Prozess der Steuererhebung sind bei den diversen Steuerarten - auch innerhalb der Selbstveranlagungssteuern - sehr unterschiedlich.</p><p>Der Zweck der Verrechnungssteuer liegt in der Sicherung der direkten Steuern, welche von den Kantonen veranlagt werden. W\u00fcrde die Verj\u00e4hrungsfrist der Verrechnungssteuer an diejenige der Mehrwertsteuer angepasst, so w\u00fcrde der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer unterlaufen, weil die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Verrechnungssteuer dann k\u00fcrzer w\u00e4re als jene f\u00fcr die Kantons- und Bundessteuer.</p><p>Bei der Stempelabgabe erfolgt die Entrichtung der Steuer in aller Regel automatisiert und unproblematisch. Die Anzahl der Steuerpflichtigen ist \u00fcberschaubar (z. B. Effektenh\u00e4ndler). Aus diesen Gr\u00fcnden ist eine Neuregelung der Verj\u00e4hrungsfristen nicht notwendig.</p><p>Die verk\u00fcrzte relative Verj\u00e4hrungsfrist von zwei Jahren nach einer Unterbrechung w\u00fcrde die Erhebung der diversen Steuerarten in manchen F\u00e4llen erschweren und die Ressourcennachfrage bei den zust\u00e4ndigen Verwaltungseinheiten erh\u00f6hen, um den Eintritt der Verj\u00e4hrung von Steuerforderungen zu verhindern. Sollte die \u00c4nderung der Verj\u00e4hrungsfristen vermehrt zu Verj\u00e4hrungen f\u00fchren, m\u00fcsste mit Mindereinnahmen gerechnet werden.</p><p>Gegen die Einf\u00fchrung einer absoluten Verj\u00e4hrung und einer verk\u00fcrzten relativen Verj\u00e4hrungsfrist nach einer Unterbrechung bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben spricht auch, dass es vermehrt zum Eintritt der Verj\u00e4hrung von Steuerforderungen kommen k\u00f6nnte. In all diesen F\u00e4llen w\u00fcrde damit eine rechtskonforme Besteuerung verhindert. Insbesondere in der j\u00fcngeren Vergangenheit konnte in den Bereichen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben vermehrt beobachtet werden, dass das Justizverfahren bewusst in die L\u00e4nge gezogen wurde, indem steuerpflichtige Personen im Rahmen ihres rechtlichen Geh\u00f6rs eine Vielzahl von Schriftenwechseln beantragen. Fristerstreckungen bei jedem Schriftenwechsel f\u00fchren nicht selten zu langwierigen gerichtlichen Verfahren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die vom Motion\u00e4r geforderte \u00c4nderung der Verfahrensverz\u00f6gerung Vorschub geleistet wird. Dies sollte im Interesse einer rechtsgleichen Besteuerung vermieden werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494374400000)\/","SubmittedBy":"Aeschi Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560384000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105941813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489708800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}