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Wie verhindern wir, dass das Bessere des Guten Feind wird?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Kontext der Verantwortung von Schweizer Unternehmen im Ausland f\u00fcr Gesellschaft und Umwelt sowie f\u00fcr das Einhalten der Menschenrechte: Wie kann verhindert werden, dass das Bessere des Guten Feind wird?</p><p>\u00dcberall in der Welt werden die Gesch\u00e4fte anders gef\u00fchrt. L\u00e4nder wie die Schweiz haben hohe - wenn auch noch verbesserungsw\u00fcrdige - ethische Standards. Im internationalen Vergleich scheint die Schweizer Praxis jedenfalls recht beispielhaft zu sein.</p><p>Die Zivilgesellschaft dr\u00e4ngt die Schweizer Unternehmen dazu, \u00fcberall in der Welt dieselben Ethikstandards wie hierzulande anzuwenden. Die Konzernverantwortungs-Initiative kommt in zwei Jahren zur Abstimmung und geht so weit, Sanktionen vorzusehen f\u00fcr die F\u00fchrungskr\u00e4fte am Hauptsitz in der Schweiz von Konzernen, deren Tochtergesellschaften im Ausland sich nicht an die Schweizer Standards halten.</p><p>Zugegeben: Es existiert manchmal ein besorgniserregender Unterschied zwischen unseren guten Praktiken und dem, was anderswo als normal gilt. Daher ist es gut, dass die Zivilgesellschaft auf die internationalen Unternehmen Druck aus\u00fcbt, damit diese die bestehenden Best Practices f\u00fcr den Kampf gegen die Korruption, f\u00fcr die soziale Gerechtigkeit (angemessene Verg\u00fctung, Rolle der Frauen, Kinderarbeit), f\u00fcr den Umweltschutz und f\u00fcr die Transparenz in der Supply Chain anwenden.</p><p>Es ist wichtig, dass alle Unternehmen sich den Standards in diesen Bereichen ann\u00e4hern. Die Frage, wie dies am besten erreicht werden soll, ist jedoch heikel. Was ist besser:</p><p>a. Den privaten Sektor sich selbst \u00fcberlassen und auf Freiwilligkeit und die Entwicklung eines Verantwortlichkeitsgef\u00fchls setzen, wie es im Rahmen von Global Compact der Fall ist?</p><p>b. Standards festlegen, wie es die OECD tut, und den Staaten nahelegen, die Unternehmen zu einheitlichen Praktiken aufzufordern, aber auf verpflichtende Bestimmungen verzichten?</p><p>c. Verpflichtende Gesetze und Strafen einf\u00fchren, wie es die Konzernverantwortungs-Initiative vorschl\u00e4gt?</p><p>Was w\u00e4ren dann die Auswirkungen auf die zuk\u00fcnftigen Investitionen in diesen L\u00e4ndern? Denn aufgrund des dadurch steigenden \"Compliance-Risikos\" k\u00f6nnten viele Unternehmen davon absehen. In Anbetracht der Tatsache, dass zwei Drittel unserer Wirtschaft eng mit dem Ausland verkn\u00fcpft sind, w\u00e4re das bedauernswert. Ausserdem sind die am st\u00e4rksten betroffenen L\u00e4nder oft jene, die am meisten von der Anwesenheit unserer Unternehmen profitieren. Wie kann also verhindert werden, dass es die Schweizer KMU wegen zu strenger Governance-Regeln nicht mehr wagen, in Schwellenl\u00e4ndern zu investieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung des Interpellanten, dass bei der F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung auch die m\u00f6glichen Auswirkungen auf zuk\u00fcnftige Investitionen in L\u00e4ndern mit erh\u00f6hten Risiken einzubeziehen sind. Insofern ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Instrumenten zu befassen.</p><p>Es ist prim\u00e4r die Pflicht der Staaten, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend Arbeitsbedingungen, Korruptionsbek\u00e4mpfung, Umweltschutz und Transparenz der Zulieferketten zu schaffen und deren Umsetzung sicherzustellen. Von den in der Schweiz ans\u00e4ssigen oder t\u00e4tigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie bei ihrer gesamten T\u00e4tigkeit im In- und Ausland gesetzliche Vorschriften, sozialpartnerschaftliche und andere vertragliche Vereinbarungen einhalten und international anerkannte Standards der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Social Responsibility, CSR) umsetzen. Der Bundesrat f\u00f6rdert die verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung einschliesslich der Achtung der Menschenrechte gest\u00fctzt auf das CSR-Positionspapier mit dem Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte.</p><p>Die in der Interpellation erw\u00e4hnten verschiedenen Instrumente zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern erg\u00e4nzen sich gegenseitig. Der Bundesrat strebt eine Mischung von Instrumenten und Massnahmen verschiedener Verbindlichkeiten an (sogenanntes Smart Mix). Rechtsverbindliche Massnahmen und eigenverantwortliches Unternehmensverhalten sind dabei nicht Alternativen, sondern zusammenwirkende Ans\u00e4tze, mit denen Synergien erzielt werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat begr\u00fcsst einerseits Initiativen des Privatsektors wie z. B. die Verpflichtung von Unternehmen zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Durch die 2015 lancierte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Netzwerk Schweiz des UNGC werden der Umfang des Teilnehmerkreises und die wirksame Umsetzung dieser Initiative gef\u00f6rdert. Als OECD-Mitgliedstaat wirkt die Schweiz andererseits an der Ausarbeitung und Umsetzung internationaler, zwischen den Staaten vereinbarter CSR-Standards wie den OECD-Leits\u00e4tzen f\u00fcr multinationale Unternehmen mit. Dazu geh\u00f6rt auch die Erarbeitung und F\u00f6rderung branchenspezifischer Anleitungen f\u00fcr Unternehmen (z. B. im Rohstoff-, Finanz- und Textilsektor). Die OECD-Leits\u00e4tze sind zwar rechtlich nicht verbindlich, verf\u00fcgen mit den nationalen Kontaktpunkten aber \u00fcber einen staatlichen aussergerichtlichen Beschwerdemechanismus.</p><p>Daneben macht die Schweiz in einzelnen Bereichen rechtlich verbindliche Vorgaben f\u00fcr die Auslandaktivit\u00e4ten von Schweizer Unternehmen wie z. B. im Bundesgesetz \u00fcber die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen, welches private Sicherheitsdienstleister verpflichtet, den internationalen Verhaltenskodex bez\u00fcglich Menschenrechte einzuhalten. Weiter beabsichtigt der Bundesrat, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU orientiert. Die Arbeiten sollen an die Hand genommen werden, wenn der Kenntnisstand der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten dies erlaubt. Bei der Einf\u00fchrung neuer Regulierungen ist darauf zu achten, dass diese international abgestimmt sind und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz im internationalen Kontext nicht verschlechtern. Zudem sind bei Regulierungen sowohl administrative wie auch finanzielle Auswirkungen f\u00fcr Unternehmen generell und die besonderen Bed\u00fcrfnisse der KMU zu beachten. Die Schweiz beobachtet laufend die internationalen Entwicklungen einschliesslich des Erlasses rechtlich verbindlicher Regelungen in wichtigen Partnerl\u00e4ndern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Bedenken des Interpellanten, dass sich rechtlich verbindliche Massnahmen mit entsprechenden Sanktionen ung\u00fcnstig auf die Export- und Investitionst\u00e4tigkeit von Schweizer Unternehmen (einschliesslich KMU) auswirken k\u00f6nnen. Dies kann dazu f\u00fchren, dass risikoreiche L\u00e4nder und Regionen von internationalem Handel und Investitionen gemieden werden und dadurch weniger Mittel f\u00fcr deren wirtschaftliche Entwicklung erhalten. Daher sollte in erster Linie die Situation in diesen L\u00e4ndern z. B. durch Multistakeholderprozesse verbessert werden. In diesem Sinne unterst\u00fctzt der Bund z. B. gemeinsam mit Vertretern der lokalen Beh\u00f6rden, der NGO und des Privatsektors die OECD-Arbeiten bez\u00fcglich Konfliktmineralien in der Region der Grossen Seen sowie in Kolumbien. Dies tr\u00e4gt zur schrittweisen Reduktion der Risiken betreffend die Verletzung von Umweltstandards, Arbeits- und Menschenrechten in den betroffenen Gebieten bei.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1494979200000)\/","SubmittedBy":"B\u00e9gl\u00e9 Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518107047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1489708800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5007,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Menschenrechte"}}