{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173277,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173277,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3277","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lassen sich die Internetgiganten mit den heutigen rechtlichen Sanktionen b\u00e4ndigen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche rechtlichen Sanktionen wurden bis dato in der Schweiz gegen multinationale Internetunternehmen mit Sitz im Ausland wie Google, Facebook, Apple, Twitter, Yahoo, Amazon, Uber oder AirBnB verh\u00e4ngt?</p><p>2. Wurden diese Entscheide von den betroffenen Unternehmen akzeptiert?</p><p>3. Reicht das heutige rechtliche Instrumentarium der Schweiz aus, um eine abschreckende Wirkung bei diesen Unternehmen zu entfalten, die sehr stark kapitalisiert sind, enorme Gewinne erzielen und \u00fcber sehr viel fl\u00fcssige Mittel verf\u00fcgen? Wenn nicht: Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p><p>4. Wurden im Besonderen von Schweizer Gerichten Sanktionen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0292 StGB gegen multinationale Internetunternehmen verh\u00e4ngt?</p><p>5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der f\u00fcr eine Busse nach Artikel\u00a0292 StGB vorgesehene H\u00f6chstbetrag auf Unternehmen, wie sie in Frage 3 angesprochen sind, eine abschreckende Wirkung entfalten kann? Wenn nicht: Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p><p>6. Wurden im Besonderen vorsorgliche Massnahmen gegen multinationale Internetunternehmen verh\u00e4ngt? Wenn ja: Wurden diese respektiert?</p><p>7. Ist der Bundesrat der Meinung, dass das Instrument der vorsorglichen Massnahmen eine hinreichend abschreckende Wirkung auf multinationale Internetunternehmen, wie sie in Frage 3 angesprochen sind, entfaltet? Wenn nicht: Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p><p>8. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat das Risiko ein, dass grosse, im Internet t\u00e4tige Unternehmen Schweizer Recht verletzen, ohne Konsequenzen zu f\u00fcrchten, weil sie ihren Sitz im Ausland haben und weil die Sanktionen, die unser Recht heute zur Verf\u00fcgung hat, auf diese Unternehmen angesichts ihrer finanziellen Verh\u00e4ltnisse keine hinreichend abschreckende Wirkung entfalten kann?</p><p>9. Sieht der Bundesrat vor, die Sanktionen gegen Rechtsverst\u00f6sse im Internet in der Richtung zu verst\u00e4rken, die zurzeit Deutschland einschl\u00e4gt, insbesondere was die Ahndung von Hasskommentaren im Internet betrifft?</p>","ReasonText":"<p>Die F\u00e4lle flagranter Verletzung von Schweizer Recht durch Internetgiganten mit Sitz im Ausland mehren sich. Oftmals verf\u00fcgen diese Unternehmen \u00fcber derart grosse Finanzmittel, dass die vom gegenw\u00e4rtigen Schweizer Recht vorgesehenen Sanktionen wegen Rechtsverst\u00f6ssen oder Missachtung beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgungen nicht die geringste abschreckende Wirkung entfalten. Es muss jedoch verhindert werden, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird - oder, schlimmer noch, rechtsfreier Raum bleibt -, in dem f\u00fcr einige sehr grosse und m\u00e4chtige Akteure Straflosigkeit herrscht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die neuartigen Fragestellungen und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit Diensten im Internet stellen, sind nicht vorab strafrechtlicher Natur, sondern betreffen mindestens in gleichem Mass zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen. So ging es etwa im bekannten Fall \"Google Street View\" (BGE 138 II 346) um eine datenschutzrechtliche Fragestellung.</p><p>Oft ist nicht von vornherein klar, wie neue Ph\u00e4nomene im Internet zu regeln sind bzw. inwiefern bestehende Regeln aus der analogen Welt auch f\u00fcr neue digitale Dienste gelten sollen. Diese Punkte m\u00fcssen gekl\u00e4rt sein, bevor sich Fragen nach der Durchsetzung bzw. Sanktionierung fehlbaren Verhaltens stellen.</p><p>1./2. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine umfassenden Angaben zu gerichtlichen Verfahren, Interventionen oder Massnahmen gegen die genannten Unternehmen oder zur Frage der Akzeptanz allf\u00e4lliger Entscheide. Praktisch alle diese Unternehmen sind jedoch schon Gegenstand bzw. Partei in einem Gerichtsverfahren in der Schweiz gewesen, auch in solchen vor Bundesgericht.</p><p>Aufgrund der - nicht auf systematisch erhobenen Informationen beruhenden - Erfahrungen kann aus Sicht des Bundesrates nicht gesagt werden, dass sich die vom Interpellanten erw\u00e4hnten Unternehmen generell nicht an die in der Schweiz geltenden Regeln halten und Entscheide nicht akzeptieren w\u00fcrden. So werden die im Urteil \"Google Street View\" (BGE 138 II 346) best\u00e4tigten Massnahmen, soweit ersichtlich, umgesetzt.</p><p>3. Praktische Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung sind nach heutigem Kenntnisstand nicht in erster Linie ein Problem der Sanktionenh\u00f6he bzw. der fehlenden Abschreckung. Da Dienste im Internet oft grenz\u00fcberschreitend angelegt sind, fehlt in Anwendung des Territorialit\u00e4tsgrundsatzes oft ein Ankn\u00fcpfungspunkt, um bestimmte Ph\u00e4nomene landesrechtlich zu regeln oder zu ahnden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Schweizer Beh\u00f6rden zu Daten, die im Ausland gelagert sind und auf welche die in der Schweiz t\u00e4tigen Akteure nicht unmittelbar Zugriff haben, nur mit den Mitteln der Rechtshilfe Zugang verschaffen k\u00f6nnen (BGE 141 IV 108; BGE 143 IV 21).</p><p>4./5. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob Verf\u00fcgungen nach Artikel\u00a0292 StGB in Verfahren gegen\u00fcber multinationalen Internetunternehmen eine besondere Rolle zugekommen ist.</p><p>Der Ungehorsam gegen eine amtliche Verf\u00fcgung (Art. 292 StGB) ist eine \u00dcbertretung (Busse bis 10 000 Franken). Die Strafnorm richtet sich an nat\u00fcrliche Personen, nicht an Unternehmen. Richtet sich die Verf\u00fcgung an ein Unternehmen, betrifft die Strafbarkeit vorwiegend Personen aus der Gesch\u00e4ftsleitung (Art. 29 StGB). Weil die Strafdrohung punktuell als zu tief erscheint, gibt es in bestimmten Verwaltungsgesetzen Strafbestimmungen mit einer h\u00f6heren Strafdrohung (z. B. Art. 48 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes). Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 dargelegt, sind die Schwierigkeiten bei der rechtlichen Regelung von Internetdiensten allerdings nicht in erster Linie auf zu tiefe Sanktionen bzw. eine zu geringe abschreckende Wirkung zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>6./7. Vorsorgliche Massnahmen sollen in erster Linie einen bestehenden Zustand erhalten oder wiederherstellen und verhindern, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verfahrens zum Nachteil der einen Partei ein Fait accompli geschaffen wird. Zivilrechtlich k\u00f6nnen solche Massnahmen in der Schweiz auch gegen\u00fcber multinationalen Internetunternehmen angeordnet werden, sofern die Schweizer Gerichte zust\u00e4ndig sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie f\u00fcr die Hauptsache zust\u00e4ndig sind oder die Massnahme in der Schweiz vollstreckt werden soll. Die Durchsetzbarkeit von Massnahmen im Ausland ist von staatsvertraglichem bzw. ausl\u00e4ndischem Recht abh\u00e4ngig (vgl. Bericht des Bundesrates \"Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern\" vom 11. Dezember 2015, Ziff. 6.2.5).</p><p>Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass - sofern schweizerische Gerichte zust\u00e4ndig waren - sich multinationale Internetunternehmen regelm\u00e4ssig nicht an getroffene vorsorgliche Massnahmen gehalten h\u00e4tten.</p><p>8./9. Die Gefahr besteht grunds\u00e4tzlich, dass international t\u00e4tige Internetunternehmen punktuell vom schweizerischen Recht nicht erfasst werden k\u00f6nnen. Wo dies stattfindet, ist dies in der Regel aber nicht eine Folge zu geringer Sanktionen, sondern darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass aufgrund des Territorialit\u00e4tsprinzips schweizerisches Recht nicht anwendbar oder nicht durchgesetzt werden kann.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen im Internet aufmerksam, und er hat zu den sich damit stellenden rechtlichen Herausforderungen bereits mehrfach Stellung genommen (\"Rechtliche Basis f\u00fcr Social Media\", Bericht des Bundesrates vom 9. Oktober 2013 in Erf\u00fcllung des Postulates Amherd 11.3912; \"Rechtliche Basis f\u00fcr Social Media: Erneute Standortbestimmung\". Nachfolgebericht des Bundesrates vom 10. Mai 2017 zum Postulatsbericht Amherd 11.3912, \"Rechtliche Basis f\u00fcr Social Media\"; Bericht des Bundesrates \"Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern\" vom 11. Dezember 2015). Er sucht dabei nach zweckm\u00e4ssigen L\u00f6sungen, verzichtet aber darauf, den Erlass von Gesetzen vorzuschlagen, die mangels Zust\u00e4ndigkeit gar nicht durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Gleichzeitig schl\u00e4gt er punktuelle Rechtsanpassungen vor, die auch Fragen im Zusammenhang mit dem Internet regeln. So wird er n\u00e4chstens eine Botschaft f\u00fcr eine Revision des Datenschutzgesetzes vorlegen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, welche Sanktionen ad\u00e4quat sind bei der Verletzung entsprechender Regeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519188667)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Strafrecht"}}