{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173279,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173279,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3279","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Milit\u00e4r-Imame. Der Bundesrat soll seine Haltung darlegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Medien haben dar\u00fcber berichtet, dass die Armeef\u00fchrung zus\u00e4tzlich zu den katholischen und den protestantischen Geistlichen die Einf\u00fchrung von Milit\u00e4r-Imamen pr\u00fcft oder dies zumindest nicht ausschliesst und dass diese zudem auch Milit\u00e4rangeh\u00f6rigen anderer Glaubensrichtungen zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcssten. Dem Autor dieses Vorstosses ist die Einf\u00fchrung von Milit\u00e4r-Imamen absolut zuwider. In der Tat weiss man kaum etwas \u00fcber die in der Schweiz aktiven muslimischen Predigerinnen und Prediger: Es ist weder bekannt, wie viele es sind, noch von wem sie finanziert werden (mit Geld aus dem Ausland, um den Radikalismus in unserem Land zu verbreiten), noch was sie predigen. Hinzu kommt, dass der Bundesrat es in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3330 ablehnt, den darin gemachten Vorschl\u00e4gen zuzustimmen, n\u00e4mlich dem Verbot der Finanzierung islamischer Gebetsst\u00e4tten durch das Ausland und der Pflicht zur Offenlegung der Herkunft der ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Gelder.</p><p>Es ist offensichtlich, dass die Einsetzung von Milit\u00e4r-Imamen - unter Anwendung der Salamitaktik - einen weiteren Schritt im Islamisierungsprozess der Schweiz bedeuten w\u00fcrde. So hat zum Beispiel der Pr\u00e4sident der Lega dei Musulmani Ticino k\u00fcrzlich in einem Interview erkl\u00e4rt, dass Milit\u00e4r-Imame ein Schritt in die Richtung der Anerkennung des Islams als \u00f6ffentlich anerkannte Religion in der Schweiz w\u00e4ren (auch diese M\u00f6glichkeit ist dem Autor absolut zuwider).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche Absichten verfolgt der Bundesrat in Bezug auf die m\u00f6gliche Einsetzung von Milit\u00e4r-Imamen? Falls diese M\u00f6glichkeit von einem Gremium gepr\u00fcft wird: Beabsichtigt der Bundesrat zu veranlassen, dass dieses vorerst nicht aktiv wird? Falls nicht, weshalb nicht?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass mit der Einf\u00fchrung von Milit\u00e4r-Imamen das Risiko besteht, der Radikalisierung im Milit\u00e4r Vorschub zu leisten, insbesondere bei Armeeangeh\u00f6rigen ausl\u00e4ndischer Herkunft und m\u00f6glicherweise fragw\u00fcrdiger Integration?</p><p>3. Rechtfertigt sich die Einf\u00fchrung von Milit\u00e4r-Imamen aufgrund der Anzahl muslimischer Milit\u00e4rangeh\u00f6riger?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass durch die M\u00f6glichkeit, den Aktionsradius allf\u00e4lliger Milit\u00e4r-Imame auf Milit\u00e4rangeh\u00f6rige anderer Religionen auszudehnen, das \"Jagdgebiet\" von Personen vergr\u00f6ssert wird, die m\u00f6glicherweise schlechte Absichten hegen und auf der Suche nach Anh\u00e4ngerinnen und Anh\u00e4ngern sind, die mit den Ordonnanzwaffen umzugehen wissen?</p><p>5. Welche Haltung hat der Bundesrat gegen\u00fcber der Anerkennung des Islams als \u00f6ffentlich anerkannte Religion in der Schweiz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Die Armee ist der Spiegel der Gesellschaft. Es ist daher anzunehmen, dass die Anzahl Armeeangeh\u00f6riger muslimischen Glaubens in den letzten Jahren zugenommen hat. Gem\u00e4ss Milit\u00e4rgesetz (Art. 31) haben die Angeh\u00f6rigen der Armee ungeachtet ihres Glaubens das Recht auf seelsorgerische Betreuung. Diese f\u00e4llt in das Aufgabengebiet der Armeeseelsorge, die auf dem Grundgedanken der \u00d6kumene basiert. Dieser Ansatz der Armee hat sich auch \u00fcber die Konfessionsgrenzen hinweg bew\u00e4hrt. Der Armeeseelsorger ist am Ort seiner Einteilung f\u00fcr die seelsorgerischen Anliegen aller da. Vor diesem Hintergrund begr\u00fcsst der Bundesrat, dass interdepartemental diskutiert wird, wie k\u00fcnftig mit dieser Entwicklung umgegangen werden soll. Er stimmt den dabei gemachten \u00dcberlegungen zu, dass alle Armeeseelsorger ungeachtet ihrer religi\u00f6sen \u00dcberzeugung auf jeden Fall:</p><p>- alle geltenden rechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllen m\u00fcssen, </p><p>- bei der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit dieselben Rahmenbedingungen und Schranken akzeptieren m\u00fcssen wie die heute eingesetzten Armeeseelsorger.</p><p>Derzeit sind diesbez\u00fcglich die n\u00f6tigen Voraussetzungen nicht gegeben, Imame als Armeeseelsorger im Grad eines Hauptmanns zu rekrutieren.</p><p>2. F\u00fcr die Ernennung zum Hauptmann Armeeseelsorge erforderlich sind eine anerkannte - mit Vorteil universit\u00e4re - theologische Ausbildung in der Schweiz bzw. in den Nachbarstaaten, das zweifelsfreie Bekenntnis zur Schweiz und zu deren Institutionen, die Bereitschaft, sich den Strukturen der Armee unterzuordnen und f\u00fcr s\u00e4mtliche Angeh\u00f6rigen der Armee ungeachtet ihrer Konfession seelsorgerisch t\u00e4tig zu sein. Ein Imam, der diese Voraussetzungen erf\u00fcllen wird, stellt kaum ein Risiko dar, Angeh\u00f6rige der Armee zu radikalisieren.</p><p>4. Streitkr\u00e4fte sind kein leichtes Rekrutierungsumfeld f\u00fcr gewaltbereite Extremisten. Einerseits sind die n\u00f6tigen Voraussetzungen, als Imam/Seelsorger Dienst zu leisten, eine H\u00fcrde f\u00fcr allf\u00e4llige Rekrutierer. Andererseits sind die Chancen, sie in einem milit\u00e4rischen Umfeld zu entlarven, gr\u00f6sser als im zivilen Umfeld, das mehr M\u00f6glichkeiten bietet, verdeckt zu agieren.</p><p>Zudem hat die Schweizer Armee mit der \"Fachstelle Extremismus in der Armee\" ein wirkungsvolles Instrument gegen dschihadistisch motivierten Extremismus. Im Jahr 2016 sensibilisierte und schulte die Fachstelle \u00fcber 1000 Armeekader und Mitarbeitende des Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport. Hinweise auf ein m\u00f6gliches Gewaltpotenzial k\u00f6nnen bei der Fachstelle gemeldet werden. Die Armee trifft dann im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten vorsorgliche Massnahmen (z. B. Aufgebotsstopp oder Abnahme der Waffe). Nicht zuletzt muss der integrative Charakter der Armee hervorgehoben werden. Sie hat sich seit jeher bei der kulturellen und linguistischen Integration der schweizerischen Diversit\u00e4t bewiesen.</p><p>5. F\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften sind gem\u00e4ss Bundesverfassung die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung). Der Bundesrat kann sich deshalb nicht zur letzten Frage des Interpellanten \u00e4ussern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519009217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Kultur"}}