{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173283,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173283,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3283","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Streichung von Subventionen an Jugendorganisationen wegen christlicher Wertevermittlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Sport will ab 2018 Jugendorganisationen keine Subventionen mehr gew\u00e4hren, bei denen auch die Glaubensvermittlung zu ihren Aktivit\u00e4ten z\u00e4hlt (z. B. den BESJ-Jungscharen Sch\u00f6ftland und Rued). Begr\u00fcndet wird dieser Ausschluss mit verschiedenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes und den Streichungen von Jugendf\u00f6rderungsbeitr\u00e4gen durch das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen ein paar Jahre zuvor. Die angesprochenen Gruppen und Organisationen identifizieren sich voll und ganz mit dem Sportverst\u00e4ndnis von \"Jugend und Sport\" und bieten unserer nachfolgenden Generation eine sinn- und wertvolle Freizeitbesch\u00e4ftigung. F\u00fcr mich als Politikerin, die sich der Bundesverfassung und unserer westlichen und christlichen Kultur verpflichtet f\u00fchlt, ist diese Praxis\u00e4nderung unverst\u00e4ndlich und v\u00f6llig inakzeptabel. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es korrekt, dass es f\u00fcr die Streichung dieser Subventionen keinen konkreten \u00e4usseren Anlass oder Vorfall, wie etwa eine Beschwerde oder Beanstandung, gab?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die Vermittlung von christlichen Werten zur ganzheitlichen Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beitr\u00e4gt und damit einen p\u00e4dagogisch wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft leistet?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass wir zu unseren westlichen und christlichen Werten stehen sollten, welche der Ursprung f\u00fcr unser demokratisches Land und f\u00fcr unsere Freiheit sind und im Einklang stehen mit der Pr\u00e4ambel \"Im Namen Gottes des Allm\u00e4chtigen\" unserer Bundesverfassung?</p><p>4. Sieht er in dieser einseitigen Streichung der Jugendf\u00f6rderungsbeitr\u00e4ge keinen Widerspruch oder sogar eine Diskriminierung, wenn christliche Wertevermittlung gegen\u00fcber politischer und ideeller Wertevermittlung (Jugendorganisationen von Umweltverb\u00e4nden, Gewerkschaften und Organisationen mit sozialpolitischer Agenda) unterschiedlich beurteilt respektive als nicht unterst\u00fctzungsw\u00fcrdig deklassiert wird?</p><p>5. Ist er bereit, n\u00f6tigenfalls eine \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen (insbesondere KJFG) vorzuschlagen, damit Jugendorganisationen mit christlichem Gedankengut weiterhin unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen? Und welche M\u00f6glichkeiten bestehen, dies zu erwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat j\u00fcngst in verschiedenen Urteilen die Praxis des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen best\u00e4tigt, wonach Jugendorganisationen, bei denen die Glaubensvermittlung (Mission) im Zentrum ihrer Aktivit\u00e4ten steht, von Subventionen nach dem Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) ausgeschlossen werden sollen. Diese Entscheide richten sich nicht generell gegen glaubensbasierte Organisationen. Massgeblich ist vielmehr, ob Organisationen mit ihren Aktivit\u00e4ten, die sie aufgrund ihrer christlichen Grundhaltung durchf\u00fchren, die Zwecke der Jugendf\u00f6rderung verfolgen oder ob diese Aktivit\u00e4ten prim\u00e4r missionarischen Zwecken dienen.</p><p>Aufgrund der Urteile des BVGer musste das Bundesamt f\u00fcr Sport (Baspo) seine bisherige Praxis zur Unterst\u00fctzung von Jugendorganisationen im Rahmen von \"Jugend und Sport\" ebenfalls \u00fcberpr\u00fcfen. Das Baspo kam dabei zum Schluss, dass Subventionen im Bereich der Jugendsportf\u00f6rderung nur an solche Organisationen ausgerichtet werden k\u00f6nnen, die den allgemeinen Jugendf\u00f6rderungszweck, wie er in der Bundesverfassung (Art. 41 Abs. 1 Bst. g) beschrieben ist, verfolgen und die dar\u00fcber hinaus die spezifischen Vorgaben von \"Jugend und Sport\" erf\u00fcllen. Es hat deshalb gegen\u00fcber Organisationen, bei denen nach verbindlicher Feststellung des BVGer nicht die F\u00f6rderung junger Menschen, sondern interne Missionierungsbestreben im Vordergrund stehen, angek\u00fcndigt, dass es beabsichtige, sie von der k\u00fcnftigen F\u00f6rderung auszuschliessen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Anlass f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Subventionsberechtigung dieser Organisationen im Programm \"Jugend und Sport\" waren die Urteile des BVGer betreffend deren Berechtigung zum Bezug von Subventionen nach dem KJFG.</p><p>2. Die Vermittlung von religi\u00f6sen und ethischen Werten bildet unbestrittenermassen einen wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft.</p><p>Im Zusammenhang mit der Subventionierung von Aktivit\u00e4ten in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch zu differenzieren, ob diese Arbeit lediglich Ausdruck einer religi\u00f6sen Haltung ist oder ob diese Arbeit Mittel zum Zweck einer missionarischen T\u00e4tigkeit ist.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von religi\u00f6sen und ethischen Werten f\u00fcr die Gesellschaft. Daraus l\u00e4sst sich jedoch nicht schliessen, dass missionarische Aktivit\u00e4ten mit Bundesmitteln zu subventionieren sind.</p><p>4. Der Gesetzgeber hat beim Erlass des KJFG bewusst auch Tr\u00e4gerschaften unterst\u00fctzen wollen, die zwar nicht schwerpunktm\u00e4ssig in der Kinder- und Jugendarbeit t\u00e4tig sind, die aber zur Erreichung des Zwecks des KJFG beitragen. Dazu nennt die Botschaft explizit Jugendabteilungen von Gewerkschaften, Personalverb\u00e4nden oder thematischen Organisationen wie Naturschutzorganisationen. Soweit die Jugendabteilungen von religi\u00f6sen Gemeinschaften diese Forderung erf\u00fcllen, sind sie auch beitragsberechtigt. Es ist aber nicht Ziel des KJFG, die religi\u00f6sen Gemeinschaften selbst zu f\u00f6rdern. Entsprechend stellt die vorgenommene Differenzierung weder einen Widerspruch noch eine Diskriminierung von religi\u00f6sen Gemeinschaften dar.</p><p>5. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf zur \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen. Jugendorganisationen mit christlichem Gedankengut sind weder generell von der F\u00f6rderung nach dem KJFG noch von \"Jugend und Sport\" ausgenommen. Ihr Zweck muss aber den bestehenden Rechtsgrundlagen entsprechen, und sie m\u00fcssen vielf\u00e4ltige Aktivit\u00e4ten anbieten, die der Entwicklung junger Menschen f\u00f6rderlich sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519080413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Kultur"}}