{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3286","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlende Anbindung der Schweiz an den Wirtschaftsraum Stuttgart und unterschiedliche Anwendung der Verkehrseinstufung des BAV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf den Fernverkehrskarten des Bundesamtes f\u00fcr Verkehr (BAV) kann mit Erstaunen festgestellt werden, dass die Region im Nordosten der Schweiz als Fernverkehr-Basisnetz eingestuft wird. Bei der Betrachtung der Schweizer Karte f\u00e4llt auf, dass n\u00f6rdlich von Z\u00fcrich kein Schwerpunkt gesetzt wird, obwohl immer wieder betont wird, wie wichtig die Nord-S\u00fcd Verbindungen sind. Der Norden der Schweiz kennt nur das Gate Basel, obschon der grosse und zudem einer der am st\u00e4rksten wachsenden Wirtschaftsr\u00e4ume, der Wirtschaftsraum Stuttgart, \u00fcber den Nordosten erschlossen sein sollte. Momentan sind die Verbindungen nach Norden mehr als nur marginal! Etwas vereinfacht kann man sagen, dass die Verbindung zwischen Stuttgart und Mailand durch einen \"Kiesweg\" unterbrochen wird (Strasse und Bahn), n\u00e4mlich die Strecke im Nordosten der Region Schaffhausen. F\u00fcr die Schweiz ist eine gute Anbindung an S\u00fcddeutschland von Bedeutung, und da ist der Wirtschaftsraum Stuttgart ein Primeur! Immer wieder wird von einem guten Verkehrsmix gesprochen. Aber gerade das ist ein Beispiel, wie das BAV die Anliegen der Wirtschaft und der Schweiz ungen\u00fcgend ber\u00fccksichtigt! Es geht daher vorliegend um viel mehr als ein Regionalanliegen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Definition w\u00e4hlte das BAV f\u00fcr die Einstufung als Fernverkehr bzw. f\u00fcr die Unterscheidung Premium- und Basisnetz? Haben die SBB die gleiche Einstufung gefordert?</p><p>2. Warum wurden in der Wegleitung Grunds\u00e4tze und Kriterien f\u00fcr den Fernverkehr die Anliegen der SBB nicht ber\u00fccksichtigt? F\u00fcr wen ist diese Wegleitung ab wann in welchem Ausmass verbindlich?</p><p>3. Ist es richtig, dass, wenn die SBB die Vorgaben des BAV konsequent anwenden w\u00fcrden, Haltestellen wie Baar, Erstfeld oder Gossau nicht mehr vom Fernverkehr bedient und die Haltestellen Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil und Romanshorn nicht mehr im Premiumnetz sein w\u00fcrden?</p><p>4. Warum wird die Strecke Z\u00fcrich-Schaffhausen nur noch als Basisnetz eingestuft?</p><p>5. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er die Schweiz verkehrstechnisch vom Wirtschaftsraum Stuttgart immer mehr verabschiedet (mangelhafte Zugsverbindungen und keine vern\u00fcnftige Strassenverbindungen)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das heutige Fernverkehrsnetz ist historisch gewachsen. Die Abgrenzung zum Regionalverkehr ist nicht eindeutig. Abgeleitet aus dem Raumkonzept Schweiz, welches durch Bund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wurde, hat das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) den Fernverkehr in einer Wegleitung funktional definiert und mit Mindestvorgaben zur Qualit\u00e4t erg\u00e4nzt. Das Fernverkehrs-Basisnetz erschliesst alle Handlungsr\u00e4ume und bindet die gross- und mittelst\u00e4dtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flugh\u00e4fen an die metropolitanen Zentren an. Das \u00fcbergelagerte Premiumnetz verbindet die metropolitanen Zentren, erschliesst die Handlungsr\u00e4ume der Schweiz und bindet sie an die europ\u00e4ischen Hauptverkehrsachsen an. Es umfasst prim\u00e4r die schnellen Verbindungen zwischen den grossen Agglomerationen (Intercity-Verbindungen).</p><p>Die Kompetenz zur Festlegung des Fernverkehrs liegt beim Bund. Die Verantwortung f\u00fcr die Wegleitung liegt beim BAV. Bei der Wegleitung handelt es sich um eine interne Handlungsanweisung des BAV zur Definition des Fernverkehrsnetzes. Die Kantone waren im Fr\u00fchjahr informell zur Wegleitung konsultiert worden. Die Wegleitung dient als eine der Grundlagen zur Vergabe der Fernverkehrskonzessionen ab Ende 2017. Die SBB, die BLS und die SOB wurden w\u00e4hrend der Erarbeitung der Wegleitung eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Die SBB begr\u00fcssen eine klare Definition des Fernverkehrs und die Abgrenzung zum Regionalverkehr auf Basis raumplanerischer Kriterien. Sie vermissen aber die Abstimmung mit dem Ausbauschritt 2030-2035 und stehen der Aufteilung des Fernverkehrsnetzes kritisch gegen\u00fcber.</p><p>3. Diese Aussage ist nicht richtig. Die Wegleitung definiert das Fernverkehrsnetz und definiert Mindeststandards. Das effektive Angebot an Fernverkehr inklusive aller Halteorte, Rollmaterialeinsatz und -uml\u00e4ufen wird gest\u00fctzt auf die Eingaben der Bahnen im Rahmen der Konzessionserteilung festgelegt. Die Kantone werden dazu vor dem definitiven Entscheid zur Konzessionsvergabe angeh\u00f6rt.</p><p>4. Das Fernverkehrs-Basisnetz stellt die Erschliessung aller Handlungsr\u00e4ume sicher und bindet die gross- und mittelst\u00e4dtischen Zentren ein. Das Basisnetz bildet damit das Grundger\u00fcst des Fernverkehrsnetzes. Da Schaffhausen gem\u00e4ss Raumkonzept Schweiz ein mittelst\u00e4dtisches Zentrum ist, f\u00e4llt die Strecke Schaffhausen-Z\u00fcrich dem Basisnetz zu. Damit ist diese Strecke mindestens st\u00fcndlich im Fernverkehr zu bedienen. An der heutigen Situation \u00e4ndert sich dadurch nichts.</p><p>5. Im Rahmen des Ausbauprogramms \"Anschluss ans ausl\u00e4ndische Hochleistungsnetz\" wurden auf der schweizerischen Seite die baulichen Voraussetzungen geschaffen f\u00fcr eine wesentlich verbesserte Bahnverbindung zwischen Z\u00fcrich/Schaffhausen und Stuttgart. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 soll eine st\u00fcndliche Verbindung Z\u00fcrich-Stuttgart in Betrieb genommen werden. Aus technischen Gr\u00fcnden muss bei dieser Verbindung zun\u00e4chst noch alle zwei Stunden in Singen (Hohentwiel) umgestiegen werden. Mit den in Deutschland geplanten Ausbauten ist in Zukunft eine Beschleunigung durch den Einsatz von Neigetechnik vorgesehen, deren Einsatz die Deutsche Bahn und die SBB derzeit allerdings noch nicht zugesichert haben.</p><p>Bez\u00fcglich der Strassenverbindungen wurden im Sachplan Verkehr grunds\u00e4tzliche Festlegungen und funktionale Kriterien im Zusammenhang mit der Verbindung Schweiz-Stuttgart getroffen. Gem\u00e4ss dem neuen Netzbeschluss wird die Verbindung durch die Nationalstrasse N4 k\u00fcnftig nicht mehr \u00fcber Bargen, sondern \u00fcber die heutige Hauptstrasse H75 zur Grenze in Thayngen/Bietingen f\u00fchren. Zudem sieht das Programm zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen auf dem Nationalstrassennetz den Ausbau der Nationalstrasse durch den zweiten F\u00e4senstaubtunnel in Schaffhausen vor.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1498003200000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518913327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}