{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173293,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173293,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3293","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Weisungen des Seco zur Insolvenzentsch\u00e4digung anpassen. Es besteht Handlungsbedarf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 27. April 2017 meldete die Tageszeitung \"24 heures\", dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt in einem Fall von gewerbsm\u00e4ssigem Betrug ermittle, bei dem die kantonale Arbeitslosenkasse zu Schaden gekommen sein soll. Etwa ein Dutzend Arbeitgeber sowie zwei Gewerkschaftsmitarbeiter seien betroffen. Bei den veruntreuten Geldern gehe es um etwa 3 Millionen Franken.</p><p>Die Gesetzgebung des Bundes im Bereich der Arbeitslosenversicherung sieht die M\u00f6glichkeit zur Entsch\u00e4digung im Insolvenzfall (Insolvenzentsch\u00e4digung) vor. Die betreffende Bestimmung erm\u00f6glicht es, den Lohnausfall w\u00e4hrend vier Monaten zu decken, wenn der Arbeitgeber zahlungsunf\u00e4hig ist. Die Entsch\u00e4digung wird - unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsleistung tats\u00e4chlich erbracht wurde - direkt den betroffenen Angestellten ausbezahlt.</p><p>Der Betrug bestehe nun darin, dass die Arbeitgeber die von ihnen erstellte Liste der nichtbezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nichtexistierenden Personen erg\u00e4nzt haben sollen, um so die Entsch\u00e4digungszahlungen zu erh\u00f6hen. Die kantonale Arbeitslosenkasse habe somit, ohne dies zu wissen, zahlreichen nichtexistierenden Angestellten Insolvenzentsch\u00e4digungen ausbezahlt.</p><p>Abgesehen von den Strafbestimmungen gibt es offenbar noch andere Probleme im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung von Insolvenzentsch\u00e4digung. In der Zeitung \"24 heures\" vom 3. Mai 2017 erf\u00e4hrt man, dass gest\u00fctzt auf die Weisungen des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die Arbeitslosenkasse einzig pr\u00fcfen muss, ob die Situation glaubhaft ist. Mit anderen Worten muss der zahlungsunf\u00e4hige Arbeitgeber nur glaubhaft machen, dass Angestellte f\u00fcr ihn gearbeitet haben; die Arbeitslosenkasse unternimmt keine besonderen Nachforschungen. Es sieht ausserdem so aus, als w\u00fcrden es die Weisungen des Seco ausdr\u00fccklich zulassen, dass auch eine Person, die weder eine Arbeits- noch eine g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung besitzt, eine Insolvenzentsch\u00e4digung erhalten kann.</p><p>1. M\u00fcssten die Weisungen des Seco zur Insolvenzentsch\u00e4digung nicht \u00fcberarbeitet werden, zumal Gemeinwesen und Sozialpartner gemeinsam Strategien zur Bek\u00e4mpfung von Schwarzarbeit entwickeln?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat, dass Personen ohne Aufenthaltsbewilligung und ohne Arbeitsbewilligung, die nie Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge bezahlt haben, in den Genuss einer Insolvenzentsch\u00e4digung kommen?</p><p>3. Ist das Kriterium der Glaubhaftmachung, das in den Weisungen des Seco vorgesehen ist, dem heutigen wirtschaftlichen Umfeld noch angemessen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Insolvenzentsch\u00e4digung (IE) st\u00fctzt sich auf den Artikel der Bundesverfassung \u00fcber den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 110 Abs. 1 Bst. a der Bundesverfassung) und soll allf\u00e4llige ausstehende Lohnzahlungen f\u00fcr Arbeiten decken, die f\u00fcr einen zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber ausgef\u00fchrt wurden. Die IE wird h\u00f6chstens f\u00fcr die vier letzten Monate des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ausgerichtet. Nach Auszahlung der IE macht die Arbeitslosenkasse gegen\u00fcber dem Arbeitgeber im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren den Betrag der von ihr an die Arbeitnehmenden ausbezahlten Leistungen geltend.</p><p>1. F\u00fcr den Bundesrat ist die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit \u00e4usserst wichtig, weshalb er die im Kanton Waadt er\u00f6ffnete Strafuntersuchung gegen Arbeitgeber aus der Baubranche, die des Betrugs gegen\u00fcber der Arbeitslosenversicherung verd\u00e4chtigt werden, aufmerksam verfolgt, da sie f\u00fcr fiktive Arbeitnehmende IE beansprucht haben sollen. Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass die Weisungen des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) im Einklang stehen und die Strafuntersuchungen gegen Arbeitnehmende und Arbeitgeber, die gegen die Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit verstossen, nicht behindern. Das Seco wird in seinen Weisungen allerdings erg\u00e4nzen, dass die Organe der Arbeitslosenversicherung den f\u00fcr die Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden allf\u00e4llige Verst\u00f6sse gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (SR 822.41) zwingend melden m\u00fcssen. Diese werden sodann die geeigneten Massnahmen einleiten.</p><p>2. Das Avig setzt f\u00fcr die Ausrichtung von IE u. a. die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit voraus. Die effektive Bezahlung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge durch den Arbeitgeber wird hingegen nicht verlangt. Anders als bei der Arbeitslosenentsch\u00e4digung, bei der f\u00fcr die Vermittlung der versicherten Person auf dem Arbeitsmarkt formell eine g\u00fcltige Arbeitsbewilligung vorliegen muss, ist dies f\u00fcr die IE nicht erforderlich. Bei der derzeitigen Rechtslage kann daher auch Arbeitnehmenden, deren Arbeitgeber gegen das Ausl\u00e4nder- oder das Sozialversicherungsrecht verst\u00f6sst, ihr legitimer Anspruch auf Entl\u00f6hnung der erledigten Arbeit und entsprechend auf die IE nicht verwehrt werden.</p><p>3. Gem\u00e4ss der Arbeitslosenversicherungsverordnung (SR 837.02) zahlt die Arbeitslosenkasse die IE aus, wenn die arbeitnehmende Person ihre Lohnforderung glaubhaft macht. Diese Voraussetzung ist als Stufe zwischen einer blossen Behauptung und einem unwiderlegbaren Beweis zu verstehen und erkl\u00e4rt sich mit dem Schutzbed\u00fcrfnis der Arbeitnehmenden, die nat\u00fcrlich ihren Lohnanspruch oftmals nicht l\u00fcckenlos beweisen k\u00f6nnen, da sie keinen Zugang zu den Dokumenten des Unternehmens haben. Das heisst allerdings nicht, dass die Kasse die IE ohne jegliche Nachpr\u00fcfung auszahlt. Liefern die von der arbeitnehmenden Person vorgelegten Dokumente keine hinreichenden Anhaltspunkte f\u00fcr die ausstehende Lohnzahlung, muss die Kasse gem\u00e4ss den Weisungen des Seco direkt beim Arbeitgeber oder beim Betreibungsamt weitere Informationen einholen. Im Sozialversicherungsrecht wird eine Situation im Zweifelsfall nicht zugunsten der versicherten Person ausgelegt. K\u00f6nnen weder die versicherte Person noch die Kasse mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen bzw. feststellen, dass die Person tats\u00e4chlich f\u00fcr einen zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber gearbeitet hat, muss die Kasse die Auszahlung der IE ablehnen.</p><p>Schliesslich gilt es darauf hinzuweisen, dass bei allen Sozial- oder Privatversicherungen ein Missbrauchsrisiko besteht. Die Massnahmen zu dessen Vermeidung d\u00fcrfen jedoch nicht dazu f\u00fchren, dass die Versicherten legitime Anspr\u00fcche nicht geltend machen k\u00f6nnen. Im Falle eines arglistigen vors\u00e4tzlichen Versicherungsbetrugs ist es auch bei sorgf\u00e4ltiger \u00dcberpr\u00fcfung praktisch unm\u00f6glich, jegliches Missbrauchsrisiko auszur\u00e4umen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1499212800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518711870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}